Unterschiedliche VG-Umlagesätze in der VG Linz

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Die SPD – Fraktion beantragt folgende Anfrage im öffentlichen Teil der nächsten Hauptausschusssitzung und der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln:

Unterschiedliche VG-Umlagesätze in der VG Linz

Es wird um mündliche Erläuterung durch die Verwaltung in den Sitzungen und ergänzende schriftliche Beantwortung gebeten.

In der Informationsveranstaltung am 08.01.2019 in Kasbach über das durch den Bürgermeister der VG Linz beauftrage Gutachten zu den Auswirkungen der Umsetzung des 1. Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 auf die betroffenen Verbandsgemeinden wurden u.a. Zahlen zur VG-Umlage präsentiert.

Dabei wurde deutlich, dass in 2017 die Ortsgemeinden (OG) der VG Linz mit unterschiedlichem Umlagesätzen belastet wurden. Dies wurde mit einem Fehler im Gutachten begründet. Im vorliegenden Haushaltsentwurf für 2019 sind sowohl die Grundlagen (Steuerkraftmesszahlen) für die Erhebung der VG-Umlage als auch die absoluten Werte und Prozentsätze für die VG-Umlage für den Zeitraum 2015 – 2019 dargestellt.

Bei einer Nachberechnung der Umlagen auf dieser Basis ist feststellbar, dass für die Jahre 2015, 2016, 2018 und 2019 für alle Ortsgemeinden der gleiche Prozentsatz in Ansatz gebracht wurde. Für das Jahr 2017 wurden jedoch unterschiedliche Prozentsätze verwendet.

So liegt z.B. der Prozentsatz für die Stadt Linz am Rhein 1,66% unter dem Prozentsatz der OG Vettelschoß. Angegeben ist jedoch, dass jede OG mit einem Prozentsatz von 22,49% belastet wird. Dies trifft jedoch für keine OG zu. Dazu ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie kam es zu dieser Ungleichbehandlung der OG?

2. Warum gab es keine Korrektur?

3. Inwieweit ist dieser Fehler heilbar?