Verkehrssituation vor dem Kindergarten in Kalenborn

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In Ergänzung des SPD- Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation im Ort war seitens der FWG bereits angesprochen worden, dass sie dringenden Handlungsbedarf am Kindergarten Kalenborn sehe und gefordert worden, eine Überprüfung zu veranlassen, ob der Bebauungsplan aus den 80er Jahren, der einen verkehrsberuhigten Bereich (auch für den Backeshof) vorsehe, Gültigkeit habe, es einen Anspruch und/oder eine Pflicht auf Umsetzung gäbe. Dies wurde nun in einem Antrag spezifiziert.

Nach Auskunft des Fachbereiches 3  der Verbandsgemeinde Linz am Rhein sei der Passus zum verkehrsberuhigten Bereich Bestandteil der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ob es einen Anspruch auf Umsetzung gebe, müsse – sollte der Gemeinderat so beschließen – durch ein Rechtsgutachten geklärt werden.

Der Ortsbürgermeister schlug vor, dass sich der nächste Bauausschuss mit dem Thema befassen solle.

Seitens aller Fraktionen kam zum Ausdruck, dass allein die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches ohne zusätzliche Maßnahme keine Verbesserung darstelle, vor dem Kindergarten Kalenborn eine Aufpflasterung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf jeden Fall sinnvoll erscheine.

Jochen Mutz (SPD) teilte mit, dass seine Fraktion eine erste Preisermittlung für eine solche Aufpflasterung im Januar dieses Jahres eingeholt habe, in der eine Aufpflasterung durch eine Fachfirma mit Kosten in Höhe von rund 2.000,00 Euro beziffert wurden.

Gabi Marquardt (SPD) gab noch folgenden Aspekt zu bedenken. Falls sich die Fraktionen auf verkehrsberuhigende Maßnahme einigen und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ablehnend gegenüberstehen, könnte man anstelle der Einholung eines Rechtsgutachtens auch einvernehmlich ein vereinfachtes Verfahren zur Bebauungsplanänderung einleiten.

Einstimmig wurde die weitere Beratung in den Bauausschuss verwiesen.