9. Gemeinderatssitzung vom 06.04.2005

image_pdfimage_print

Der Gemeinderat behandelte die während der Offenlage eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Kalenborn. Eine erneute Offenlage des Bebauungsplans Kalenborn war nötig, nachdem der Gemeinderat u.a. eine abschnittsweise (fünf Abschnitte) Bebauung beschlossen hatte – wir berichteten aus der 3. Sitzung des Gemeinderates. Die meisten Anregungen bezogen sich auf bereits behandelte und abgewogene Punkte. Die SPD hatte aufgrund einer Anregung der Landespflege im Bauausschuss eingebracht, nachdem nun im gesamten Baugebiet Mischwasser statt Trennwasser mit Oberflächenversickerung vorgesehen ist, jeweils zu prüfen, ob die Bebauung eines jeden Abschnittes negative Auswirkungen auf den Bachverlauf In der Mark hat, und gegebenenfalls für Teile aus den Abschnitten drei, vier und fünf eine Regenwasserversickerung zu beschließen ist. Dies wurde in die Abwägung so aufgenommen. Einwände der Interessensgemeinschaft der Anlieger Am Backeshof, die ein deutliches Mehraufkommen an Verkehr durch das neue Baugebiet befürchtet, mussten zerstreut werden. Das Baugebiet Kalenborn wird durch eine Vielzahl an Ausfallstraßen an das bestehende Straßennetz angeschlossen, so dass nicht eine Straße über Gebühr beansprucht wird. Das Baugebiet ist zudem seit mehr als 15 Jahren im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Baugebiet ausgewiesen und es ist nur eine logische Folge, dass dieser Flächennutzungsplan nun auch umgesetzt wird. Die SPD-Fraktion sieht die Problematik im Backeshof auch nicht erst durch das neue Baugebiet entstehen, sondern wird vielmehr der Oberwillscheider Weg zusammen mit dem Backeshof als Durchgangsstraße (Abkürzung von Vettelschoß nach Oberkalenborn) genutzt. Dem möchten wir durch geeignete Maßnahmen, in Absprache mit den Anliegern (hierzu werden wir nach Fertigstellung des Oberwillscheider Weges eine Verkehrszählung und eine Anliegerversammlung beantragen), entgegenwirken. Ein erster Schritt wäre schon die Umsetzung des vor fünf Jahren gefassten Ratsbeschlusses, Tempo 30 im Backeshof einzurichten.
Nach der Abwägung wurde vom Gemeinderat Vettelschoß einstimmig die Satzung zum Bebauungsplan Kalenborn beschlossen. Nach Inkrafttreten der Rechtsverbindlichkeit können die Abschnitte 1 (entlang des Oberwillscheider Weges) und 2 (unterhalb der Waldstraße) ins Umlegungsverfahren und schließlich bebaut werden.
Der Tagesordnungspunkt „Privaterschließung Baugebiet Kalenborn“ konnte noch nicht im Rat behandelt werden, da Vertragsunterlagen fehlten. Demzufolge kann auch noch keine Aussage getroffen werden, ob es bei diesen beiden Bauabschnitten zu einer privaten oder öffentlichen Umlegung und/oder Erschließung kommen wird.

Zum Bebauungsplan Farmersheck II stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme des Planentwurfes und der Einleitung des Verfahrens zu. Farmersheck II ist die Einbeziehung des Wiesenhofes und der darunter liegenden Wiese in das High-Tech-Gewerbegebiet Farmersheck I.
In die Planung einbezogen wird nun noch der Standort Grillhütte, der unterhalb des Gewerbegebietes geplant ist.
Der Standort Grillhütte war in den Fraktionen und im Bauausschuss noch einmal eingehend beraten worden. Alle möglichen Standorte waren zum wiederholten Mal auf ihre Eignung überprüft worden, wobei sich der Standort Farmersheck als der am ehesten geeignete darstellte. Die SPD-Fraktion hat einige Anregungen in den Bauausschuss eingebracht, um die Interessen der Anlieger Wiesenhof zu berücksichtigen. U.a. wurde gefordert, dass die Grillhütte, soweit noch nicht vorhanden zum Wiesenhof und Richtung Kau durch eine entsprechende Bepflanzung optisch abgegrenzt wird, dass die Grillhütte im offenen Teil nach einer Nutzung mit Gittern abgesperrt wird, um zu verhindern, dass hier ein neuen Treffpunkt für Jugendliche zu allen Tag- und Nachtzeiten entsteht, dass die Zufahrt zur Hütte ausschließlich durch das Gewerbegebiet erfolgen muss und entsprechende Maßnahmen (Schranken) andere Zufahrten verhindert. Diesem Vorgehen hat der Bauausschuss einstimmig zugestimmt und auch der Gemeinderat bestätigte diese Vorgehensweise. Ansonsten soll sich die Grillhütte an der Hütte in Ockenfels orientieren. Die Hütte soll zwei offene Felder erhalten, der Rest soll geschlossen sein. Es werden ein Lager-/Anrichteraum und zwei Toiletten eingerichtet. Näheren Einzelheiten werden in einer späteren Sitzung beraten und beschlossen werden.

Der Bebauungsplan Im Pösch konnte – nach erneuter Offenlage aufgrund einer Eingabe eines betroffenen Anliegers – nach nunmehr über 30 Jahren zu Ende gebracht werden. Auch hier wurden die Abwägungen der Anregungen (alle Anregungen waren bereits in der ersten Offenlage ausführlich behandelt worden) und der Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen. Das Umlegungsverfahren ist bereits im Gange und es wird mit einer zügigen Bebaubarkeit des Gebietes gerechnet.

Der Bebauungsplan Bürgerhaus macht der SPD ziemliche Kopfschmerzen. Zum einen ist man sich mit der CDU einig, einen Platz im Ortsgebiet für ein solches Bürgerhaus zu reservieren, zum anderen jedoch macht das Tempo der CDU, mit dem sie das Bürgerhaus in die Tat umsetzen möchte, Sorge. Die SPD möchte nach den negativen Erfahrungen am Standort Gemeindehaus Kalenborn und den Schlagzeilen allerorten, wo Gemeindehäuser, die in der Nähe der Wohnbebauung liegen, geschlossen werden oder nur beschränkt zu nutzen sind, entgegenwirken und mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes Bürgerhaus für die weitere Zukunft unseres Ortes einen Platz sichern, der weit genug weg von einer Wohnbebauung die Nutzung als Bürgerhaus zulässt. Da das Gebiet der Ortsgemeinde Vettelschoß nicht beliebig vermehrbar ist und nach langer Suche sich der Standort zwischen L 252 und Sporthalle als einzigste Möglichkeit erwies, soll dieses Gebiet auf Dauer gesichert, also beplant werden. Die SPD ist jedoch der Meinung – wie bereits in einer gesonderten Presseerklärung dargelegt – dass ein solches Bürgerhaus unabhängig vom Bebauungsplanverfahren erst in ferner Zukunft errichtet werden sollte, dass die bestehenden Möglichkeiten, im Ort zu feiern (Gemeindehaus Kalenborn, Vereinshaus Willscheider Berg, Sporthalle, Gymnastikhalle, demnächst der Grillplatz), ausreichen und die Schließung eines der bestehenden Gemeindehäuser verhindert werden muss. Die FWG hat sich unserer Argumentation angeschlossen und hält es gar für ratsam, dem Bebauungsplan Bürgerhaus die Zustimmung zu verweigern. Wir halten es jedoch für wichtig, an der Planung aktiv mitzuarbeiten, um hier einen mit der umliegenden Bebauung (Landwirtschaftsbetrieb, Campingplatz) und der Natur verträglichen Bebauungsplan aufzustellen. Sollte die CDU tatsächlich eine kurzfristige Errichtung des Bürgerhauses auf die Tagesordnung bringen, denken wir schon heute daran, mal wieder ein Bürgerbegehren einzuleiten, um den Neubau in naher Zukunft und die damit verbundene Schließung des Vereinshauses Willscheider Berg mit Ihrer Unterstützung zu verhindern. Zum Bebauungsplan selber wurde noch einmal bestätigt, dass private Grundstücke, die als Abstandsflächen zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes dienen, aus dem Bebauungsplangebiet herausgenommen werden. Außerdem wurde festgelegt, dass zu den angrenzenden Weiden ein kleiner Wall Schallschutz bieten soll und die Bepflanzung mit wertvollem Eichenbestand erhalten bleiben muss. Kritisch ist noch die Zufahrt von der L 252. Hier sind noch Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr erforderlich. Das Bürgerhausgebäude ist im zurückliegenden Fichtenbestand geplant, die Parkplätze zur L 252. Diese erste Planung wurde vom Gemeinderat bei zwei Enthaltungen auf den Weg gebracht.

Eine erste Änderung des Bebauungsgebietes Gewerbegebiet Oberkalenborn wurde nötig, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass der Fuß- und Radweg in der Sackgasse hätte ausgeführt werden müssen, um die Erschließung abzurechnen. Im o.a. Gewerbegebiet war ursprünglich der Fuß- und Radweg geplant, auf den aber später verzichtet wurde, da das gesamte hintere Gewerbegebiet an einen Gewerbetreibenden vergeben wurde und nur mit sehr geringem Fuß- und Radfahrerverkehr in der Sackgasse zu rechnen war. Die Gemeinde hat nun die Wahl, den Weg auszubauen oder den Bebauungsplan zu ändern. Da der nachträgliche Ausbau auch heute noch keinen Sinn macht, muss also der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Dies wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Rad-/Fußweg wird nun als Gewerbefläche ausgewiesen.

Der Gemeinderat hatte darüber abzustimmen, ob er die Hälfte der Kosten des Kreisanteils der Hortgruppe zusätzlich zu den Kosten, die die Gemeinde eh zu tragen hat, übernimmt. Es handelt sich um einen zusätzlichen Betrag von 12.187,50 Euro. Zur Zeit besuchen 15 Kinder die Hortgruppe. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, die Kosten zunächst für ein weiteres Jahr zu übernehmen. Es ist jedoch nach wie vor Ziel, die Ganztagsschule einzurichten (bei entsprechendem Bedarf), um hier auch die Hortkinder aufzufangen. Ein erste Informationsveranstaltung zum Thema Ganztagsschule ist geplant für den 2. Mai 2005, 17.30 Uhr in der Grundschule Vettelschoß. Alle interessierten Eltern (Kinder von Geburt bis 3. Grundschuljahr) werden gebeten, teilzunehmen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro für Teilnahme unserer Kirchengemeinde am Weltjugendtag. Das Geld ist bestimmt für Verpflegung und Transport der Jugendlichen.