Wir werden nicht hinnehmen:
Beeinträchtigungen durch Schattenwurf oder Lärm
eine Verschandelung der Kulturlandschaft
massive Beeinträchtigungen der Tierwelt
einen hochwertigen, zusammenhängenden Laubwald zu zerstören
die Naherholung zu beeinträchtigen
Aber für uns gilt auch: nur Ansehen von Windrädern in einiger Entfernung ist k e i n Ausschließungsgrund. Falls „nur“ Nadelwald betroffen und Mensch und schutzbedürftige Tiere (auch Wanderer, Mountainbikefahrer, Läufer, Brennholzmacher, Verkehrswege, bestehende Funkmaste und Stromleitungen … stören und gefährden Tiere) nicht gestört werden, falls keine Geräuschimmissionen oder Schattenwurf die Wohngebiete erreicht, wäre es nach unserem Verständnis vertretbar, dass ein Windrad über den Baumkronen in weiter Ferne zu sehen ist, auch aus Rederscheid oder Kalenborn.
Überall auf der Welt drehen sich Windräder, ob in den Highlands in Schottland, an der Küste der Betragene, an der Nordseeküste oder sonst wo, der reine Anblick dieser Windräder hat noch keinen Touristen davon abgehalten, diese weiterhin schönen Landschaften zu besuchen.
Wir halten Windenergie für die unschädlichste Energiegewinnung mit den geringsten Betriebs- und Folgekosten, sie ist Atomstrom mit dessen Gefahren und der ungeklärten Situation der Entsorgung, sie ist Kohlekraftwerken mit der hohen CO2-Belastung und deren Folgen für den Klimawandel (Überschwemmungen nach Starkregen z.B.), sie ist Biokraftwerken, wo Lebensmittel zur Energiegewinnung verbraucht werden, vorzuziehen. Dabei kann man nicht nur nach dem St. Florians-Prinzip handeln. Regional gewonnene Energie verhindern weitere Stromtrassen und Gewinne fließen nicht nur in Kassen der Konzerne, vielmehr profitiert jeder einzelne davon, wenn es Kommunen finanziell gut geht.
Zum aktuellen Fall Asberg ist anzumerken, dass es nach Kenntnis der bisherigen Gutachten sehr viele Ausschließungsgründe gibt und – so unsere Vermutung – nach den weiteren Gutachten noch zusätzlich geben wird, so dass, sollte überhaupt noch eine Restnutzfläche übrig bleiben – die Verwirklichung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Umsetzung kommen wird, folglich keine Windräder aufgestellt werden.
Dies erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass sich Unkel und Erpel andere Einnahmequellen suchen müssen und sie werden ihre Bemühungen verstärken, für das an Kalenborn angrenzende Gewerbegebiet Hinterheide Investoren zu finden. Für dieses Gewerbegebiet Hinterheide gibt es bereits einen gültigen Flächennutzungsplan. Auch dieses Gewerbegebiet wäre von Kalenborn aus sichtbar und brächte Lärmbelästigungen, ein höheres Verkehrsaufkommen, das Abholzen großer Waldstücke mit sich.