Baugebiet Kalenborn III-V

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Seit unserem Antrag vom Februar 2020, siehe Anlage, ist viel Zeit verstrichen, ohne dass wir
mit der freiwilligen Umlegung weitergekommen wären. Wir wiederholen daher unseren Antrag
und bitten alles Weitere zu veranlassen (Umlegungsausschuss, Bebauungsplanänderung
usw.
In dieses Bauerwartungsland wurde bereits viel Geld (Bebauungsplan, Abwasserplanung…)
sowie Zeit/Arbeit investiert. Der Ratsbeschluss, dass weiteres Bauland innerhalb des B Plan
Kalenborn zur Verfügung zu stellen ist, wenn Kalenborn I und II zum großen Teil bebaut
sind, ist weiterhin gültig und sollte nun umgesetzt werden. Seit dem Haushalt 2020 werden
für Grundstückskäufe Mittel eingestellt. Gleiches gilt laut Haushaltsentwurf 2021 für die Erschließung.
Sollte die Gemeinde von ihrem Vorhaben einer zeitnahen Umwandlung des Bauerwartungslandes
in Bauland im Bereich Kalenborn III-V Abstand nehmen wollen, müsste auch das im
Rat (bestenfalls mit einer zeitlichen Vorstellung) beschlossen werden. Nach erfolgter Umlegung
haben Grundstückeigentümer Anspruch auf Erschließung.