Hochregallager Willscheider Berg

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2015 – eine Info der SPD auf ihrer Homepage: Hochregallager am Willscheider Berg

Sie haben bestimmt schon gehört, dass die Birkenstockgruppe ein Hochregallager am Willscheider Berg errichten möchte. Hierzu haben Sie berechtigte Fragen, die wir entsprechend unseres Wissensstandes beantworten möchten:
Was genau wird geplant?
ein Hochregallager mit einer Höhe von 35 m, einer Länge von 130 m und einer Breite von 12 m.
Wo soll das Hochregallager entstehen?
auf dem Gewerbegebiet Willscheider Berg III, im Anschluss an die dort bereits bestehende Halle der Firma Birkenstock parallel zum Waldweg hinter der Dompfaffenstraße
Kann das betreffende Gebiet auch heute schon gewerblich genutzt werden?
Ja, das gesamte Gelände hinter dem Damm könnte schon heute durch die Fa. Birkenstock bebaut und gewerblich genutzt werden, jedoch nur bis zu einer Firsthöhe von 18 m. Für das Gesamtgebiet gibt es einen gültigen Flächennutzungs- und Bebauungsplan.
Welche Auswirkungen hätte ein solches Hochregallager auf die Umgebung? Gibt es Aussagen zu
– Lärmschutz
– Landschaftsbild
– Klimaauswirkungen
– Beeinträchtigung der Wohnqualität
– Verkehrsbelastung ….?
Um das herauszufinden, wurde am 6. Aug. 2015 einstimmig im Gemeinderat ein Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den bisherigen ersetzen und (ausschließlich) für den Bereich des geplanten Hochregallagers die Firsthöhe von 18 auf 35 m erhöhen soll, auf den Weg gebracht. Im Verfahren werden nun alle Bürger, Behörden, Nachbargemeinden und vor allem Fachleute der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Damit erhalten nicht nur die Ratsmitglieder, sondern auch Sie als Bürger, die nötigen Antworten zu den möglichen Auswirkungen dieses Gebäudes.
Werden die Bürger informiert und gefragt?
Die Bürger werden nach den Sommerferien zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Hier wird Ihnen das Vorhaben durch das Planungsbüro Dittrich vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Sie können ihre Anregungen und Bedenken zu Protokoll geben (schriftlich und/oder mündlich).
Gibt es einen Plan, aus dem man die Dimensionen des geplanten Hochregallagers erkennen kann?
Ja, das Planungsbüro Dittrich hat im Auftrag des Unternehmens durch das Aufsteigen von Heliumballons bis zur geplanten Höhe aus naher und weiträumiger Perspektive eine Fotodokumentation erstellt, die in eine realistische Darstellung des Gebäudes aus nah und fern einfließen wird. Erst nach Vorstellung dieser Dokumentation können sich Rat und Bürger ein Bild des Vorhabens machen.
Warum muss es ein Hochregallager sein, warum baut man nicht den benötigten Lagerraum in der Breite?
Nach eigenen Aussagen hat das weltweit agierende ehemalige Familienunternehmen mehrstellige Zugewinne zu verzeichnen und stellt sich z.Zt. neu auf. In dieser Planung soll Vettelschoß als europäisches Logistikzentrum eine zentrale Rolle spielen. Das Internet hat das Geschäftsleben stark verändert, wurden früher die Schuhe über Großhändler/Zwischenhändler in Geschäften verkauft, geht heute fast alles übers Internet. Kunden von amazon, ebay u.a. bestellen ihre Schuhe direkt beim Hersteller und erwarten eine Auslieferung möglichst innerhalb von 24 Stunden. Die Birkenstockgruppe stellt tausende Modelle in verschiedenen Größen und Farben her. Kunden auf diesem Markt erfolgreich bedienen zu können, erfordert ein durchdachtes Lager- und Kommissionierungssystem, das nur mit einem auf das Unternehmen zugeschnittenen, intelligenten Hochregallager zu bewerkstelligen ist.
Würde die Fa. Birkenstock Vettelschoß verlassen, sollte das Hochregallager nicht zu verwirklichen sein?
Lt. Birkenstock geht es bei der Optimierung der Logistik um eine Investition von rund 20 Millionen Euro. Kann das Hochregallager am Standort Vettelschoß nicht errichtet werden, bietet sich der Firma die Möglichkeit, ihr Logistikzentrum an anderer Stelle zu platzieren. Wie sich in Gesprächen mit der Firmenleitung herauskristallisierte, würde das Logistikzentrum nicht in der Nähe neu errichtet, vielmehr würde es in der Nähe der zweiten deutschen Produktionsstätte des Unternehmens, in Ostdeutschland, angesiedelt werden.

Hätte eine Verlagerung des Logistikzentrums weg von Vettelschoß neben dem Verlust der Arbeitsplätze in Vettelschoß und dem Verlust von Gewerbesteuereinnahmen weitergehende Auswirkungen?
Hier kann nur spekuliert werden. Es gibt zwei Produktionsstandorte der Fa. Birkenstock in Deutschland. Einer davon ist St. Katharinen. Man muss jedoch kein Prophet sein, wenn man davon ausgeht, dass der Produktionsstandort gesichert ist und bleibt, in dessen Nähe sich das Logistikzentrum befinden wird.
Was passiert mit einer Firmenzentrale (z.Zt. Gelände in Neustadt/Wied angemietet), falls Logistik (und Produktion?) an einem weiter entfernten Ort angesiedelt werden?
Auch hier kann nur spekuliert werden, man muss es aber durchaus einkalkulieren, dass auch der Hauptfirmensitz leicht an den Standort des Logistikzentrums verlegt werden könnte.
Kann es Vettelschoß egal sein, ob möglicherweise auch die Standorte St. Katharinen und Neustadt gefährdet wären?
Zumindest nicht so ohne Weiteres. Hier geht es um die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze in einer Firmenzentrale und einer Produktion. Hier wären Menschen und deren Familien direkt von einem Umzug bzw. dem Jobverlust betroffen. Das hätte Auswirkungen auf die gesamte Region.
Welche Rolle wird die Gewerbesteuereinnahme bei der endgültigen Entscheidung spielen?
Natürlich geht es immer auch ums Geld, um ein hohes Gewerbesteueraufkommen bei uns aber auch in St. Katharinen und Neustadt. Beide Nachbargemeinden zahlen für ihre Gewerbesteuereinnahmen hohe Verbandsgemeindeumlage bzw. Kreisumlage, und reduzieren somit die Umlagezahlungen der Ortsgemeinde Vettelschoß.
Für die SPD wiegen jedoch die Erkenntnisse zur Einschränkung der Wohnqualität und die Sorge um Arbeitsplätze deutlich schwerer.
Könnte man im Gewerbegebiet Willscheider Berg I und III nicht einfach andere Firmen ansiedeln?
Das Gesamtgelände inklusive Ausgleichsflächen ist im Eigentum der Birkenstockgruppe, die Gemeinde hat keinen Einfluss auf dessen Nutzung und Vermarktung.
Wer zahlt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, das eingeleitet wurde?
Das Planungsbüro Dittrich wurde vom Unternehmer beauftragt, der auch alle Kosten übernimmt.
Ergeben sich für die Gemeinde hieraus Verpflichtungen?
Nein. Jedes Ratsmitglied ist in seiner Entscheidung am Ende des Verfahrens frei und unabhängig. Es wurden keine Verabredungen getroffen.
Hat die Gemeinde mit der Fa. Birkenstock nicht schlechte Erfahrungen machen müssen?
Seinerzeit war die Gemeinde Vettelschoß „nur“ als Logistikzentrum geplant, über viele Jahre hinweg war jedoch auch die Hauptverwaltung hier ansässig. Der Ort und die Region haben von den hohen Gewerbesteuereinnahmen profitiert. Unrühmlich war nicht der Wegzug der Hauptverwaltung nach Neustadt, vielmehr die fehlende Dialogbereitschaft der damaligen Geschäftsführung. Der nicht abstimmte Zeitpunkt der Auszahlung eines Gesellschafters sowie der Verlegung des Firmensitzes nach Neustadt hatte für die Ortsgemeinde zweimal die Konsequenz, dass Umlagen in Millionenhöhe für Gewerbesteuervorausleistungen gezahlt werden mussten, obwohl diese Gewerbesteuervorausleistung an das Unternehmen zurückzuzahlen war. Ein Unternehmen agiert zum Wohl des eigenen Betriebes, dabei sollten ihm jedoch die Gemeinden seiner Standorte nicht gleichgültig sein. Mit ein wenig Dialog hätte der Gemeinde ein Schaden erspart werden können, ohne dass dem Unternehmen daraus ein Schaden erwachsen wäre. Dies wurde bei der neuen Unternehmensleitung bereits angesprochen und Dialogbereitschaft signalisiert. Ebenfalls wurde die Unternehmensleitung deutlich darauf hingewiesen, dass in den Gewerbegebieten Willscheider Berg I und III noch Brachflächen für eine weitere Bebauung und Ansiedlung zur Verfügung stehen.
Kann die Firma Birkenstock der Gemeinde neben vorausgesagten 33 % zusätzliche Arbeitsplätze in Vettelschoß mehr bieten?
Stimmen aus allen Fraktionen haben diese Forderung Richtung Unternehmen gestellt, allen voran Markus Eulenbach, der vom ersten Tag an einen erkennbaren Mehrwert für die Gemeinde forderte.
Soll im Verfahren den Bürgern nur Sand in die Augen gestreut werden und steht heute schon fest, dass das Hochregallager gebaut wird?
Nein! Es wurde das Verfahren eingeleitet, um alle Erkenntnisse zu gewinnen, die der Rat benötigt, um am Ende in Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden zu können. Schon heute weiß jedes Ratsmitglied genau, dass es um diese Entscheidung nicht zu beneiden sein wird, greift man doch so oder so in das Leben anderer Menschen ein. Möglicherweise ergeben sich im Laufe des Verfahrens auch Tatsachen, die dieses Vorhaben an diesem Standort ausschließen, sich eine Abwägung erübrigt. Der Abschluss des Verfahrens ist nach heutigem Stand ergebnisoffen.
Vor einer Abstimmung wird das Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung mindestens zweimal allen Bürgern und Behörden, Fachleuten etc. die Möglichkeit zur Beteiligung bieten, um Anregungen und Einreden einzubringen, die gehört, bewertet und in die Entscheidung einbezogen werden.

 

Am 19.11.2015 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung unter großer Beteiligung statt. Das Planungsbüro Dittrich hatte – wie vom Gemeinderat von Anbeginn gefordert – eine realistische Visualisierung des Bauvorhabens erstellt sowie erste Auswirkungen in Bezug auf Verschattung berechnen lassen. Diese Darstellung wurde aus den Reihen der Anwohner und Bevölkerung, aber auch des Gemeinderates, mit Erschrecken zur Kenntnis genommen. Die Anwohner stellten sich ausnahmslos gegen dieses Vorhaben. In den Wortbeiträgen wurde auch für die Verantwortlichen der Fa. Birkenstock deutlich, dass die Lebensqualität der betroffenen Anwohner durch dieses Projekt erheblich eingeschränkt würde. Ein betroffener Anwohner, brachte es auf den Punkt: „Ich möchte am späten Nachmittag, wenn ich von der Arbeit komme, gerne noch etwas in meinem Garten in der Sonne sitzen können“.  Die Fa. Birkenstock nahm sämtliche Anregungen (anderer Standort, unter die Erde, ….) und Einreden auf und sagte eine ernsthafte Prüfung zu. Sie hat eine Internetseite eingerichtet, in der sie ausführlich informiert: www.hrl-vettelschoss.de

Dort können Sie auch die Präsentation des Planungsbüros abrufen, sollten Sie den Termin der Bürgerbeteiligung versäumt haben. Die Firma Birkenstock bietet Bürgersprechstunden an. Den Termin finden Sie auf der o.a. Homepage.

Ein Protokoll der Anliegerversammlung finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde Vettelschoß www.vettelschoss.de  (Pfad: Rat und Verwaltung, Aktuelles, Willscheider Berg III)

Wie geht es jetzt weiter??????

Das Verfahren wird im Januar/Februar 2016 auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung (im Forum) stehen.
Wir als SPD-Fraktion können zurzeit nur für uns reden, da der Rat und seine Ausschüsse noch nicht öffentlich zu diesem Thema tagten. Nach unserer Erkenntnis aus der Visualisierung in der Bürgerbeteiligung kann das Vorhaben
in dieser Form nicht umgesetzt werden. Nach unserem Eindruck ist dies auch dem Investor klar und dieser bemüht, andere Lösungsmöglichkeiten zur Erweiterung am Logistikstandort Vettelschoß zu suchen.
Wir glauben, der dauerhafte Erhalt von an die 1.000 bereits bestehender Arbeitsverhältnisse im Birkenstockkonzerns in der Region ist ein gewichtiger Grund, sich auf den Weg einer einvernehmlichen Lösung zu begeben, wobei die Wohn-/Lebensqualität jedes einzelnen einen hohen Stellenwert hat. Nach wie vor ist es ergebnisoffen, ob die Erweiterung in Vettelschoß (mit geänderten Plänen des Konzerns weg vom Hochregallager an dieser Stelle) möglich ist.

Die Bürger werden weiterhin aktiv und transparent in das Verfahren einbezogen werden.

 

Am 27. Jan. 2016 wurden die Eingaben zum Bebaungsplan Willscheider Berg III (Hochregallager) im Gemeinderat Vettelschoß abgewogen.

Auszug aus der Sitzung:

Zum Bebauungsplanverfahren Willscheider Berg III (Hochregallager) teilte der Ortsbürgermeister mit, dass am 19.11.15 die Einwohnerbeteiligung stattgefunden habe und Anregungen und Einreden protokolliert worden seien (Protokoll s. Homepage der Ortsgemeinde). Aus den Einreden sei erkennbar, dass das von der Fa. Birkenstock favorisierte Hochregallager in dieser Höhe (35 m) ob der Verschattung und der Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung nicht umgesetzt werden könne. Der Bauausschuss habe sich ausführlich mit der Abwägung der Bürgerbeteiligung und der Eingaben der Träger öffentlicher Belange auseinander gesetzt. Der Bürgermeister zitierte an dieser Stelle Teile der vom Bauausschuss einstimmig verabschiedeten Abwägung (Wortlaut s. weiter unten im Text), bevor er dem Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Linz, Herrn Reifert, das Wort erteilte.

Herr Reifert teilte mit, dass einige Einreden abgewogen werden könnten (Vermüllung durch Lkw-Fahrer z.B.), die Verschattung und weiteren Auswirkungen des 35 m hohen Hochregallagers jedoch nicht abzuwägen seien, was nicht nur die Fachabteilung sondern auch der Bauausschuss so einschätze. Die Höhe müsse massiv runter, eine modifizierte Planung durch den Investor vorgelegt werden, soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Willscheider Berg III weiter verfolgt werden.
Dem stimmten alle im Gemeinderat Vettelschoß vertretenen Fraktionen zu.

Seitens Herrn Kagel (FWG) wurde vorgeschlagen, der Rat solle heute festlegen, dass die zulässige Gebäudehöhe 18 m nicht überschreiten dürfe.

Herr Mutz (SPD) entgegnete, dass dieser Beschluss nicht expliziert gefasst werden müsse, der noch gültige Vorhabenbezogene Bebauungsplan gestatte aktuell eine Bebauung in dieser Höhe von 18 m. Es sei nicht allein eine Modifizierung der Planung durch die Fa. Birkenstock in Bezug auf die Höhe möglich, es könnte auch ein anderer Standort oder Ausführung des Hochregallagers in Teilen unterirdisch, kombiniert mit einer Reduzierung der Höhe, vorgeschlagen werden.
Anmerkung der Redaktion: Eine modifizierte Planung unterliegt den gleichen Ansprüchen an einen Bebauungsplan wie die erste Planung der Fa. Birkenstock, nämlich dass er mit der umgebenden Wohnbebauung und den Belangen des Naturschutzes sowie des Landschaftsbildes vereinbar sein muss. Möglich ist, dass auch eine modifizierte Planung nicht abzuwägen sein wird und eine weitergehende Modifizierung gefordert werden muss und so weiter. Inwieweit der Investor zu Kompromisslösungen bereit ist, andere Lösungen mit dessen Firmenpolitik in Einklang zu bringen sind, bleibt abzuwarten. Dem Investor ist mit Blick auf eine Arbeitsplatzsicherung zu signalisieren, dass die Gemeinde weiter daran interessiert ist, Vettelschoß als europäisches Zentrallager der Birkenstockgruppe zu installieren.

Herr Reifert erläuterte, dass der heute zu fassende Beschluss der Fa. Birkenstock vorgelegt werde und es an ihr sei, einen modifizierten Plan auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Plan müsse dann wieder durchs Verfahren und könne erneut abgelehnt oder ergänzt werden.

Herr Mutz (SPD) ergänzte, dass nach Vorlage eines modifizierten Planes die Einwohner erneut zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, auch zu diesem Vorhaben Fragen zu stellen und Einreden zu tätigen.
Das wurde durch alle Fraktionen bekräftigt.

Herr Limbach (CDU) teilte seine Einschätzung mit, dass der Investor auf der Anliegerversammlung verstanden habe, dass das Vorhaben Hochregallager nach den ersten Vorstellungen der Fa. Birkenstock an diesem Standort in dieser Höhe nicht zu verwirklichen sein werde und er erwarte eine Alternativplanung.

Herr Haußer (FWG) fragte nach, ob der Investor verpflichtet werden könne, das neue Lager zurückzubauen, sollte die Firma nicht mehr am Standort Vettelschoß agieren. Dies könne – so Herr Reifert – im Laufe des Verfahrens eingebracht und verhandelt werden.

Herr Reifert teilte weiter mit, dass die Frage, ob gegen einen Bebauungsplan ein Bürgerbegehren möglich sei, mit „nein“ beantwortet werden müsse. Gegen einen Bebauungsplan sei die Normenkontrollklage möglich.

Den seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Linz vorgelegten Abwägungen (zur Bürgerbeteiligung und den Trägern öffentlicher Belange) stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Auszug Wortlaut einer Abwägung: …. Der Ortsgemeinderat teilt die Ansicht, dass die bisher vorliegende Planung für das Hochregallager so nicht verträglich mit anderen, in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen umsetzbar ist. Insbesondere die abschätzbaren erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der östliche Wohnbebauung sowie des Landschaftsbildes lassen sich nicht rechtfertigen.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, seine Planungen für das Gebäude zu modifizieren, dass Auswirkungen auf landschaftliche und nachbarliche Belange, insbesondere Verschattungen der östlich gelegenen Wohnhäuser, minimiert werden. Wichtig ist dabei, dass die für die landschaftliche Wirksamkeit und die Verschattung relevante Gebäudehöhe deutlich reduziert wird und im nördlichen Teil des geplanten Gebäudes, wo zur Wohnbebauung hin ein abschirmender Gehölzbestand fehlt, die bisher zulässige Höhe nicht überschritten wird. Der Vorhabenträger soll prüfen, ob das Hochregallager anders platziert und ins Gelände eingesenkt werden kann oder eine andere Form der Lagerung möglich ist bei der das neue Gebäude eine größere Grundfläche bei geringerer Höhe hat und die umliegende Landschaft allenfalls in vertretbarem Ausmaß überragt. …..
Die landschaftlichen Auswirkungen dieser modifizierten Planung sind in Abstimmung mit der Gemeindeleitung sowie der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung mittels Fotoaufnahmen von einem Kran und umliegenden exponierten Landschaftspunkten zu prüfen und im Umweltbericht zu dokumentieren.
Ob zur Verschattung und sonstigen potenziellen lokalklimatischen Auswirkungen vom Vorhabenträger unabhängige gutachterliche Ermittlung und Bewertung erforderlich sind, wird der Ortsgemeinderat entscheiden, wenn eine modifizierte Planung vorliegt…..“

 

Seitdem kam keine modifizierte Planung seitens der Fa. Birkenstock bei der Gemeinde ein.