35. Gemeinderatssitzung am 11. April 2018

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In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

 

Die Ortsgemeinde wurde aufgefordert, für die Amtsperiode 2019 bis 2023 drei ehrenamtliche Schöffen/innen vorzuschlagen. Margit Buslei, die in der auslaufenden Wahlperiode als Schöffin agierte, hat ihre Bereitschaft erklärt, sich auch für die kommende Wahlperiode zur Verfügung zu stellen. Barbara Rohringer, langjährige ehrenamtliche Schöffin, darf nicht erneut kandidieren, Frau Anne Marx-Paschelke hat ihre Bereitschaft zur Ausübung dieses Amtes erklärt. Der Gemeinderat stimmte den vorliegenden Kandidaturen einstimmig zu. Als dritten Vorschlag wählte der Gemeinderat einstimmig Frau Heidrun Kass, vorbehaltlich ihrer Zustimmung. Frau Kass hatte bereits für die vergangene Wahlperiode kandidiert, als jedoch nur zwei Vertreter aus Vettelschoß zum Zuge kamen. Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet. Anmerkung der Redaktion: Frau Kass hat ihre Zustimmung aus beruflichen Gründen nicht erteilt. Der Rat wird somit eine dritte geeignete Person suchen und wählen.

 

Das seit Dez. 2008 bestehende Anruf-Sammel-Taxi (Betrieb Vettelschoß – Bad Honnef) ist ab 1.1.2017 nicht mehr über die Stadt Bad Honnef, vielmehr über den Rhein-Sieg-Kreis abzurechnen, weshalb der bestehende Vertrag neu gefasst werden muss. Dieser Vertrag soll rückwirkend zum 1.1.17 in Kraft treten und geleistete Fahrten ab diesem Zeitraum entsprechend entlohnt werden.

Eine in der Sitzung verteilte Version des Vertrages ließ noch Unstimmigkeiten erkennen, weshalb eine Abstimmung nach entsprechender Klärung in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen wird.

Rückfragen des Herrn Ingo Kagel (FWG) wurden dahingehend beantwortet, dass in 2016 zu Lasten der Gemeinde Kosten in Höhe von 10.753,98 Euro angefallen waren.

Der Vorschlag aus der CDU-Fraktion zur Einführung einer App (Bestellung AST) werde – so der Ortsbürgermeister – eruiert.

 

Der Tagesordnungspunkt Information und Grundsatzbeschluss Straßenausbau Hübelshecker Weg hatte im Vorfeld der Gemeinderatssitzung für Aufregung gesorgt, da an die Anlieger seitens der FWG ein Flugblatt verteilt wurde, das in Teilen nicht der Wahrheit/Richtigkeit genügte, dem seitens der Fachabteilung 2/Abwasserwerk in der Rheinzeitung widersprochen wurde. Entsprechend viele Zuhörer/Anlieger waren zur Gemeinderatssitzung erschienen.

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß hatte sich in seiner 34. Sitzung am 7. Febr. 2018 ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Anmerkung der Redaktion: Wir verweisen – um Wiederholungen zu vermeiden –  auf das Protokoll der 34. Sitzung auf dieser Homepage. Ein Auszug zum TOP „Kanalsanierungsmaßnahmen Abwasserwerk und Straßenausbau Hübelsheck“ war seitens der SPD-Fraktion den Anliegern vor der Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gegeben worden.

 

Ortsbürgermeister Freidel führte in die Thematik ein und sprach von Synergieeffekten bei gleichzeitigem Ausbau von Kanal und Straße. Nach erfolgtem Bodengutachten sollte die weitere Vorgehensweise Hübelshecker Weg im Rat beraten und ggfs. beschlossen werden. Dem Abwasserwerk müsse per Grundsatzbeschluss signalisiert werden, dass die Gemeinde die Straße ausbauen werde, sollte das Abwasserwerk die Kanalsanierung in offener Bauweise durchführen.

 

Die Gemeindeverwaltung (der Ortsbürgermeister und seine 1. Beigeordnete Nonnen) schlugen folgende Vorgehensweise bei zukünftigen möglichen Straßenausbauten vor:

  1. Bodengutachten zum Zustand des Straßenuntergrundes, des Straßenaufbaus
  2. Grundsatzgemeinderatsbeschluss zum Ausbau der Straße
  3. Information der Anlieger
  4. Absprache/Koordination mit Versorgungsträgern
  5. Planungsberatungen Gemeinderat/Ausschuss
  6. Beauftragung Planung Ing. Büro
  7. Anliegerversammlung Vorstellung der Entwurfsplanungen (Anregungen, Wünsche)
  8. Plananpassung
  9. Verabschiedung endgültiger Plan durch den GR
  10. Festlegung Gemeindeanteil durch den GR

 

Anmerkung der Redaktion: Dieser Vorschlag entspricht in großen Teilen dem seitens der SPD-Fraktion 2013 erstmalig, 2016 und 2018 wiederholten Antrag zu einem Ablaufschema Straßenausbau. Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch die Verwaltung in Linz tun sich schwer damit, Anlieger und Gemeinderat  v o r  einem Ausbaubeschluss gemeinsam ausführlich zu informieren (und die Anlieger mittels einer Sitzungsunterbrechung frühzeitig zu Wort kommen zu lassen). Ein unmittelbares und ausführliches Informationsschreiben an alle betroffenen Anlieger seitens des Fachbereichs der VG Linz (das die Fachbereichsleitung Dagmar Stirba im Februar vorgeschlagen hatte) erscheint ein gangbarer Kompromiss. So hofft die SPD-Fraktion, dass im kommenden Rat über eine Ablaufschema Straßenausbau endlich beraten, abgestimmt und zukünftig danach verfahren wird.

 

Frau Stirba von der VGV Linz  teilte mit, dass das verteilte Flugblatt in vielen Punkten nicht den Tatsachen entspräche. Sie benannte Beispiele.

Zur Thematik ging sie erneut auf die bereits in der 34. Sitzung gemachten Informationen ein (s. 34. Sitzung). Sie teilte ferner mit, dass im Rahmen der 10jährigen Befahrung sich das Schadensbild im Kanal im Hübelshecker Weg nicht weiter verschlechtert habe und eine Sanierung mittels Inliner rechtfertige. Erst nach einem Grundsatzbeschluss des Rates zum Straßenausbau werde das Abwasserwerk Kostenvergleichsberechnungen anstellen: Inliner/offene Bauweise. (nähere Erläuterungen hierzu s. 34. Sitzung)

Auf Rückfragen führte sie weiter aus, dass auch das Kreiswasserwerk angekündigt habe, die Wasserleitungen zu erneuern, dass bei einer Sanierung per Inliner von einer Haltbarkeit von 30 Jahren, bei einem neuen Kanal heutiger Technik/Material von 80 Jahren und bei alten Kanälen von 50 Jahren ausgegangen  werde. Ältere Kanäle wiesen häufig bereits früher größere Schäden auf, die Hübelsheck bilde dabei eine Ausnahme.

In der Hübelsheck gebe es keine hydraulischen Überlastungen, der Kanal sei ausreichend dimensioniert. Bei hydraulischer Überlastung stelle sich die Wahl Inliner/offene Bauweise nicht, hier müsse der Kanal in jedem Fall in offener Bauweise ausgetauscht werden.

Frau Stirba machte deutlich, dass die Mitsprache seitens der Bürger durch gegebene technische Notwendigkeiten und vorgefundenem Zustand der Anlagen beschränkt sein können.

Durch das Bodengutachten sei eindeutig, dass im Falle einer offenen Sanierung des Kanals (und Erneuerung der Wasserleitungen) die Straße aufgrund des fehlenden/schadhaften Unterbaues nicht wieder hergestellt werden könne.

 

Sie appellierte erneut, die Thematik sachlich anzugehen. Anwohner könnten sich gerne einbringen, die Verwaltung sei hierfür offen und würde die Öffentlichkeit einbeziehen. Termine in der Verwaltung  (möglichst nicht jeder einzeln) könnten vereinbart werden.

Sie rief alle Beteiligten zur Versachlichung auf.

 

Auf eine Frage, ob es sich bei der Hübelsheck um einen Ausbau oder eine Erschließung handele, teilte sie mit, es handele sich definitiv um einen Ausbau.

Ferner teilte sie mit, dass der Ausbaubereich ggfs. noch genau festzulegen sein werde (im Bereich Willscheider Weg bis Tennisplätze). Was passiert vom Tennisplatz bis Blauer See? Hierzu gibt es noch keine Aussagen.  

 

Seitens der FWG ging Norbert Rohringer auf die Entstehung des Flugblattes ein.

Am 7. Febr. habe der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, zur nächsten Gemeinderatssitzung zum TOP Straßenausbau Hübelshecker Weg die Anlieger besonders einzuladen. Dies sei nicht geschehen. Deshalb sei die FWG per Flugblatt an die Anlieger herangetreten.

Zum Inhalt des Flugblattes teilte er mit, dass es in seiner Fraktion in der Sitzung so rüber gekommen sei, als ob Frau Stirba den Gemeinderat unter Druck gesetzt habe mit dem im Febr. geforderten Straßenausbaubeschluss, da ansonsten per Inliner saniert werde und mögliche Synergieeffekte zum Vorteil von Gemeinde und Anlieger nicht zum Tragen kämen.

Auch sei man der Meinung, dass den Bürgern frühzeitig sehr wohl grobe Kosten vorgelegt werden könnten. Man habe innerhalb seiner Fraktion bei einer Kostenberechnung unter Berücksichtigung einer Beteiligung von Abwasser- und Kreiswasserwerk bei Vergleichen mit ähnlichen Baumaßnahmen Ausbaukosten für den Straßenausbau in Höhe von ca. 200 Euro/m² errechnet. Würde die Straße nur abgefräst und eine neue Decke eingebaut, würde dies die Gemeinde mit rund ca. 50 Euro/m² Unterhaltungskosten belasten (wobei die Beteiligung der Gemeinde an Ausbaukosten ca. 25 Euro/m² ausmachen würde.) (Anmerkung der Redaktion: Ein direkter Vergleich dieser geschätzten Zahlen wäre nur unter Einbeziehung des Parameters Haltbarkeit möglich.)

Vom Ortsbürgermeister erwarte er Auskunft, ob die Gemeinde an das Abwasserwerk wegen des Straßenausbaus herangetreten sei oder das Abwasserwerk auf die Gemeinde zugekommen sei.

Für Fehler in der Sachdarstellung im Flugblatt entschuldige sich die FWG.

 

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte zunächst, dass er laut Gemeindeordnung keine offizielle Einladung an Anlieger zur Gemeinderatssitzung aussprechen dürfe. (Anmerkung der Redaktion: Dies war auch nicht gefordert, sondern ein besonders Aufmerksammachen auf die Behandlung des TOP Straßenausbau Hübelsheck, in der Presse (Veröffentlichungsblatt) – welcher Bürger liest schon die Veröffentlichungen der Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen?)

 

Desweiteren teilte er mit, dass sich die Frage nach einem zeitgleichen Straßenausbau Hübelshecker Weg aus dem Vorhabenplan des Abwasserwerkes für die nächsten Jahren gestellt habe und zu behandeln war. Synergieeffekte sollten eruiert werden.

 

Frau Stirba teilte mit, Sie habe dem Gemeinderat nach der Februarsitzung den Vorschlag unterbreitet, alle Anlieger ausführlich seitens der Fachabteilung per Infoschreiben zu informieren.

Ratsmitglied Marquardt (SPD) sprach Richtung Gemeindeverwaltung an, dass eine solche Vorgehensweise Ende Februar im Bauausschusssitzung hätte besprochen und beschlossen werden können, seitens der SPD-Fraktion begrüßt werde und dieses Flugblatt der FWG überflüssig gemacht hätte.

 

Frau Stirba warnte die FWG davor, mit unbelegten Kostenprognosen an die Öffentlichkeit zu gehen bevor alle Parameter festgelegt seien und berücksichtigt werden könnten. Zu den Kosten zählten auch die Oberflächenentwässerung, die Planungskosten, die Vermessung, (ggfs. Beweissicherungsgutachten), die Entsorgung belasteten Materials (wie im Unterbau Hübelshecker Weg vorgefunden), Baukosten die sich am aktuellen Markt orientieren (zur Zeit sehr hoch, da alle Firmen ausgelastet).

Dem Ansinnen, den Hübelshecker Weg abzufräsen und eine neue Deckschicht aufzubringen, teilte sie aus technischer Sicht eine deutliche Absage, diese Maßnahme könne eine Ortsgemeinde beschließen, werde aber von der Fachabteilung nicht begleitet. Laut Bodengutachten stehe der Untergrund im Hübelshecker Weg in keinster Weise. Die 3-5 cm Deckschicht Hübelshecker Weg reichten nicht aus, um abzufräsen.

 

Ortsbürgermeister Freidel ließ den Gemeinderat über eine Sitzungsunterbrechung abstimmen, um den anwesenden Anliegern die Möglichkeit zur Fragestellung zu geben. Dem entsprach der Gemeinderat einstimmig.

 

Volker Klein, Hübelshecker Weg 1, fragte nach einer realistischen Zeitschiene.

Frau Stirba erläuterte, dass, sollte der Rat heute einen Grundsatzbeschluss zum Straßenausbau fassen, eine Vergleichsberechnung Inlinersanierung/offene Bauweise angestellt und dem Werksausschuss zur Entscheidung vorgelegt werde. Das Resultat werde dem Gemeinderat ca. im Oktober vorgelegt, eine Abstimmung mit Versorgungsträger erfolge, Haushaltsmittel müssten bereit gestellt, eine Planung erstellt, die Anliegerbeteiligung durchgeführt werden. Realistisch sei mit einem Baubeginn – nach ihrer Einschätzung – frühestens im Frühjahr 2020 zu rechnen.

 

Herr Klein sprach aus seinen Erfahrungen im Straßen-/Kanalausbau Lerchenstraße an, dass Synergieeffekte für ihn nicht erkennbar waren. Die Straße sei von jedem Versorgungsträger gesondert aufgegraben worden.

Frau Stirba erläuterte, dass die verschiedenen Ver-/Entsorgungsleitungen in unterschiedlicher Tiefe und getrennt voreinander zu verlegen seien, was für  einen Laien den oben geschilderten Eindruck erwecken könne. Richtig sei, dass man sich mit den Versorgungsträgern eng abstimme, lediglich die Telekom beteilige sich nicht.

 

Weitere Fragen wurden nicht gestellt, weshalb Ortsbürgermeister in der Gemeinderatssitzung fortfuhr und zur Abstimmung stellte: „Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, die Straße Hübelshecker Weg auszubauen, falls das Abwasserwerk den Kanal in offener Bauweise erneuert. Sollte das Abwasserwerk an seinem Vorhaben der Inlinersanierung festhalten, wird der TOP erneut im Gemeinderat beraten und entschieden.“ Der Rat stimmte dem vorgetragenen Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme (FWG), der Enthaltung der FWG und eines Vertreters der CDU-Fraktion zu.

 

Der Gemeinderat vergab die Gewerke Gerüst, Erneuerung Fluchttüren mit Prallschutz, Erneuerung Fenster/Außentüren, Erneuerung Halleninnenbeleuchtung sowie Sanierung der Außenfassade (Wärmedämmung) im System Kalzip (Sanierung Sporthalle) an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter. Diskussionen gab es bei der Vergabe Fenster/Türen, warum nicht der örtliche Anbieter, der „nur“ 140 Euro teurer angeboten habe, den Zuschlag erhalten könne. Laut Ortsbürgermeister sei dies seitens der Verwaltung ohne Erfolg geprüft worden, gesetzliche Vorgaben  seien einzuhalten.

Gesamtauftragssumme: 376.176,51 Euro. Die Maßnahme wird im K 2 (Bund/Land) Programm mit 90 % der Kosten gefördert.

Aus dem Gemeinderat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates gebe, dass die Verwaltung in Linz bei Einhalten der Kostenschätzung (was in diesem Fall zuträfe) zur Vergabe an den wirtschaftlich Günstigsten bei Ausschreibungen keinen Ratsbeschlusses einholen müsse. Die Aufträge hätten nach Prüfung und Wertung unmittelbar durch die Verwaltung vergeben werden können.

 

Der Rat vergab (ob der Kosten schweren  Herzens) die vom Feuerversicherer geforderte Brandmeldeanlage für die neu aufgebaute Halle auf dem  Streif-Gelände in Höhe von 183,910,50 Euro. Gleichzeitig wurde der Abschluss eines Wartungsvertrages in Höhe von 20.912,49 Euro vergeben. (Die Wartungskosten sind als Nebenkosten den Mietern anteilmäßig in Rechnung zu stellen, die Anschaffungs-/ Installationskosten nicht.)

 

Ortsbürgermeister Freidel teilte unter Grundstücksangelegenheiten mit, dass das letzte Grundstück Weidenstraße verkauft sei, Am Backeshof Optionen auf Grundstücke bestünden und nur noch ein Grundstück verfügbar sei.

 

Dem Gemeinderat wurde eine Bauvoranfrage vorgelegt: Kalenborn, Zu Heide.

Dem Rat wurde empfohlen, dem Antrag zuzustimmen gem. § 34 Abs. 1 BauGB.

D.h. das Vorhaben muss sich an die Umgebungsbebauung anpassen. In der Stellungnahme der Unteren Bauaufsicht wird ausgeführt,  das Vorhaben befinde sich im unbeplanten Innenbereich, Gebietscharakter „allgemeines Wohngebiet“. Dies wurde seitens des Rates in Zweifel gezogen, da das Wohnhaus zwischen zwei Gewerbehallen errichtet werden soll.

Der Rat kam überein, keinen Beschluss zu fassen ohne vorherige Klärung.

 

Anmerkung der Redaktion zur Vorgeschichte nächster TOP: Seit Jahren liegt die Ortsgemeinde mit dem Betreiber der Eifelbahn im Streit um die Entwidmung des vorderen Bahngeländes  Kalenborn (Baugebiet Bahnhofstraße). Trotz vertraglicher Vereinbarung konnte das Baugebiet im Bereich des Bahngeländes nicht fertig beplant, erschlossen und bebaut werden, dabei gäbe es etliche kaufinteressierte Bauwillige. Nachdem der Rechtsstreit zugunsten der Gemeinde entschieden war, wurde der Bebauungsplan zum Abschluss gebracht und ein Bodengutachten zur Feststellung von Altlasten in Auftrag gegeben, das keine Probleme mit Altlasten ergab (Juni 17). Im März 17 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag bei positivem Bodengutachten für die Resterschließung an ein Planungsbüro zu vergeben, auch der Vergabe der Entsorgung der Gleisanlage wurde einstimmig zugestimmt. Für diese Maßnahmen standen noch Haushaltsrestmittel in Höhe 100.000,00 Euro bereit.

 

Die Eifelbahn schlug der Gemeinde  nunmehr vor:

  • die Gleise (Gleis 2 bis Höhe Bahnhofsgebäude) rückzubauen.
  • Gleisabschlüsse/Prellböcke einzubauen und
  • das Gelände zu ‘‘verschönern“,
  • das auf Kosten der Ortsgemeinde entfernte Gleis 3 (Rampen- und Abstellgleis) wieder einzubauen,
  • den Bereich „Ladestation“ neu zu gestalten,
  • einen historischen Speisewagen abzustellen, der durch die Gastronomie Nattermann angepachtet/erworben werde,
  • fehlende Grundstückswidmungen nachzuholen.

 

Dem Gemeinderat wurde seitens der Gemeindeführung der Beschlussvorschlag vorgelegt, dass der Rat „dem Vorschlag der Eifelbahn zustimme und zur Verschönerung Vorschläge der Eifelbahn unterbreitet werden sollen“.

 

Hiergegen verwahrte sich die SPD-Fraktion. Die Aussagen der Eifelbahn seien unkonkret, viele Punkte nicht beachtet. Jochen Mutz beantragte die Überweisung des TOP zur Vorberatung in den Bauausschuss.

 

Ortsbürgermeister Freidel schlug vor, den Betreiber der Eifelbahn zu dieser Bauausschusssitzung einzuladen. Dem stimmten alle Fraktionen (bei einer Enthaltung) zu.

 

Zum Tagesordnungspunkt Sternenkinderplatz auf dem Friedhof Vettelschoß – hier geht es um den eingerichteten Bestattungsplatz für Fehl-/Totgeburten – wurde folgender Beschluss einstimmig (bei einer Enthaltung) gefasst:

 

  • Bereitstellung des Sternkindergrabfeldes auch für alle Kinder aus der Stadt Linz und den angehörigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz/Rhein.
  • Kein „Ortsfremdenzuschlag“ für obigen Personenkreis.
  • Kosten für die Grabstätte (laut Satzung der Ortsgemeinde) werden einmal jährlich der VG Linz zur Begleichung in Rechnung gestellt (Die Kostenübernahmezusage seitens des Verbandsbürgermeisters – so der Ortsbürgermeister auf Nachfrage – liege vor).
  • Tatsächlich entstehende Kosten (Grabaushub …) werden den Eltern in Rechnung gestellt.

 

Unter Mitteilungen machte der Ortsbürgermeister auf ein Förderprogramm aufmerksam, bei dem Projekte von  Bürgern gefördert würden. Er ermunterte zur Projektdurchführung. Nähere Erläuterungen s. Mitteilungsblatt VG 15. KW

 

Seitens der Stiftung Naturschutz RheinWesterwaldWied sei ein Projekt der Heinzelmännchen (Panoramaschild) bezuschusst worden. Auch für die kommenden Jahre sei man hier zuversichtlich.

 

Nach Beendigung des Winters würden  – so der Ortsbürgermeister – die zusätzlichen Piktogramme im Umfeld der Kindergartens Kalenborn nun  aufgebracht.

 

Am Willscheider Weg sei die Verkehrsmessanlage „stumm“ aufgestellt gewesen und habe an 7 Tagen in eine Richtung 4924 Fahrzeugbewegungen gezählt. Höchstgeschwindigkeiten in verschiedene  Richtungen und an verschiedenen Stellen: 90 km/h, 75 km/h und 65 km/h.

Die Verkehrsmessanlage werde auch im Bereich des Kindergartens Kalenborn aufgestellt.

 

Er legte eine Unterschriftenliste aus mit dem Ziel: Bahnhof in Linz kurzfristig behindertengerecht ausstatten und lud die Anwesenden ein, sich einzutragen.

 

Aus dem Rat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die neue Deckschicht im Kurvenbereich Oberwillscheider Weg nach Beendigung der Maßnahme „Breitband“ noch fehle, auch wurde auf Löcher im Bürgersteig an einigen dieser Baustellen hingewiesen. Ortsbürgermeister Freidel teilte den Abnahmetermin VGV Linz/bauausführende Firma mit und bat um Teilnahme, um Mängel direkt dort vorzutragen.

 

Die Frage nach der Aufstellung des Verkehrsspiegels Hauptstraße/Kaufstraße wurde dahingehend beantwortet, dass das LBM aufgefordert sei,  tätig zu werden.