In der Einwohnerfragestunde wurden Fragen nach der Ausgestaltung, den Kosten und Mietmindereinnahmen eines Industriemuseums im Streif-Gebäude gestellt. Die Internetversorgung wurde ebenfalls angesprochen und um kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit gebeten. Zudem gab es ein Statement zu einer möglichen Einführung wiederkehrender Beiträge. Außerdem wurde anmahnt, die Holzteile an der Friedhofskapelle zu streichen sowie die Treppe (2. Fluchtweg) am Gemeindehaus Kalenborn.
Der Tagesordnungspunkt Widmung von Straßen wurde abgesetzt, da die Vorbereitungen aufgrund der Urlaubszeit nicht rechtzeitig fertig gestellt werden konnten.
Anmerkung an dieser Stelle: Wir sind wiederholt gefragt worden, was es mit diesen Widmungen auf sich hat. Gemeindestraßen müssen nach ihrer Fertigstellung für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden (so die gesetzlichen Vorgaben). Im Archiv der Gemeinde/Verbandsgemeinde wurde ein Teil der Widmungen nicht so dokumentiert, dass sie auf Anhieb greifbar sind. Eine Widmung kann jederzeit nachgeholt werden und es ist der einfachere Weg, diese Widmung durch einen einfachen Ratsbeschluss und eine entsprechende Veröffentlichung zu tätigen/zu wiederholen, als tagelange Recherchen in Archiven durchzuführen. Demzufolge sind die Straßenwidmungen, die zurzeit verbandsgemeindeweit erfolgen, lediglich ein Verwaltungsakt, der nichts mit der Nutzung oder dem Zustand der Straße zu tun hat.
Eckpunkte des Entwurfs des Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG), die auch eine Anhebung der Realsteuern ab 2014 beinhalten, wurden im Rat beraten. Dazu wird verwaltungsseitig der Vorschlag gemacht, die Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) auf höhere Sätze ab 2014 (Grundsteuer A: 300 %, Grundsteuer B 365 % und Gewerbesteuer 365 %) anzuheben.
Dies würde der Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von geschätzt 310.000,00 Euro einbringen. Die Gemeinde wird bei Umlagen an Land, Kreis und Verbandsgemeinde so veranlagt, als ob sie diese Mehreinnahmen hat, wird also mehr Umlagen zahlen müssen, wenn der Entwurf so verabschiedet wird. Außerdem ist ein Zurückbleiben unter den im LFAG festgelegten Steuersätzen förderschädlich, d.h. es gibt keine Zuschüsse vom Land, wenn diese Sätze nicht eingehalten werden (zuschussfähige Projekte stehen in der Ortsgemeinde zurzeit nicht an.)
Alle Fraktionen erklärten, dass sie keine weitere Steuererhöhung mittragen werden.
Die SPD-Fraktion hat ihre Ablehnung ergänzt mit dem Hinweis, dass die zu erwartenden Mehrausgaben bei den Umlagen durch Einsparungen im Haushalt zu kompensieren sind (wiederholt hat die SPD gefordert, nicht nur auf die hohen Umlagen zu schimpfen, sondern auch bei den Ausgaben zu einem vernünftigen Umgang mit den Steuermitteln zurückzukehren).
Während in den Ausführungen von CDU und Bürgermeister als Verursacher dieser Steuererhöhung die Landesregierung benannt wurde und die FWG den Entwurf gar für Wahlkampfgetöne gegen SPD und Grüne aus erkor, informierte die SPD über die Hintergründe des vorliegenden Entwurfes LFAG.
„Der Gesetzentwurf beruht auf der Klage des Kreises Neuwied gegen das Land RLP betreffend die Schlüsselzuweisungen aus dem Jahre 2007.
Aufgrund der extrem gestiegenen Soziallasten (meist verursacht durch Land und Bund) müssen im kommunalen Finanzausgleich Korrekturen erfolgen.
Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes RLP wird der bisherige Finanzausgleich als nicht mit der Landesverfassung vereinbar festgestellt und eine Korrektur zum 1.1.14 eingefordert. Ziel ist es, die Kassenkredite zur Liquiditätssicherung (also keine Kredite für Investitionen, sondern zur Finanzierung des alltäglichen Betriebes) zu reduzieren. Dabei soll das Land für eine angemessene Finanzausstattung sorgen und dabei auch für Kosten gerade stehen, die eigentlich der Bund verursacht hat.
Im Urteil wird festgehalten, dass der Kreis zugunsten von Verbandsgemeinden und Gemeinden zu stärken ist, da dort die Sozialaufgaben unverhältnismäßig gestiegen sind, während sie sich bei den Gemeinden und Verbandsgemeinden verringerten.
Im Urteil wird klar zum Ausdruck gebracht, dass Gemeinden ihre eigenen Einnahmequellen (so auch Steuern) ausschöpfen muss u n d
Einsparpotentiale auf der Ausgabenseite vorzunehmen sind.
u.a. wird ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen gefordert.
Das Land – so das Urteil – könne von den Kommunen verlangen, ihre Kräfte größtmöglich anzuspannen. Dabei wird festgestellt, dass die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze der RLP-Kommunen unter dem Durchschnitt der westl. Flächenländer liegen, bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sogar die niedrigsten Hebesätze aller westl. Flächenländer haben. Nach dem Kommunalbericht bestehen Einsparpotentiale und die Kommunalaufsicht wird aufgefordert, auf die Mitwirkung der Kommunen hinzuwirken.
Wer das Urteil vom Febr. 12 gelesen hat, wusste, dass hieraus nicht nur einen Besserstellung der Kreise erfolgt, sondern dass zur Umsetzung auch eine Steuererhöhung der Kommunen kommen wird.
Eine vom Land erarbeitete KFA-Reform – die natürlich auch unter dem Druck der Schuldenbremse steht – sieht für die kommunale Familie Mehreinnahmen von 190 Mio in 2014, 150 Mio in 2015 und 150 Mio. in 2016 vor. Dieses Mehr wird überwiegend den Sozialleistungsträgern, sprich kreisfreien Städten und Landkreisen zugutekommen.
Zum Schuldenabbau wurde vom Land seinerzeit der Kommunale Entschuldungsfonds eingeführt, er sieht vor, Schulden aus der Liquiditätssicherung abzubauen, in 15 Jahren sollen 2/3 der Gesamtliquiditätskredite je zu einem Drittel durch das Land, den kommunale Finanzausgleich aber auch durch die Kommune selber als Konsolidierungsbeitrag geleistet werden. (entspricht eigentlich dem, was wir europäischen Nachbarn abfordern, sparen und zum Abbau der Schulden beitragen). Das allein reicht jedoch nicht.
Die Konsolidierung der kommunalen Haushalte und die Rückführung der Kassenkredite ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Bevölkerung.
Die zu verteilenden Finanzmittel sind nicht vermehrbar, man kann nicht allen – auch durchaus berechtigten – Forderungen und Wünschen gerecht werden.
Eine Finanzreform Bund/Land/Kommunen ist erforderlich, dabei geht es aber nicht nur um die Einnahmeseite, es werden auch Leistungen zu streichen sein, Aufgaben umzuverteilen, zu bündeln, und freiwillige Ausgaben einer Gemeinde stärker zu kontrollieren.
Da bislang keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit für uns erkennbar ist, sind wir davon überzeugt, dass sich bald wieder Gerichte damit befassen werden oder es kommt zum Kollaps, wenn die Zinsen wieder ansteigen und Kommunen weitere Kredite zur Zinszahlung benötigen.“
Die SPD-Fraktion beantragte in der Sitzung:
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Einführung der Progression (Gemeinden mit hohen Gewerbesteuereinnahmen werden stärker belastet, was grundsätzlich in Ordnung ist, jedoch in der jetzigen Ausgestaltung gerade unsere Gemeinde über die Maßen benachteiligt) bei Umlagen (wir betonen erneut, dass die Einführung der Progression von allen Parteien und Wählergruppen beschlossen wurde) jetzt prüfen zu lassen. Die Progression ist gedeckelt. Einer Gemeinde wie Windhagen, die unvergleichlich höhere Gewerbesteuereinnahmen hat, bleibt noch genug übrig, wir aber kommen gerade an die Grenze der Deckelung und werden unverhältnismäßig stark belastet. Eine rechtliche Überprüfung erscheint uns nötig. Mit dem Jahresabschluss 2010 sollte – so die Reden bei allen Haushaltsberatungen – diese Überprüfung angegangen werden. Dieser Jahresabschluss liegt vor. Wir fordern: Nicht nur reden, sondern handeln.
Bei der Überprüfung kann man sich auf obiges Urteil beziehen, das besagt, dass Finanzkraftunterschiede im Wege des Finanzausgleichs abgemildert, nicht nivelliert oder gar übernivelliert werden dürfen.
Über den Antrag der SPD-Fraktion wurde nicht abgestimmt.
Ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Im Pesch wurde behandelt. Es sollte die Anzahl der zulässigen Wohnungen (bislang auf 2 begrenzt) erhöht werden.
Eine Befreiung wird seitens der Bauaufsicht abgelehnt, somit könnte dem Ansinnen des Bauherrn nur durch eine Änderung des BPlans entsprochen werden.
Verwaltungsseitig wurde empfohlen, diese Änderung nicht zu beschließen aus folgenden Gründen:
Wesentliches Ziel des BPlans Im Pesch war gerade die aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäuser, der angestrebte Charakter des typischen Einfamilienhausgebietes mit möglichst ausreichend Freifläche (mehr Wohnung bedeuten mehr Versiegelung für vorgeschriebene Stellflächen) ohne Mehrfamilienwohnhäuser soll erhalten bleiben.
Bauherren, die sich an den BPlan gehalten haben, haben ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Festsetzungen.
Ortsbürgermeister Schneider und die CDU-Fraktion folgten nicht der Empfehlung der Verwaltung und stimmten der Änderung des BPlans Im Pesch unter der Maßgabe zu, dass die Kosten des Verfahrens vom Antragsteller zu tragen sind.
SPD und FWG folgten den vorgetragenen Argumenten der Verwaltung und machten deutlich, dass man Bebauungspläne nicht auf Zuruf ändern könne, weil ein Bauherr eine mit dem BPlan nicht konforme Planung hat. Der BPlan ist Richtlinie und Vorgabe, er wird bewusst so, wie er ist, aufgestellt, wobei der Rat in Zusammenarbeit mit Planer und Verwaltung versucht, den Spielraum des Bauherrn möglichst großzügig zu gestalten. Bauherren, die sich an die Regeln halten, haben ein Recht darauf, dass diese Regeln auf Dauer gelten. Wo begründete Befreiungen möglich sind, können diese gewährt werden, Änderungen eines BPlans sind jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zu tätigen. Die SPD-Fraktion riet zudem, wer Grundstücke in einem BPlan-Gebiet hat, sollte sich möglichst frühzeitig im Bebauungsplanverfahren melden und mögliche Wünsche zur Gestaltung in der Bürgerbeteiligung einbringen.
Ein vereinfachtes Änderungsverfahren BPlan Im Pesch wird nun mit der Stimmenmehrheit der CDU eingeleitet. Wir sind gespannt, ob die Umsetzung nach der Bürgerbeteiligung und nach den Kommunalwahlen auch im weiteren Verfahren Bestand hat.
Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit,
- dass der Kindergarten Kalenborn am Samstag sein 10jähriges Bestehen feiert und einlädt
- dass der Beitrag der Gemeinde zum Naturpark (ca. 150,00 Euro) gestiegen ist
- dass für das AST (Anrufsammeltaxi) im Abrechnungsjahr ein Betrag in Höhe von 1.940,00 Euro durch die Gemeinde gezahlt wurde, im Vergleich zu unseren Nachbarn Windhagen und St. Katharinen mit jeweils über 9.000,00 Euro eine sehr geringe Nutzung des AST.
Anmerkung der SPD: Gründe für die geringe Annahme des AST sollten dringend analysiert werden. - Für die Sprachförderung wurde vom Land RLP ein Zuschuss an die Kindertagesstätten gezahlt
– Kalenborn 2.050,00 Euro
– Vettelschoß 4.100,00 Euro
Seitens der SPD-Fraktion wurde aufgrund des Artikels in der Rheinzeitung zur Behandlung der Einnahmen aus der Photovoltaik in der VG Asbach (nämlich Bildung einer Rücklage für erneuerbare Energien, die gleichzeitig den Vorteil biete, dass keine Steuern auf den Überschuss anfallen) die Situation in Vettelschoß nachgefragt. Seitens der Verwaltung wurde für die Ortsgemeinde Vettelschoß geäußert, dass noch keine Steuern auf Überschüsse aus der Photovoltaik anfallen würden.
Die SPD-Fraktion wird diesen Punkt in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 prüfen und ggf. entsprechende Anträge stellen.