33. Gemeinderatssitzung vom 03.07.2007

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Herr Reifert von der Verbandsgemeinde Linz erläutert dem Gemeinderat den Entwurf des Landesentwicklungsplans IV des Landes Rheinlandpfalz (die SPD-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag gestellt). Der sehr umfangreiche Plan kann im Internet unter www.ism.rlp.de eingesehen werden. Stellungnahmen der Verbandsgemeinde Linz und der Ortsgemeinde Vettelschoß waren fristgerecht durch die Verwaltung an das Ministerium des Innern und Sport ergangen und dem Gemeinderat nunmehr zur Kenntnis gebracht.

Auswertung/Stellungnahme der SPD-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß:

Der erste Entwurf des Landesentwicklungsplans IV des Landes Rheinland-Pfalz ist eine umfassende und weitreichende Planung mit hoher Regulierungsdichte als Rahmenbedingung für die kommunale Ebene – so wird zukünftig teilweise zusätzlich zu fachspezifischen Genehmigungen zu Projekten parallel auch eine Zielabweichung von landesplanerischen Vorgaben erforderlich werden. Ein deutlicher Mehraufwand für Kommunen bei raumrelevanten Planungen und Maßnahmen (z.B. Bebauungsplan) wird wegen im Plan genannter „geeigneter“ Beteiligungsprozesse auf uns zukommen.

Wer mit welchen Mitteln was zu tun hat, ist zur Zeit noch nicht genau bestimmbar, teilweise auch in der jetzigen Fassung des Landesentwicklungsplans widersprüchlich dargelegt – hier besteht Nachbesserungsbedarf und wurde bereits angekündigt.
Es wird in vielen Darlegungen und Karten im LEP IV eine Verbandsgemeinde oder ein Kreis in einen Topf geworfen, obwohl sich hier einzelne Gemeinden stark unterscheiden und entwickeln. Hier wären konkrete Aussagen zu einzelnen unterschiedlichen Ortsgemeinden wünschenswert.

Beanstandet werden muss die Kopplung von Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden an den Rheinland-Pfalz-Takt (für unsere Höhengemeinde ohne Bahnanschluss also keine Förderung?). Außerdem kann es nicht sein, dass zukünftig nur noch Gemeinden, die einem Entwicklungsschwerpunkt zuzuordnen sind, gefördert werden (die gesamte Verbandsgemeinde Linz zählt nicht zu den förderfähigen Entwicklungsgebieten), denn auch in diesen Gemeinden besteht Entwicklungsbedarf, vor allem durch Anpassungen an die veränderte Gesellschaft (demographische Entwicklung, Energiesicherung, Globalisierung ?).

Der LEP IV verfolgt das Prinzip der Nachhaltigkeit in Bezug auf Ökologie, Ökonomie, Sozialem und Effizienzsteigerung im Hinblick auf den Einsatz von Fördermitteln. Ziel ist die Stärkung der Wirtschaftskraft und Sicherstellung einer Mindestversorgung mit Infrastruktur unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Das sollte dann aber auch für alle Gebiete von Rheinland-Pfalz gelten.

Ausdrücklich gewünscht ist im LEP IV die interkommunale Kooperation (oft sogar Voraussetzung für eine Förderung) und zwar in allen Bereichen, wo immer möglich: Sportangebot, Freizeitangebot, Versorgung, Infrastruktur allgemein.
Öffentliche Förderung wird nur bei fachlicher und überörtlicher Abstimmung in Aussicht gestellt, Vorrang haben interkommunal abgestimmte raum- und aufgabenspezifische Konzepte.
Schon seit langem fordert die SPD-Fraktion interkommunale Zusammenarbeit, so muss nicht jede Gemeinde im nahen Umkreis das gleiche Angebot an Infrastruktur bereitstellen. Hier ist eine Absprache notwendig: die eine Gemeinde bietet z.B. vermehrt Sportstätten, die andere vermehrt Kulturveranstaltungen usw. (s. Diskussion Bürgerhaus Vettelschoß). Auch ist es richtig, dass kleine Gemeinden ihre Bauhöfe zusammenlegen und wir sind auch weiterhin dafür, die Zusammenarbeit der Abwasserwerke zu forcieren, wie seinerzeit angedacht.

Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme wird im LEP IV angestrebt, ggf. kann es sogar zu einem Rückbau kommen. Auch rechtskräftige Bebauungspläne werden ggf. in Bezug auf Infrastruktur und angemessene Versorgung überprüft werden müssen.

Bei Neuausweisung von Bauplätzen ist der Nachweis eines Baulastenkatasters zu führen, Leerstand in zentralen Ortslagen sollen vermieden werden.

Bei Investitionen ist die Notwendigkeit der Finanzierung von Folgekosten der Infrastrukturmaßnahme auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu prüfen. In Vettelschoß (Bürgerhaus) wird zurzeit zu wenig auf Folgekosten investiver Maßnahmen geachtet, was bei der zu erwartenden Neuordnung der Finanzströme dazu führen wird, dass der Verwaltungshaushalt nicht mehr gedeckt sein wird.

In vielen Aussagen des LEP IV geht man schon auf die anstehende Kommunalreform ein und spricht von neu zu ordnenden Finanzströmen, ohne konkret zu werden. Hier ist das Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen.

Fazit:
Vom Grundsatz her ist den Zielsetzungen des LEP zuzustimmen – das Kirchturmdenken der einzelnen Kommunen und deren Vertreter muss ein Ende haben, wenn man der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse näher kommen möchte. Die im ersten Entwurf des LEP IV genannten Vorgaben bedürfen jedoch noch einer Überarbeitung, um das erhoffte Ziel auch wirklich zu erreichen.

Es ist begrüßenswert, dass der Flächenverbrauch bei sinkenden Einwohnerzahlen zu reduzieren ist.

Bestimmte Teile von Rheinland-Pfalz aufgrund ihrer geografischen Lage per LEP IV von vornherein aus allen Fördermöglichkeiten auszuschließen, muss korrigiert werden.

Die Ortsgemeinde Vettelschoß hat in den vergangenen fünf bis zehn Jahren ihr Gemeindegebiet beplant, Bebauungspläne für Bau- und Gewerbegebiete sind ebenso rechtskräftig, wie Waldgebiete als Ausgleichsflächen und somit als Freiraum „Landschaft und Natur“ geschützt wurden.
Unsere Hausaufgaben sind gemacht und wir können dem LEP IV entspannter entgegensehen als andere Gemeinden.

Was unseres Erachtens noch nicht in ausreichendem Maße vorangetrieben wurde in Vettelschoß ist z.B. eine bessere Lösung zum Thema ÖPNV (AST …), zum Thema Energieversorgung (ggf. Erdwärme für ein ganzes Baugebiet), zum Thema Senioren (neue Wohnformen, Tagesbetreuung ?).

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Nachtragsstellenplan der Ortsgemeinde zu, der Veränderungen bei der Einstufung der Kindergartenleitung sowie eines Bauhofmitarbeiters vorsieht.

Ortsbürgermeister Schneider informiert den Gemeinderat über den Stand der vielen Baumaßnahmen im Ort.

Die SPD-Fraktion fordert die Umsetzung des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 11. April 2001, der die Einrichtung einer 30 km/h-Zone für den Bereich Backesweg vorsieht. Die Maßnahme war aufgrund evtl. zu erwartender Förderungen zunächst zurückgestellt worden. Da die bisherige Förderpraxis nach GVFG ausläuft, ohne dass der Ortsgemeinde eine Förderung in Aussicht gestellt wurde, kann die Ausführung des Beschlusses nach Ansicht der SPD-Fraktion nicht förderschädlich sein.
Gleichzeitig erinnert die SPD-Fraktion an die Markierung der Haltelinie bei der Einfahrt „Am Wiesengrund“, um auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam zu machen.