Wiederkehrende Beiträge (WKB) für Straßenausbau sind verfassungskonform.

image_pdfimage_print

Zu dieser Entscheidung ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25.06.2014 gekommen.
Das Thema WKB beschäftigt den Rat und die Bürger der Gemeinde Vettelschoß schon seit geraumer Zeit. Die Diskussion über ein Für und Wider wird kontrovers und teils emotional geführt.
Klarheit und Rechtssicherheit bringt nun das Urteil des BVerfG. Damit ist zu hoffen, dass die Diskussion nunmehr auf sachlicher Basis weitergeführt wird.
Das BVerfG macht in seiner Urteilsbegründung auch deutlich, dass Ausbaubeiträgen keine Steuern sind, sondern, dass ihnen eine konkrete Gegenleistung – in diesem Fall der Staßenausbau – zugrunde liegt.
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß hatte dieses Thema bereits erneut in der Sitzung vom 16.07.14 aufgegriffen und beantragt eine „Amtliche Einwohnerbefragung“ durchzuführen, um ein Meinungsbild innerhalb der Einwohnerschaft zu ermitteln. Die Entscheidung über die Durchführung der Befragung wurde mit Hinweis auf das ausstehende BVerfG-Urteil verschoben.
Dieser Grund entfällt nunmehr. Die SPD wird das Thema mit Nachdruck weiter verfolgen.
Die Pressemitteilung des BverfG und der Wortlaut des Urteils sind auf der Homepage der SPD Vettelschoß (http://www.spd-vettelschoss.de/Kategorie: Wiederkehrende Beiträge ) hinterlegt.