11. Gemeinderatssitzung am 26. Aug. 2020

image_pdfimage_print

Anmerkung der Redaktion

 

Die Sitzung fand unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsgebote im Forum statt.

TOP 4, Benutzungsordnung Sportstätten, wurde zur weiteren Vorberatung vertagt.

Das Protokoll der 10. Sitzung wurde mit Ergänzungen der FWG genehmigt.

Die weiteren gefertigten Protokolle der letzten Ratssitzungen wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt. Sie sollen bis zur nächsten Ratssitzung von diesen vor Genehmigung geprüft, evtl. Änderungs-/Ergänzungswünsche vor der nächsten Gemeinderatssitzung schriftlich eingereicht werden.

In der Einwohnerfragestunde wurde Nachstehendes vorgebracht:

Statement eines Einwohners zur Jugendvertretung und der Umsetzung  deren Anträge.

Eine neue Homepage der Gemeinde wurde im Entwurf vorgestellt. Beigeordnete Antje Panten-Nonnen, Ratsmitglieder Isabel Limbach, Saskia Eulenbach und Anne von Schönebeck haben seitens der Gemeinde mitgewirkt bei der Erstellung durch die beauftragte Webdesignerin Kerstin Lahr-Hochkircher. Skizziert wurde der zeitliche Ablauf seit Beauftragung Mitte Oktober 2019 – einschließlich der coronabedingten Verzögerung – bis zur heutigen ersten Vorstellung.

Die neue Homepage findet unter vier Rubriken statt: Gemeinde Vettelschoß – Verwaltung  & Service – Miteinander – Füreinander. Auf der Startseite erscheinen aktuelle Infos (z.B. zu aktuellen Veranstaltungen, Coronainformationen…). Ein Firmenfinder (Handel, Dienstleister und Handwerk) befindet sich im Aufbau. Die Homepage soll Auskunft über Baugrundstücke (aktuell, aber auch mit zukünftiger Ausrichtung) und Gewerbegrundstücke (Farmersheck, ehem. Streifgelände/–gebäude…) geben. Der Bürger soll Informationen z.B. zum AST, dem Vorhaben der Einrichtung von Mitfahrbänke … finden.

Die neue Homepage soll es auch als mobile Version für Smartphone/Tablet geben.

Eine Schulung/Einarbeitung des Gemeindesekretariates ist vorgesehen. Ziel ist es, die Homepage aktuell zu halten.

Zu klären sind Fragen zum Server (Anbieter), zur Wartung, zum Impressum.

Vorgesehen war eine Homepage mit 26 Seiten, diese sei nunmehr auf 44 Seiten angewachsen. U.a. deshalb sei es nötig, zum ursprünglich vorgesehen Etat noch ca. 1.000 Euro in den Nachtrag zu stellen. Der Gemeinderat stimmte weiteren Mitteln in Höhe von 1.500 Euro zu.

Die erste Vorstellung der neuen Homepage wurde von allen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen, verbunden mit dem Dank an alle Mitwirkenden bei der Verwirklichung.

 

Auf Antrag eines Gewerbetreibenden soll (bei dessen Kostenübernahme) für eine Fläche (auch zur Legalisierung bestehender gewerblicher Nutzung) hinter dem Reifstein zur Landesstraße nach Rottbitze ein Bebauungsplan Gewerbegebiet Kalenborn-Nord aufgestellt werden. Ein beschleunigtes Verfahren scheidet aus, eine frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange sowie eine Umweltprüfung, ein Lärmschutzgutachten, Fragen des forst-/landschaftlichen Ausgleichs, Abstandseinhaltung, Abwasserentsorgung… sind durchzuführen bzw. zu klären, informierte Herr Pott vom Planungsbüro Dittrich.

Hintergrund: Ein Großteil der Gewerbeflächen Bahnhofstraße/Zur Heide ist nicht mittels eines Bebauungsplan sondern als bauplanerischer Außenbereich (Abrundungssatzung Kalenborn) bebaut. Für oben beschriebene Fläche ist jedoch eine Bebauung im bauplanerischen Außenbereich unzulässig.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Einleitung des Bebauungsplanes auf Kosten des Antragstellers, um sowohl für den Gewerbetreibenden als auch für die benachbarte Wohnbebauung (die im Rahmen des Verfahrens zweimal beteiligt wird) eine verlässliche Grundlage zukünftiger Nutzung zu erlangen.

 

Die asbestverseuchte Fassade des Gebäudes Erlenweg  soll saniert werden, die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Fünf Firmen bewarben sich, wovon jedoch nur eine die Nachweise zum Umgang mit Asbest vorlegte. Das Angebot sei marktüblich und auskömmlich.

Auf Frage der SPD, ob Wärmedämmmaßnahmen vorgesehen seien, wurde erwidert, dass dies technisch nicht umsetzbar sei.

Die FWG monierte, die Maßnahme hätte im Bauausschuss vor Ausschreibung vorbesprochen werden müssen, zudem zeige die mit dieser Gemeinderatseinladung vorgelegte Schätzung von Steuereinbrüchen, dass man vorgesehene Maßnahmen überdenken und ggfs. schieben müsse.

Eine Nichtvergabe – so die VG-Verwaltung – könne zu Regressansprüchen (ausgefallener Gewinn) gegenüber der Gemeinde führen.

Bei den Gegenstimmen aus der FWG/FDP wurden die Arbeiten zur Sanierung der Fassade an die Fa. Weiss, Bonn,  zum Bruttopreis in Höhe von 33.692,53 Euro vergeben.

Die Sanierung war im Zuge der Haushaltsberatungen vorbesprochen, Unterhaltungsmittel im Haushalt 2020 bereitgestellt und kommunalrechtlich genehmigt worden. Das Gebäude Erlenweg wird intensiv genutzt, es ist nachhaltig zu unterhalten. Auch wenn coronabedingt Steuereinbrüche zu erwarten sind, tut  die Gemeinde gut daran, notwendige, genehmigte Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Haushaltsjahr umzusetzen, bleibt zu befürchten, dass in den nächsten Jahren weniger Ausgaben kommunalaufsichtlich genehmigt werden.

In der Kirchstraße tat sich unter einem kleinen Loch im Asphalt ein Hohlraum auf, ein Brunnen, der Grundwasser führt. Zurzeit wird der Brunnenschacht mit einer Stahlplatte abgedeckt. Die Verwaltung schlägt vor, den Schacht mit Filterkies 16/32 zu verfüllen, ein Brunnenrohr zur Beobachtung des Wasserspiegels (auch ob der Filterkies nicht wieder weggespült werde) einzubauen, bei  1 m unter Straßenniveau Vlies einzubauen, den Straßenunterbau mit verdichtungsfähigem Material aufzubauen und die Straße wieder zu schließen.

Kosten 10.000 bis 12.000  Euro geschätzt

Diese Vorgehensweise kläre nicht, ob der unterirdische Wasserhaushalt beeinträchtigt werde. Zur Klärung könnten geologische Untersuchungen (ca. 5000 €) durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Vorgehensweise ohne geologisches Gutachten. Beauftragt wurde die Fa. Hähn/Stüber, Vettelschoß.

 

Grundstücksangelegenheiten: Der Ortsbürgermeister machte darauf aufmerksam, dass sich der kommende Bauausschuss mit der Gewerbefläche Farmersheck befassen müsse. Hier gehe es insbesondere um Befristung der Kaufoptionen.

Nach der vor Jahren in Vettelschoß ausführlich geführten Diskussion (Einwohnerbefragung) zur Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen, WKB oder Einmalbeiträge, hat das Land RLP nunmehr (Gesetzentwurf von SPD, Grüne und FDP) gesetzlich verabschiedet, dass ab 1.1.2024 nur noch mit wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet werden darf (Es besteht keine Wahlmöglichkeit mehr.). Die Einführung eines WKB zu einem früheren Zeitpunkt als 2024 kann die Kommune beschließen. Für Vettelschoß wären mehrere Abrechnungsgebiete (evtl. Vettelschoß/Willscheid, Kalenborn/Oberwillscheid, Gewerbegebiet Willscheider Berg????) zu bilden. Eine Verschonung bis zu 20 Jahren käme zum Tragen.

Die Redaktion verweist an dieser Stelle auf die seinerzeit verteilte Broschüre  u.a. folgenden Inhalts:

 

  • Reine Ausbesserungsarbeiten an Gemeindestraße werden auch weiterhin zu 100 % von der Gemeinde getragen. Wiederkehrende Beiträge fließen ausschließlich in den Straßenausbau und werden nicht zweckentfremdet.

 

  • Grundstücke, die in der nahen Vergangenheit Erschließungs- und Ausbaubeiträge gezahlt haben, bleiben einen bestimmten Zeitraum von der Zahlung der WKB verschont (mehrere Modelle möglich – Grundlagen: Grundstücksgröße, Beitragshöhe, Zeitpunkt)

 

  • Alle Grundstücke der Abrechnungsgebiete (auch die gemeindlichen) werden zum WKB herangezogen.

 

  • Die Gemeinde Vettelschoß beteiligt sich voraussichtlich mit 25 % an den Gesamtausbaukosten. Die restlichen 75 % würden auf alle beitragspflichtigen Grundstücke in der Gemeinde (in den jeweiligen Abrechnungsgebieten) umgelegt. (so 2014 zur Einwohnerbefragung durch den Gemeinderat festgelegt, Neufestlegung aktuell noch 0ffen) Nach Ablauf der Verschonung einzelner Straßen (max. 20 Jahre) sind alle Grundstücke in der Gemeinde beitragspflichtig.

 

  • Beim Ausbau der „eigenen“ Straße vor der Haustür fällt kein hoher einmaliger Beitrag mehr an.

 

  • Der Fahrbahnausbau der Landes- und Kreisstraßen wird weiterhin nur von Land oder Kreis getragen und nicht in die wiederkehrenden Beiträge eingerechnet.

 

  • Die Erhebung des wiederkehrenden Beitrages folgt dem Solidarprinzip.
    Wiederkehrende Beiträge bedeuten jährliche, geringere Zahlungen aller Grundstückeigentümer, deren Grundstücke baulich oder gewerblich zu nutzen sind.

 

  • Abgerechnet werden die im Vorjahr tatsächlich angefallenen, anrechenbaren Ausbaukosten oder ein Mittel aus den Ausbaukosten in einem Fünfjahreszeitraum, wobei der Gemeinderat und die Verwaltung sich 2014 zur Einwohnerbefragung für die Variante der jährlichen Spitzabrechnung entschieden hatten.

 

Zur Umstellungen seien Straßen zu widmen und hierzu Straßenparzellen, die sich im Privateigentum befinden zu erwerben (HH-Mittel bereitzustellen).

Erschließungsmaßnahmen seien hiervon unberührt.

Die VG-Verwaltung in Person von Frau Stirba bot an:

  • Durchführung einer Informationsveranstaltung
  • Beantwortung aller Fragen (möglichst vorab schriftlich einreichen) bei voller Transparenz

Sie betonte, dass die Einführung der WKB erst nach Schlussrechnung der Maßnahmen Nebenanlagen L 252 Kalenborn und Willscheid beschlossen werden könne, da der Gemeinde ansonsten ein Schaden entstehen würde (zur Schlussrechnung fehle aktuell noch die Vermessung Katasteramt). Die Daten (die bis zur Einwohnerbefragung ermittelt wurden) aus 2013/2014 müssten auf den heutigen Stand angepasst werden. Die Einteilung nach Abrechnungsgebieten müsse sich an die heutige Rechtsprechung anpassen. Dies sei ein laufender Prozess, da neue Urteile bisherigen widersprechen würden. Einige Grundstücke, die sich 2014 noch in der Verschonung befanden, seien mittlerweile aus der Verschonung heraus und würden beim WKB mitbelastet.

Die Frage nach Erfahrungswerten der beiden Kommunen der VG Linz, die bereits auf WKB umgestellt haben, beantwortete Frau Stirba dahingehend, dass eine Ausbaumaßnahme in Leubsdorf abgerechnet  worden sei, die allermeisten Einsprüche dagegen richteten sich gegen Festlegungen der Berechnungsgrundlage: der Beurteilung von Gebäude/Grundstück (Geschossigkeit…) und nicht gegen den WKB.

Die heutige Unterrichtung diene der Information, Beschlüsse seien nicht zu fassen.

Für die FWG bemängelte Norbert Rohringer, dass die seinerzeit durch den Rat gefasste Resolution für die Abschaffung von Ausbaubeiträgen, egal in welcher Form, erst mit einem Eineinvierteljahr Verspätung Mainz erreichte. Beantwortet wurde die Resolution nur durch die Fraktion der Grünen.

Weiter stellte er fest, er halte WKB für eine zweite, also weitere Grundsteuer B, die die Grundstückeigentümer belaste und er werde nur eine Partei wählen zum zukünftigen Landtag, die die Straßenausbaubeiträge abschaffen werde.

Zum Vergleich:  Hebesatz Grundsteuer B in Vettelschoß: 338 %;  in Calw z.B. 520 %, Donaueschingen 435 % (beide Baden-Württemberg, ein Land ohne Straßenausbaubeiträge).

Eine Kostenübernahme der Anliegerbeiträge durch das Land auch bei Regierungswechsel in RLP ist illusorisch. An dem vorliegenden Gesetz waren SPD,  Grüne und FDP beteiligt. WKB geht auf eine Grundidee der  FDP zurück. Welche neue Koalition soll nach den Wahlen die Beteiligung der Bürger an Straßenausbaubeiträgen ändern?

Bislang hatten CDU und AfD je einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Zur Finanzierung wurde angeführt, die Rücklagen des Landes zu nehmen, zu einem Zeitpunkt als die Steuern noch kräftig sprudelten.  Das war vor den Steuereinbrüchen und den Folgekosten der Coronapandemie und vor Behebung der Auswirkungen des Klimawandels (Waldsterben, Wasserknappheit, Veränderungen in der Landwirtschaft…). Mittel sind begrenzt, was Land und Bund verteilen, muss vorher eingenommen und damit Bürger/Gewerbe belastet oder anderswo eingespart werden, wo bei der Bildung? bei der Kinderbetreuung?  bei sozialen Einrichtungen? bei Krankenhäuser? beim Wiederaufbau des Waldes? bei Infrastrukturprojekten (Sportanlagen, Landesstraßen…)? beim ÖPNV?

Die gesetzliche Festlegung in RLP (das Ende der Wahlfreiheit) bedeutet Klarheit und damit Beendigung von Stillstand und Streit in Kommunen und Bürgerschaft.

 

 

Bei einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der  OG Vettelschoß wurde bemängelt, (Antwort)

  • dass es keine Regelung gäbe, dass Geld an die Gemeinde gezahlt werden muss, wenn ein Bauherr seine(n) Stellplätze nicht nachweisen könne
    Bislang fehlte zu einer Regelung die Notwendigkeit.
  • die Mietverträge der Gemeinde in der VG vorliegen müssen und sich hieraus ergebende Annahmeanordnung zu tätigen seien
    Alle Mietverträge werden künftig an die VG weitergeleitet, Anordnungen dort erstellt.
  • ein bargeldloser Zahlungsverkehr bei allen Gemeindehäusern zur Sicherheit zu tätigen sei
    Eine zukünftige bargeldlose Zahlung wird in den Miet-/BenutzungsVertrag aufgenommen
  • die hohe Kaution Forum bei der Verbandsgemeindekasse ein/ausgezahlt werden solle
    An/Auszahlung der Kaution werden zukünftig nachweisbar dokumentiert
  • die Arbeitsabläufe innerhalb der VG zur Vermietung der Gemeindehäuser … zu vereinheitlichen seien
    Die Empfehlung wird aufgegriffen.
  • der Friedhof kostendeckend sein solle, die Gebühren seien regelmäßig zu überprüfen
    Eine Kosten-Leistungs-Rechnung sei im Aufbau, Friedhofsgebühren würden regelmäßig angepasst.
  • die Einführung eines softwaregestützten Friedhofkatasters wird gefordert.
    Die Forderung wird umgesetzt.
  • Die „alte“ Friedhofsanlage sei unter Kostestelle Friedhof zu führen
    Dem Mangel wird widersprochen, da, wie gefordert, bereits gehandhabt.
  • Die vielen Hecken und Büsche auf dem Friedhof seien in ihrer Unterhaltung zu kostenintensiv, der Pflegeaufwand sei zu minimieren
    Die den Friedhof umgebende Hecke dient als Wind/Sichtschutz. Ein Ersetzen durch einen vor Wild schützenden Zaun wäre sehr kostspielig. Hecken an den Gräbern würden beim Abräumen derselben zurückgeschnitten.
  • Die Ermittlung des Kaufpreises Michaelstr. 20, 22 ist darzulegen
    Grundlagen: Bodenrichtwert, Renovierungsbedürftigkeit

 

Die Verbandsgemeinde gibt einen Zwischenbericht zu den Steuerausfällen, Mehrausgaben 2020….

bislang:

ein Minus in Höhe von rund 713.000 Euro an Gewerbesteuer (was die Gewerbesteuerumlage zeitgleich senke)

ein Minus beim Einkommensteueranteil in Höhe von 126.000 Euro

ein Plus von 6.000 Euro bei der Grundsteuer

ein Plus von 106.000 Euro an Zuwendungen zu den Personalkosten Kiga

ein Plus bei MietenPachten Streif-Gelände in Höhe von 114.000 Euro

ein Minus durch den Forstetat in Höhe von 6.000 Euro

ein Minus durch die VG-Umlage in Höhe von 69.000 Euro (VG-Umlage wurde vom VG-Rat erhöht)

ein Minus durch Personaleinstellungen KiTa in Höhe von 6.400 Euro

ein Minus durch Aufwendungen EDV, Homepage in Höhe von 4.000 Euro

Unter diesen Vorzeichen würde sich der ursprünglich geplante Fehlbetrag von rund 810.000 Euro verdoppeln, wenn alle geplanten Maßnahmen durchgeführt würden. Ein Nachtragshaushalt wäre zu erstellen.

Bei den geplanten Investitionen fallen die Planungskosten gem. Bauhof mit St. Katharinen in Höhe von 125.000 Euro weg.

Bei einer verminderten Gewerbesteuerzahlung würde der Finanzmittelfehlbetrag erhöht und die Aufnahme des Investitionskredites erforderlich.

Haushalt/Investitionen 2020 siehe Bericht auf dieser Homepage vom 19.12.2019

Auf Rückfrage teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die Finanzverwaltung VG Linz beobachte, wo es Zuschüsse für den Steuerausfall bzw. Fördermöglichkeiten gebe und ggfs. entsprechende Anträge stelle.

 

Der Ortsbürgermeister informierte, dass das Forum nunmehr freies WLan biete (Freifunk).

Er teilte mit, dass es zur Unterhaltung des Wanderweges Kasbach-Kalenborn Gespräche gegeben habe, im ersten Zug am Bahnhof Kalenborn ein WC-Häuschen aufgestellt werde.

Er dankte dem Bauhof für seinen Einsatz, das Gelände am Bahnhofsplatz, wo Aufbauten abgerissen wurden, wieder herzustellen.

 

Auch für den eigeniniativen Einsatz des Bauhofes bei der Anlegung und Unterhaltung der Blühstreifen sprach er dem Bauhof seine Anerkennung aus, dem sich der Rat anschloss.

 

Fragen von Ratsmitglied Marquardt zu Coronafolgen wurden wie folgt beantwortet:

Antworten:

  • Wie wurde die Sommerschule in der VG (Grundschule Linz) angenommen aus Vettelschoß – gab es Transportangebote nach Linz?

Angemeldet gewesen seien 6-8 Kinder, teilgenommen habe niemand. Es gab keine Transportangebote.

  • Wie ist ein Regelbetrieb nach den Sommerferien in der Grundschule geplant, auch Ganztagsbetrieb mit Mittagessen?

Es wurde anhand eines Hygienekonzeptes der Regelbetrieb mit Mittagessen – bislang reibungslos – aufgenommen.

  • Gibt es Konzepte für die Kindergärten, ausreichend Personal, das eingesetzt werden kann im Regelbetrieb, werden Neuaufnahmen vorgenommen? Werden weitere Gebäude der Gemeinde (Willscheider BergI) benötigt?

    Auch in den Kindergärten laufe der Regelbetrieb anhand des Hygienekonzeptes, zunächst bleibe es zwei Wochen bei geschlossenen Gruppen. Möglicherweise werde eine Waldgruppe mit Standort Willscheider Berg eingerichtet.

    Regelbetrieb interpretieren wir so, dass auch Neuaufnahmen stattfinden.

 

  • Wann und wie öffnen die Sporthallen? Kann eine coronakonforme Belüftung sichergestellt werden, sind hierzu Maßnahmen erforderlich?

Die Gymnastikhalle ist bereits geöffnet, die große Halle werde noch hinsichtlich ausreichender Belüftung untersucht, möglicherweise sei der Einbau von Lüftungsgitter vor Wiedereröffnung zur Unterstützung der Lüftung durch die beiden Fluchttüren nötig. Auch die Nutzung der Sporthallen erfordere die Einhaltung von Hygienemaßnahmen.

 

  • Wann und wie öffnen die Gemeindehäuser (für private Feiern z.B., welche Teilnehmerzahlen)?

Alle Gemeindehäuser blieben bis auf Weiteres geschlossen für Feiern, die Grillhütte sei wieder buchbar.

 

  • Wie läuft zukünftig der Trainings-/Spielbetrieb auf dem Sportplatz?

Sowohl Trainings- als auch Spielbetrieb liefen unter Beachtung von Hygieneregeln.

 

  • Blauer See

Soweit bekannt ist der Schwimmbetrieb am Blauen See weiterhin verboten, der Pächter sieht sich nicht in der Lage den Betrieb unter den Hygienevorschriften zu organisieren/finanzieren.

In der Mai-Gemeinderatssitzung war besprochen worden, dass eine Öffnung des Blauen Sees für die einheimischen Kinder/Jugendlichen, aber auch für Erwachsene und Dauercamper gerade in diesem Coronasommer von hoher Wichtigkeit ist, die Gemeinde deshalb den Betreiber unterstützen solle. Jugendliche – so habe ich am vergangenen Wochenende bei diesen Temperaturen feststellen müssen – sind auf den Willscheider Bergsee ausgewichen, der erhebliche Risiken birgt.

Die Gemeinde ist Eigentümer des Blauen Sees und muss sicherstellen, dass ein (möglicherweise eingeschränkter) Badebetrieb, falls sich die Coronazeit verlängern sollte, in 2021 in jedem Fall stattfinden kann.

Vorgegebene Maßnahmen seien  vom Pächter schon aus Personalproblemen nicht umzusetzen gewesen. Sollte die Pandemie anhalten, werde für 2021 eine Lösung Gemeinde/Pächter gefunden, um einen Badebetrieb zu gewährleisten.

Bei der Gelegenheit teilte der Ortsbürgermeister mit, dass vermutlich ein neuer Pächter der Gastronomie gefunden sei.

 

Weitere Anfragen des Ratsmitgliedes Marquardt:

Antworten

 

Sachstandinfo zu:

  • Bauvoranfrage Alte Schule – Kaufverhandlungen Investor Pflegeheim/Seniorenwohnungen

Der Investor habe seine Kaufangebot zurückgezogen.

 

  • Bauvoranfrage Auer – Grundstück Alte Bahnhofstraße

Das geforderte Lärmschutzgutachten sei erstellt.

 

  • Nebenkosten – Neufestlegung der Pauschalen – verbrauchsabhängige Ermittlung, wo möglich

…sei auf dem Schirm und in der Umsetzung (Ende 2020).

 

  • Erneuerung Homepage

Entwurf wurde in der Sitzung vorgestellt.

 

  • Sitzung KiTa – Ausschuss – Ratsbeschluss anstelle einer Arbeitsgruppe (Themen s. u.a .SPD-Antrag) Termin?

Terminierung: Sept./Okt. 2020, vor dem  Termin Jugendamt/KiTa/Träger am 24.11.2020

 

  • Stand/Ergebnis der Überprüfung genutzter Grundstücke der Gemeinde

Einige Grundstücke seien vor Beginn der Coronapandemie überprüft worden, weitere würden alsbald folgen.

 

  • Stand Bearbeitung Anträge Jugendvertretung

Die Mülltrennung im öffentlichen Raum sei nicht zu verwirklichen, was die Abfallberatung Kreis Neuwied glaubhaft darlegte. Dies sei den Jugendlichen mitgeteilt worden und sei akzeptiert.

Zur Unterstellmöglichkeit Buswartehalle Michaelstraße sei Kontakt zum Hauseigentümer aufgenommen worden, ob eine Überdachung an seinem Gebäude angebracht werden könne, was dieser jedoch strikt ablehnte und diese Ablehnung begründe. Es würden weitere Möglichkeiten  geprüft. Auch dies sei der Jugendvertretung mitgeteilt.

Mitfahrbänke: hier sei mit der Jugendvertretung verabredet worden, eine solche Bank versuchsweise an der Michaelstraße, Ecke Kauer Ring, einzurichten. Der Bauhof werde das Gelände in Kürze vorbereiten (vom  Bewuchs befreien).

 

  • Industriegebiet Kretzhaus – wann erfolgt Bebauung? – jetziger Betrieb Brecheranlage nur zur Befestigung der Fläche vor Bebauung genehmigt, Frist?

Das  Brechen vor Neubau des Betriebes sei auf ein Jahr befristet, innerhalb eines weiteren Jahres sei der Bau fertig zu stellen.

Die einjährige Frist bis zu Beginn der Baumaßnahme ist überschritten.

 

  • AST – Erweiterung wie bei den HH-Beratungen besprochen
    Zu diesem Thema seien noch Absprachen mit St. Katharinen nötig.

 

  • Wann ist mit der aktuellen Steuerschätzung, den Ausfällen der Gemeinde (Gewerbe-, Umsatz-, Einkommenssteuer) zu rechnen und dem notwendigen Nachtragshaushalt (u.a. die VG-Umlage erhöht). Gibt es aussagekräftige Zahlen?
    erste Erkenntnisse/Zahlen wurden in der  Gemeinderatssitzung vorgelegt.
  • Sachstand Baumkataster

Hierzu steht eine Information der VG aus

 

  • Ausschreibung Jahresvertrag Straßenunterhaltung – Ergebnis, Auftrag ?

Die Ausschreibung sei erfolgt, eine Auftragsvergabe stehe noch an. Der Gemeinderat werde informiert.

 

  • Prüfung Regressansprüche gegen Ingenieur …. Koblenz Schadensbeseitigung Platz Willscheider Weg – Ergebnis?
    Die Prüfung habe ergeben, dass keine Regressansprüche geltend gemacht werden können.

 

  • Wurde eruiert, ob Langzeitarbeitslose in der Gemeinde (gefördert) eingesetzt werden können (Ergebnis?)
    In der Personalabteilung der VG Linz habe es Umbesetzungen gegeben, weshalb eine Eruierung noch ausstehe.

Stand Umsetzung (oder Zeitplan Umsetzung) aus HH 2020

Renovierung Turnhalle  Kiga Vettelschoß
werde auf das Jahr 2021 verschoben, HH-Mittel übertragen

Grundschule  –  Digitalisierung/Konzept/Förderung…
Hier sei der Beigeordnete Mutz mit der Schule und der VG-Verwaltung im Gespräch.
In Kürze werde das Verfahren Förderantrag vereinfacht, darauf warte man.
In der Coronapandemie muss einem Förderantrag nicht mehr zwingend das fertig gestellte
Konzept beiliegen, es kann nachgereicht werden.

Bebauungspläne Auf dem Altenhof und Leewrot 2
Änderung BPlan Abwasserkonzept …. Kalenborn 3-5
Die frühzeitige Offenlagen Auf dem Altenhof und Leewrot 2 haben stattgefunden. Der
Gemeinderat werde sich in Kürze mit Einwänden und deren Abwägung beschäftigen‘
müssen.
Eine BPlan-Änderung Kalenborn 3-5 sei noch nicht möglich, es ergeben sich eventuell Änderungen
bebaubare Fläche/Grünfläche/Ausgleichsfläche, die mitberücksichtigt werden müssten.

Unterhaltung Dorfmuseum – Schäden Gefache

Eine gutachterliche Expertise sei abzuwarten.

Unterhaltung Betriebsgebäude/-gelände Streif
Gasanschlusse ehem. Streifhalle,  Dächer ….
Der Gasanschluss sei hergestellt, die Erneuerung der Dächer müsse noch geschoben werden

Umbau Erweiterung Arztpraxis Gebäude Erlenweg

Die Umbauarbeiten würden in Kürze beginnen (Böden etc). Über die Räumlichkeiten bestehe
Übereinkommen.

Abriss Wohngebäude Alte Schulstraße 13    

Aktuell gäbe es einen Interessenten, der das Grundstück inkl. Aufbauten zum geforderten Kaufpreis erwerben wolle. Diese Verhandlungen sollen zunächst abgewartet werden.

Sanierung der Sporthalle/Gymnastikhalle, Holzverkleidung alte Halle, Steuerung neue Halle
Die Arbeiten an der Steuerung in der Gymnastikhalle seien fertiggestellt.

Die Erneuerung der Holzverkleidung stehe noch aus.

Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze 100.000 €  –  was wurde bisher wofür verausgabt?

Noch keine Antwort

Erwerb von Grundvermögen, Stand Umlegung Kalenborn 3-5
bislang nichts passiert – vor einer Zustimmung aller zur Umlegung werde kein Grundstück zum vereinbarten Preis erworben.

Planungskosten Anbindung Farmersheck an Streifgelände

noch nicht vorgesehen

Planungskosten Erweiterung Kiga Kalenborn
es sei vorgesehen, das Planungsbüro Dittrich anzufragen
Es müssen mehrere Planungsbüros (3) angefragt werden nach aktueller Gesetzeslage.

Umgestaltung „Alter Friedhof
Diese Haushaltsmittel seien kommunalaufsichtlich gestrichen.

Urnenstelen – Friedhof
Die Umsetzung werde auf 2021 verschoben, noch sei ausreichend Platz in den Stelen.

Planungskosten Ausbau Friedensstraße – weitere Vorgehensweise bei Erneuerung Kanal
abhängig auch von einer Entscheidung, ab wann WKB eingeführt wird.

Ausblick Willscheider Bergsee

Eine Umsetzung sei in der Diskussion, aktuell warte man auf eine Aussage des GUV.  Thema
im nächsten Bauausschuss

 

Einige Fragen überschnitten sich mit Anfragen der FWG. Diese fragte darüber hinaus

Wann ihr Antrag zum Thema Blackburn (Abstellen  eines Busses auf dem Bahnhofsgelände) behandelt werde.

Ortsbürgermeister Freidel habe Herrn Blackburn  informiert, dass er den Antrag auf Anpachtung  zur Abstellung des Busses selber stellen müsse.
Der TOP sei Gegenstand des nächsten Bauausschusses.

Sind Mitfahrer, die nicht Bauhofpersonal sind, mitversichert, wenn sie im Bauhoffahrzeug mitfahren?

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, dass zwei Jugendliche im Bauhof einen Ferienjob erledigt hätten, diese seien bei einer Mitfahrt auch versichert.

Die FWG beanstandete die Vermüllung an den ehemaligen Wohnheimen Streifgelände.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit, da die Gemeinde nicht mehr Eigentümer dieser Gebäude sei, habe sie auch keine Einwirkungsmöglichkeiten.