Der Gemeinderat Vettelschoß hat auf Initiative der SPD beschlossen, Wahlplakatierung künftig zu ordnen und auf zentrale Flächen zu begrenzen.
Sechs Wochen vor einer Wahl beginnt traditionell die heiße Phase des Wahlkampfs. Parteien werben dann intensiv für ihre Positionen – mit Anzeigen in der Presse, Radio- und TV-Spots, Haustürbesuchen und Plakaten im öffentlichen Raum.
Gerade die Plakatierung führt jedoch regelmäßig zu einem Problem: Jede Partei bemüht sich um die besten und sichtbarsten Standorte. Das Ergebnis ist ein „Plakatwald“, der das Ortsbild stark beeinträchtigt, in manchen Fällen geradezu verschandelt.
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Bereits in der 12. Gemeinderatssitzung am 19.11.2025 brachte sie einen Antrag ein, der Wahlwerbung künftig auf feste, ausgewiesene Standorte beschränken soll.
In der Region gibt es dafür bereits erfolgreiche Beispiele. So gilt in Koblenz seit 2024 eine Satzung zur Wahlwerbung mit klaren Vorgaben. Auch in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach sowie in der VG Asbach bestehen entsprechende Regelungen.
Der Gemeinderat folgte dem Antrag der SPD und beschloss zunächst die Anschaffung von vier Plakattafeln – vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung. Diese wurde in der 14. Gemeinderatssitzung am 21.01.2026 vorgestellt und bestätigte: Parteien sind an die Vorgaben der Gemeinde gebunden und dürfen nur die ausgewiesenen Flächen nutzen.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat die Einrichtung zentraler Werbeflächen in Form von Bauzäunen mit weißer Grundfolie an vier bis fünf gut sichtbaren Standorten im Ort. Diese sollen künftig als einheitliche Plakatflächen für A1-Plakate bei Wahlen dienen.
Die konkrete Anzahl der zulässigen Plakate pro Partei wird noch in einer Richtlinie festgelegt. Ebenso stehen die endgültigen Standorte noch zur Entscheidung an. Die Aufstellung der Anlagen übernimmt der Bauhof der Gemeinde.
Eine Plakatierung an Laternenpfählen wird damit künftig nicht mehr zulässig sein.
