45. Gemeinderatssitzung am 18. Dez. 2013

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 In der Einwohnerfragestunde wurden Fragen zu Schäden in der Fahrbahn Dompfaffenstraße dahingehend beantwortet, dass eine Gewährleistungsreparatur nicht durchsetzbar sei. Die Schäden – so der Ortsbürgermeister – erforderten keine Reparatur vor dem Winter, sie würden Anfang 2014 neu bewertet.

Zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ wurde zu Fragen nach der Veröffentlichung der in der Verschonung befindlichen Grundstücken auf die Verbandsgemeindeverwaltung verwiesen, ebenso zu Fragen betreffend den Zusammenhang zwischen Inbetriebnahme einer Straße, deren Widmung und eine mögliche Verschonung. Es wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die Hans-Streif-Straße in 2014 zu widmen, sie sei 2013 vermessen worden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans. Es wurde mitgeteilt, dass der Zeitpunkt der Widmung keinen Einfluss auf die Verschonung habe.

Das Straßenausbauprogramm 2014 – 2025 stand auf der Tagesordnung. Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass die CDU-Fraktion beschlossen habe, die Straße „Im alten Hohn“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszubauen, die Straße solle nach Abschluss der Kanalbauarbeiten durch das Abwasserwerk wieder hergestellt werden.

Seitens der CDU-Fraktion wurde erläutert, dass die Fraktion nach intensiven Beratungen und einer Inaugenscheinnahme der Straße zu diesem Ergebnis gekommen sei.

Desweiteren sei beschlossen worden, das Projekt Entlastungsstraße Alte Bahnhofstraße in Richtung Farmersheck (Schwerlastverkehr des Geländes „Streif“)  in 2014 umzusetzen.

Nachfragen der SPD-Fraktion in Richtung CDU ergaben, dass das weitere Ausbauprogramm so, wie in der Sitzungsvorlage dargelegt, bei Herausnahme der Maßnahme Im alten Hohn in dieser Sitzung beschlossen werden solle.

 

geplante Ausschreibung/ Umsetzung

Nebenanlagen L 252, zunächst Kalenborn

2014 (weitere Abschnitte 2015,16,17)

Alte Schulstraße

2014/15

Gartenstraße

2017/18

Erlenweg

2017/18

Anbindung Michaelstraße

2017/18

Friedenstraße

2018/19

Waldstraße 1. BA

2020/21

Hübbelshecker Weg

2021

Bucherfelder Weg

2022/23

Sonntagstraße

2023/24

Am Walde

2024/25

Martinstraße

2025/26

Auf weitere Nachfrage der SPD, ob die Fraktion über ihren Vorschlag zum zukünftigen Verfahren bei Straßenausbaumaßnahmen beraten habe, antwortete Herr Nonnen, dass dies geschehen sei. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass es hierzu noch Diskussionsbedarf gäbe.

Die FWG-Fraktion machte deutlich, dass sie in dieser Sitzung nicht über die Aktualisierung des Ausbauprogramms entscheiden werde. Der Beschluss der CDU-Fraktion betreffend die Herausnahme der Straße „Im alten Hohn“ bedarf näherer Erklärungen. Den SPD-Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise bei zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen bewertete die FWG-Fraktion als überlegenswert.

Mit der Vertagung des Tagesordnungspunktes zeigten sich alle Fraktionen einverstanden.

Die SPD-Fraktion wollte – da eine Reihe Zuschauer anwesend waren – die Hintergründe, über die der Rat soeben redete, kurz erläutern.

„2012 verabschiedete der Gemeinderat einstimmig ein Straßenausbauprogramm der nächsten 10 Jahre. Ein Abgleich zwischen

  • Kanalschäden,
  • notwendiger Hydraulik,
  • Straßenbeleuchtungszustand,
  • Erneuerungen Wasserleitung und
  • Straßenzustand

hatte zu dieser Reihenfolge geführt. Das Ausbauprogramm sollte im Rhythmus von 2 Jahren aktualisiert werden.  Ein Ausbauprogramm soll den Anliegern frühzeitig signalisieren, dass Ausbaubeiträge Straße und/oder Kanal in absehbarer Zeit auf sie zukommen können.

Die Festlegung des Ausbauprogramms ist nicht verbindlich, vielmehr eine Absichtserklärung. Jede einzelne Maßnahme muss seinen vom Gesetz vorgeschriebenen Weg über einen konkreten Ausbaubeschluss des Rates und eine  Anliegerbeteiligung gehen. Über den Kanalausbau entscheidet der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Abwasserwerkes.

Aus der Diskussion um WKB wurde deutlich, dass viele Bürger in Gemeindevertretung und/oder Verwaltung kein Vertrauen haben und dieses Vertrauen nur durch mehr Transparenz erworben werden kann.“

Zu diesem Zeitpunkt wurden die weiteren Erläuterungen der SPD seitens des Ortsbürgermeisters gestoppt mit dem Hinweis, dass hierzu noch interner Beratungsbedarf bestehe.

Seitens der SPD-Fraktion wurde angemerkt, dass nach ihrem frühzeitigen Antrag auf Behandlung im Rat und Ausschuss eine vorherige Beratung möglich gewesen wäre, hätte  der Bürgermeister dies auf die Tagesordnungen gesetzt.

Nachstehend – da für die anwesenden Zuhörer von Interesse – die in der Sitzung gestoppte Information der SPD-Fraktion: 

„Bürger sollen frühzeitiger in die Entscheidungsprozesse  bei Straßenausbaumaßnahmen einbezogen werden. Der von der SPD-Fraktion erarbeitete Verfahrensablauf wurden den Fraktionen von CDU und FWG übermittelt mit der Bitte um Diskussion in den Fraktionen und der Hoffnung, eine solche Verfahrensweise im Zuge der Aktualisierung des Bauprogramms festzulegen.

 

Änderung Ablauf Verfahren bei Straßenausbaumaßnahmen, unabhängig ob zukünftig Wiederkehrende Beiträge oder Einmalbeiträge

 

1.      Ortsbegehung des Bauausschusses der auszubauenden Verkehrsanlage unter Beteiligung des FB 2 der VG Linz:
Feststellung des optischen Zustandes der betroffenen Verkehrsanlage (Fotodokumentation)
erste Info durch Abwasserwerk/FB 2 an Bauausschuss zur geplanten Ausbaumaßnahme und Vorstellungen möglicher Ausbauvarianten sowie  Zeitablauf
Anmerkungen/Festlegungen Bauausschuss

2.      ggf. Beauftragung Probebohrungen zur Untersuchung Unterbau

3.      Anliegerversammlung unter Teilnahme des gesamten Ortsgemeinderates (Einladung an alle  Anlieger mit dem Hinweis, dass konkrete Aussagen zu Kosten noch nicht möglich sind):
→ Information durch das Abwasserwerk über geplante   

Kanalbaumaßnahme (Gründe, Ausführung)
→ Information durch FB 2 über den Zustand der Beleuchtung und geplante Erneuerung bei der Ausbaumaßnahme
→ Information durch FB 2 über Absichten weiterer Versorgungsträger betr.  Arbeiten an deren Versorgungsleitungen
→ Information durch FB 2 aus technischer Sicht zum Zustand der Fahrbahn und Nebenanlagen (unter Präsentation der Fotodokumentation)
→ ggf. Ergebnis der Probebohrungen
→ Auflistung von Parametern eines möglichen (noch nicht beschlossenen) Straßenausbaus (Ausführung Pflaster/Teer, Abschnittsbildung, Gehwege, Einbauten, Verkehrsberuhigung, Bepflanzung …)
anschließend:
→ Fragemöglichkeit der Anlieger
→ Anregungen der Anlieger zur Gestaltung

→ Einreden der Anlieger
anschließend:
Veröffentlichung Protokoll der Anliegerversammlung auf der Homepage der Ortsgemeinde

4.      Beratungen im nächsten Bauausschuss und den Fraktionen

5.      Gemeinderat: Beschluss
a) kein Straßenausbau, sondern Wiederherstellung durch das Abwasserwerk nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme,
b) Ausbaubeschluss, (bei einmaligen Beiträgen: Festlegung des Gemeindeanteils, Beschluss zu Vorausleistung), Vergabe Planung, LP 1-3, Fertigung Entwurfsplanung und Kostenermittlung

6.      Falls 5b) Anliegerversammlung zur Vorstellung der Entwurfsplanung  und Bekanntgabe der zu erwartenden Kosten/m², Diskussion der Planung, Einbringen von  Ergänzungs-, Änderungswünschen

7.      Prüfung möglicher Ergänzungs- und Änderungswünsche (Umsetzung, Technik, Kosten) durch Planungsbüro und die Fachabteilung, Empfehlung an den Rat

8.      Ortsgemeinderat: Festlegung endgültige Ausbauvariante.  Vergabe Leistungsphasen 4-9.
Anweisung an Ingenieurbüro, dass auf die  Bauüberwachung verstärkte Sorgfalt zu legen ist (z.B. ordnungsgemäßes Verdichten). Gemeindestraßen sollen grundsätzlich eine längere Lebensdauer haben. Koordination der Versorgungsträger weiter verbessern mit dem Ziel, zukünftig möglichst wenige Aufbrüche zu haben.

 

 

Beim alten Hohn,  an Nr. 1 des ersten Bauprogramms,  wurden die Kanalbauarbeiten vom Abwasserwerk über den VG Rat beauftragt. Zur Anliegerinformation wurde der Gemeinderat nicht eingeladen.

Eine Vergabe der Entwurfsplanung zum Straßenausbau stand  am 18. Dez. 2013 auf der TO im nichtöffentlichen Teil, entsprechende Mittel waren noch im November im Nachtrag für die Jahre 2013 bis 2015 durch die CDU-Mehrheit bereit gestellt worden.

 

Die SPD-Fraktion hätte einer Vergabe der Entwurfsplanung zum Ausbau Alter Hohn nicht zugestimmt. Sie sieht Informationsbedarf und wünscht eine Einbindung der Anlieger (vor einem Ratsbeschluss –  für oder gegen den Straßenausbau) entsprechend des vorgeschilderten Ablaufschemas.

Die CDU und der Ortsbürgermeister haben  sich am Montag dazu entschlossen, Im alten Hohn keinen Straßenausbau zu tätigen, vielmehr reiche die Wiederherstellung der Straße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme. Der plötzliche Entschluss, den Ausbau nicht durchzuführen, bedarf näherer Erläuterung aus fachlicher Sicht.

Der Beschluss zur Wiederherstellung statt eines Ausbaus mag der richtige sein. Vielleicht hätten aber die Anlieger in Kenntnis aller technischen Fakten eine unterschiedliche Behandlung der Straße in mehreren Bauabschnitten gewünscht (Anlieger zahlen die Wiederherstellung der Straße durch das Abwasserwerk über ihren Ausbaubeitrag Kanal, was wenn in kurzer Zeit dazu doch noch Straßenausbaubeiträge in voller Höhe fällig werden, sollte die neue Deckschicht nicht halten? Dürfen Anlieger sich hierzu keine Meinung bilden?) Ohne Durchführung einer Anliegerversammlung und umfassende Info an Rat und Anlieger bleibt an dieser Stelle immer ein Fragezeichen.

2010 hat die SPD-Fraktion im Rat zu den geplanten Maßnahmen Im alten Hohn zum ersten Mal eine frühzeitige Bürgerbeteiligung eingefordert, 2011 eine allgemeine erste Bürgerinfo zu der Abrechnungsmethode WKB gefordert, 2012 eine Einwohnerversammlung zum ersten Ausbauprogramm und in der gestrigen Sitzung wollte sie  CDU und FWG bitten,  die obige Verfahrensweise bei möglichen zukünftigen Ausbauprojekten zu beschließen.

 

Zur Aktualisierung des Bauprogramms kann man feststellen, dass die Fraktionen die geplanten Maßnahmen unabhängig voneinander zeitlich gestreckt haben. Da keine Vorberatung im Ausschuss erfolgte, wie in unserem Antrag gefordert – konnten wir diese Unterschiede nicht begründen oder diskutieren.

Da das Programm alle zwei Jahre aktualisiert werden soll, wären die kleinen Unterschiede ab 2016 später begründbar und exakt festlegbar sein, Gesprächsbedarf auf Seiten der SPD besteht jedoch bei dem auf 2014/15 vorgezogenen Ausbau der „Alten Schulstraße“ weshalb sie dem in der Sitzungsvorlage vorgelegten Entwurf gestern nicht hätte zustimmen können.

 

Das Investitionsprogramm 2014-17 stand auf der Tagesordnung. Es war im Hauptausschuss vorberaten worden. In der Sitzungsvorlage stand, dass Änderungswünsche „einvernehmlich“ gefasst wurden bis auf den Punkt „Radweg Willscheid – Oberwillscheid“. Dem hat die SPD-Fraktion widersprochen. Sie hat bereits im Hauptausschuss erklärt: „Eine Abstimmung über ein Investitionsprogramm ist in der Doppik nicht Voraussetzung für die Aufstellung eines Haushaltes. Ein Haushaltsentwurf 2014 wäre auch ohne beschlossenes Investitionsprogramm möglich. Die jetzige Situation, die für Ratsmitglieder nicht erkennbaren Auswirkungen des Birkenstockwegzuges in Bezug auf Einnahmen und Umlagen macht es unmöglich, Investitionen für 2014 verlässlich zu „planen“.

Die im Investitionsprogramm benannten Projekte sind hinlänglich diskutiert, der Bürgermeister, jede Fraktion hat ihre Favoriten, die ihnen wichtig sind, wenn denn überhaupt noch Geld zur Verfügung ist. Entscheidend für alles wird die Vorlage aktueller Zahlen zu Einnahmen und Umlagen in 2014 sein.“

 

Ortsbürgermeister und CDU sprachen sich mit den Änderungen (Herausnahme der Mittel für die Straßenausbaumaßnahme Im alten Hohn, Einstellung von Mitteln für die Entlastungsstraße „Alte Bahnhofstraße – Framersheck“) für das vorgelegte Investitionsprogramm aus.

 

Die FWG gab vor der Abstimmung zu bedenken, dass alles unter Vorbehalt stehe und man sich  nicht nachher wieder sagen lassen wolle, Ihr habt doch dem Investitionsprogramm zugestimmt, wenn beim Haushalt sich Riesenlücken auftun und Maßnahmen in 2014 nicht ausgeführt werden sollen.

Sie sprach sich gegen den Rad-/Gehweg Willscheid-Oberwillscheid in 2014 aus. Die finanzielle Situation gäbe das nicht her und der Straßenabschnitt sei schon so lange ohne Geh/Radweg, da könne noch gewartet werden.

 

Die SPD teilte zum Investitionsprogramm mit: Die Maßnahme in 2014 Nebenanlagen L 252 in Kalenborn sei zwingend, da der Ausbau der Landesstraße im Ortsteil Kalenborn mehr als überfällig sei, auch das Gutachten zur Untersuchung der abgehangenen Decke in der Sporthalle müsse zur Ausführung kommen, um Unfallgefahr auszuschließen. „Normale“ Unterhaltungsmaßnahmen seien keine Investition und sowieso zu tätigen. Alle weiteren investiven Maßnahmen müssten auf den Prüfstand nach Vorlage der Zahlen zum Haushalt 2014. Sollte Geld übrig sein, so sei für die SPD-Fraktion der Rad/Gehweg von Willscheid nach Oberwillscheid an erster Stelle, weil er für Fußgänger, vor allem für Jugendliche, eine große Gefahrenquelle darstelle, weil in diesem Weg Leerrohre für Glasfaserkabel verlegt werden sollen, damit auch Kalenborn an ein schnelleres Internet komme, weil Kosten zu senken seien, indem man Versorgungsträgern anbiete, ihre Versorgungsleitungen mit zu verlegen. Auf eine Beleuchtung könne aus Kostengründen verzichtet werden.

 

Da die Maßnahmen „Herausnahme Straßenausbau Im alten Hohn“ und  Vorziehen „Erschließung Entlastungsstraße Alte Bahnhofstraße-Farmersheck“ nicht im Ausschuss vorberaten waren und die Maßnahme „Rad/Gehweg Oberwillscheid-Willscheid“ schon im Hauptausschuss strittig war, wurde über diese Maßnahmen einzeln abgestimmt.

Alle drei Maßnahmen fanden mit dem restlichen Investitionsprogramm – mit wechselnden Mehrheiten – die Zustimmung des Rates. Die SPD-Fraktion nahm an der Abstimmung nicht teil aufgrund der besonderen Situation nach Wegzug des großen Steuerzahlers (s.o. Begründung Hauptausschuss). Sie wird erst zu den Haushaltsberatungen 2014 entscheiden, was ihrer Ansicht nach geht und was nicht.

 

Das verabschiedete Investitionsprogramm wird an dieser Stelle später eingefügt, wir bitten um Geduld.

 

Einstimmig beschloss der Rat sowohl bei der Stiftung Naturschutz als auch der Bürgerstiftung eine Satzungsänderung. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen demnach vom Gemeinderat gewählt werden. Bislang war der Vorsitzende automatisch der amtierende Ortsbürgermeister und sein Stellvertreter ein Ratsmitglied. Mit der Satzungsänderung sollen auch Nichtratsmitglieder wählbar sein.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme einer Spende des Fördervereins St. Michael für die Kindergärten in Vettelschoß und Kalenborn in Höhe von 20.000,00 Euro.

 Im Rahmen eines Beitrittsbeschlusses wurden die Änderungen der Kommunalaufsicht zur 1. Nachtragshaushaltssatzung (-plan) 2013 beschlossen. Von der Kommunalaufsicht waren Mittel für die Erschließung des Baugebietes Bahnhofstraße und für den Rad-/Gehweg Rheinstraße-Kalenborner Straße gestrichen worden.

Unter Mitteilungen bedankte Herr Rohringer sich für die schnelle Erledigung der Straßenschäden in der Bahnhofstraße sowie Zur schönen Aussicht.

Eine Reparatur der Straße  Brunnenweg – so der Ortsbürgermeister – sei beauftragt.