42. Gemeinderatsitzung 13.03.2019 – Haushalt 2019

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Anmerkungen der Redaktion

 

In der Einwohnerfragestunde wurde auf eine unsachgemäße Wiederherstellung eines Teilstückes des Gehweges in der Dompfaffenstraße aufmerksam gemacht. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die Mängelbeseitigungsaufforderung bereits an den zuständigen Versorgungsträger ergangen sei, nachdem die Abnahme des angemeldeten Aufbruches durch die Verbandsgemeindeverwaltung Beanstandungen ergeben habe.

 

Sodann wurde der Haushaltsentwurf der Ortsgemeinde für das Jahr 2019 inklusive vorgesehener Investitionen behandelt. Dieser war in der Hauptausschusssitzung ausführlich vorberaten worden. Noch offene Fragen wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vorab schriftlich beantwortet. Weitere Fragen ergaben sich nicht.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass die ursprünglich beabsichtigten Mittelübertragungen aus den Haushaltsjahren 2017/18 in den Haushalt 2019 bei Unterhaltung und Investition 2019 integriert wurden mit der Zusicherung der Kommunalaufsicht, diese bereits genehmigten Mittel auch in 2019 zu genehmigen.

Hierdurch verändere sich der Haushalt. Im Ergebnishaushalt (ohne Investitionen) sei nunmehr ein Überschuss in Höhe von rund 30.000,00 Euro (durch eine Veränderung in der laufenden Sitzung reduziert auf 22.600,00 Euro) zu erwarten. Die vorgesehene Investitionsstätigkeit führe dazu, dass voraussichtlich 980.000,00 Euro neue Schulden gemacht würden. Dadurch wird zum 31.12.2019 ein Schuldenstand von knapp 3,0 Mio. Euro (ohne Abschreibungen in Höhe von rund  875.000,00 Euro) erwartet. Dabei handele es sich auch um eine im Hauptausschuss beschlossene Mittelbereitstellung, um durch Grundstückskäufe die Erschließung des Baugebietes Kalenborn 3-5 zu ermöglichen. Die Gemeinde habe keine Baugrundstücke mehr zu vergeben und die Nachfrage sei nach wie vor hoch, Handeln angezeigt.

Das Baugebiet Kalenborn 3-5 konnte bisher nicht in Baugrundstücke umgesetzt werden. Bemühungen eines Erschließungsträgers fruchteten nicht, ein zwischenzeitlich interessierter Investor sprang wieder ab. Anstrengungen zu einer Baulandumlegung sind im Gange. Die Grundstücksankäufe der Gemeinde werden nur dann getätigt, falls eine Baulandumlegung und Erschließung erfolgreich umgesetzt werden kann. Die zu erwartenden Kosten der Gemeinde durch Grundstücksankauf und Erschließung sollen durch die späteren Verkäufe der Baugrundstücke kompensiert werden. Diesem Vorschlag des Ortsbürgermeisters stimmte der Hauptausschuss einstimmig zu.

Die Beigeordnete Panten-Nonnen machte darauf aufmerksam, dass die Mittelbereitstellung  Kulturpflege (Leader-Projekte, die vorzufinanzieren seien) seitens des Hauptausschusses von 22.500,00 auf 30.000,00 Euro erhöht wurden.

Mit dieser Änderung wurde der Haushalt 2019 bei zwei Enthaltungen beschlossen.

 

Zahlen HH 2019:

 

Investitionen 2019

Unterh. Alter Friedhof

                                 20.000,00 €

Brandmeldeanlage Streif                                  40.000,00 €
Breitbandversorgung                                  82.500,00 €
Erschließung Kalenborn  3-5                                  40.000,00 €
Baugebiet Bahnhofstr. neu                                180.000,00 €
Parkplatzerweiterung Forum                                130.000,00 €
Erschließung Kauer Ring II (inkl Rate RRB)                                  81.220,00 €
Bürgerhaus                                    5.000,00 €
Straßenbeleuchtung                                    6.000,00 €
Einrichtung  Gemeindebüro Maschinen                                    3.000,00 €
Einrichtung  Gemeindebüro                                    3.000,00 €
Erwerb Grundvermögen                                300.000,00 €
Straßenausbau Friedenstraße                                  30.000,00 €
Anbindung Famersheck                                  30.000,00 €
Bauhof Fahrzeuge                                 10.000,00 €
Bauhof Zusatzgeräte                                    2.500,00 €
Bauhof Ausstattung                                    2.500,00 €
Baufhof Werkzeuge                                    2.500,00 €
Grundschule                                  10.000,00 €
KiTa Vettelschoß                                  10.000,00 €
KiGa Kalenborn                                    2.500,00 €
Summe:   990.720,00 €

 

 

investive Unterhaltungen, zusätzlich zur „normalen“ Unterhaltung
KiGa Vettelschoß                   10.000,00 € Unterh Grundstück/ Gebäude
KiGa Vettelschoß                   20.000,00 € Unterh. Einrichtung Trinkwasserkontrollen
San Sporthalle                   60.000,00 € Restsanierung
KiGa Kalenborn                   30.000,00 € Unterh. Grundstück/ Gebäude, Umbau Küche Trinkwasserkontrollen
Friedhof                      4.000,00 €
Bebauungspläne                   30.000,00 € Planungen  
Streifgelände, -gebäude                 150.000,00 € Büros, Dach, Heizung Wartung Brandmeldeanlage
Gebäude Erlenweg                   72.000,00 € Überdachung Geländer  2019: neue Eingangstüre, Trinkwasserkon-trolle
Vereinshaus Willscheider Berg                   15.000,00 € Energetische  Unters. / Gesamtsanierungsplanung wäre zielführender !
Forum                 120.000,00 € u.a.70.000  Erneuerung Brandmeldeanlage ??? wirklich nötig?
StraßenWegePlätze                 140.000,00 € u.a. WW  40.000 und Friedenstraße(Bedarf lt. VG 85.000) und Kreisel 20.000 Friedenstr. erst 2020 lt. VG ????, Straßenzustandsbericht angefordert
Bauhof                   12.500,00 € Heizkessel, Trinkwasserkontrolle
Summe:     663.500,00 €

 

Ergebnishaushaltsplan 2019  
 Erträge

9.075.878,00 €

 Aufwendungen

9.053.221,00 €

GRat 13.3.19: 7.500 € Mehraufwendungen Kulturpflege: Leader
Überschuss (ohne Investitionen) oder Fehlbetrag (ohne Investitionen)

22.657,00 €

 Finanzhaushaltsplan  2019 (inkl. Investitionen)
Einzahlungen  inkl. Habenzinsen                           8.759.675,00 €
dazu  Einzahlung  aus      Investitionen

18.000,00 €

 Einzahlung Summe

8.777.675,00 €

Auszahlungen inkl. Sollzinsen                          8.289.102,00 € GRat 13.3.19: 7.500 € Mehraufwendungen Kulturpflege: Leader
dazu   Auszahlungen Investitionen (s. Investitionsprogramm)

990.720,00 €

Finanzmittelfehlbetrag

502.147,00 €

  Auszahlung Summe

                                      8.777.675,00 €

 Ergebnishaushaltsplan  
 Einnahmen
 Grundsteuer A

3.100,00 €

 Grundsteuer B

555.000,00 €

 Gewerbesteuer

2.998.500,00 €

 Nachz.Gewerbesteuer                                                             –
Einkommenssteuer

                                        1.853.000,00 €

 Umsatzsteuer

398.000,00 €

 Hundesteuer

10.400,00 €

 Familienlastenausgleich

194.000,00 €

 Zuwendungen, allg. Umlagen, sonst. Transfererträge

1.584.525,00 €

 öff.rechtl. Leistungsentgelte, Benutzungsentgelte

289.673,00 €

 priv. Leistungsentgelte (Mieten, Pachten …)

483.740,00 €

 Kostenerstattungen (z.B. Nebenkosten)

104.940,00 €

 Sonstiges (Grundstückverkäufe, Veräußerung Vorräte, Gebühren, Versicherungserstattung, Wertberichtigung, Auflösung Rückstellung, Konzessionsabgabe)

576.000,00 €

 davon: Grundstücke: 456.000 €
Habenzinsen

25.000,00 €

 Summe

9.075.878,00 €

 Ausgaben
 Personal

1.702.562,00 €

 SachDienstleistungen Material …

1.543.730,00 €

 AFA (Abschreibung)

876.279,00 €

 Land (Gewerbesteuerumlage)

571.000,00 €

 Finanzausgleich

193.600,00 €

 Kreisumlage

2.658.500,00 €

 VG-Umlage

1.173.778,00 €

 Zuwendungen priv. Bereich Stiftung WB, Forst

                                               3.200,00 €

 sonst. Aufwendungen

298.019,00 €

Schuldzinsen

25.053,00 €

 Summe

9.053.221,00 €

GRat 13.3.19: 7.500 € Mehraufwendungen Kulturpflege: Leader
   
Zinserträge

25.000,00 €

aus Gewerbesteuernachzahlung
Zinsaufwendung

25.053,00 €

Summe:

-53,00 €

Neuaufnahme Kredit 2019 zur Liquiditätssicherung

                                          980.220,00 €

GRat 13.3.19: 7.500 € Mehraufwendungen Kulturpflege: Leader
Abnahme Liquiditätskredite

                                          377.228,00 €

Tilgung 2019

                                          100.845,00 €

voraussichtlich Schulden    31.12. 19

2.978.115,00 €

in Schulden keine Abschreibungen enthalten!
 verzinste Kredite Kapitalmarkt , Stand 1.1.19

                                          406.244,00 €

KiTa Vettelsch Mensa
 Stand 31.12. 2018 Liquiditätskredite VG Linz

2.069.724,00 €

Restsumme Verpflichtungsermächtigung RRB zum 31.12.19

358.540,00 €

RRB Kauer Ring II
2020-26  insg. noch 7 x

51.220,00 €

jährl. Rate
plus Zinsen Zinsen 2019 RRB 2.125,00 Euro
dazu: Verpflichtungsermächtigung HH 2020

                                          270.000,00 €

Anbindung Famersheck an Streifgelände
HH 2022: Unterhaltung, Förderung Goldener Plan anmelden

                                          300.000,00 €

geplant Sanierung Kunstrasenplatz

 

 

Zur Ortsbürgermeisterwahl ist ein stellvertretender Wahlleiter zu wählen. Wahlleiter ist automatisch die 1. Beigeordnete. Ortsbürgermeister Freidel schlug Herrn Ger-hard Mues als stellvertretender Wahlleiter vor. Dem stimmte der Gemeinderat bei Enthaltung des Betroffenen zu. Herr Mues nahm das Amt an.

 

Der Gemeinderat stimmte nachstehenden Bauanträgen, Nutzungsänderungen, Befreiung bzw. der Verlängerung genehmigter Bauvorbescheiden – teilweise bei einigen Enthaltungen – zu.

 

  • Kalenborner Straße (Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses)
  • Friedenstraße, Verlängerung Geltungsdauer (Neubau von 2 Zweifamilienhäusern)
  • Kalenborner Straße (Nutzungsänderung eines Speicherraumes und Errichtung von zwei Dachgauben)
  • In der Kuhl, Verlängerung Geltungsdauer (Errichtung Einfamilienwohnhaus)
  • Willscheider Weg (Genehmigung Überschreitung der Traufhöhe)
  • Hauptstraße Willscheid (Nutzungsänderung einer Betriebsstätte zu einem EFH, Erweiterung Garage)

Aus dem Rat wurde um Mitteilung gebeten, wie oft die Geltungsdauer eines Bauvorbescheides verlängert werden kann. Eine Beantwortung wurde zugesagt.

 

Nachdem in der Januargemeinderatssitzung Planung und Kostenschätzung eines Parkplatzes/Veranstaltungsplatzes am Forum seitens des Rates (bei 2 Enthaltungen aus der SPD-Fraktion und 1 Enthaltung aus der FWG-Fraktion) genehmigt worden waren (unter Voraussetzung der Einhaltung der Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,00 Euro), wurden die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. Das Ergebnis dieser Ausschreibung lag dem Rat zur Vergabe vor. Günstigst Bietender ist demnach die Fa. Jungbluth zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 99.932,18 Euro. Auf Rückfrage bestätigte der Ortsbürgermeister, dass in den Kosten sämtliche Tiefbauarbeiten inkl. Leitungsverlegung – Ausführung wie im Gemeinderat besprochen – enthalten seien. Die FWG bemängelte, dass die endgültigen Kosten der Elektroarbeiten (Verlegung der KV-Leitung vom Willscheider Weg, Elektrokasten zur Stromversorgung des Veranstaltungsplatzes) nicht zeitgleich vorgelegt würden, damit klar werde, ob die Gesamtkostenschätzung eingehalten werde.

Eine Vergabe nach einer Ausschreibung ist zwingend an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, falls keine Ausschließungsgründe vorliegen. Hier liegen keine Ausschließungsgründe vor, die Kostenschätzung Tiefbauarbeiten wird nicht überschritten. Sollte der Auftrag nicht vergeben werden, hat der Günstigstbietende das Recht, seinen entgangenen Gewinn bei der Gemeinde ohne Gegenleistung geltend zu machen. Wir hoffen, dass durch die auszuführenden Elektroarbeiten die Gesamtkosten tatsächlich nicht nennenswert überschritten werden und dies seitens der Gemeindeleitung im Blick ist.

Bisher standen zur Umsetzung der Maßnahme 80.000,00 Euro zur Verfügung, weitere 50.000,00 sollten in 2019 bereitgestellt werden. Der Haushalt 2019 der Gemeinde ist seitens der Kommunalaufsicht noch nicht genehmigt. Insofern ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme noch nicht gesichert und hätte erst nach Genehmigung des Haushaltes ausgeschrieben werden sollen.

Seitens der SPD wird angemerkt: Der anzulegende Platz dient dazu, älteren bzw. gehbehinderten Besuchern des Forums die Zuwegung vom Parkplatz zum Forum zu erleichtern (die bisherigen Parkflächen sind nur über eine steile Zuwegung zu erreichen). Es solle für die neue Parkfläche eine Beschilderung vorgesehen werden, der diese Parkplätze als „Seniorenparkplätze“ ausweist. Der Standort dieser Beschilderung sei bei den Tiefbauarbeiten zu beachten.

Bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen aus der FWG wurde die Vergabe der Tiefbauarbeiten beschlossen.

 

Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines Geschwindigkeitsmessgerätes (Kosten 2.800,00 Euro plus Halterung) in Kooperation mit der Gemeinde St. Katharinen zu.

 

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Erwerb eines Beamers/Laptops für den Sitzungssaal der Ortsgemeinde Vettelschoß zu.

 

Die Ortsgemeinde hatte das Gelände hinter der alten Schule mittels Bebauungsplan als Fläche für eine Pflegeeinrichtung und seniorengerechtes Wohnen ausgewiesen. Eine Verwirklichung scheiterte bisher nicht an einem Investor (Konzepte lagen vor), vielmehr an der Bewirtschaftung durch eine Pflegeeinrichtung.

Der in Vettelschoß ansässige Pflegedient ViaCare (Kooperationspartner der Kamillusklinik Asbach, Vertragspartner aller Kranken-/Pflegekassen) hat nunmehr Interesse an einer entsprechenden Einrichtung auf dem Gelände bekundet. Als Investor konnte die ACUO-HCC GmbH, Wesel, (Stammsitz: Österreich, Referenzen wurde der Ortsgemeinde benannt) gewonnen werden. Gemeinsam wurde dem Gemeinderat das Projekt „Lebensraum Vettelschoß“ vorgestellt. Hierzu trugen seitens der ACUO-HCC der Geschäftsführer Herr BmIng. Hofmeister und Frau Dipl.Ing. (Dipl. Immob.Wirtin) Leuchtmann vor sowie seitens der ViaCare die Geschäftsleitung Herr Klossek sowie Frau Lobenstein.

 

In der Planung befinden sich:

  • 12 barrierefreie Wohnungen für Singles, à ca. 38 m²
  • 6 barrierefreie Wohnungen für Paare, à ca. 50 m²

in zwei separaten Gebäuden (2-3stockig, am abfallenden Gelände angepasst) im hinteren Teil des Geländes.

 

Ein vorderer Gebäudekomplex (3stockig) beinhaltet

  • 12 Plätze für erhöhten Betreuungs-/Pflegeaufwand (anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft)
  • 12 Plätze für Intensivpflege Erwachsene in einer Wohngemeinschaft
  • Büroräume …
  • gesonderter (1stockig) – mit großer Dachterrasse – Trakt für Kinderintensivpflege, 6 Plätze in einer Pflegewohngemeinschaft

einschließlich aller Nebenräume.

Alle Pflegeräume sind ausgestattet mit großer Fensterfront –  hell und freundlich.

 

Neben der Intensivpflege soll die Möglichkeit eines Angebotes an Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geschaffen werden.

 

Der Kreis Neuwied befürworte das Projekt und sehe Bedarf im Rahmen der Pflegestruktur. Besonders im Bereich der Intensivpflege fehlten stationäre Plätze. Eine solche, verhältnismäßig kleine, Pflegeeinrichtung rentiere sich durch das Angebot der Intensivpflege für kleinere Kommunen – so Herr Klossek.

 

Alle vorgesehenen Bauten bewegen sich innerhalb des geltenden Bebauungsplanes, vielmehr würden Zulässigkeiten unterschritten.

Die Zufahrt soll über den Schulhof vor der alten Schule bei Unterfahrung des vorderen Gebäudes zu den Seniorenwohnungen erfolgen.

 

Geplant ist eine fußläufige Anbindung zur Kirche (müsste mit dem Kirchenträger abgestimmt werden).

 

Insgesamt werde ein Kostenvolumen in Höhe von 10 bis 12 Mio. Euro umgesetzt.

 

Es würden je nach Auslastung, mindestens 30, bis zu 60 Arbeitsplätze, entstehen.

Die ViaCare-Gruppe sieht kein Problem mit der Bereitstellung ausreichenden Personals. Sie betreut bereits zwei Einrichtungen in Bonn (Tochterfirma Humano) und stellt ambulantes Pflegepersonal. Aufgrund des guten Arbeitsklimas habe man zurzeit sogar einen Personalüberschuss.

 

Die Verpflegung in den Seniorenwohnungen werde durch die Bewohner selbst (bzw. durch einen Anbieter „Essen auf Räder“) erfolgen.

Auch für den Pflegebereich sei die Versorgung durch einen Caterer/Essen auf Räder vorgesehen.

 intensiv zu betreuende Patienten werden oft künstlich ernährt

 

Die Einrichtung wird  mit Aufzug ausgestattet.

 

Als Zeitachse wurde genannt:

ein halbes Jahr Planung (nach Ratsverkaufsbeschluss)

12-14 Monate Bauzeit.

 

Die Mieten der Seniorenwohnungen seien so kalkuliert, dass sie auch sozialhilfe(teil)finanziert gemietet werden könnten.

 

Der Gemeinderat nahm die Präsentation wohlwollend zur Kenntnis. Über die Gestaltung eines Kaufvertrages (Kaufpreis, Umsetzung) wird sich der Gemeinderat – davon gehen wir aus – zügig beraten und entscheiden.

 

 

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Verkaufspreise der Ortsgemeinde für Bau- und Gewerbegrundstücke zu überprüfen und an marktübliche Preise heranzuführen. Hintergrund: Baugrundstücke kann die Gemeinde zurzeit keine anbieten. Neue sollen erschlossen werden. Hierzu wird die Gemeinde eine ordentliche Investitionssumme in die Hand nehmen müssen. Darum wird es notwendig, die jahrelang gültigen Verkaufspreise der Gemeinde anzupassen. Für die Gewerbegrundstücke Farmersheck hat die Gemeinde seinerzeit die landwirtschaftlichen Flächen erworben, einen Bebauungsplan aufgestellt, das Gebiet erschlossen und die Ablöse an das Abwasserwerk entrichtet sowie die geforderte Abbiegespur L 252 bezahlt. Dies war eine kostspielige Investition. Trotzdem hat sie das Gebiet zu einem Quadratmeterpreis in Höhe von 29,00 Euro angeboten mit dem Ziel, High-Tech-Gewerbe mit qualifizierten Arbeitsplätzen anzulocken. Dies ist nicht gelungen, deshalb wurde der Begriff High-Tech aus dem Bebauungsplan entfernt und erste Ansiedlungen fanden statt. Die Gemeinde Vettelschoß ist mittlerweile verschuldet und kann es sich nicht erlauben, erschlossene Grundstücke unter dem Herstellungswert zu veräußern. Der Kaufpreis soll dieserhalb überprüft und an marktübliche Preise angepasst werden. (Kaufoptionen sollten zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt zum bisherigen Verkaufspreis gezogen werden können).

Der Antrag der SPD forderte die VG-Verwaltung auf, den marktüblichen Preis innerhalb der VG Linz zu ermitteln und die in der Ortsgemeinde Vettelschoß geltenden Baulandpreise an das Niveau der marktüblichen Preise heranzuführen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Linz beantwortete den Antrag wie folgt:

Sie erläuterte die Grundlagen von Bodenrichtwerten und verwies auf die Seiten im Internet, wo diese eingesehen werden können (boris.rlp). Diese lägen in Vettelschoß aktuell  exakt auf den derzeitigen Verkaufspreisen. Ein Vergleich innerhalb  der Verbandsgemeinde sieht die VGV Linz als nicht zielführend an. Sie sieht keine Veranlassung auf Änderung der aktuellen Preise in der OG Vettelschoß.

Seitens der SPD wird vorgetragen, man habe nicht nach Bodenrichtwerten gefragt, sondern nach marktüblichen Verkaufspreisen in den Nachbargemeinden zur Orientierung einer Neufestlegung. Sie halte ihren Antrag weiter aufrecht, die Verkaufspreise zu überprüfen und an ein marktübliches Niveau heranzuführen, auch wenn man dabei nicht auf die Unterstützung der Verbandsgemeindeverwaltung zählen könne.

Die CDU und die FWG betonten, dass das Ansinnen der Anpassung der Verkaufspreise im Bauausschuss seitens aller Fraktionen seit längerem gefordert werde.

Ortsbürgermeister Freidel schlug unter allgemeiner Zustimmung eine Weiterbehandlung im Bauausschuss vor.

 

 

Die SPD-Fraktion hatte per 26. Jan. 2019 einen umfangreichen Fragenkatalog mit einem  Antrag auf Einberufung eines „runden Tisches“ aller Betroffenen zur Situation und Zukunft der Kindertagesstätten in Vettelschoß vorgelegt. Hintergrund waren die Ereignisse um die Kürzung der Öffnungszeiten, der Fachkräftemangel, Vorgaben des Gute-Kita-Gesetzes, das für Kalenborn eine Veränderung des bisherigen Angebotes mit sich bringt, sowie die Kritik/die Befürchtungen zur Novellierung KitaG RLP. Bereits in den Sitzungen des Gemeinderates im Dez. 18 sowie Jan. 19 war seitens der SPD gewünscht worden, sich zu der Zukunft der KiTas in Vettelschoß kurzfristig zusammen zu setzen. Dies wurde nun in obigem Antrag ausformuliert.
Voraussetzungen/Maßnahmen zum zukünftigen Angebot in Vettelschoß können erst nach Beantwortung der gestellten Fragen mit allen Betroffenen erörtert und Ergebnisse hieraus umgesetzt werden. Wichtige Informationen im Gemeinderat fehlten u.a. deshalb, weil bis heute noch nicht das Protokoll des Kita/Schulausschusses vom Herbst 2018 vorliege. Die Praxis, Protokolle erst kurz vor der nächsten Ausschuss-/ Gemeinderatssitzung vorzulegen, müsse geändert werden, damit der Informationsfluss zeitnah erfolge.

Seitens der Kindertagesstättenleitung und der Elternvertreter wurde zur Einberufung eines runden Tisches Zustimmung signalisiert.

Ortsbürgermeister Freidel erläuterte,  dass die Sachbearbeitung der VG Linz in Zusammenarbeit mit der KiTa-Leitung und übergeordneten Behörden an der Beantwortung arbeite.

Die SPD-Fraktion bat darum, dies zügig zu erledigen und zu dem runden Tisch einzuladen, zeitig auch deshalb, um mögliche Erkenntnisse aus dem „runden Tisch“ zur Überarbeitung der Novelle des KiTa-Gesetzes RLP zur Abwägung weiterleiten zu können.

Seitens der FWG wurde mitgeteilt, dass die Auseinandersetzung der Ortsgemeinde mit dem Thema berechtigt sei.

Auf die Frage der Beigeordneten, wie der Absatz „Einladung runder Tisch“ zu verstehen sei,  wurde erwidert, dass diese Einladung nicht durch eine Fraktion erfolgen könne sondern seitens der Gemeindeleitung.

 

Bezug nehmend auf die Sitzungsvorlage zur Januar-Gemeinderatssitzung zum TOP Fusion erfragte die SPD-Fraktion, ob hinsichtlich einer Änderung der Rechtsform des Abwasserwerkes bereits Maßnahmen ergriffen wurden.

Im Protokoll der Projektgruppe 5 Werke der betroffenen Verbandsgemeinden war wörtlich aufgeführt:

„Weniger aus Fusionsgründen sondern eher aus Gründen des Umsatzsteuerrechts werden die VG-Werke Linz ihren politischen Gremien vorschlagen, im Abwasserbereich das bisherige System der Erhebung von privatrechtlichen

Entgelten auf das öffentliche Gebühren- und Beitragsrecht umzustellen. Der Entscheidungsprozess soll im 2. Halbjahr 2017 begonnen werden.“

 

In Beantwortung teilte das Abwasserwerk Linz mit,

  • die Werke hätten sich bereits mehrfach mit der Thematik Systemwechsel beschäftigt und sich 2010 auf der Grundlage eines Gutachtens dagegen entschieden.
  • Aus Synergieeffekten sei vor einiger Zeit eine Zusammenlegung der Abwasserwerke Linz, Unkel und Asbach beraten worden, bei dem auch der Systemwechsel thematisiert worden sei. Diese Gespräche seien seitens Asbach nicht weiterverfolgt worden.
  • In der Projektgruppe 5 zur Fusion sei das Thema für den Fall einer Fusion erörtert worden, die vom VG-Rat Linz zwischenzeitlich abgelehnt worden sei, daher sehe man in Linz keine Veranlassung, tätig zu werden. (Seitens der VG Linz wurde die freiwillige Fuison dreier VGs abgelehnt, gegen die gesetzliche Fusion mit Bad Hönningen will man klagen, ob das Erfolg haben würde? Eine Fusion ist – Stand heute – nicht endgültig vom Tisch.)

Rückfragen der SPD zu obigem wörtlichen Zitat aus der Projektgruppe 5 bezeichnete Frau Stirba als falsch, da aus dem Zusammenhang gerissen.

 

Für die SPD ist die privatrechtliche Erhebung von Nachteil, verwehre er den veranlagten Bürgern bei Einsprüchen den Weg zum Kreisrechtsausschuss, vielmehr müsse sofort vor einem ordentlichen Gericht geklagt werden.

Seitens des Abwasserwerkes wurde klargestellt, dass den Bürgern keine finanziellen Nachteile aus der Veranlagungsform erwachsen.

 

Frau Stirba trug vor, dass – nach ihrer Meinung – bei der privatrechtlichen Erhebung als Nachteil angesehen werden könne, dass unbebaute Grundstücke nicht zur Veranlagung heran gezogen werden könnten. Abwassereinrichtungen (Kanäle, Kläranlage, Pumpwerke…) müssen für das gesamte Baugebiet errichtet  werden, Veranlagungen nicht bebauter Grundstücke fehlen bei deren Finanzierung. Bei neu zu erschließenden Baugebieten werden die Kommunen zu hohen Ablösesummen an das Abwasserwerk herangezogen.

Das System der privatrechtlichen Entgelterhebung habe Frau Stirba bei Dienstantritt in Linz bereits vorgefunden.

 

Bezugnehmend auf die Resolution zur Abschaffung der Straßenausbauanliegerbeiträge richtete die SPD-Fraktion das Augenmerk auf die in der VG Linz zu leistenden Kanalausbau-/Kanalsanierungszahlungen der Anlieger. Diese gestalten sich nach Meinung der SPD für betroffene Anlieger ungerecht. Eine Höherdimensionierung eines Kanals in seiner Straße kann aus Gründen der höheren Abwasser-/Oberflächenwassermenge zulaufender Straßen resultieren, muss aber von Anliegern der betroffenen Straße, in der die Wassermengen zusammen laufen,  mittels Kanalausbaubeiträgen bezahlt werden. Hier denke die SPD an eine ähnliche Resolution an die VG/an das Abwasserwerk wie bei den Straßenausbaugebühren an das Land RLP. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass früher im Abwasserwerk Linz die Finanzierung von Ausbauten und Sanierungen mittels Wiederkehrendem Beitrag vorgesehen waren.

 

Frau Stirba teilte mit, dass der Verbandsgemeinderat das zuständige Gremium sei und die Werke ohne entsprechende Autorisierung nicht tätig werden könnten.

Seitens der CDU wird auf die Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates verwiesen.

Die SPD Vettelschoß wird diese Angelegenheit in den neuen VG-Rat einbringen.

 

Die SPD-Fraktion hatte auf einer Veranstaltung zur Fusion in Kasbach für 2017 Umlagezahlen zur Kenntnis nehmen müssen, die unterschiedliche Umlagesätze innerhalb der VG Linz für deren Kommunen wiederspiegelten. Eine Nachberechnung der im Haushaltsentwurf 2019 vorgelegten Zahlen, ergaben für die Jahre 2015, 2016 und 2018 keine unterschiedlichen Umlagesätze, für 2017 aber sehr wohl. In 2017 liege der Prozentsatz der Stadt Linz beispielsweise um 1,66 % unter dem der OG Vettelschoß. Hierzu wurden Fragen gestellt.

Die unterschiedlichen Zahlen – so die  VG Linz – rührten daher, dass der Haushalt der VG auf Wunsch des Rates so frühzeitig auf den Weg gebracht werde, dass die geschätzten Steuerkraftmesszahlen (Berechnungsgrundlage) des Landes noch nicht vorlägen – so auch 2017. Diese wurden anhand des Vorjahres geschätzt und fanden so ihren Niederschlag in den Umlageberechnungen. Eine Neuberechnung auf Grundlage der endgültigen Steuerkraftmesszahl sei gesetzlich nicht vorgesehen. In der VG Linz seien keine unterschiedlichen Umlagesätze erhoben worden. (Umlagesatz 2017 einheitlich 22,49 %.)

Vielleicht wäre es zielführender, vor  finaler Verabschiedung des jährlichen Haushaltes der VG die geschätzte Steuerkraftmesszahl des Landes abzuwarten?


Warum unter der geschilderten Vorgehensweise ausschließlich die Zahlen des Jahres 2017 unterschiedliche Umlagesätze darstellen, erschließt sich uns immer noch nicht.

 

Die FWG beantragte, Einladungen und Protokolle der Sitzungen (öffentlicher Teil) im Internet (Homepage VG Linz, ersatzweise zunächst auf der Gemeindehomepage, solange eine Veröffentlichung auf VG-Ebene nicht erfolgt) zu veröffentlichen.

Seitens der Gemeindeleitung wurde vorgetragen, dass die VG Linz  das Rats- und Bürgerinformationssystem more rubin eingeführt habe. Intern werde dies schon genutzt. Zu Beginn der neuen Wahlperiode sei vorgesehen, das System für die Bürger zu öffnen, so dass entsprechende Unterlagen über die Homepage www.vg-linz.de veröffentlicht würden. Eine Unterrichtung der Einwohner sei in Arbeit.

 

Die FWG verlangte Informationen zum Wiederaufbau der abgebrannten Halle Streif-Gelände. Sie bezog sich auf ihre Beschwerde bei der Kommunalaufsicht.

Ortsbürgermeister Freidel forderte die FWG auf, den Schriftwechsel dem Rat zur Kenntnis zu geben. Seitens der FWG wurde darauf verwiesen, dass der Verbandsgemeindeverwaltung Linz Kopien des Schriftwechsels vorlägen. Kopien dieses Schriftwechsels werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Auf Aufforderung der Ortsbürgermeisters trug die FWG vor, dass es um drei Aspekte gehe:

Zum einen trage die Vereinbarung mit der Versicherung ein Datum, das vor der Behandlung im Gemeinderat liege. Die Darlegung des Ortsbürgermeisters, dass seine Unterschrift erst nach der Befassung im Gemeinderat erfolgte,  beschied die Kommunalaufsicht dahingehend, dass zukünftig darauf zu achten sei, das korrekte Datum des Zeitpunktes der Unterschrift aufzuführen.

Desweiteren war seitens der FWG bemängelt worden, dass der Wiederaufbau Bauveränderungen umfasse, über die der Gemeinderat nicht abgestimmt habe. Die Mittteilung der VG Linz, dass die Wiederaufbaupläne dem Rat unter Mitteilungen vorgelegen hätten (worüber – so die FWG – nichts protokolliert sei), wurde seitens der Kommunalaufsicht bewertet, indem sie vorgab, dass zukünftig solche Pläne dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen seien.

Die FWG hatte festgestellt, dass der Gemeinde aufgrund des veränderten Wiederaufbaus ein finanzieller Ausgleich zustehe. Laut Ortsbürgermeister finde nach Fertigstellung mit dem Versicherer ein Abschlussgespräch statt, in dem diese Forderung erörtert werde. Die FWG fragte nun nach diesem Abschlussgespräch. Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass dieses Gespräch auf den 29. März terminiert sei und in der April-Sitzung berichtet werde.

Seitens der FWG wurde angemerkt, dass es die Verhandlungsposition der Gemeinde nicht stärke, wenn ein solches Gespräch erst nach erfolgtem Wiederauf geführt werde.

 

 

Die FWG stellte den Antrag, eine Resolution Richtung Landtag und Landesregierung RLP zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger zu verfassen.

„Die Straßenausbaubeiträge sind nicht nur im Land Rheinland-Pfalz sondern auch in vielen anderen Bundesländern umstritten und teilweise bereits abgeschafft. Sie erzeugen nicht nur einen hohen Verwaltungsaufwand sondern führen auch oft zu Rechtsstreitigkeiten und erheblichen Belastungen der Bürger. Die FWG beantragt, im Gemeinderat folgende Resolution an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen zu fassen:

Der Gemeinderat von Vettelschoß fordert die Landtagsfraktionen sowie die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, sich für die Abschaffung der nach Kommunalabgabengesetz von den Grundeigentümern zu tragenden Straßenausbaubeiträgen auszuspreche und die Gesetzeslage entsprechend zu ändern. Die dabei entstehenden Einnahmeausfälle der Kommunen – abzüglich des eingesparten Aufwandes für Ermittlung und Einkassierung der Beiträge – sollen stattdessen durch die Zuwendung des Landes an die Kommunen kompensiert werden. Die Kommunen bleiben wie bisher verantwortlich für die ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandhaltung der Straßen.“

 

Seitens der CDU wurde mitgeteilt, dass man dem FWG-Antrag nur zustimmen werde, wenn als Adressat der Resolution die CDU-Fraktion ausgenommen werde. Diese habe bereits einen entsprechenden Antrag in den Landtag RLP eingebracht, der abgelehnt worden sei.

 

Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass sie der Resolution positiv gegenüber stehe und dass es dem Gemeinderat gut anstehen würde, eine Resolution fraktionsübergreifend einstimmig zu verfassen. Sie wolle einen redaktionellen Änderungsvorschlag unterbreiten.

Zurzeit sei deutschlandweit erkennbar, eine Opposition stelle Anträge zur Abschaffung, die Regierenden lehnen dies ab.

Markus Eulenbach  teilte mit, dass er erst gestern mit dem Landtagsabgeordneten Winter gesprochen habe und den Eindruck gewonnen habe, es bewege sich etwas.

 

Die CDU blieb bei ihrem Antrag auf Änderung des Adressats.

 

Seitens der SPD wurde hierüber Verwunderung geäußert, habe doch gerade der CDU-Fraktionsvorsitzende im Hauptausschuss dargelegt, wir komplex eine Umsetzung sein werde. Hierzu reiche ein einfacher Antrag, zumal ohne plausiblen dauerhaften Finanzierungsvorschlag – so die SPD – nicht aus. Deutliche Mehrausgaben des Landes würden entweder an anderer Stelle eingespart oder durch zusätzliche Steuereinnahmen kompensiert werden müssen.

Die SPD schließe sich dem Antrag der FWG an, da die Einführung von WKB im Ort mittels Einwohnerbefragung gescheitert sei, im Gemeinderat keine Chance auf Durchführung von Ausbaumaßnahmen bestehe, Wiederherstellungen nach Arbeiten am Kanal nicht nach den technischen Notwendigkeiten erfolgten oder durch die Gemeinde bezahlt würden (was eine Kommunalaufsicht nicht auf Dauer mittragen wird). Zudem zeige die Vergangenheit, dass keine Veranlagung rechtssicher sei und nachträgliche Korrekturen erfordere.

Man habe sich Richtung Mainz entsprechend verwandt.

Die SPD verzichtete auf eine redaktionelle Änderung der FWG-Formulierung, damit der FWG-Antrag mehrheitsfähig sei.

Der Rat stimmte mit den Stimmen der FWG, der SPD, Teilen der CDU  bei Enthaltungen aus der CDU für den Antrag der FWG.

Beigeordnete Panten-Nonnen äußerte in Richtung der FWG, dass es verwunderlich sei, dass seitens der FWG gegen eine Verallgemeinerung der Kosten bei WKB gestritten wurde und nun auf diesem Wege eine Verallgemeinerung erfolgen solle.

 

Eine Stellungnahme der SPD:

„SPD Vettelschoß spricht sich für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen beim Straßenausbau aus

Sachlage:

Wir glauben nach wie vor, dass die Einführung des Wiederkehrenden Beitrages (WKB) eine gerechte Lösung zur Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus ist. Die Finanzierung über WKB hätte vor Ort in der Gemeinde kontrolliert und – mit den Anliegern – gesteuert werden  können. Die Beiträge für den einzelnen wären überschaubar gewesen. Anlieger, die erst vor kurzem gezahlt haben, wären nicht benachteiligt worden (Verschonung). Ein Argument gegen WKB war: „wir bezahlen nicht die Straße am anderen Ende des Ortes mit“. Bei einer Landesfinanzierung bezahlen wir  auch Straßen in der Pfalz, in der Eifel …., ohne Recht auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen, wie es bei WKB vor Ort gewesen wäre.

Die Einführung Wiederkehrender Beiträge (Solidarprinzip innerhalb der Kommune) ist in Vettelschoß nach dem Ergebnis einer Einwohnerbefragung gescheitert.

Beabsichtigte Ausbaumaßnahmen führen in Vettelschoß seit Jahren zu endlosen Diskussionen im Gemeinderat und mit Anliegern, die darin münden, dass nicht ausgebaut wird, auch dann nicht, wenn es angezeigt wäre. Es kommt zu technisch bedenklichen und/oder durch Straßenunterhaltungsmittel der Ortsgemeinde finanzierte Wiederherstellung der Straße nach Maßnahmen der Versorgungsträger.

Nahezu jede Abrechnung eines Straßenausbaus der letzten Jahre landete vor Gericht, ein Ergebnis des Rechtsstreits ist je nach Auslegung der Gerichte unvorhersehbar, die Rechtslage kompliziert. Vieles, was uns die Fachabteilung der VG Linz vorgeschlagen hat, hatte danach keinen Bestand.

Die Umsetzung einer Gesetzesänderung  durch das Land ist nicht problemlos mit einer  bloßen Willensbekundung, aufgrund von Resolutionen durch einen einfachen Beschluss umzusetzen. 

Fragen sind offen:

Dauerhafte Finanzierung?

  • konjunkturbedingt ist mit beständigen Steuerüberschüssen nicht zu rechnen und scheiden zur dauerhaften Finanzierung (wie von CDU und AfD zur Finanzierung benannt) aus
  • in Konkurrenz zu einem Budget für Straßenausbau aus Landesmitteln stehen: ausreichende Haushaltsmittel für Bildung, Polizei, Justiz, flächendeckendes leistungsstarkes Internet, Kinderbetreuung, Maßnahmen gegen den Klimawandel, Förderung von Sportstätten, Bädern, Feuerwehren, Dorfentwicklung, Versammlungsstätten …
    Gelingt es, Landesmittel umzuschichten (zu welchen Lasten?) oder würden Steuern erhöht, bekämen die Gemeinden weniger Anteil aus dem Steuertopf (Einkommens-/ Umsatzsteuer)?

 

  • Wie voll würde der jährliche Fördertopf Straßenausbau sein,
  • nach welchen Kriterien würde gefördert, sprich wer ist wann und wie mit dem Ausbau seiner Straße an der Reihe,
  • welche Behörde wäre zuständig,
  • wären Vorgaben beim Ausbau zwingend zu beachten (und würde damit der Gestaltungsspielraum Kommune/Anlieger einschränkt),
  • gäbe es Förderzusagen mit Zahlungsziel in späteren Jahren (und die Kommune müsste vorfinanzieren),
  • wer entscheidet über Art und Umfang der Maßnahme,
  • was passiert, falls die Ausbauentscheidung schnell herbeigeführt werden muss, weil z.B. ein Kanal einbricht, bleibt ein Förderanspruch mittels Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns bestehen,
  • wird Fördervoraussetzung sein, Steuer-Hebesätze (Grundsteuer, Gewerbesteuer) der Kommunen immer auf Höchststand zu halten und werden diese erhöht? (Bei Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zahlen dann alle Grundstücksbesitzer für alle Straßen in RLP.)
  • Wie gestaltet sich der Anteil der Kommunen zukünftig – Höhe des Gemeindeanteils pauschal oder nach Durchgangsverkehr gestaffelt, wie bisher?

Wir fordern alle Fraktionen des Landtages Rheinland-Pfalz auf, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und an einer praktikablen Umsetzung zu arbeiten. Wir hatten zum Thema bereits Kontakt zu Landespolitikern unserer Partei.

Eine Umsetzung müsste zügig erfolgen, um hinsichtlich bevorstehender Maßnahmen Klarheit zu haben. Die jetzige Situation führt dazu, dass nahezu alle Kommunen Vorhaben zurückstellen bis zu einer Entscheidung.  Dies bewirkt einen Auftragsrückgang bei den Tiefbauern mit gleichzeitigem Überangebot an Aufträgen nach einer Entscheidung mit entsprechend dann zu erwartenden erhöhten Ausschreibungsergebnissen.

 Folgender gemeinsamer Resolution würden wir auf der Grundlage vorgeschilderten Sachverhalts zustimmen:

Der Gemeinderat von Vettelschoß fordert alle politischen Kräfte im Landtag Rheinland-Pfalz auf, sich für die Abschaffung der nach dem Kommunalabgabengesetz von Grundeigentümern zu tragenden Straßenausbaubeiträge einzusetzen und die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.

Der Anteil der Kommunen am Straßenausbau bleibt unverändert.  Für die Straßenunterhaltung sind weiterhin die Kommunen zuständig.

Die Ausgestaltung der Gesetzanpassung muss in enger Abstimmung mit Vertretern der Kommunen möglichst zeitnah erfolgen.

 

Nicht abwenden würden wir mit einer Gesetzesänderung  die Ungleichbehandlung für alle Anlieger, die in den vergangenen 15 Jahren bereits zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden.

Im Zuge der Abschaffung der Anliegerbeträge Straßenausbau kann die Problematik Abwasserwerk Linz nicht unberücksichtigt bleiben. Im Gegensatz zu allen anderen Abwasserwerken im  Kreis Neuwied zahlen unsere Bürger bei Sanierungen und Ausbauten des Kanals ihrer Straße einen Einmalbeitrag, s. Antrag. „

 

Unter Mitteilungen informierte der Ortsbürgermeister den Rat, dass er an einem Ortstermin (Behördentermin) in Sachen Little England teilgenommen habe.

 

dass die Information zum Industriegebiet Kretzhaus noch erfolge.

 

dass ein Termin zur Gestaltung des Kreisels Rewe stattgefunden habe, an dem Vertreter beider Gemeinden teilgenommen haben. Das vorläufige Ergebnis sei den Fraktionen zugegangen. Seitens des Rates wurde nachgefragt, warum die Aufstellung von Basaltsäulen seitens des LBM problematisch gesehen werde. Ortsbürgermeister Freidel erklärte, dass es noch keine endgültige Entscheidung hierzu gebe, die Angelegenheit sei in Bearbeitung durch den zuständigen Sacharbeiter der VG. Frau Stirba erläuterte, dass der Kreisel in Teilen durch Schwertransporte der Fa. Niedax überfahren werden müsse.

 

Auf Nachfrage teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die im Januar verabschiedete  Stellungnahme zum Sondergebiet Mehrberg am nächsten Tag zum Kreis gehe. Man habe die Genehmigung des Protokolls heute abgewartet. Verwunderlich, wurden doch die Beschlüsse dieser Ratssitzung bereits vor der Protokollgenehmigung veröffentlicht. Laut Behandlung in der 41. Sitzung sollte die Stellungnahme vor dem 1. Febr. 19 bei der Kreisverwaltung eingehen.

 

Weiter teilte er auf Nachfrage mit,

  • dass es im Blick sei, dass die Jugendvertretung zur Wahlperiode 2019-2024 neu zu wählen sei,
  • wegen der Wiederherstellung der durch Holzabfuhr beschädigten Waldwege er sich heute an die Verursacher gewandt habe,
  • Förderantrag zu den WLan Hotspots sei in Arbeit.

 

Die Frage nach den Erfahrungen aus dem Vergabeverfahren Modell „Montabaur“ und eine mögliche Absicht, dieses dauerhaft einzuführen –  auch in der Ortsgemeinde Vettelschoß – werde beraten werden.

 

Seitens der SPD wurde um Information zum Vorgang barrierefreien Ausbau Bahnhof Linz gebeten. Laut Pressebericht zahle die VG Linz als freiwillige Leistung 700.000,00 (mit Decklungsbeschluss) zur Modernisierung des Bahnhofes Linz.

Dabei handele es sich nicht ausschließlich um das Erreichen von Barrierefreiheit, sondern um eine umfassende Modernisierung .

Die Ortsgemeinde könne eine Information vor Beschlussfassung des VG-Rates erwarten, schließlich trage sie rund 150.000,00 Euro (Umlage) dieser 700.000,00 Euro über ihre Umlagezahlungen.

Frau Stirba erläuterte u.a.:

Zuständig für die Angelegenheit Bahnhof Linz zeichne die Stadt Linz. (Als Mittenzentrum erhält die Stadt eine gesonderte jährliche Einnahmen. Die vorgesehene Maßnahme Bahnhof wird zudem seitens des Landes gefördert.)

Die vorgesehene Maßnahme sei zum Thema einer öffentlichen Informationsveranstaltung gemacht worden, an der jeder teilnehmen konnte.

Die Ortsbürgermeister der VG Linz seien einbezogen worden.

Die VG Linz hatte sich seinerzeit aufgrund der Einpendler der umliegenden Gemeinden am Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof Linz beteiligt (Grundstückserwerb, Herstellungskosten). Auch gegen eine Beteiligung der VG zur Erlangung der Barrierefreiheit hat die SPD keine Bedenken. Wozu die OG Vettelschoß jedoch vorab gefragt werden müsste, ob sie weitere Modernisierungsmaßnahmen mit bezahlen möchte. Zum einen ist das Aufgabe des Eigentümers, der Bahn, zum anderen hat in erster Linie die Stadt an einer zeitnahen Umsetzung ein Interesse (Tourismus). An dieser Stelle kann nicht gesagt werden, wie sich der Ortsgemeinderat positioniert hätte, wären ihm alle Gegebenheiten bekannt gemacht worden.

Der Hinweis auf die öffentliche Versammlung und der Möglichkeit der Teilnahme an Verbandsgemeinderatssitzungen ersetze nach Rechtsempfinden der SPD die offizielle Information des Ortsgemeinderates nicht. Wenn der Ortsbürgermeister umfassend einbezogen war, war es auch dessen Pflicht, den Rat zu informieren.

 

Ratsmitglieder Odenthal, auch VG-Ratsmitglied, und Stockhausen (CDU) vertraten die Auffassung, dass sei in der alleinigen Entscheidungsbefugnis des VG-Rates, wo jede Gruppierung eigene Mitglieder habe.

 

 

Herbert Kröll (FWG) 2. Beigeordneter der VG Linz stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, Ortsbürgermeister Freidel verkündete: Schluss der Debatte.