Archive for September, 2015

13. Gemeinderatssitzung am 16. September 2015

Dienstag, September 22nd, 2015

Zur Tagesordnung merkte Herr Rohringer (FWG) an, dass es sich bei dem TOP „Bericht Arbeitskreis Finanzlenkung“ um einen Antrag der FWG-Fraktion handele und dies entsprechend in der Tagesordnung aufzuführen sei.

In der Einwohnerfragestunde stellte Herr … Fragen zur Aufstellung der Tagesordnung einer Ratssitzung. Er ließ sich bestätigen, dass es geltendes Recht sei, dass der Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen aufstelle.

Anmerkung der Redaktion: „im Benehmen“ bedeutet, dass die letzte Entscheidung zur Aufstellung der Tagesordnung ein Bürgermeister hat, er/sie muss in den regelmäßig durchzuführenden Beigeordnetengesprächen die Beigeordneten der Kommune vorab „ins Benehmen“, sprich in Kenntnis setzen. Anträge von Fraktionen müssen – unter Fristwahrung einer Veröffentlichung auf die nächste Tagesordnung des zuständigen Gremiums.

Eine weitere Frage des Herrn… bezog sich auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes „Mietzins Bürgerhaus“, der in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden sei. Er fragte nach den Gründen der Nichtöffentlichkeit.
Ortsbürgermeister Freidel bat um Verständnis, dass er den Vorgang nicht mehr exakt in Erinnerung habe. Er teilte Herrn …mit, dass er die Frage schriftlich beantworten werde. Aus seiner Erinnerung sei es bei dem TOP um Vorberatungen mit sensiblen Daten gegangen. Er bat darum, Fragen in einer Einwohnerfragestunde vorher schriftlich einzureichen, in einer Einwohnerfragestunde seien eine Frage und eine Zusatzfrage zulässig. Ein ganzer Fragenkatalog sei vorher schriftlich einzureichen.

Sodann wurden der Gemeinderat und die Öffentlichkeit durch Frau Sokul (Schreibweise ?) (Steuerberaterin des Unternehmens Stümper, Nolden und Kohlhaas mit Sitz in Leubsdorf, Andernach und Neuss) ausführlich zum Thema Gewerbesteuer, Gewerbesteuerzerlegung informiert. Diese Information hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag gefordert, nachdem innerhalb des Gemeinderates wiederholt widersprüchliche Aussagen zur Gewerbesteuerveranlagung getroffen worden waren.
Gewerbesteuer, so Frau Sokul, dienten dazu, Kommunen zu entschädigen, dafür dass sie Gewerbetreibenden Infrastruktur zur Verfügung stelle. Frau Sokul erläuterte anschaulich,
• wann und bei wem Gewerbesteuer anfalle,
• wie die Gewerbesteuerhöhe errechnet werde, dass der Gewerbesteuerertrag vom zuständigen Finanzamt ermittelt, mit der Messzahl (3,5 %) und schließlich mit dem Hebesatz der betroffenen Kommune multipliziert werde,
• dass die Gewerbesteuer sich ausschließlich aus dem jährlichen Ertrag errechne nicht nach dem vorhandenen Kapital,
• dass es eine Reihe legaler Möglichkeiten gäbe, die Gewerbesteuerschuld zu beeinflussen, zu minimieren,
• dass Freiberufler nicht veranlagt würden….
Der Hebesatz müsse mindestens 200 % betragen, er sei sehr unterschiedlich in den Kommunen, Vettelschoß habe zurzeit einen Gewerbesteuerhebesatz von 352 %, München 460 %. Die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze sei für Firmen ein Grund zur Standortwahl. Gewerbesteuererhöhungen führten bis zu einem bestimmten Punkt zu Mehreinnahmen für die Kommunen, ab einer bestimmten Höhe seien sie jedoch kontraproduktiv, weil lukrative Firmen abwanderten oder ihre Steuerschuld minimierten. Frau Sokul erläuterte an einem Beispiel, wie Firmen legale Möglichkeiten nutzten, ihre Steuerschuld zu beeinflussen. So müsse bei Montagetrupps eine sechsmonatige Verweildauer überschritten werden, bevor es zur Zerlegung der Steuerschuld auf mehrere Kommunen komme, daher würde ein Montagetrupp in einer Kommune, die geringere Hebesätze aufweise, gerne länger als sechs Monate verweilen. Bei Ansiedlungswünschen sei es zweckmäßig, sich die Gewerbesteuerbescheide der Gewerbetreibenden anzusehen, nicht die Bilanzen. Firmen könnten in ihrem Mutterbetrieb gute Bilanzen vorweisen, durch kluge Firmenpolitik jedoch ihren Gewerbesteuerertrag erheblich reduzieren, mitunter falle sogar – trotz guter Bilanzen – keine Gewerbesteuer an, alles vollkommen legal.
Zur Gewerbesteuerzerlegung teilte sie mit, dass ein Gewerbetreibender, der in mehreren Kommunen (oder auch auf der Grenze zweier Kommunen) angesiedelt sei oder im Laufe eines Kalenderjahres den Standort wechsele, seine Gewerbesteuerschuld zerlegen müsse, d.h. auf die Standorte aufteilen müsse. In der Regel werde die Lohnsumme, die in der jeweiligen Kommune anfalle als Grundlage der Verteilung herangezogen. Der ermittelte Gewerbeertrag x 3,5 % (Messzahl) wird demnach prozentual der in der Kommune erzielten Lohnsumme mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Man könne auch andere Kriterien mit dem Gewerbetreibenden (und mit den weiteren beteiligten Kommunen) vereinbar. Der Gewerbetreibende und die beteiligten Kommunen müssten jedoch zustimmen (und wer gibt schon freiwillig mehr ab)? Lehnt einer der Beteiligten ab, bleibt es bei der Zerlegung auf Grundlage der Lohnsumme. Man kann auch gerichtlich gegen eine Zerlegung vorgehen, jedoch machte Frau Sokul hier wenig Hoffnung, die Erfolgsaussichten einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung seien gering. Eine Firma, die sehr viel Lkw-Verkehr durch ein Unternehmen im Ort zu verzeichnen hatte jedoch nur eine geringe Lohnsumme konnte sich mit ihrem Ansinnen, dass sie unverhältnismäßig mehr Lasten tragen müsse als die Kommune der Hauptverwaltung, die Zerlegung nach Lohnsummen demnach unbillig sei, nicht durchsetzen. Frau Sokul rät den Kommunen, Zerlegungsbescheide rechtzeitig einzusehen, da nach Feststellung der Steuerschuld durch das Finanzamt eine Frist für Einsprüche laufe (18 Monate).

Für die CDU bedankte sich Josef Limbach für den informativen Vortrag.

Für die SPD schloss sich dem Markus Eulenbach an und fragte Frau Sokul nach, ob die Gemeinde im Bedarfsfall ihren Sachverstand nachfragen dürfe, falls Entscheidungen zur Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbe anstehen, was Frau Sokul bejahte.

Herr Reifert von der VGV Linz erläuterte die Abwägung der Offenlage zur 2. Änderung BPlan In der Farmersheck. Er erinnerte, dass Anlass der Änderung sei, dass für ca. die Hälfte des Gewerbegebietes (untere Talseite) die zulässige Höhe der Gebäude von 12 auf 22 m verändert werden solle. In der Offenlage hätten sich keine Bürger zu Wort gemeldet. Lediglich drei beteiligte Behörden hätten Stellungnahmen abgegeben. Zum einen sei dies die Kreisverwaltung, die begründete, durch die Erhöhung seien zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen (über die bestehenden zum Stammplan hinaus) nötig. Die VG-Verwaltung bleibe jedoch nach erneutem Studium der aktuellen Rechtslage bei ihrer bisherigen Einschätzung, nämlich dass die bereits geleisteten Ausgleichsmaßnahmen auch für diese Änderung ausreichten und empfahl dem Gemeinderat, den vorgetragenen Bedenken nicht zu entsprechen. Der seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises dargelegte Sachverhalt wurde einstimmig zurückgewiesen. Auch die Aussagen der Kreisverwaltung zur Aufstellung der Müllbehälter entbehrten – so die Verwaltung – einer Berechtigung. Alle Gewerbegrundstücke lägen an öffentlichen Straßen, eine Entsorgung der jeweiligen Müllbehälter sei problemlos möglich. Ein Abwägungsvorschlag war entbehrlich. Seitens des Landesamtes für Geologie und Bergbau war die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht worden, dass im Bereich des Gewerbegebietes ein Bergwerksfeld „Theodor“ liege, dessen Rechte Thyssen-Krupp Rasselstein gehörten. Im Aufstellungsverfahren zum Stammplan war diese Information nicht erteilt worden. Nach Kontaktaufnahme wurden keine grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht, lediglich in den Sonstigen Hinweisen des BPlans werde auf den geschilderten Umstand aufmerksam gemacht. Dem Abwägungsvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen waren bereits Bestandteil der textlichen Festsetzung zum Stammplan. Ferner wies der Landesbetrieb Mobilität Cochem erneut darauf hin, dass für Betriebswohnungen im BPlan-Gebiet gegen den Straßenbaulastträgers der L 252 keine Ansprüche auf weiteren Lärmschutz bestehen, was bereits im Stammplan berücksichtigt worden und somit kein Abwägungsbeschluss zu fassen war. Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Farmersheck wurde einstimmig verabschiedet. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat, die Veröffentlichung (womit die 2. Änderung erst Rechtskraft erlangen würde) auszusetzen bis zur endgültigen Entscheidung des bauwilligen Gewerbebetriebes.

Der seitens der FWG beantragte Bericht zur Arbeitsgruppe Finanzlenkung wurde im Auftrag der Arbeitsgruppe durch Markus Eulenbach (SPD) erteilt. Er stellte zunächst dar,
„dass die Arbeitsgruppe auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 29.08.2014 zurückzuführen ist. Fraktionsübergreifend soll die angespannte Finanzsituation der Gemeinde erfasst, analysiert und mögliche Handlungsfelder aufgezeigt werden. Arbeitskreis und nicht offizielles Gremium deshalb, weil eine Arbeitsgruppe sich nicht nach Formalien wie Einladungsfristen, Beschlussfähigkeit, Zuständigkeit nach Gemeindesatzung usw. richten muss und somit flexibler agieren kann. Dem Arbeitskreis gehören jeweils zwei Vertreter der Fraktionen an. Es können nur gewählte Ratsmitglieder teilnehmen, da auch sensible Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, behandelt werden. In der 3. Nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.09.2014 wurde der einstimmige Beschluss gefasst einen Arbeitskreis Finanzlenkung ins Leben zu rufen. Die Teilnehmer sind: Antje Panten-Nonnen, Frank Limbach (CDU), Jörg Haußer, Wolfgang Paschelke (FWG), Jochen Mutz, Markus Eulenbach (SPD). Die Gruppe trifft sich im Zweiwochenrhythmus. Vor ca. einem Jahr hat man zunächst ein Leitbild des Arbeitskreises erarbeitet und Themenfelder unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt. Ziel des Arbeitskreises ist es, Ansatzpunkte zur Finanzlenkung zu erarbeiten, und diese als Empfehlung an die Gemeinde (Ausschüsse) zu geben. Anträge oder Maßnahmen hierzu müssen durch die Gemeindeleitung oder die Fraktionen formuliert, abgeschlossen und einem Controlling unterzogen werden. Als Quellen lagen die Haushaltspläne sowie der Prüfbericht der Kommunalaufsicht zugrunde sowie Empfehlungen der Teilnehmer.
Zunächst wurden Prioritäten festgelegt. So wurden als erstes alle Mieten und Pachten der Gemeinde analysiert. Diese 58 Verträge wurden mit all ihren Unterschieden z.B. bei der Wertsicherungsklausel bei Mieten und Nebenkosten in einer Datenbank erfasst, welche der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Linz übergeben wurde, versehen mit einem Ratsbeschluss vom 28.01.2015, die notwendigen Anpassungen entsprechend den unterschiedlichen Vereinbarungen vorzunehmen.“

Vertraglich vereinbarte Anpassungen – so erläuterte Jochen Mutz (SPD), der diese Datenbank erstellte – seien in der Vergangenheit nicht erfolgt. Es gäbe auch keine einheitliche Vorgabe in den Verträgen. Einige Mietverträge richteten sich nach dem Preisindex, andere erhöhten sich nach einer vereinbarten Zeit.
Ortsbürgermeister Freidel erklärte an dieser Stelle, dass als Erkenntnis aus dieser Datenbank zukünftig nur noch einheitliche Mietverträge abgeschlossen würden.
Herr Eulenbach (SPD) nannte als weiteren Arbeitskreisschwerpunkt,
„ein zu erstellendes Energiekonzept für die öffentlichen Liegenschaften der Gemeinde. U.a. geht es um die Problematik der bestehenden Hackschnitzelanlage auf dem Streif-Gelände. Für diese Anlage gibt es zurzeit aus emissionsrechtlicher Sicht keine Betriebserlaubnis. Die Arbeitsgruppe hat die Kosten für Wartung und Reparaturen der vergangenen Jahre ermittelt und die zu erwartenden regelmäßigen Wartungskosten der Zukunft aufgezeigt. Da neben dieser Hackschnitzelanlage ein weiteres funktionsfähiges Heizsystem bestehen muss, um bei regelmäßig notwendigen Stillstandzeiten der Hackschnitzanlage die vermieteten Räume zu beheizen, ist über Alternativen nachzudenken, zumal die Genehmigung zur Betreibung der Hackschnitzelanlage Investitionen (Filter) in beträchtlicher Höhe erfordern. Die Arbeitsgruppe hat ihre Analyse der Ist-Situation in einem Papier am 14.03.2015 an die Gemeinde übergeben. Jetzt muss schnellstmöglich auch eine sachliche, externe Expertise eingeholt werden. Die Gemeinde muss zu einem Ergebnis kommen und die hieraus resultierenden Maßnahmen vor dem Winter 2016/17 umsetzen, so die Empfehlung des Arbeitskreises.
Als nächstes und aktuelles Thema beschäftigt sich der Arbeitskreis mit den Einnahmen der Gemeindehäuser. Hier ist der Arbeitskreis jedoch nicht nur als „Spar Club“ gefordert, gilt es doch auch, das Gemeinwohl im Ort nicht aus den Augen zu verlieren. Man hat sich Ein- und Ausgaben angesehen und festgestellt, dass die Schieflage der Kosten am Beispiel Forum nicht durch eine Anhebung der Mieten ausgeglichen werden kann. Es wurden zunächst die Mieten der umliegenden Gemeindehäuser verglichen. Dabei hat man festgestellt, dass St. Katharinen günstiger, die Gemeinde Windhagen (nach dem Vorkommnis mit dem Rockerclub) teurer vermietet. Im Arbeitskreis hat man sich mehrheitlich darauf verständigt, dass zunächst die tatsächlichen Nebenkosten ermittelt werden sollen. Diese können dann (möglicherweise pauschal) auf den Mietpreis aufgeschlagen werden. In den Nachbargemeinden wird dies nicht gemacht. Zu beachten bleibt, dass der Mietpreis für Auswärtige nicht so überzogen werden kann, dass zukünftig kaum oder keine Einnahmen durch Vermietungen mit dem Forum erzielt werden können.“
Zum Schluss macht Herr Eulenbach nochmals deutlich, dass der Arbeitskreis dem Rat Werkzeuge, Erkenntnisse und Hinweise liefern könne, daraus müssen dann gegebenenfalls Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden. Eine abschließende Kontrolle und Nachbereitung könne vom Arbeitskreis Finanzlenkung und seinen Mitgliedern nicht geleistet werden. Festzuhalten bleibe noch, dass der Arbeitskreis auch Anregungen aller Ratsmitglieder oder interessierter Bürger aufgreifen möchte und dass die jetzigen Arbeitskreismitglieder für sich eruieren sollten, ob sie den Zeitaufwand der Arbeitskreissitzungen und die daraus entstehenden Arbeiten leisten können und wollen. Andernfalls könnten Ersatzmitglieder benannt werden. Damit verwies Markus Eulenbach auf die doch sehr unterschiedlichen und bisweilen rückläufigen Teilnehmerzahlen an den Sitzungen.

CDU und FWG bedankten sich für die ausführliche Information.

Norbert Rohringer (FWG) machte an dieser Stelle deutlich, dass der Arbeitskreis seinerzeit gegen die Ansicht der FWG beschlossen worden sei, nach Meinung der FWG seien diese Aufgaben im Hauptausschuss zu regeln.
Ferner wurde von Herrn Rohringer (FWG) der Umgang der Gemeindeverwaltung mit einem Antrag der FWG auf Erhöhung der Mieten für Auswärtige im Bürgerhaus beanstandet. Er erläuterte die Abläufe.
Ortsbürgermeister Freidel erklärte, dass – sollte mit dem FWG-Antrag tatsächlich nicht korrekt verfahren worden sein – er sich hierfür entschuldige.
Die Fraktionen von CDU und SPD, die seitens der FWG zum wiederholten Male als „Koalition“ bezeichnet wurden und bei der – der FWG nach nicht korrekten – Behandlung obigen Antrages als bewusster Mitverursacher benannt wurden, verwahrten sich ausdrücklich gegen diese Unterstellungen.

Ortsbürgermeister Freidel informierte die Öffentlichkeit darüber, dass die Erstellung einer Urnenwand am Friedhof in die Entscheidungsphase rücke, im nichtöffentlichen Teil möglicherweise bereits ein Beschluss zur Beschaffung verabschiedet werde.

Josef Limbach (CDU) regte einen Tag der offenen Türe auf dem Streif-Gelände einschließlich Gebäude Erlenweg an, damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Veränderungen auf dem Gelände machen könne. Diese Anregung wurde positiv aufgenommen.

Hochregallager am Willscheider Berg

Sonntag, September 13th, 2015

Am 27. Jan. 2016 wurden die Eingaben zum Bebaungsplan Willscheider Berg III (Hochregallager) im Gemeinderat Vettelschoß abgewogen.

Auszug aus der Sitzung:

„Zum Bebauungsplanverfahren Willscheider Berg III (Hochregallager) teilte der Ortsbürgermeister mit, dass am 19.11.15 die Einwohnerbeteiligung stattgefunden habe und Anregungen und Einreden protokolliert worden seien (Protokoll s. Homepage der Ortsgemeinde). Aus den Einreden sei erkennbar, dass das von der Fa. Birkenstock favorisierte Hochregallager in dieser Höhe (35 m) ob der Verschattung und der Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung nicht umgesetzt werden könne. Der Bauausschuss habe sich ausführlich mit der Abwägung der Bürgerbeteiligung und der Eingaben der Träger öffentlicher Belange auseinander gesetzt. Der Bürgermeister zitierte an dieser Stelle Teile der vom Bauausschuss einstimmig verabschiedeten Abwägung (Wortlaut s. weiter unten im Text), bevor er dem Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Linz, Herrn Reifert, das Wort erteilte.

Herr Reifert teilte mit, dass einige Einreden abgewogen werden könnten (Vermüllung durch Lkw-Fahrer z.B.), die Verschattung und weiteren Auswirkungen des 35 m hohen Hochregallagers jedoch nicht abzuwägen seien, was nicht nur die Fachabteilung sondern auch der Bauausschuss so einschätze. Die Höhe müsse massiv runter, eine modifizierte Planung durch den Investor vorgelegt werden, soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Willscheider Berg III weiter verfolgt werden.
Dem stimmten alle im Gemeinderat Vettelschoß vertretenen Fraktionen zu.

Seitens Herrn Kagel (FWG) wurde vorgeschlagen, der Rat solle heute festlegen, dass die zulässige Gebäudehöhe 18 m nicht überschreiten dürfe.

Herr Mutz (SPD) entgegnete, dass dieser Beschluss nicht expliziert gefasst werden müsse, der noch gültige Vorhabenbezogene Bebauungsplan gestatte aktuell eine Bebauung in dieser Höhe von 18 m. Es sei nicht allein eine Modifizierung der Planung durch die Fa. Birkenstock in Bezug auf die Höhe möglich, es könnte auch ein anderer Standort oder Ausführung des Hochregallagers in Teilen unterirdisch, kombiniert mit einer Reduzierung der Höhe, vorgeschlagen werden.
Anmerkung der Redaktion: Eine modifizierte Planung unterliegt den gleichen Ansprüchen an einen Bebauungsplan wie die erste Planung der Fa. Birkenstock, nämlich dass er mit der umgebenden Wohnbebauung und den Belangen des Naturschutzes sowie des Landschaftsbildes vereinbar sein muss. Möglich ist, dass auch eine modifizierte Planung nicht abzuwägen sein wird und eine weitergehende Modifizierung gefordert werden muss und so weiter. Inwieweit der Investor zu Kompromisslösungen bereit ist, andere Lösungen mit dessen Firmenpolitik in Einklang zu bringen sind, bleibt abzuwarten. Dem Investor ist mit Blick auf eine Arbeitsplatzsicherung zu signalisieren, dass die Gemeinde weiter daran interessiert ist, Vettelschoß als europäisches Zentrallager der Birkenstockgruppe zu installieren.

Herr Reifert erläuterte, dass der heute zu fassende Beschluss der Fa. Birkenstock vorgelegt werde und es an ihr sei, einen modifizierten Plan auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Plan müsse dann wieder durchs Verfahren und könne erneut abgelehnt oder ergänzt werden.

Herr Mutz (SPD) ergänzte, dass nach Vorlage eines modifizierten Planes die Einwohner erneut zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, auch zu diesem Vorhaben Fragen zu stellen und Einreden zu tätigen.
Das wurde durch alle Fraktionen bekräftigt.

Herr Limbach (CDU) teilte seine Einschätzung mit, dass der Investor auf der Anliegerversammlung verstanden habe, dass das Vorhaben Hochregallager nach den ersten Vorstellungen der Fa. Birkenstock an diesem Standort in dieser Höhe nicht zu verwirklichen sein werde und er erwarte eine Alternativplanung.

Herr Haußer (FWG) fragte nach, ob der Investor verpflichtet werden könne, das neue Lager zurückzubauen, sollte die Firma nicht mehr am Standort Vettelschoß agieren. Dies könne – so Herr Reifert – im Laufe des Verfahrens eingebracht und verhandelt werden.

Herr Reifert teilte weiter mit, dass die Frage, ob gegen einen Bebauungsplan ein Bürgerbegehren möglich sei, mit „nein“ beantwortet werden müsse. Gegen einen Bebauungsplan sei die Normenkontrollklage möglich.

Den seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Linz vorgelegten Abwägungen (zur Bürgerbeteiligung und den Trägern öffentlicher Belange) stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Auszug Wortlaut einer Abwägung: …. Der Ortsgemeinderat teilt die Ansicht, dass die bisher vorliegende Planung für das Hochregallager so nicht verträglich mit anderen, in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen umsetzbar ist. Insbesondere die abschätzbaren erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der östliche Wohnbebauung sowie des Landschaftsbildes lassen sich nicht rechtfertigen.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, seine Planungen für das Gebäude zu modifizieren, dass Auswirkungen auf landschaftliche und nachbarliche Belange, insbesondere Verschattungen der östlich gelegenen Wohnhäuser, minimiert werden. Wichtig ist dabei, dass die für die landschaftliche Wirksamkeit und die Verschattung relevante Gebäudehöhe deutlich reduziert wird und im nördlichen Teil des geplanten Gebäudes, wo zur Wohnbebauung hin ein abschirmender Gehölzbestand fehlt, die bisher zulässige Höhe nicht überschritten wird. Der Vorhabenträger soll prüfen, ob das Hochregallager anders platziert und ins Gelände eingesenkt werden kann oder eine andere Form der Lagerung möglich ist bei der das neue Gebäude eine größere Grundfläche bei geringerer Höhe hat und die umliegende Landschaft allenfalls in vertretbarem Ausmaß überragt. …..
Die landschaftlichen Auswirkungen dieser modifizierten Planung sind in Abstimmung mit der Gemeindeleitung sowie der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung mittels Fotoaufnahmen von einem Kran und umliegenden exponierten Landschaftspunkten zu prüfen und im Umweltbericht zu dokumentieren.
Ob zur Verschattung und sonstigen potenziellen lokalklimatischen Auswirkungen vom Vorhabenträger unabhängige gutachterliche Ermittlung und Bewertung erforderlich sind, wird der Ortsgemeinderat entscheiden, wenn eine modifizierte Planung vorliegt…..“

 

ab hier ältere Informationen:

Am 19.11.2015 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung unter großer Beteiligung statt. Das Planungsbüro Dittrich hatte – wie vom Gemeinderat von Anbeginn gefordert – eine realistische Visualisierung des Bauvorhabens erstellt sowie erste Auswirkungen in Bezug auf Verschattung berechnen lassen. Diese Darstellung wurde aus den Reihen der Anwohner und Bevölkerung, aber auch des Gemeinderates, mit Erschrecken zur Kenntnis genommen. Die Anwohner stellten sich ausnahmslos gegen dieses Vorhaben. In den Wortbeiträgen wurde auch für die Verantwortlichen der Fa. Birkenstock deutlich, dass die Lebensqualität der betroffenen Anwohner durch dieses Projekt erheblich eingeschränkt würde. Ein betroffener Anwohner, brachte es auf den Punkt: „Ich möchte am späten Nachmittag, wenn ich von der Arbeit komme, gerne noch etwas in meinem Garten in der Sonne sitzen können“.  Die Fa. Birkenstock nahm sämtliche Anregungen (anderer Standort, unter die Erde, ….) und Einreden auf und sagte eine ernsthafte Prüfung zu. Sie hat eine Internetseite eingerichtet, in der sie ausführlich informiert:

www.hrl-vettelschoss.de

Dort können Sie auch die Präsentation des Planungsbüros abrufen, sollten Sie den Termin der Bürgerbeteiligung versäumt haben. Die Firma Birkenstock bietet Bürgersprechstunden an. Den Termin finden Sie auf der o.a. Homepage.

Ein Protokoll der Anliegerversammlung finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde Vettelschoß www.vettelschoss.de  (Pfad: Rat und Verwaltung, Aktuelles, Willscheider Berg III)

Wie geht es jetzt weiter??????

Das Verfahren wird im Januar/Februar 2016 auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung (im Forum) stehen.
Wir als SPD-Fraktion können zurzeit nur für uns reden, da der Rat und seine Ausschüsse noch nicht öffentlich zu diesem Thema tagten. Nach unserer Erkenntnis aus der Visualisierung in der Bürgerbeteiligung kann das Vorhaben in dieser Form nicht umgesetzt werden. Nach unserem Eindruck ist dies auch dem Investor klar und dieser bemüht, andere Lösungsmöglichkeiten zur Erweiterung am Logistikstandort Vettelschoß zu suchen.
Wir glauben, der dauerhafte Erhalt von an die 1.000 bereits bestehender Arbeitsverhältnisse im Birkenstockkonzerns in der Region ist ein gewichtiger Grund, sich auf den Weg einer einvernehmlichen Lösung zu begeben, wobei die Wohn-/Lebensqualität jedes einzelnen einen hohen Stellenwert hat. Nach wie vor ist es ergebnisoffen, ob die Erweiterung in Vettelschoß (mit geänderten Plänen des Konzerns weg vom Hochregallager an dieser Stelle) möglich ist.

Die Bürger werden weiterhin aktiv und transparent in das Verfahren einbezogen werden.

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Sie haben bestimmt schon gehört, dass die Birkenstockgruppe ein Hochregallager am Willscheider Berg errichten möchte. Hierzu haben Sie berechtigte Fragen, die wir entsprechend unseres Wissensstandes beantworten möchten:
Was genau wird geplant?
ein Hochregallager mit einer Höhe von 35 m, einer Länge von 130 m und einer Breite von 12 m.
Wo soll das Hochregallager entstehen?
auf dem Gewerbegebiet Willscheider Berg III, im Anschluss an die dort bereits bestehende Halle der Firma Birkenstock parallel zum Waldweg hinter der Dompfaffenstraße
Kann das betreffende Gebiet auch heute schon gewerblich genutzt werden?
Ja, das gesamte Gelände hinter dem Damm könnte schon heute durch die Fa. Birkenstock bebaut und gewerblich genutzt werden, jedoch nur bis zu einer Firsthöhe von 18 m. Für das Gesamtgebiet gibt es einen gültigen Flächennutzungs- und Bebauungsplan.
Welche Auswirkungen hätte ein solches Hochregallager auf die Umgebung? Gibt es Aussagen zu
– Lärmschutz
– Landschaftsbild
– Klimaauswirkungen
– Beeinträchtigung der Wohnqualität
– Verkehrsbelastung ….?
Um das herauszufinden, wurde am 6. Aug. 2015 einstimmig im Gemeinderat ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den bisherigen ersetzen und (ausschließlich) für den Bereich des geplanten Hochregallagers die Firsthöhe von 18 auf 35 m erhöhen soll, auf den Weg gebracht. Im Verfahren werden nun alle Bürger, Behörden, Nachbargemeinden und vor allem Fachleute der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Damit erhalten nicht nur die Ratsmitglieder, sondern auch Sie als Bürger, die nötigen Antworten zu den möglichen Auswirkungen dieses Gebäudes.
Werden die Bürger informiert und gefragt?
Die Bürger werden nach den Sommerferien zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Hier wird Ihnen das Vorhaben durch das Planungsbüro Dittrich vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Sie können ihre Anregungen und Bedenken zu Protokoll geben (schriftlich und/oder mündlich).
Gibt es einen Plan, aus dem man die Dimensionen des geplanten Hochregallagers erkennen kann?
Ja, das Planungsbüro Dittrich hat im Auftrag des Unternehmens durch das Aufsteigen von Heliumballons bis zur geplanten Höhe aus naher und weiträumiger Perspektive eine Fotodokumentation erstellt, die in eine realistische Darstellung des Gebäudes aus nah und fern einfließen wird. Erst nach Vorstellung dieser Dokumentation können sich Rat und Bürger ein Bild des Vorhabens machen.
Warum muss es ein Hochregallager sein, warum baut man nicht den benötigten Lagerraum in der Breite?
Nach eigenen Aussagen hat das weltweit agierende ehemalige Familienunternehmen mehrstellige Zugewinne zu verzeichnen und stellt sich z.Zt. neu auf. In dieser Planung soll Vettelschoß als europäisches Logistikzentrum eine zentrale Rolle spielen. Das Internet hat das Geschäftsleben stark verändert, wurden früher die Schuhe über Großhändler/Zwischenhändler in Geschäften verkauft, geht heute fast alles übers Internet. Kunden von amazon, ebay u.a. bestellen ihre Schuhe direkt beim Hersteller und erwarten eine Auslieferung möglichst innerhalb von 24 Stunden. Die Birkenstockgruppe stellt tausende Modelle in verschiedenen Größen und Farben her. Kunden auf diesem Markt erfolgreich bedienen zu können, erfordert ein durchdachtes Lager- und Kommissionierungssystem, das nur mit einem auf das Unternehmen zugeschnittenen, intelligenten Hochregallager zu bewerkstelligen ist.
Würde die Fa. Birkenstock Vettelschoß verlassen, sollte das Hochregallager nicht zu verwirklichen sein?
Lt. Birkenstock geht es bei der Optimierung der Logistik um eine Investition von rund 20 Millionen Euro. Kann das Hochregallager am Standort Vettelschoß nicht errichtet werden, bietet sich der Firma die Möglichkeit, ihr Logistikzentrum an anderer Stelle zu platzieren. Wie sich in Gesprächen mit der Firmenleitung herauskristallisierte, würde das Logistikzentrum nicht in der Nähe neu errichtet, vielmehr würde es in der Nähe der zweiten deutschen Produktionsstätte des Unternehmens, in Ostdeutschland, angesiedelt werden.

Hätte eine Verlagerung des Logistikzentrums weg von Vettelschoß neben dem Verlust der Arbeitsplätze in Vettelschoß und dem Verlust von Gewerbesteuereinnahmen weitergehende Auswirkungen?
Hier kann nur spekuliert werden. Es gibt zwei Produktionsstandorte der Fa. Birkenstock in Deutschland. Einer davon ist St. Katharinen. Man muss jedoch kein Prophet sein, wenn man davon ausgeht, dass der Produktionsstandort gesichert ist und bleibt, in dessen Nähe sich das Logistikzentrum befinden wird.
Was passiert mit einer Firmenzentrale (z.Zt. Gelände in Neustadt/Wied angemietet), falls Logistik (und Produktion?) an einem weiter entfernten Ort angesiedelt werden?
Auch hier kann nur spekuliert werden, man muss es aber durchaus einkalkulieren, dass auch der Hauptfirmensitz leicht an den Standort des Logistikzentrums verlegt werden könnte.
Kann es Vettelschoß egal sein, ob möglicherweise auch die Standorte St. Katharinen und Neustadt gefährdet wären?
Zumindest nicht so ohne Weiteres. Hier geht es um die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze in einer Firmenzentrale und einer Produktion. Hier wären Menschen und deren Familien direkt von einem Umzug bzw. dem Jobverlust betroffen. Das hätte Auswirkungen auf die gesamte Region.
Welche Rolle wird die Gewerbesteuereinnahme bei der endgültigen Entscheidung spielen?
Natürlich geht es immer auch ums Geld, um ein hohes Gewerbesteueraufkommen bei uns aber auch in St. Katharinen und Neustadt. Beide Nachbargemeinden zahlen für ihre Gewerbesteuereinnahmen hohe Verbandsgemeindeumlage bzw. Kreisumlage, und reduzieren somit die Umlagezahlungen der Ortsgemeinde Vettelschoß.
Für die SPD wiegen jedoch die Erkenntnisse zur Einschränkung der Wohnqualität und die Sorge um Arbeitsplätze deutlich schwerer.
Könnte man im Gewerbegebiet Willscheider Berg I und III nicht einfach andere Firmen ansiedeln?
Das Gesamtgelände inklusive Ausgleichsflächen ist im Eigentum der Birkenstockgruppe, die Gemeinde hat keinen Einfluss auf dessen Nutzung und Vermarktung.
Wer zahlt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, das eingeleitet wurde?
Das Planungsbüro Dittrich wurde vom Unternehmer beauftragt, der auch alle Kosten übernimmt.
Ergeben sich für die Gemeinde hieraus Verpflichtungen?
Nein. Jedes Ratsmitglied ist in seiner Entscheidung am Ende des Verfahrens frei und unabhängig. Es wurden keine Verabredungen getroffen.
Hat die Gemeinde mit der Fa. Birkenstock nicht schlechte Erfahrungen machen müssen?
Seinerzeit war die Gemeinde Vettelschoß „nur“ als Logistikzentrum geplant, über viele Jahre hinweg war jedoch auch die Hauptverwaltung hier ansässig. Der Ort und die Region haben von den hohen Gewerbesteuereinnahmen profitiert. Unrühmlich war nicht der Wegzug der Hauptverwaltung nach Neustadt, vielmehr die fehlende Dialogbereitschaft der damaligen Geschäftsführung. Der nicht abstimmte Zeitpunkt der Auszahlung eines Gesellschafters sowie der Verlegung des Firmensitzes nach Neustadt hatte für die Ortsgemeinde zweimal die Konsequenz, dass Umlagen in Millionenhöhe für Gewerbesteuervorausleistungen gezahlt werden mussten, obwohl diese Gewerbesteuervorausleistung an das Unternehmen zurückzuzahlen war. Ein Unternehmen agiert zum Wohl des eigenen Betriebes, dabei sollten ihm jedoch die Gemeinden seiner Standorte nicht gleichgültig sein. Mit ein wenig Dialog hätte der Gemeinde ein Schaden erspart werden können, ohne dass dem Unternehmen daraus ein Schaden erwachsen wäre. Dies wurde bei der neuen Unternehmensleitung bereits angesprochen und Dialogbereitschaft signalisiert. Ebenfalls wurde die Unternehmensleitung deutlich darauf hingewiesen, dass in den Gewerbegebieten Willscheider Berg I und III noch Brachflächen für eine weitere Bebauung und Ansiedlung zur Verfügung stehen.
Kann die Firma Birkenstock der Gemeinde neben vorausgesagten 33 % zusätzliche Arbeitsplätze in Vettelschoß mehr bieten?
Stimmen aus allen Fraktionen haben diese Forderung Richtung Unternehmen gestellt, allen voran Markus Eulenbach, der vom ersten Tag an einen erkennbaren Mehrwert für die Gemeinde forderte.
Soll im Verfahren den Bürgern nur Sand in die Augen gestreut werden und steht heute schon fest, dass das Hochregallager gebaut wird?
Nein! Es wurde das Verfahren eingeleitet, um alle Erkenntnisse zu gewinnen, die der Rat benötigt, um am Ende in Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden zu können. Schon heute weiß jedes Ratsmitglied genau, dass es um diese Entscheidung nicht zu beneiden sein wird, greift man doch so oder so in das Leben anderer Menschen ein. Möglicherweise ergeben sich im Laufe des Verfahrens auch Tatsachen, die dieses Vorhaben an diesem Standort ausschließen, sich eine Abwägung erübrigt. Der Abschluss des Verfahrens ist nach heutigem Stand ergebnisoffen.
Vor einer Abstimmung wird das Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung mindestens zweimal allen Bürgern und Behörden, Fachleuten etc. die Möglichkeit zur Beteiligung bieten, um Anregungen und Einreden einzubringen, die gehört, bewertet und in die Entscheidung einbezogen werden.

5.9.2015 Birgit Haas in Leubsdorf ! Grillfest in Leubsdorf ! Eine gute Gelegenheit sich näher kennen zu lernen.

Samstag, September 5th, 2015

OV Vorsitzender Patrick Jungbluth hatte die SPD Wahlkreiskandidatin Birgit Haas eingeladen, um sich in gemütlicher Runde näher kennen zu lernen.

Da zum Leubsdorfer Grillfest auch die Ortsvereine aus der Verbandsgemeinde Linz eingeladen waren, gab es für viele Genossinnen und Genossen die Gelegenheit mit Birgit Haas ins Gespräch zu kommen.

Der harte Kern ließ sich auch vom einsetzenden Regen nicht abschrecken und harrte bis in die Abendstunden aus.