2. Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2019

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Vor Beginn der Gemeinderatssitzung wurden die Ratsmitglieder verpflichtet, die urlaubsbedingt in der ersten Sitzung nicht anwesend sein konnten.

 

Sodann wurde einstimmig nachstehende Ausschussbesetzung beschlossen:

 

Kultur-, Sozial- und Fremdenverkehrsausschuss

CDU

Stellvertreter

Michael Spitz Udo Odenthal
Günter Macht Manfred Stockhausen
Claudia Schepers* Doris Arndt*
FWG
Waldemar Brondza (FDP) Wolfgang Paschelke
Peter Siegmund* Diana Brezinski*
Hans Joachim Tendler* Angelika Dohle*
SPD
Saskia Eulenbach Joachim Mutz

*Nicht-Ratsmitglied

 

Schulträger- und Kindergartenausschuss

CDU

Stellvertreter

Sabine Schmitz Antje Panten-Nonnen
Isabell Limbach Günter Macht
Julia Stockhausen* Dr. Elmar Bröcker*
FWG  
Anne von Schönebeck Ingo Kagel
Heinz Vogt Wolfgang Paschelke
Diana Brezinski* Annika Wildhirt*
SPD  
Wilma Ehlers* Bettina Schmidt*

*Nicht-Ratsmitglied

 

Des Weiteren gehören diesem Ausschuss Kraft ihres Amtes die Schul- und Kindertagesstättenleitungen sowie die Schulelternvertreter an, die noch gesondert gewählt werden, sobald die neue Schulelternvertretung im Amt ist.

 

Zum Vorsitzenden der Stiftung Naturschutzgebiet Willscheider Berg wurde seitens der CDU die Wiederwahl von Klaus Sprenger vorgeschlagen, was bei einer Enthaltung angenommen wurde. Als sein Stellvertreter auf Vorschlag der FWG wurde Peter Siegmund einstimmig gewählt. Ebenso wurden folgende Mitglieder einstimmig gewählt:

CDU
Manfred Stockhausen
Udo Odenthal
Frank Limbach
FWG
Norbert Rohringer
Gerhard Mues
Diana Brezinski
SPD
Bettina Schmidt

 

Zum Vorsitzenden der Bürgerstiftung wurde seitens der CDU Heinrich Freidel vorgeschlagen, was bei Enthaltung des Betroffenen angenommen wurde. Als sein Stellvertreter auf Vorschlag der FWG wurde Ingo Kagel einstimmig gewählt. Ebenso wurden folgende Mitglieder einstimmig gewählt:

CDU
Dr. Elmar Bröcker
Rolf Honerbach
Joachim Bielemeier
FWG
Harald König
Oskar Germscheid
Wolfgang Paschelke
SPD
Melanie Eckhardt

 

Die Wahl zur Jugendvertretung wurde vertagt.

 

 

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte sodann die Sitzungsvorlage Sanierung Pflasterfläche Willscheider Weg

 

Wie augenscheinlich erkennbar, ist die Straßenpflasterfläche Willscheider Weg von Ecke Sportlerheim bis Einmündung Martinstraße schadhaft.

2012 war die Straße (Baujahr 2007) mängelfrei abgenommen worden als der Gewährleistungszeitraum abgelaufen war. Für die Sanierung (ca. 175 m²) zeichne die Ortsgemeinde zuständig.  Zur Schadensbehebung wurden 3 Varianten vorgestellt:

Variante 1:

Neuaufbau der schadhaften Pflasterfläche unter Verwendung eines Bettungsmörtels und Verfugung mit Spezialmörtel

Kostenschätzung: rund 40.460,00 Euro brutto

Variante 2:

Neuaufbau der schadhaften Pflasterfläche in einem „herkömmlichen“ Aufbau für Straßen in Pflasterbauweise

Kostenschätzung: rund 28.560,00 Euro brutto

Variante 3:

Neuaufbau der schadhaften Pflasterfläche in einem Asphaltaufbau

Kostenschätzung: rund 26.180,00 Euro brutto

Bei dieser Variante soll der Bereich nicht nur in Höhe des Sportlerheims sondern auch zur Einmündung Martinstraße ein Pflasterquerband erhalten.

 

Für die Varianten 1 und 2 hätten hinzugezogene Tiefbauunternehmen jegliche Gewährleistung abgelehnt.

Auf der gesamten Fläche (Straße und Nebenanlagen) sei als Untergrund wasserundurchlässiger Bitumen verbaut.

 

Die FWG hatte per 21.7. als Ergänzungsantrag eine weitere Variante eingebracht, die seitens deren Fraktionsvorsitzenden erläutert wurde.

Variante 4:
Instandsetzung von ca. 52,00 m², Asphalttragschicht säubern, Bohrlöcher tätigen zur Wasserdurchlässigkeit, Einbau Geotextil, neues Pflaster in anderer Farbe (anthrazit) mit Basaltvorsatz, verfugen.

Grund des FWG-Antrages: möglichst niedrige Kosten sowie „unschönes“ Aussehen einer Ausführung in Asphalt: Flickwerk

 

Ortsbürgermeister erläuterte, warum die Fachabteilung der VG Linz von der Variante 4 abrate:

Es sei zu befürchten, dass sich das Schadensbild in absehbarer Zeit erneut einstelle, da hierbei lediglich neues Pflaster auf einem Splittbett und dem starren Unterbau verlegt werde. Durch das vorgesehene gradlinige Schneiden der schadhaften Fläche aus dem Pflasterverband könne bei einer Neuverlegung des Pflasters keine Verzahnung zum Altbestand erfolgen, weshalb bei auftretenden Scherkräften es zu Verschiebungen zwischen altem und neuen Pflaster kommen könne.

 

Die FWG gab zu bedenken, dass auch die  Variante 3 mit einem Risiko behaftet sei – Seenbildung vor Pflasterquerband.

 

Tischvorlage VG Linz, FB 2 erläuterte:

  • Unterbau starr und wahrscheinlich nicht wasserdurchlässig
  • Regen dringt durch offene Fugen ins Splittbett, kann nicht versickern
  • Resultat: Durchnässung, Entmischung Pflasterbettung und Fugen
  • Lastenaufnahme/Lastenverteilung bei Belastung nicht mehr gegeben
  • Fugen werden entleert
  • Absetzen Fugenmaterial unter Pflastersteinen bewirkt eine Anhebung der Steine
  • Betonpflaster löst sich vom Untergrund
  • Pflaster verschiebt sich, da homogener Verband zerstört

Straßenaufbau nach gültigen Richtlinien nur mit Variante 3 (dynamischer Aufbau) oder Variante 1 (Sonderbauweise) möglich.

 

Seitens der CDU wird die Variante 3 favorisiert, nur diese Variante biete kostengünstig Gewähr. Das „unharmonische“ Aussehen könne durch hell getönten Asphalt gemildert werden.

 

Seitens der SPD wird die Frage eines Regressanspruches thematisiert. Die Platzfläche vom Sportlerheim bis Ende Turnhalle sei erst 2007 zu einem Preis von über 1,5 Mio. Euro neu gebaut worden, Anlieger seien mit 150.000,00 Euro am Straßenausbau beteiligt worden.

Offensichtlich liege ein Mangel in Planung und/oder Ausführung vor. Die Planungsleistungen wurden nicht abgenommen, es setzt demnach auch keine Frist ein.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bauausführende Firma (Schäfer und Schäfer) den „falschen“ Unterbau eingebaut habe.

(Anmerkung der Redaktion: verdeckter Mangel, mangelnde Bauaufsicht, Planungsfehler…. ? Anhand der Bauunterlagen zu prüfen: Ausführungsplanung, Baustellen-/Abnahmeprotokolle….)

Die SPD forderte eine Überprüfung und neben einem Ergebnis die Benennung der Grundlagen der getroffenen Einschätzung.

Es sei nicht auszuschließen, dass auch auf den weiteren Flächen Beschädigungen auftreten und weiter saniert werden müsse, was deutlich höhere Kosten verursachen werde.

 

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die Eigenschadenversicherung der Verbandsgemeinde Linz die Übernahme der Sanierungskosten abgelehnt habe (Anmerkung der Redaktion: hierzu sollte der gesamte Schriftwechsel dem Rat zur Kenntnis gereicht werden.)

 

Seitens eines FWG-Mitgliedes wurde angemerkt, dass über die zugrunde liegende Schadensfläche hinaus auch erste Anzeichen eines Schadens auf der Fläche bis zur Sporthalle erkennbar seien. Es werde vorgeschlagen, die gesamte Fahrbahn in einer Maßnahme zu sanieren.

 

Der FDP-Vertreter fragte nach der seinerzeitigen bauausführenden Firma und ob nicht auf Kulanz saniert werden könne, was anzufragen sei und regte an, bei der Fa. Metten die Kosten eines neuen Pflastersteins nachzufragen.

 

Seitens der SPD wird angemerkt, dass man die technische Umsetzung der Sanierung als Nichtfachmann nur in Teilen beurteilen könne (Anmerkung der Redaktion: Der Empfehlung der Fachabteilung sollte unter diesen  Umständen gefolgt werden)

 

Beigeordnete Panten-Nonnen gab zu beachten, dass eine Ausführung der Sanierungsarbeiten auf die Herbstferien 2019 terminiert werden solle (Schulbusse).

 

Zur Abstimmung kam

– Ausführung Variante 3 in hell getöntem Asphalt

– Prüfung von Regressansprüchen (Anmerkung der Redaktion: Beweissicherung vor Beginn der Sanierung?)

Dem stimmte der Rat bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung aus der FWG zu.

 

Für das Bürogebäude Im alten Hohn wurde die Ausführung zur Erneuerung von 4  3teiligen Fenstern an den günstigst Bietenden zum Preis in Höhe von 10.883,74 Euro brutto (Ergebnis einer Preisanfrage) einstimmig vergeben. Die alten Holzfenster aus den 60er Jahren seien erheblich schadhaft.

 

Ein Bauantrag – Garagenvergrößerung in  der Kalenborner Straße –  wurde genehmigt.

Eine Bauvoranfrage in der Kau musste mangels Erschließung abgelehnt werden.

 

Mitteilungen

 

Anmerkung der Redaktion: eine Bekanntgabe des Ortsbürgermeisters konnte akustisch nicht aufgenommen werden und fehlt in diesem Protokoll.

 

Die Fraktionen wurden gebeten, den Bedarf an Schulung zur Kommunalpolitik anzumelden. Bei ausreichenden Meldungen werde die VG Linz versuchen, dort eine In-house-Veranstaltung durchführen.

 

Im Baugebiet Kalenborn 3-5 hätten 4 Eigentümer einer freiwilligen Umlegung noch nicht zugestimmt, Ortsbürgermeister Freidel führt hierzu weiter persönliche Gespräche. Norbert Rohringer deutete an, dass es möglicherweise einen Investor gäbe. Ortsbügermeister Freidel erklärte, dass Grundstücke unerschlossen auch seitens der Gemeinde erworben würden, Mittel seien im Haushalt.

 

Der Beginn der Baumaßnahme Erschließung Baugebiet Bahnhofstraße verzögere sich um eine Woche, Baubeginn: nächsten Montag. Sobald der Fortgang des Straßenausbaus es zulasse, erfolge die Schlussvermessung und die Grundstücke könnten (anhand der Liste der Anfragen) verkauft werden.

 

Eine Anfrage nach der Beseitigung der Schäden im Forst durch die Trockenheit wurde dahingehend beantwortet, dass hier der Forst zuständig sei. Besonders betroffene Gebiete in Kalenborn gehörten zur Gemeinde Neustadt. Schäden wie umgefallene Bäume würden bestenfalls an das Gemeindebüro gemeldet, Frau Kurtenbach würde sie zuständigkeitshalber weiterleiten.

Innerhalb der Gemeinde habe die Trockenheit Totholz an den Bäumen verursacht, ein Unternehmen sei mit der Prüfung und Beseitigung beauftragt. In diesem Zuge sei im Bereich der Schule eine abgestorbene Buche zu fällen.

In der gesamten VG Linz werde ein Baumkataster aufgestellt, im ersten Zuge sollen alle gemeindlichen Bäume innerorts erfasst werden.

 

Den Verweis auf die Notwendigkeit der Erneuerung/Überarbeitung der Homepage beantwortete der Ortsbürgermeister damit, dass die Daten erfasst seien und zur Zeit Angebote eingeholt würden.

 

Auf Rückfrage bestätigte der Ortsbürgermeister, dass der seinerzeit verteilte Terminplan (Sitzungen) weiter gültig sei. Bezüglich der Anfangszeit 19.00/19.30 Uhr bittet er um Vorberatung in den Fraktionen.