Am 30.03.2017 wurden abschließend alle Sachstandsanfragen (vom 29.01.2017) zu verbindlichen Beschlüssen von der Ortsgemeinde beantwortet!

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Im Laufe der aktuellen Wahlperiode sind im Gemeinderat eine Reihe von Themen diskutiert worden, zu denen auch verbindliche Beschlüsse vorliegen, deren aktuelle Sachstände jedoch nicht bekannt sind.

Die SPD – Fraktion hat vor diesem Hintergrund am 29.01.2017 um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis zum 06. März 2017 angefragt.

Am 30.03.2017 sind abschließend alle Fragen beantwortet worden, die wir Ihnen hiermit gern zur Verfügung stellen!

1. Zur Eingabe der Fam. Vietor (Lerchenstraße) vom 25.11.16 wurde im Gemeinderat um eine Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zu den gemachten Darlegungen gebeten, was seitens des Ortsbürgermeisters in der 23. Gemeinderatssitzung (GemR ) zugesagt wurde. Wann wird diese Stellungnahme vorgelegt?

➢ Antwort FB 2
In der Lerchenstraße war die Abnahme am 01.09. 20 10, demzufolge war Ablauf der Gewährleistung
der 30 .08.20 15. Die bei der Gewährleistungsabnahme festgestellten Mängel wurden von der Firma Feickert in der 9. KW in 2016 beseitigt. Am 03 .03.20 16 wurde dies vor Ort überprüft und für in Ordnung befunden. Die Firma Feickert wurde aus der Gewährleistung entlassen.
Die danach aufgetretenen Mängel sind damit nicht mehr der Firma zuzuordnen und müssen von der Gemeinde beseitigt werden. Dies betrifft im Besonderen das Nachsanden des Pflasters.

2. In der Prüfungsausschusssitzung Gemeindehäuser und während der Haushaltsberatungen 2017 wurde mitgeteilt, dass für den Willscheider Berg ein neuer Hausmeister im Minijob eingestellt werde. Wann erfolgt die Umsetzung? Wird die Stelle ausgeschrieben?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
1. Gespräch mit Herrn/Frau XY (aus redaktionellen Gründen nicht benannt!) ist für Mitte April angesetzt
2. ausgeschrieben wird die Stelle zur Zeit nicht, da Gespräche mit evtl. Interessenten zur führen sind.

3. Mit dem Bürgerhaus gibt es seit seiner Inbetriebnahme Probleme mit Schimmelbefall im Dachgeschoss.
Wer – und wenn ja in welchen Abständen – kontrolliert, ob es im Bürgerhaus nicht wieder zu Schimmelbefall unterm Dach kommt? Muss aufgrund dieses Konstruktionsfehlers weiterhin verstärkt geheizt werden?

➢ Antwort FB 3
Eine Beheizung des Dachgeschosses war nicht vorgesehen und ist auch jetzt nicht erforderlich, da es sich um ein Kaltdach handelt. Wegen der offensichtlich unzureichenden Entlüftung des Dachraumes ist jedoch zur  Aufrechterhaltung der notwendigen Luftzirkulation der Einsatz von 4 Ventilatoren erforderlich.
Die regelmäßige Kontrolle erfolgt durch den Hausmeister.

4. In der 19. GemR hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, Haltelinien und Tempo-30-Piktogramme ab
2016 regelmäßig zu erneuern. Der Gemeinderat hat diesen Antrag einstimmig zugestimmt. In der 21.
GemR wurde die Umsetzung angemahnt. Als Begründung für die Verzögerung wurden personelle Engpässe bei der VG Linz genannt. Wurde zwischenzeitlich ein Angebot für die Arbeiten eingeholt bzw. wurde der Auftrag  „Erneuerung Haltelinien re-vor-li sowie 30er Piktogramme“ erteilt? Wann – nach Ende des Winters – soll diese Maßnahme umgesetzt werden?

➢ Antwort FB 2
Das Angebot ist angefordert. Sobald dies vorliegt und geprüft ist soll die Vergabe des Auftrages in der Sitzung am 29. März 20 17 beschlossen werden. Eine Ausführung sollte aus Gewährleistungsgründen nicht vor dem 01. April erfolgen.

5. Durch den Ortsbürgermeister wurde mehrfach und auf Nachfrage darüber informiert, dass es Interessenten für eine Pachtung der Weinstube im Dorfmuseum gebe. Ein Abschluss ist bisher jedoch nicht zustande gekommen. Mit welchen aktuellen Maßnahmen wird derzeit durch die Ortsgemeinde (OG) für eine Verpachtung geworben?
Was wurde bisher veranlasst?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Aktuelle Maßnahme ist die weitere Suche nach Interessenten. Ggfs. sollte im Gemeinderat über eine andere Nutzungsmöglichkeit (Vermietung für private Feiern u.ä.) gesprochen werden.

6. Die Nutzung des Streifgeländes und die damit verbundenen Folgemaßnahmen bzw. die noch ausstehenden Maßnahmen werden in den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen häufig thematisiert. Den Ratsmitgliedern liegen jedoch keine Unterlagen vor, die Auskunft über den aktuellen Stand der Verpachtungen und Verkäufe bzw. der anderweitigen Nutzung der ehem. Streif Immobilie geben. Auf Nachfrage wurde durch die Gemeindeleitung mitgeteilt, dass eine entsprechende Informationsmappe in der Zusammenstellung sei. Wann erhält der Gemeinderat alle wesentlichen Unterlagen zum Streif-Gelände (Erschließung Ist-Situation, aktueller  Vermietungs-/Verpachtungsstand, welche Parzellen sind verkauft…)?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Die Zusammenstellung der Unterlagen wird in Zusammenarbeit mit der VG Linz erarbeitet und dann dem Ausschuss vorgelegt.

7. In der 22. GemR hat der Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde (VG) Linz über seine Arbeit und die in
den anderen Kommunen der VG Linz durchgeführten Aktivitäten und Maßnahmen berichtet. U.a. wurden Gemeindecafés angesprochen. Eine derartige Einrichtung fehlt derzeit noch in Vettelschoß (als einzige Kommune der VG Linz). Der Rat hat die Einrichtung eines Gemeindecafés befürwortet. Wurden seitens der Gemeinde Aktivitäten nach der Vorstellung des Seniorenbeirates ergriffen? Wie stellt sich die Gemeindeleitung die weitere Vorgehensweise zur Einrichtung eines Gemeindecafes vor?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Um die Einrichtung eines Gemeindecafes zu unterhalten, bedarf es nach Aussage von Herrn Krumscheid von der VG Linz freiwilliger Personen, die die Arbeit übernehmen. In den Sitzungen wurden die Ausschussmitglieder gebeten, Personen anzusprechen oder evtl. Interessenten zu melden. Mit diesen würde dann eine Information durch den Seniorenbeirat erfolgen.

8. Zum Bebauungsplan Bahnhofstraße wurde die Satzung in der 22. GemR beschlossen und veröffentlicht. Das Gebiet ist in Teilen erschlossen, Mittel für die Resterschließung werden übertragen. Wie sieht der weitere Zeitplan aus (Entfernung der Schienen, Resterschließung, Vermessung, Verkauf der Grundstücke)? Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. beauftragt?

➢ Antwort FB 2

Um eine fundierte Kostenschätzung machen zu können wird vorgeschlagen eine Baugrunduntersuchung
vorlaufend zu machen, denn es ist mit nicht unerheblichen Bodenbelastungen zu rechnen. Ein Angebot ist angefordert und wird zur Sitzung am 29. März vorgelegt. Gleiches gilt für die Planungsleistungen des Ingenieurbüros SMS. Wenn das Ergebnis vorliegt könnte die Ausschreibung für die restliche Erschließung erfolgen.
Zeitplan könnte wie folgt aussehen:
• 01. 04 .20 17 Auftrag Baugrunduntersuchung
• 01.05.2017 Ergebnis der Baugrunduntersuchung
• 01. 04 .201 7 Beauftragung Ing. Büro SMS die Planung fertigzustellen und die Ausschreibung vorzubereiten.
• Mitte Mai Veröffentlichung der Ausschreibung Vergabe am 14.06 .2017
• Baubeginn Juli 201 7

9. Das Gewerbegebiet Farmersheck wurde mit Beschluss der 23. GemR umgewidmet.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Gemeindeleitung zu ergreifen, um das Gebiet zügig zu vermarkten?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Beschluss zur Umänderung wurde verabschiedet, weitere Verfahrensschritte sind noch zu treffen. Anfragen wurden dem Gemeinderat schon mitgeteilt.

10. Die Privaterschließung Baugebiet Kalenborn III – V kommt – so die Gemeindeleitung in der 24.
GemR – nicht zustande. Der Vertrag mit der Fa. Reininghaus soll beendet werden.
Ist der Vertrag bis zum heutigen Datum beendet worden? Wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor?
Entstehen der Gemeinde aus dem Vertrag (mit dem Erschließungsträger) und/oder dessen Kündigung
Kosten? Gem. o.a. GemR soll geprüft werden, ob ein Investor/Bauträger gefunden werden kann. Welche Maßnahmen wurden in dieser Sache bisher ergriffen?

➢ Dieser Punkt enthält zwei Fragen.

➢ Antwort FB 3
Mit dem Büro Weber Consulting, Herrn Reininghaus ist vereinbart, dass wegen der im Rahmen der Vorgespräche mit den Eigentümern aufgetretenen Probleme eine Fortführung des Versuches einer freiwilligen Baulandumlegung zunächst nicht erfolgt. Der Ortsgemeinde Vettelschoß entstehen auf Grund der bisher erfolgten Tätigkeit des Büros keine Kosten.

➢ Antwort Ortsbürgermeister
In dieser Angelegenheit wurden bisher keine konkreten Schritte unternommen. In diversen Ausschusssitzungen wurde darüber gesprochen, jedoch eine direkte Vorgehensweise nicht abgestimmt.

11. In der 14. GemR wurde durch den Ortsbürgermeister berichtet, dass es für das Grundstück Alte Schulstraße 13 einen Interessenten gebe, der bereit sei, für die Immobilie 69 TSD € zu zahlen. In der 15. GemR hat der Gemeinderat dem Verkauf zu diesem Preis einstimmig zugestimmt. Auf Nachfrage wurde durch die Gemeindeleitung in der 24. GemR mitgeteilt, dass der Verkauf nicht zustande gekommen ist. Wurde das Objekt (wie und wo?) zum Kauf angeboten? Gibt es Überlegungen das Gebäude abzureißen und das/die Grundstück/e zu verkaufen?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Mit den Interessenten wurde nochmals über die preisliche Vorstellung gesprochen, da nach den ersten Gesprächen zusätzliche Kosten (Abwasser Alte Schulstraße, Ausbau Kalenborner-Straße) hinzugekommen sind (Rückantwort noch nicht erfolgt). Über Abbrucharbeiten müsste im Anschluss beraten werden (Kostenermittlung).

12. Im August 16 wurde schriftlich an den einstimmigen GemR-Beschluss vom Juni 15 erinnert, die nicht
autorisierte Nutzung gemeindlicher Grundstücke durch Anwohner zu überprüfen. Im September
16 erschien hierzu eine Pressemitteilung. Was ist seitdem in der Angelegenheit passiert, gibt es erste Ergebnisse, die dem Gemeinderat vorgelegt werden können?

➢ Antwort FB3
Nach der Pressemitteilung im September 2016 sind keine weiteren Aktivitäten der Verwaltung in dieser Angelegenheit erfolgt. Dies beruht darauf, dass der zuständige Fachbereich 3 derzeit personell nicht in der Lage ist, die erforderlichen örtlichen Überprüfungen mit den anschließenden zivilrechtlichen Verfahren durchzuführen.

13. In der vergangenen Wahlperiode war seitens des damaligen Ortsbürgermeisters mitgeteilt worden,
dass beim Gemeinde- und Städtebund ein Gutachten zu den Liegenschaften der Gemeinde in Auftrag
gegeben worden sei. Liegt dieses Gutachten vor und kann dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Gutachten liegt nicht vor und wurde auch nicht weiter verfolgt.

14. Seit 2014 ist geplant, den Bauhof mit mobilen, elektronischen Erfassungsgeräten zur Differenzierung der durchgeführten Arbeiten auszustatten? Im Rahmen des 4. Rechnungsprüfungsausschuss am 10.10.2016 wurde auf eine entsprechende Frage durch die VG Linz die Aussage getroffen, dass die Geräte beschafft seien und als Erstes in den Bauhöfen Linz und Vettelschoß zum Einsatz kommen sollten. Sind die Geräte im Bauhof Vettelschoß im Einsatz? Wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor und ab wann werden sie eingesetzt?

➢ Antwort Ortsbürgermeister
Die Problematik der mobilen elektronischen Erfassung von Tätigkeiten des Bauhofes wurde Seitens der Verwaltung in Gesprächen mit den Mitarbeitern des Bauhofes angeregt. Zur Zeit laufen noch die  Abstimmungsgespräche und es findet kein Einsatz statt.

15. Für die Pflege der Kunstrasen wurde gemeinsam mit St. Katharinen und Linz ein spezielles Gerät zur Pflege angeschafft. Welche Erfahrungen liegen mit dem Gerät und der gemeinsamen Nutzung vor?

➢ Antwort FB 2
Die Reinigung der Kunstrasenplätze Vettelschoß, St. Katharinen und Linz sind im Jahr 2016 einmal durch die Mitarbeiter des Bauhofes Vettelschoß ( Herrn Schützeichel und Herrn Nies) durchgeführt worden . Die Pflege der Kunstrasenplätze und die Koordination für den Einsatz des Pflegegerätes hat Herr Schützeichel übernommen. Die Abrechnung für die Pflege der Kunstrasenplätze in St. Katharinen und Linz erfolgt über Stundenzettel und wird den einzelnen Gemeinden in Rechnung gestellt. Die Lagerung des Pflegegerätes ist im Bauhof Vettelschoß am Willscheider Berg, wo auch die Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Sollten hier kosten anstehen, werden
diese auf die drei Gemeinden aufgeteilt.
Die erstmalige Reinigung der drei Plätze im Jahr 2016 erfolgt ohne Probleme. Die Beseitigung von Schäden an Nähten und das Auswechseln eines schadhaften Elfmeterpunktes wurden zeitnah durch die Firma Polytan durchgeführt.
Für das Jahr 2017 ist vorgesehen, die Reinigung an den drei Kunstrasenplätzen mehrmals durchzuführen, um einen optimalen Sporteinsatz zu gewährleisten.

16. Seit Ende 2014 ist die Hackschnitzelheizung auf dem Streifgelände aufgrund technischer Defizite stillgelegt. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach umfangreichen technischen Änderungen und Reparaturen möglich.
Zur Beseitigung der Defizite wurden bereits in den Haushalt 2015 250.000 € unter der Bezeichnung „Energiekonzept Streif“ eingestellt. Damit sollten die erforderlichen Modernisierungen finanziert werden. Zuvor sollte jedoch auf Vorschlag der AG Finanzlenkung untersucht werden, ob ein Weiterbetrieb langfristig überhaupt wirtschaftlich möglich ist. Welche Maßnahmen wurden bisher durch die Gemeindeleitung ergriffen? Wurde eine Untersuchung eingeleitet? Welche belegbaren Erkenntnisse gibt es hinsichtlich einer wirtschaftlichen  Weiternutzung?

➢ Antwort FB 3
Die ehemals von der Firma Streif betriebene Holzhackschnitzel-Heizungsanlage, Baujahr 1991, war auf Grund technischer Defekte außer Betrieb genommen. Im Rahmen der Prüfung der Anlage wurde auch die behördliche Zulassung zum Betrieb der Heizungsanlage überprüft.
Dabei hat sich ergeben, dass die Firma Streif seinerzeit als holzverarbeitender Betrieb die Erlaubnis hatte, sämtliche anfallenden Holzreste, auch belastete Hölzer bis zur Klasse A I und A II in der Anlage zu verbrennen. Durch die Veräußerung der Anlage an die Ortsgemeinde Vet telschoß ist diese Betriebserlaubnis erloschen. Eine Übertragung bzw. neue Erteilung der Zulassung auf die Ortsgemeinde Vettelschoß zu den gleichen Betriebsbedingungen ist rechtlich nicht möglich. Beim Weiterbetrieb der Anlage durch die Ortsgemeinde wäre nur noch die Verwertung von unbelasteten Hölzern zulässig gewesen.Dies hätte dazu geführt, dass neben den Kosten für die Sanierung der Anlage in Höhe von ca. 250.000,00 € (Elektrofilter: 125.000 €, Brenner: 80.000 €,  Schamotten: 20.000 €) künftig auch noch Personal erforderlich wäre für die Vorsortierung des Holzes, die Bestückung und Betrieb der Schredderanlage einschließlich kleinerer Wartungsarbeiten . Darüber hinaus ist mit erheblichen jährlichen Kosten für regelmäßige technische Überprüfungen und Wartung der Anlage zur rechnen. Ebenso sind aufgrund des Alters der Anlage regelmäßig Reparaturen bzw. die Erneuerung von Anlagenteilen
zu erwarten. So sind die Schamottensteine alle 2 – 4 Jahre komplett zu erneuern (Kosten derzeit ca. 20.000 €).
Auf Grund dessen und unter Berücksichtigung, dass neben dieser Holzheizung mit eingeschränktem Betrieb zusätzlich zur Sicherung der Spitzenzeiten oder der Ausfallzeiten der Heizung eine Ersatzheizanlage vorzuhalten ist, wurden die erforderlichen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an der Holzhackschnitzel-Heizungsanlage nicht beauftragt.

17. Die Förderung K 3 Sporthalle Vettelschoß liegt vor.
Ist es erforderlich, zur Umsetzung Planungsbüros zu beauftragen oder werden die Arbeiten durch die Verbandsgemeindeverwaltung koordiniert? Wie sieht der Zeitplan der Ausschreibung und Ausführung der beiden Maßnahmen (Dämmung, Beleuchtung) aus?

➢ Antwort FB 3
Die Umsetzung der energetischen Sanierung der Sporthalle einschließlich der Erneuerung der Beleuchtung muss bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden im Wesentlichen durch den Fachbereich 3 der VG Linz geplant. Ebenso erfolgt durch die VG die Ausschreibung sowie Bauleitung. Es wird jedoch in Teilbereichen erforderlich sein, fachtechnische Unterstützung durch externe Planungsbüros hinzuzuziehen. Für diese Teilarbeiten werden dann Planungsbüros entsprechend beauftragt. Die Abrechnung wird nach Stundennachweisen
erfolgen.
Da während der Erneuerung der Beleuchtungsanlage eine Nutzung der Sporthalle auf die Dauer von ca. 3 bis 4 Wochen nicht möglich sein wird, wird angestrebt diese Arbeiten während der Sommerferien 2017 oder 2018 auszuführen. Die Außendämmung des Gebäudes ist nutzungsunabhängig und wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erfolgen.