39. Gemeinderatssitzung am 5. Juni 2013

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In der Einwohnerfragestunde wurden Fragen

  • zum Wegekreuz Michaelstraße 27-29 (Wiederaufstellung in den nächsten 6 Wochen wurde zugesagt)
  • zum Bachlauf am Dorfplatz
  • zur Windkraft
  • zur Werbung auf der Internet-Seite der Ortsgemeinde

gestellt. Fragen, die nicht in der Sitzung durch den Ortsbürgermeister beantwortet werden konnten, werden schriftlich bzw. telefonisch beantwortet.

Auf der Tagesordnung stand der Punkt „Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“. Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass in der kommenden Woche eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema angeboten wird. Eine immer älter werdende Gesellschaft hat die Gemeinde dazu veranlasst, die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages für den Ausbau der Verkehrsanlagen statt der üblichen Einmalzahlungen ins Auge zu fassen. Viele Rentner sind finanziell nicht dazu in der Lage, die bei einem Straßenausbau fälligen Ausbaubeiträge zu entrichten. Dies, aber auch weitere Gründe sprechen für die Einführung. Es gelte abzuwägen. In der Summe wird die Gemeinde kein zusätzliches Geld einnehmen, es würden jedoch, anders als bisher, alle Grundstücks-/Gebäudeeigentümer (auch die an klassifizierten Straßen) an den Kosten von Ausbaumaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet beteiligt, nicht nur die jeweiligen direkten Anlieger. Das bedeute jährliche geringe wiederkehrende Beiträge für alle, statt hohe Einmalzahlungen für einzelne. Näheres dazu in der Einwohnerversammlung.

Der Rat müsse – sollte es zu einer Einführung kommen – über gewisse Grundlagen entscheiden, zum einen, ob die gesamte Gemeinde als Abrechnungseinheit gelte oder ob Teilgebiete abgegrenzt werden. Frau Jöring von der Verbandsgemeinde Linz empfahl der Gemeinde Vettelschoß ein einheitliches Abrechnungsgebiet. Des Weiteren müsse sich die Gemeinde entscheiden, ob sie als Grundlage für die Höhe der wiederkehrenden Beiträge die jeweils tatsächlichen jährlichen Kosten des Ausbaus umlege oder ob die Gemeinde ein Fünf-Jahres-Programm aufstelle und hieraus die jährlichen Beiträge ermittelt. Die Mehrzahl aller Gemeinden und Städte, die nach dem System der wiederkehrenden Beiträge arbeitet (rund 40 % der Kommunen in RLP), rechnet jährlich spitz ab, so Frau Jöring. Frau Jöring ging auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Abrechnungsmethoden ein. Zum Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand teilte Ortsbürgermeister Schneider mit, dass sich die Gemeinde einvernehmlich für einen Gemeindeanteil von 35 % – wie bisher –  einsetzen werde. Frau Jöring machte darauf aufmerksam, dass seitens der Rechnungsprüfung immer wieder auf die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Gemeindeanteils hingewirkt wird (25 % bei ganz überwiegendem Anlieger- und wenig Durchgangsverkehr) und als Durchgangsverkehr nur der gewertet werde, der durch die Gemeinde durchfährt, ohne anzuhalten. Als weiterer Punkt ging Frau Jöring auf die Festlegung einer Verschonungsregelung ein. Eine Gemeinde kann, muss aber nicht, verschonen. Verschonen bedeute, dass Anlieger, die in den letzten 20 Jahren bereits Anliegerbeträge bezahlt haben, für eine bestimmte Zeit von den wiederkehrenden Beiträgen verschont werden können. Die Verschonung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Zahlung und der Höhe des Einmalbeitrages. Ortsbürgermeister Schneider stellte klar, dass man heute nicht durch einen Beschluss der Diskussion mit Bürgern vorgreifen wolle, eine Tendenz zur Festlegung in vorgeschilderten Punkt diene jedoch dazu, eine mögliche Höhe der wiederkehrenden jährlichen Beiträge grob zu ermitteln.

Die FWG sprach sich gegen die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen aus, gleichwohl sie auch im bestehenden Abrechnungssystem Ungerechtigkeiten erkennen kann. Sie nannte Beispiele für Nachteile beider Abrechnungsmöglichkeiten. In der Summe hält sie die Einführung wiederkehrender Beiträge für eine „Sozialisierung“ bei den Ausbaubaukosten und sprach sich für die Beibehaltung des bestehenden Systems aus.

Die SPD-Fraktion bat darum, sich mit Vorfestlegungen und öffentlicher Bewertung zurück zu halten. Am 12.6. gehe es um eine erste Information, der eine Vielzahl an weiteren Informationen folgen müsse. Hierzu seien weitere Einwohnerversammlungen, Presseveröffentlichungen und ggf. Flyer notwendig. Bei einer solchen Frage, bei der es um das Geld der Haus- und Grundstückseigentümer gehe, sei es wichtig, dass die Entscheidung, egal wie sie ausfalle, eine möglichst große Akzeptanz in Bevölkerung und Rat finde. Noch seien viele Fragen offen, Informationen, Gespräche (möglichst auch mit Gemeinden, die umgestellt haben) sollen unvoreingenommen zur Lösungsfindung beitragen. Zur Einwohnerversammlung am 12.6. hoffe man, auch Fachleute (Gemeinde-/Städtebund) anzutreffen. Außerdem solle auf der Versammlung auch auf das bereits beschlossene 10-Jahres-Straßenausbauprogramm der Ortsgemeinde eingegangen werden, gehöre dies doch auch zur umfassenden Information.

Beide Systeme böten Vor- und Nachteile, die es gelte, vorurteilsfrei zu erkennen, zu bewerten und  in die Entscheidung einfließen zu lassen.

Die CDU-Fraktion machte noch einmal deutlich, dass bei einer Umstellung in der Summe die Anlieger keine höheren Gesamtkosten erwartet, dass in der Regel mit dem Ausbau einer Straße pro Jahr gerechnet werden könne, Abweichungen jedoch möglich seien nach oben und unten, dass aber immer mit Augenmaß auch auf die Gesamtkosten vorgegangen werde. Herr Nonnen sprach noch einmal das Problem der „älter-werdenden-Gesellschaft“ und deren Finanzierungsschwierigkeiten von Einmalbeiträgen an.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 vorgenommen. Der Gemeinderat sollte das Jahresergebnis feststellen und Entlastung erteilen. Der Ortsbürgermeister nannte zu Beginn Zahlen und Fakten aus dem Jahresabschlussbericht. Er gab bekannt, dass die Eigenschadenversicherung der VG Linz nur bis zu einem Betrag von 250.000 Euro hafte.

Das Eigenkapital der Gemeinde zum 31.12.10 betrug 30.641.723,40 Euro.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.605.124,53 Euro aus,

die Rücklagen zum Stand 31.12.10 betrugen 2.635.538,50 Euro.

Herr Nonnen als ältestes Ratsmitglied und zugleich Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses übernahm den Vorsitz und erläuterte den Vorgang der Prüfung im Einzelnen, u.a. auch, dass im Jahre 2010 4,6 Mio. Euro Rückstellungen für in 2011 erhöhte Forderungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (Umlagen) gebildet wurden, um diesen Betrag sich das ursprüngliche Jahresergebnis reduzieren musste. Herr Nonnen verlas die Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses und fragte, wie die Abstimmung erfolgen solle, im Block oder einzeln. SPD und FWG beantragten Einzelabstimmung.

Zunächst wurde über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010 zum 02.05.2013 abgestimmt. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgt, nachträglich genehmigt. Gegen die Stimmen der FWG wurde der Jahresabschluss festgestellt und die außerplanmäßigen Aufwendungen nachträglich genehmigt.

Der Gemeinderat erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung Entlastung.

Soweit nach § 68 GemO die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, sollte auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Linz am Rhein, den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, und den gemäß § 25 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Anordnungsbefugnis erteilten Beschäftigten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein Entlastung erteilt werden.

Bei 7 Gegenstimmen der SPD und FWG sowie 1 Stimme aus der CDU, bei 7 Ja-Stimmen der CDU wurde diese Entlastung nicht erteilt.

Die SPD-Fraktion begründete ihr Abstimmungsverhalten wie folgt:

Zum Verlust  des Gewerbesteuerbescheides (Steuernachz. 2010 fällig – bekannt geworden 2012) wird die zu späte Info der Vettelschoßer Ratsmitglieder kritisiert, außerdem muss eine  „ interne Aufklärung und Bewertung“ ausschließlich durch den Verbandsbürgermeister hinterfragt werden. 

Unser Antrag:

Durch die Ortsgemeinde den aktuellen Sachstand bei

·         Gemeinde-/Städtebund und

·         im Finanzministerium RLP

zur zukünftig angestrebten  bundesweiten Regelung (eingerichtete Arbeitsgruppe) sowie zu Maßnahmen in RLP bis zu dieser bundesweiten Lösung anfragen.  Ein solcher  Vorfall soll sich nirgendwo wiederholen.

Die SPD-Fraktion wird die Verbandsgemeinde, hier insbesondere den Verbandsbürgermeister, für das Rechnungsjahr 2010 nicht entlasten.

Grund:  die Eigenschadenversicherung wurde zu spät  (15.10.12) und mit dem Tenor, in der VG gab es keine Versäumnisse,  eingeschaltet.  Der Anruf des Steuerschuldners bei der Kasse kann unterschiedlich bewertet werden. Die einseitige Festlegung der Verbandsgemeinde, der Steuerschuldner habe nur sein Konto angegeben, wohin eine fällige Rückzahlung erfolgen sollte, kann angezweifelt werden. Die Darlegung  des Steuerschuldners, er habe dieses Guthaben mit der Forderung aus besagtem Steuerbescheid verrechnen wollen, um seine Zinslast zu senken, ist durchaus plausibel (s. Stellungnahme SPD und FWG vom 23.1.2013).

(Hinzu kommt das Desinteresse übergeordneter Stellen – Bundesrechnungshof und Kommunalaufsicht – an einer neutralen Aufklärung.)

 Ein Verbandsbürgermeister vertritt auch die Belange der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden. Eine neutrale Darlegung des unstrittigen Anrufes gegenüber der Eigenschadenversicherung, der beide Möglichkeiten offen ließe,   hätte  eine Überprüfung neutraler Stellen ohne Vorfestlegung  nach sich ziehen müssen. So hätte die Möglichkeit bestanden, ggf. einen Teil des Schadens auszugleichen. Diese Möglichkeit von vornherein auszuschließen, kann von uns nicht akzeptiert werden.

Dem schloss sich die FWG in ihrer Begründung voll inhaltlich an. Aus diesem Grunde habe sie auch gegen die Feststellung des Jahresergebnisses und die nachträgliche Genehmigung der außerplanmäßigen Mittel gestimmt.

Frau Nonnen machte in einer persönlichen Erklärung deutlich, dass sie nicht für eine Entlastung stimmte, weil nach wie vor die Möglichkeit bestehe, dass Steuermessbescheide verloren gehen könnten.

Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Anfragen bei Gemeinde- und Städtebund sowie beim Finanzministerium wird – so der Ortsbürgermeister – entsprochen.

Zum Jahresabschluss 2010 hier noch einige Anmerkungen der SPD-Fraktion:

 

„2013 prüfen wir den Abschluss 2010, wie beim Jahresabschluss 2009 muss man anmerken, dass in der Zwischenzeit eine veränderte Lage unserer Finanzen eingetreten ist, die das Ergebnis 2010 unter ein deutlich anderes Licht stellen.  

Die Einführung der Doppik verlangt von uns Geduld. Ab 2014 sollen die Jahresabschlüsse zeitnah erfolgen und die Kommunalpolitik wird hoffentlich der tatsächlichen Finanzlage entsprechende Entscheidungen treffen.

Würde man dann noch dazu übergehen, künftig regelmäßig Rückstellungen für die mit der Höhe der Steuereinnahmen ziemlich genau feststehenden Umlagen im Folgejahr zu bilden, ständen die Kommunalfinanzen auf sichereren Füßen als bisher.

Denn in den bisher vorgelegten Jahresabschlüssen, in den Quartalsberichten macht die VG regelmäßig darauf aufmerksam, dass die Hauptsteuereinnahmen  unserer Gemeinde auf sehr unsicheren  Gewerbesteuereinnahmen beruhen, deren Schwankungen ein ständiges Risiko bedeuten. Dessen sollten wir uns bei unseren Entscheidungen und deren Folgekosten stets bewusst sein.

2010 war ein ungewöhnliches Jahr

          außergewöhnlich hohe Gewerbesteuernachzahlungen

          Einführung der Progression bei der Kreisumlage (durch alle Fraktionen im Kreistag )

          Verlust Gewerbesteuermessbescheid

Kreisumlage

2009 = 39 %

Erhöhungen und  Einführung der Progression ab 2010 auf bis zu  48 % 

(tatsächlich bis 2013 sogar noch höher (bis zu 4 % höher), da die Gemeinde aufgrund niedriger Steuersätze bis 2013 auf Einnahme verzichtete)

Eine komplette Überarbeitung der Kommunalfinanzierung müsste von allen Verantwortlichen dringend angegangen werden.

Aber auch die Ausgabenpolitik von Gemeinden und weiteren Körperschaften bedarf dringend einer Korrektur.

Gewerbesteuer konnten im RPA nicht geprüft werden, da diese z.Zt. von überörtl. Stelle geprüft werden, wir sehen entsprechendem Bericht entgegen.

Seit Einführung der Doppik kritisieren wir die Nichterkennbarkeit der Kosten u. Einnahmen einzelner Gebäude. Einige Mietobjekte sind in der Doppik unter dem Oberbegriff Liegenschaften zusammengefasst. Wir haben die Wirtschaftlichkeit von  Gebäude regelmäßig in Frage gestellt. Unserem Wunsch auf  Prüfung zwei dieser Vielzahl von  Gebäuden für das RJ 2010 konnte nicht entsprochen werden, diese Möglichkeit wurde  erst für Folgejahre (ab 2014) in Aussicht gestellt. Wenn wir trotzdem außerplanmäßige Ausgaben nachträglich genehmigen und dem Bürgermeister Entlastung erteilen, so ist dies ein Vertrauensvorschuss.

Unsere Gemeinde hat überdurchschnittlich viele Gebäude im Eigentum, was für VG-Verwaltung eine große Menge Arbeit bedeutet, die nach unserem Dafürhalten keine kommunale Aufgabe darstellt (Bewirtschaftungskosten wie Strom, Heizung, Wasser, Abwasser , Müll, Schornsteinfeger, Versicherung, Wartungen, Internet, Kabel …, Unterhaltung wie kleinere Reparaturen und Renovierungen, größere Instandsetzungs-/Umbauarbeiten (s. Streif, Erlenweg z.B.), Miet- und Pachtzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Bauhofverrechnungen (Hausmeister) und dies auch für die jeweils gebäudezugehörigen Grundstücke. )

Wir erinnern an unseren Antrag, Immobilien in eine gemeinnützige Gesellschaft zu überführen und im ersten Schritt hierzu den Rat durch geeignete Stellen (StädteGemeindebund, GSG Neuwied) zu informieren.

Dabei soll es nicht Aufgabe des Ortsbürgermeisters sein, in Kleinstarbeit eine Bestandsaufnahme zu Kosten/Einnahmen der einzelnen Gebäude durch ihn selbst zu erstellen. Ein modernes und wirtschaftliches  Gebäudemanagement  soll durch die geforderte gemeinnützige Gesellschaft aufgebaut werden, weshalb wir um Ausführung unseres Antrages bitten.“

Der Bebauungsplan  „Hinter der alten Schule“ wurde erneut behandelt. Anmerkungen der Versorgungsträger zum Plangebiet waren bereits Gegenstand einer Behandlung im Rat, deren Anregungen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen, womit kein weiterer Abwägungsbedarf bestand. Angemerkt wurde erneut, dass die Erschließungskosten vom Investor getragen werden müssen. Einer Anregung eines Anliegers wurde entsprochen, so soll in der Planurkunde die Differenzierung zwischen Straße und Parkfläche zugunsten einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Grundstückszufahrten und Parkplätze“ ersetzt werden mit dem Ziel, nicht direkt vor der Eingangstüre des Anliegers eine Straße vorbeizuführen. Dieser Abwägung wurde einstimmig entsprochen.

Eine Möglichkeit, die Grundstückszufahrt als Einbahnstraße in der Breite zu verringern, scheiterte daran, dass der hintere Weg um das Gebäude sich nicht im Eigentum der Gemeinde befindet.

Einstimmig wurde der Planurkunde angenommen und der Satzungsbeschluss gefasst.

Auch zum Bebauungsplan Im alten Hohn waren keine wesentlichen neuen Anregungen eingegangen, den Anregungen der Versorgungsträger wird entsprochen, die Anregung des Forstamtes Dierdorf dahingehend beschieden, dass der BPlan kein neues Baurecht schafft, sondern bei bestehenden Gewerbeflächen die Verträglichkeit mit der umliegenden Bebauung hergestellt wird. Die Abwägung der Anregungen erfolgte einstimmig.

Seitens der SPD wurde an ihr Schreiben vom 18. März 2013 erinnert, mit dem sie Angaben zu den Kosten der Erschließung des BPlan-Gebietes forderte. In der Anregung des Abwasserwerkes ist die Rede von einer Ablösevereinbarung zwischen Abwasserwerk und Ortsgemeinde zu den einmaligen Entgelten (Baukostenzuschüssen). Auf Rückfrage der SPD teilte Herr Reifert von der VG Linz mit, dass bislang nicht für alle Flächen diese Entgelte gezahlt waren, auch wenn das Gesamtgebiet gewerblich genutzt wurde. Die mögliche anderweitige Nutzung der Lagerflächen erforderte eine abwasserrechtliche Erschließung. Umso mehr fordert die SPD eine Beantwortung ihres obigen Scheibens.

Die Planurkunde wurde einstimmig angenommen sowie der Satzungsbeschluss gefasst.

In der letzten Ratssitzung wurden drei Schöffen gewählt, von Amts wegen wurde nun verfügt, dass ein solcher Beschluss nicht möglich ist, es dürften nur zwei Schöffen gewählt werden. Der Gemeinderat beschloss daher, dass für die nächste Periode Frau Barbara Rohringer und Frau Margit Buslei vorgeschlagen werden. Frau Rohringer dürfe nur noch eine Periode tätig sein, somit könnte anschließend Frau Heidrun  Kaß vorgeschlagen werden. Der Rat bedauerte diesen Formalismus, da in der Presse zu lesen war, dass Schöffen dringend gesucht werden und es schade ist, nicht auf befähigte, gewillte Personen zurückzugreifen.

Herr Schneider gab bekannt, dass die Gemeinde Vettelschoß beim Zensus 2011   3.445 Einwohner zählte, ca. 100 mehr als 1987.

Er teilte ferner mit, dass die KfW den Kommunen eine günstige Finanzierung von Maßnahmen der Energieversorgung und Verbesserung der Kommunikation anbiete (0,25% Zinsen).