In der Einwohnerfragestunde sprach Herr Boerger, Fa. Sanitätshaus aktuell, die in 2011 beschlossene Erhöhung der Gewerbesteuer kritisch an, woraufhin Ortsbürgermeister Schneider den Grund der Erhöhung erläuterte.
Zu Fragen zum aktuellen Fall der entgangenen Gewerbesteuer aufgrund eines fehlenden Grundsteuermessbescheides wurde auf die Erläuterungen von Verbandsbürgermeister Fischer unter TOP 7 verwiesen. U.a. forderte Herr Boerger eine unabhängige Untersuchung des Falles an.
Für das verstorbene Ratsmitglied Hans-Gerd Kröll rückte von der Liste der SPD Herr Hans-Joachim (Charly) Tendler in den Gemeinderat nach. Er wurde vom Ortsbürgermeister verpflichtet.
Herr Tendler wurde als Mitglied im Hauptausschuss, als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Liegenschaftsausschuss und als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung „Naturschutzgebiet Willscheider Berg“ in der Nachfolge von Hans-Gerd Kröll gewählt.
Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen zurück im Gemeinderat.
Auf Vorschlag der SPD wurde Jochen Mutz in geheimer Wahl ohne Gegenstimme zum 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Vettelschoß gewählt, er tritt damit ebenfalls die Nachfolge von Hans-Gerd Kröll an. Herr Mutz wurde vom Ortsbürgermeister vereidigt.
Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, auf neue Anregungen und Ideen, möglicherweise auf neue Sichtweisen auf die Dinge (man wird ja vielleicht betriebsblind nach vielen Jahren Kommunalpolitik) und die von seinem Engagement im Sportverein her bekannte tatkräftige Art „anzupacken“.
Unter dem TOP Gewerbesteuerangelegenheiten verbarg sich ein brisantes Thema: ein fehlender Gewerbesteuerbescheid, der zur Folge hat, dass Gewerbesteuern für die Gemeinde Vettelschoß in Höhe von 1,07 Mio. Euro plus Zinsen nicht eingefordert wurden und der Anspruch heute – schon vor Bekanntwerden im Febr. 2012 – verjährt ist. Von den 1,07 Mio. Euro hätte das Land rund 223.000,00 Euro Gewerbesteuerumlage erhalten, die restlichen 843.000,00 Euro wären zum Teil über Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde gegangen, die Zinsen jedoch, die nicht unerheblich gewesen wären, da sich der Bescheid auf die Jahre 1996-1998 bezog (man sprach in der Sitzung von einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 2 Mio. Euro), wären in der Gemeinde verblieben. Der Ortsgemeinde ist somit ein erheblicher Schaden entstanden.
Verbandsbürgermeister Fischer erläuterte den Sachverhalt in der Sitzung: Eine damals in Vettelschoß ansässige Firma hat nach einer Betriebsprüfung einen neuen Gewerbesteuermessbescheid für die Jahre 1996 bis 1998 erhalten, darin war festgestellt, dass der Ortsgemeinde Vettelschoß Gewerbesteuer in Höhe von 1,07 Mio. Euro nachzuzahlen sind. Dieser Bescheid ging an die Firma und – so das Finanzamt Neuwied – auf einfachem Postweg auch an die Verbandsgemeinde Linz. Hier – so Herr Fischer – sei der Brief (richtigerweise waren es zwei Bescheide , die ihren Adressaten nicht erreichten) nach umfänglichen Recherchen nie eingegangen. Die Firma hatte entsprechende Rücklagen gebildet und durch einen Anruf bei der VG Linz im Februar 2012 nachgefragt, warum der Betrag nicht abgerufen worden sei. Erst zu diesem Zeitpunkt – so Herr Fischer – habe die VG Linz von dem Bescheid Kenntnis erlangt, diesen beim Finanzamt angefordert und gegenüber der Firma geltend gemacht. Zu diesem Zeitpunkt jedoch war die Forderung längst verjährt (die Frist endete 2010) und die Gewerbesteuer wurde somit auch nicht gezahlt.
Umgehend habe die VG Linz durch Juristen und den Gemeinde- und Städtebund RLP alle Möglichkeiten prüfen lassen, der Gemeinde den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Finanzverwaltung und das Land RLP nicht haften, dass die Eigenschadenversicherung der VG Linz nicht greife, da kein Fehlverhalten der VG Linz vorliege.
Zeitgleich habe man beim Ministerium der Finanzen in Mainz interveniert und auf den Fehler im System aufmerksam gemacht, dort nämlich seien im Jahr 2007 Listen, die eine Kontrolle der übermittelten Gewerbesteuermessbescheide und – zerlegungsbescheide ermöglichten, ersatzlos gestrichen worden (laut Ministerium aufgrund einer Softwareumstellung bundesweit). Dadurch sei es den Verbandsgemeinden und Städten nicht länger möglich gewesen, eingehende Bescheide auf Vollständigkeit mit der Liste abzugleichen.
Da von der betreffenden Firma bereits Gewerbesteuer für die Jahre 1996 bis 98 und sogar eine Nachzahlung gezahlt worden seien, habe der zuständige Sachbearbeiter auch keinen Grundsteuermessbescheid vermissen können, so Fischer. Über die Betriebsprüfung war er nicht informiert.
Die VG Linz habe ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet und frage auch immer wieder bei der Finanzverwaltung nach Bescheiden nach. Beim vorliegenden Fall sei man nicht tätig geworden, da diese weitere Korrektur des Gewerbesteuermessbescheides nicht zu erwarten gewesen sei.
In der Antwort des Ministers der Finanzen sei u.a. dargelegt, dass sich das Konsensgremium der Bundesländer mit Möglichkeiten einer Absicherung des Versandes der Messbescheidmitteilungen an die Kommunen befassen werde.
Desweiteren sei für Freitag ein Besuch des Finanzstaatssekretärs in Linz angekündigt worden.
Seitens der FWG wurde bezweifelt, dass die VG Linz ein geeignetes Kontrollsystem habe einrichten können. Betriebsprüfungen großer Firmen werden immer wieder regelmäßig durchgeführt und führten immer wieder zu Änderungen von Messbescheiden. Auch hier müsse man nachfragen.
Die FWG verlangte Auskunft darüber, ob mit gleicher Post durch das Finanzamt weitere Bescheide am gleichen Tag (was übliche Praxis sei) abgeschickt wurden wie der nicht angekommene und ob diese ggf. in der VG-Verwaltung eingegangen seien.
Des weiteren forderte sie die Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter in der VG Linz (es könne nicht sein, dass sich die VG Linz selber bescheinige, gänzlich schuldlos an der Misere zu sein und alles erdenklich Mögliche getan zu haben, um ein solches Szenario zu verhindern).
Wenn es so einfach sei, Steuerbescheide „verschwinden“ zu lassen, möge man gar nicht darüber nachdenken, was so alles an Steuern nicht eingefordert wurde (versehentlich, aber auch mit krimineller Energie, wobei dies im vorliegenden Fall ausdrücklich nicht unterstellt wird).
Zudem kritisierte die FWG, dass der Gemeinderat Vettelschoß erst so spät unterrichtet werde.
Bürgermeister Fischer widersprach dem Einwand, die VG Linz hätte mit einem weiteren Änderungsbescheid rechnen müssen.
Den Antrag der FWG, ein neutrales Gutachten anfertigen zu lassen, nimmt er zur Kenntnis und sagt eine Prüfung zu.
Die Frage nach am gleichen Tag versandten und ggf. eingegangenen weiteren Steuerbescheiden wird er prüfen lassen.
Dass der Rat in Vettelschoß erst heute unterrichtet wird, begründete Herr Fischer in erster Linie mit dem Steuergeheimnis, das zu schützen gewesen sei. Man sehe ja, wie die Spekulationen ins Kraut schössen und es gelte, die Interessen der Firma zu schützen, die an der Misere schuldlos sei.
Die SPD-Fraktion nahm in der Sitzung wie folgt Stellung:
„Angesichts des Schadens für die Ortsgemeinde Vettelschoß regiert die SPD-Fraktion mit Fassungslosigkeit, dass so etwas passieren kann.
Da ist Wut, wenn man bedenkt, dass der Rat sich in gleicher Sitzung schwer tun wird, die Kindergartenerweiterung für 600.000 Euro auf Pump zu beschließen, da hätte die in Rede stehende Nachzahlung allemal für ausgereicht.
Da entsteht ein ungutes Gefühl, weil man jetzt nicht mehr ausschließen kann, dass nicht schon öfter etwas „auf dem Postwege“ verloren gegangen ist, nicht nur zum Schaden unserer Gemeinde.
Da bleiben aber auch Fragen offen, warum wurde 2008 (als die Systemumstellung, die laut der Finanzverwaltung Ursache der neuen Zustellpraxis der Finanzämter sein soll, erfolgte) nicht schon seitens unserer VG Linz, aber auch anderer betroffener VGs oder Städte an entsprechender Stelle interveniert, als man merkte, es kommen keine Abgleichlisten mehr und damit ist eine Überwachung der Vollständigkeit der anzufordernden Steuern nicht mehr möglich. Es muss doch zig Sachbearbeiter geben, die das bemerkt haben und Alarm hätten schlagen müssen. Warum wird erst heute interveniert, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Die SPD-Fraktion erfasst vor allem ein Gefühl der Machtlosigkeit, weil die Gemeinde in Punkto Schadensersatz wohl in die Röhr schauen wird, obwohl sie nichts falsch gemacht hat.
Für die Gemeinde Vettelschoß wäre es am günstigsten, eine Schuld oder Mitschuld läge bei der Verbandsgemeinde Linz, denn dann hätte sie Schadensersatz durch die Eigenschadenversicherung zu erwarten.
Aus diesem Grunde sei man es auch den Vettelschoßer Bürgern schuldig, dass – wie bereits gefordert – ein unabhängiges Gutachten die Rolle der VG Linz in der Angelegenheit überprüfen soll.
Reine Schuldzuweisungen ändern nichts. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder der Brief ist beim Finanzamt nicht raus oder der Brief ging aus verschiedenen Gründen in der VG-Verwaltung unter oder aber die Post hat ihn verbummelt. Für uns unverständlich, dass solch wichtige Mitteilungen nicht auch per Mail mit Lese-/ Zustellbestätigung versandt werden.
Wichtig ist, dass zukünftig die Sicherheit bei der Übertragung dieser Mitteilungen gewährleistet wird, damit das nicht noch einmal passiert kann.
Der Gemeinde Vettelschoß bleibt die Hoffnung, dass die betreffende Firma den unerwarteten Geldsegen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze sinnvoll eingesetzt hat.“
Nachdem der TOP Erweiterung Kindergarten Vettelschoß in der letzten Sitzung erneut vertagt wurde, sollte nun in dieser Sitzung der Planentwurf des Architekturbüros Dittrich verabschiedet werden. Der Entwurf (Erweiterung um Mensa, Ruheraum, WC-Anlage, Flur, Innenhof) schließt mit einer Kostenschätzung von gut 620.000,00 Euro. Diese Kostenschätzung gilt als fundiert und nur minimale Einsparungen erscheinen möglich.
Im Haushalt 2012 sind 400.000 Euro für die Erweiterung des Kindergartens bereit gestellt. Die restlichen 220.000 Euro sind noch nicht gesichert.
Ortsbürgermeister Schneider bat den Rat über den Plan abzustimmen, die Finanzierung werde in einer späteren Sitzung beschlossen.
Die SPD betonte, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert sein müsse, d.h., dass die fehlenden Mittel (rund 220.000,00 Euro) als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt werden müssen und dies auch Zustimmung der Kommunalaufsicht finden muss. Nur dann könne der Plan verabschiedet werden. Denn sollte die weitere Bereitstellung der Mittel seitens der Kommunalaufsicht abgelehnt werden, wäre die Ausführung (egal ob massiv oder Fertigbau) nicht ausfinanziert.
Die SPD bot an, bei Einwänden der Kommunalaufsicht, auch zu Umschichtungen im genehmigten Haushalt bereit zu sein oder man könne mit ihr auch die Einnahmenseite z.B. durch den Verkauf der Michaelstr. 22 verbessern.
Sie beantragte, den Beschlussvorschlag um den Passus der Finanzierung zu erweitern.
Die Mehrheit der FWG steht dem Kindergartenausbau in dieser Form, zu dieser Zeit und zu diesen Kosten ablehnend gegenüber.
Nach heftiger Diskussion stellte der Ortsbürgermeister den erweiterten Beschlussvorschlag „Annahme der Planung und Bereitstellung der fehlenden Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2012“ zur Abstimmung.
Mit den Stimmen der SPD, großen Teilen der CDU und einer Stimme der FWG, wurde dem neuen Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
Der Ortsbürgermeister ging später noch in einem gesonderten Tagesordnungspunkt auf das Thema Finanzierung ein. Er schlug vor, sich günstige Darlehen bei der KfW für den Erweiterungsbau zu sichern. Entsprechende Anfragen seien positiv beschieden worden (1,07% Zinsen bei einer Laufzeit von 10 Jahren). Dies müsse natürlich auch mit der Kommunalaufsicht in Neuwied abgestimmt werden. Diesem Vorschlag stand der gesamte Rat positiv gegenüber.
Ortsbürgermeister Schneider wird die Verhandlungen in diesem Sinne führen und versuchen, Mittel und Wege zu finden, die veranschlagten Kosten in Höhe von 620.000,00 Euro weiter zu reduzieren, was im Sinne aller Fraktionen ist,
zumal ein Brief der Finanzabteilung der VG Linz dem Rat deutlich gemacht hat, dass die Einnahmenseite im Haushalt 2012 nicht – wie geplant – erreicht werde und das Haushaltsjahr 2012 mit einem Fehlbetrag abschließen wird und erneut die Anhebung der Steuern empfohlen wurde.
Zum Bebauungsplan Kalenborn wurde eine 2. Änderung auf den Weg gebracht Es geht darum, die Bezugspunkte für die Sockelhöhe soll sich nach der öffentlichen Verkehrsfläche richten, auf die Festlegung der Traufhöhe soll verzichtet werden. Dies wird in neuen Bebauungsplänen bereits so praktiziert. Die bisherige Festlegung sorgte in Einzelfällen für Irritationen.
Die Änderung und das weitere Verfahren wurden einstimmig auf den Weg gebracht.
Nachdem die Erschließung der Straßen im Baugebiet Farmersheck auch rechtlich abgeschlossen wurde, wird nun der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Farmersheck umgesetzt. Hierbei geht es darum,
- Die Erschließungsstraße und die Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung mit Zuwegung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
- Der nicht mehr benötigte Fahrweg in den Planbereich des BPlans einzubeziehen und die überbaubare Fläche dementsprechend ca. 5,00 m Richtung Norden zu verschieben.
- Die „Alte Bahnhofstraße“ an die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes anzubinden.
Vor allem Punkt 3 wurde mit Blick auf das ehemalige Streif-Gelände seinerzeit angeregt, um den Verkehr nicht länger durch die Ortsstraße „Alte Bahnhofstraße“ laufen zu lassen.
Hierzu war eine Anbindung geplant worden. Diese wurde in der Sitzung erneut vorgestellt. Auf die Frage nach den Kosten wurde die Summe von ca. 300.000,00 Euro genannt. Auf die Frage der Umsetzung wurde mitgeteilt, dass zunächst die Bebauungspläne (es betrifft in Teilen auch das ehemalige Streif-Gelände, also den BPlan Im alten Hohn) Rechtskraft erlangen müssen. Dann wiederum sei die Umsetzung eine Frage der Haushaltslage.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Straßenplanung anzunehmen und die Übernahme in die Planurkunde.
Gleiches hinsichtlich der Anbindung des Gewerbegebietes Im alten Hohn an die Erschließung Farmersheck wurde in diesem BPlan einstimmig beschlossen.
Zum Geh- und Radweg entlang der L252 wurde dem Rat der Planentwurf mit den Markierungen der zu erwerbenden Grundstücksflächen vorgelegt. Laut Ortsbürgermeister würde er – damit keine Zeit verloren ginge – die Kaufverhandlungen zügig führen. Er erwarte keine großen Schwierigkeiten bei den Verhandlungen. Zur Frage des Kostenträgers (Land/Gemeinde) war die Aussage, das Land kaufe.
Die Miet- und Benutzungsordnung Bürgerhaus musste geändert werden. Hier ging es darum, dass Mieter der Halle (egal ob ganz oder teilweise) gar nicht anders könnten, als das Foyer mitzunutzen, es aber nicht sein könne, dass neben der Saalmiete auch die Gesamtmiete für das Foyer zu zahlen sei.
Dem Rat wurde ein Vorschlag vorgelegt, indem der jeweiligen Saalmiete z.B. ein Betrag von 40,00 Euro bei nicht kommerziellen Veranstaltungen Einheimischer aufgeschlagen würde und damit auch das Foyer ohne zusätzliche Kosten einbezogen ist.
Die SPD-Fraktion regte an, es bei den bisherigen Saalmieten (inkl. der Nutzung des Foyers) zu belassen, da die Nutzung des Forums erst einmal ans Laufen kommen müsse.
Bei 1 Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde die Änderung wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, verabschiedet.
Mietkosten Forum „Am blauen See“ nun:
nicht kommerziell inkl. MwSt. | kommerziell zzgl. MwSt. | |||
Bürger/Vereine/ Firmen Vettelschoß | Auswärtige | Bürger/Vereine/ Firmen Vettelschoß | Auswärtige | |
Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum |
340,00 € |
425,00 € |
595,00 € |
765,00 € |
2/3 Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum |
240,00 € |
300,00 € |
420,00 € |
540,00 € |
1/3 Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum |
140,00 € |
175,00 € |
245,00 € |
315,00 € |
Foyer, Kühlraum |
80,00 € |
100,00 € |
140,00 € |
180,00 € |
Seminarraum groß (120 m²) |
100,00 € |
120,00 € |
160,00 € |
200,00 € |
Seminarraum klein (60 m²) |
70,00 € |
85,00 € |
115,00 € |
145,00 € |
Restaurant-bereich |
100,00 € |
120,00 € |
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