30. Gemeinderatssitzung vom 02.05.2007

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Die Jahresabschlüsse der Gemeindehäuser Willscheider Berg und Kalenborn wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, Unstimmigkeiten wurde keine festgestellt, so dass alle betroffenen Hausverwalter sowie die Gemeindeverwaltung einstimmig entlastet werden konnten. Beim Vereinshaus Willscheider Berg waren Einnahmen in Höhe von 6.210,00 Euro zu verzeichnen und beim Gemeindehaus Kalenborn 8.260,00 Euro. Demgegenüber stehen Ausgaben für die Unterhaltung, Personalkosten und Instandhaltung.

Zum Bebauungsplanverfahren Bahnhofstraße I lag nunmehr das geforderte Lärmschutzgutachten vor. Tenor des Gutachtens ist, dass für das geplante Baugebiet keine Einschränkungen durch den Betrieb des Schienenverkehrs zu erwarten sind und somit die Satzung beschlossen werden konnte und auch der Beschluss zur Offenlage einstimmig gefasst wurde.

Bei der Abrechnung der Straßenbaumaßnahme Backeshof wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan Oberwillscheid in kleineren Bereichen geändert werden muss. So entfallen z.B. zwei ursprüngliche Fußwege vom Backeshof aus, die mittlerweile bebauten Grundstücken zugeschlagen wurden, außerdem wird ein Teilbereich der öffentlichen Grünfläche in Straßenfläche umgewandelt, wobei zwei Grundstücke, die vom Oberwillscheider Weg her erschlossen sind, keine Ausfahrt zum Backeshof erhalten. Die entsprechenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst und ein vereinfachtes Verfahren gem. Paragraf 13 Abs. 2 i.V.m. Paragraf 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

Zur Änderung des Bebauungsplanes Farmersheck wurde in der Sitzung die mögliche Anbindung der Gewerbebetriebe aus der Alten Bahnhofstraße (vor allem das Gelände ehemalige Fa. Streif) über das neue Gewerbegebiet behandelt. Dem Rat lag ein Plan vor, der bei einer Steigung von ca. 10 Prozent eine Straßenführung über den Bahndamm an das vorhandene neue Straßennetz vorsieht. Der Aufnahme dieser Planung in die Änderung des Bebauungsplanes wurde einstimmig zugestimmt. Wann die Maßnahme umgesetzt werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Die Straßenbeleuchtung im Hübelshecker Weg ist in der gesamten Straßenlänge schadhaft und dringend zu erneuern. Hierzu lag ein Angebot der SÜWAG in Höhe von 10.855,29 Euro brutto vor. Im Wege der Kostenspaltung werden die Anlieger an der Erneuerung der Straßenbeleuchtung beteiligt (65 Prozent Anlieger – 35 Prozent Gemeinde), um hier zu den zurzeit laufenden Ausbaumaßnahmen keine Ungerechtigkeit entstehen zu lassen. Die SÜWAG wurde mit den Arbeiten beauftragt.

Um einen Förderantrag einreichen zu können, wurde die Planung zur Erweiterung des Kindergartengebäudes in Kalenborn um zwei Gruppen samt Nebenräumen verabschiedet (wir erinnern: ab 2010 haben auch 2jährige einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und die Gruppenstärke sinkt). Der Neubau wird erst nach Inaussichtstellung von Zuschüssen umgesetzt.

Beim Antrag der Abteilung Bogenschießen des Sportvereins Vettelschoß gab es heftige Wortbeiträge. Es ist beabsichtigt, im Vettelschoßer Wald einen Bogenliga-Wettkampf durchzuführen. Hierzu wären umfangreiche Sicherungsmaßnahmen notwendig und nach Ansicht der SPD-Fraktion sogar der gesamte Wald für die Dauer der Veranstaltung zu sperren. Nicht sicher war man über die Absicht des SV, hier eine einmalige Veranstaltung durchzuführen oder diese Veranstaltung regelmäßig zu wiederholen. Sowohl die SPD als auch die FWG sprach sich bereits dagegen aus, hier mehr als eine einmalige Veranstaltung in Erwägung zu ziehen. Seitens der SPD wurde auch die einmalige Veranstaltung an die Klärung der offenen Fragen geknüpft, dem sich auch CDU und FWG anschlossen. Die SPD regte an, zu dem geplanten Gespräch auch den Jagdpächter und das Forstamt einzuladen, da – so der Jagdpächter in einer von der SPD beantragten Sitzungsunterbrechung – hier erhebliche Beeinträchtigungen und sogar Schäden für den Forst und das Wild zu erwarten sind. Einstimmt wurde der TOP vertagt mit dem Hinweis, zu einem Gespräch einzuladen.

Zu den endgültigen Erschließungsbeiträgen Am Backeshof wurde eine Kostenspaltung beschlossen, um später ggf. auf Wunsch zu ermöglichen, dass der einseitige Gehweg, der zurzeit von den Anliegern nicht gewünscht ist, ausbauen zu können. Diese Kosten blieben dann umlagefähig.