Mindestlohn statt Lohnuntergrenze – eine Information der SPD

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Gesetzlicher Mindestlohn statt schwarz-gelber „Lohnuntergrenze“
Sachstand: Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat im Februar 2013 einen Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in den Bundesrat eingebracht. Durch einen Mindestbruttolohn von 8,50 Euro stellen wir sicher, dass jede Arbeit in Deutschland anständig bezahlt wird. Maßstab dafür ist, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft leben können müssen. Aber auch Teilzeit- und Aushilfsbeschäftigte dürfen nicht mit Armutslöhnen abgespeist werden, denn auch sie verdienen für ihren Einsatz das gleiche Maß an Wertschätzung. Niedriglöhne – für die schwarz-gelb steht – signalisieren unmissverständlich: „Mehr bist Du uns nicht wert!“. Wer trotz Vollzeitstelle zum Sozialamt gehen und auf das Existenzminimum aufstocken muss, wird allein durch diese Lage zusätzlich herabgewürdigt. Dass Menschen auf diese Weise in Leistungsträger und Unzureichende auseinandersortiert werden, darf eine Gesellschaft nicht hinnehmen. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich: Mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet für einen Niedriglohn. 2,5 Millionen Menschen arbeiten für weniger als sechs Euro pro Stunde, 1,4 Millionen sogar für unter fünf Euro. Mehr als 1,3 Millionen Menschen müssen trotz Vollzeit-Job aufstocken. Die Betroffenen haben keine Chance, ausreichende Rentenansprüche zu erwerben oder vorzusorgen – und werden somit auch im Alter arm sein. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Durch unsere Initiative und den zu erwartenden Bundesratsbeschluss sind Union und FDP öffentlich stark unter Druck geraten. Trotzdem beharren sie auf ihrer „Lohnuntergrenze“, die sich aber auf den ersten Blick als Mogelpackung entpuppt und den Beschäftigten in Niedriglohn-Jobs in Wahrheit nicht hilft. Sie ist keine akzeptable Alternative zum Konzept eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns! Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Vorhaben und Argumenten:
Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Gilt nur dort, wo kein Tarifvertrag greift. Damit wird unterschlagen, dass besonders in typischen Frauenberufen auch die Tariflöhne nach wie vor zu niedrig sind!
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Gilt für alle abhängig Beschäftigten. Ohne Wenn und Aber!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Leiharbeiter bleiben durch die Hintertür unberücksichtigt, weil es in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge gibt – mit z.T. sehr niedrigen Entgelten.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn

Auch Leiharbeiter erhalten Mindestlohn! Es darf keine zusätzlichen Anreize geben, eigene Beschäftigte durch Leiharbeiter zu ersetzen.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Keine klare Absicherung für geringfügig Beschäftigte.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte. Es dürfen nicht noch mehr sozialversicherungspflichtige Stellen in Minijobs umgewandelt werden.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Unterschiedliche Lohnuntergrenzen in verschiendenen Regionen

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Nein! Arbeitnehmer in ländlichen oder strukturschwachen Regionen dürfen nicht beim Mindestlohn benachteiligt werden. Im Gegenteil müssen gerade dort attraktive Angebote gemacht werden, damit die Menschen vor Ort eine Perspektive für sich und ihre Familien sehen.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Keine gesetzliche Vorgabe über die Mindesthöhe der Lohnuntergrenze.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Klare gesetzliche Regelung: Mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Anpassungen an Preis- und Wirtschaftsentwicklung sind nur nach oben möglich.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Die CDU will die Lohnuntergrenzen durch die Tarifpartner aushandeln lassen.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Spätere Erhöhungen des Mindestlohns sollen durch eine Kommission aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und unabhängigen Wissenschaftlern erarbeitet werden. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände treten hier nicht als Tarifparteien auf – sondern als Sachverständige, die einem gemeinsamen Ziel verpflichtet sind. Die Höhe des Mindestlohns soll ja gerade nicht von den Machtverhältnissen abhängen!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Einzelregelungen für verschiedene Branchen.

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Einheitlicher Mindestlohn für alle Branchen! Zu viele Berufe werden nach wie vor als reiner Zuverdienst für Frauen bewertet. Das muss sich ändern: Ein Vollzeitjob muss zum Lebensunterhalt ausreichen!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Die CDU behauptet, ein gesetzlicher Mindestlohn untergrabe die Tarifautonomie. In Wahrheit geht es ihr nur darum, dass sich an den bestehenden Machtverhältnissen möglichst wenig ändert!
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn stellt lediglich eine Notfallsicherung für die Tarifpartnerschaft dar und beschreibt das Minimum dessen, was der Anstand gebietet. Oberhalb dieser Leitplanke haben die Tarifparteien sämtliche Gestaltungsfreiheiten. Unter gutem Geld für gute Arbeit verstehen wir selbstverständlich mehr als 8,50 Euro.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Angeblich vernichtet ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
In 20 von 27 EU-Ländern gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, ohne dass ein solcher Zusammenhang zu beobachten wäre. Armutslöhne sind keine ökonomische Notwendigkeit, sondern Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse.

Fazit: Das Lohnuntergrenze-Konzept der CDU löst die Probleme im Niedriglohnsektor nicht. Es ist nicht geeignet sicherzustellen, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit gut leben können. Unser Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn dagegen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam vor Ausbeutung. Die CDU darf mit ihrem Etikettenschwindel nicht durchkommen. Gemeinsam müssen wir unsere Argumente immer wieder vorbringen und weiter Druck machen, bis der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn eingeführt ist. Es gibt keinen Grund, damit bis nach der Bundestagswahl zu warten!