Antrag auf geändertes Verfahren bei Straßenausbaumaßnahmen

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Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß Dez. 2013

Änderung Ablauf Verfahren bei Straßenausbaumaßnahmen, unabhängig ob zukünftig Wiederkehrende Beiträge oder Einmalbeiträge

 

1.      Ortsbegehung des Bauausschusses der auszubauenden Verkehrsanlage unter Beteiligung des FB 2 der VG Linz:
Feststellung des optischen Zustandes der betroffenen Verkehrsanlage (Fotodokumentation)
erste Info durch Abwasserwerk/FB 2 an Bauausschuss zur geplanten Ausbaumaßnahme und Vorstellungen möglicher Ausbauvarianten sowie  Zeitablauf
Anmerkungen/Festlegungen Bauausschuss

2.      ggf. Beauftragung Probebohrungen zur Untersuchung Unterbau

3.      Anliegerversammlung unter Teilnahme des gesamten Ortsgemeinderates (Einladung an alle  Anlieger mit dem Hinweis, dass konkrete Aussagen zu Kosten noch nicht möglich sind):
→ Information durch das Abwasserwerk über geplante  Kanalbaumaßnahme (Gründe, Ausführung)
→ Information durch FB 2 über den Zustand der Beleuchtung und geplante Erneuerung bei der Ausbaumaßnahme
→ Information durch FB 2 über Absichten weiterer Versorgungsträger betr.  Arbeiten an deren Versorgungsleitungen
→ Information durch FB 2 aus technischer Sicht zum Zustand der Fahrbahn und Nebenanlagen (unter Präsentation der Fotodokumentation)
→ ggf. Ergebnis der Probebohrungen
→ Auflistung von Parametern eines möglichen (noch nicht beschlossenen) Straßenausbaus (Ausführung Pflaster/Teer, Abschnittsbildung, Gehwege, Einbauten, Verkehrsberuhigung, Bepflanzung …)
anschließend:
→ Fragemöglichkeit der Anlieger
→ Anregungen der Anlieger zur Gestaltung
→ Einreden der Anlieger

anschließend:
Veröffentlichung Protokoll der Anliegerversammlung auf der Homepage der Ortsgemeinde

4.      Beratungen im nächsten Bauausschuss und den Fraktionen

5.      Gemeinderat: Beschluss
a) kein Straßenausbau, sondern Wiederherstellung durch das Abwasserwerk nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme,
b) Ausbaubeschluss, (bei einmaligen Beiträgen: Festlegung des Gemeindeanteils, Beschluss zu Vorausleistung), Vergabe Planung, LP 1-3, Fertigung Entwurfsplanung und Kostenermittlung

6.      Falls 5 b) Anliegerversammlung zur Vorstellung der Entwurfsplanung  und Bekanntgabe der zu erwartenden Kosten/m², Diskussion der Planung, Einbringen von  Ergänzungs-, Änderungswünschen

7.      Prüfung möglicher Ergänzungs- und Änderungswünsche (Umsetzung, Technik, Kosten) durch Planungsbüro und die Fachabteilung, Empfehlung an den Rat

8.      Ortsgemeinderat: Festlegung endgültige Ausbauvariante.  Vergabe Leistungsphasen 4-9.

      Anweisung an Ingenieurbüro, dass auf die  Bauüberwachung verstärkte Sorgfalt zu legen ist (z.B. ordnungsgemäßes Verdichten). Gemeindestraßen sollen grundsätzlich eine längere Lebensdauer haben. Koordination der Versorgungsträger weiter verbessern mit dem Ziel, zukünftig möglichst wenige Aufbrüche zu haben.

Dieser Antrag wurde ohne Abstimmung im Bausschuss im Jan. 2014 in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

Bislang wurde der Antrag vom Ortsbürgermeister nicht auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt.