Klarstellung zum Thema Zwangsfusion

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Bereits seit 2010 steht fest, dass unsere Nachbarverbandsgemeinden Waldbreitbach und Bad Hönningen einen Partner zur Fusionierung suchen müssen (Landesgesetz). Waldbreitbach hat diesen in Rengsdorf gefunden. Verbandsgemeinden, die keinen freiwilligen Partner finden, werden zwangsfusioniert. Hierbei gibt es die Möglichkeiten einer Zwangsfusion mit Option, bei der die Verbandsgemeinden selber mitgestalten können. Linz als direkter Nachbar von Bad Hönningen ist Kandidat einer solchen Zwangsfusion mit Option (wird in den Medien oft als „freiwillige Fusion“ bezeichnet).

Verbandsgemeinden haben nur bei der Zwangsfusion mit Option  – neben einer Million vom Land für jede beteiligte Verbandsgemeinde – die Möglichkeit, die zukünftige Zusammenarbeit vertraglich zu gestalten. Unter anderem können die Umlagen weitere 10 Jahre nach dem bisherigen Umlagegebiet veranlagt werden. Die Frist für eine solche Zwangsfusion mit Option endet Ende 2016. Das Land bot deshalb Gespräche über eine Zwangsfusion mit Option an. Die Verbandsgemeinde Unkel möchte sich an diesen Gesprächen Land/ Bad Hönningen/ Linz beteiligen.

Ein 10-Punkte-Katalog sollte laut Beschluss des VG-Rat Linz Wege finden, bei der Zwangsfusion mit Option, kommunale Auswirkungen einer Fusion unter allen Aspekten (Bürgerfreundlichkeit, Finanzen, Effizienz der Verwaltungstätigkei, ect.) zu beleuchten. Dies mit dem berechtigten Ansinnen, dass eine Fusion nicht nur eine finanzschwächere Kommune an eine stärkere binden darf. Darin besteht und bestand Einigkeit. Es muss Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum geben.

Der Auftrag vom Verbandsgemeinderat mit dem 10-Punket-Plan an den Verbandsbürgermeister:

Gespräche führen!

Bei einem Gedankenaustausch (keine offizielle Anhörung) betreffend eine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option der drei Verbandsgemeinden in Mainz, teilte der Linzer Verbandsbürgermeister zu Beginn des Gespräches mit, dass Linz  für eine Fusion nicht zur Verfügung stehe und  gegen eine Zwangsfusion klagen werde. Daraufhin sah das Land keine Gesprächsgrundlage mehr für eine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option und beendete das Treffen. Kommt bis zum Ende des Jahres keine freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option zustande, kommt es zur Zwangsfusion ohne Option, gegen die der Linzer Verbandsbürgermeister klagen möchte.

Der Gemeinde- und Städtebund gibt dieser Klage sehr geringe Erfolgsaussichten. Sechs Klagen gegen eine solche Zwangsfusion sind bereits gescheitert. Bei einer Zwangsfusion sind 3 Millionen Landeszuwendung für Bad Hönningen, Unkel und Linz unwiederbringlich verloren. Die Verbandsgemeinde Unkel wäre ganz raus. Sie kann nur bei einer freiwilligen Fusion/Zwangsfusion mit Option beteiligt werden.

Der Ortsgemeinderat Vettelschoß wurde bis heute seitens der Verbandsgemeinde Linz weder informiert noch beteiligt. Eine umfassende Information der Einwohner, z.B. im Rahmen einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema fand nicht statt.

Der Linzer Verbandsbürgermeister teilte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Linz mit, dass der Verbandsgemeinde Linz  20 Millionen Mehrkosten, auf die nächsten Dekaden gerechnet, (die Berechnungsgrundlagen und Dekaden wurden nicht spezifiziert, man bezieht sich dabei wohl auf ein Gutachten aus dem Jahre 2011) zu erwarten hätte.

Die Verbandsgemeinde Bad Hönningen legte am 22. Oktober 2016 Zahlen vor, die sich auf die Jahre 2015/16 beziehen.

Die Steuerkraft, der Verbandsgemeinden (2016) wird wie folgt benannt:

VG Bad Hönningen (4 Kommunen, knapp unter 12.000 Einwohner)  = 9,5 Millionen Euro

VG Unkel (4 Kommunen, rund 13.000 Einwohner) = 12,0 Millionen Euro

VG Linz (7 Kommunen,  gut 18.000 Einwohner) = 22,8 Millionen Euro

Schuldenvergleich Investitionskredite zum 31.12.15:

VG Bad Hönningen – 4,1 Mio. Euro

VG Unkel – 3,7 Mio. Euro

VG Linz -7,3 Mio. Euro

Verschuldung verbandsgemeindezugehöriges Abwasserwerk:

VG Bad Hönningen: rund 3 Mio. Euro (Stand: 31.12.15, inkl. Wasserwerk – VG Unkel und Linz haben kein eigenes Wasserwerk)

VG Unkel: rund 18,7 Mio. Euro (Stand 31.12.2014)

VG Linz: knapp 41,5 Mio. Euro (Stand 31.12.14)

Vergleich Wasser-/Abwassergebühren pro Person/Jahr

VG Bad Hönningen: 160,00 Euro

VG Unkel: 220,00 Euro

VG Linz: 251,00 Euro
(hinzu kommt im Falle der VG Linz, dass zusätzlich bei Kanalausbaumaßnahmen und größeren Sanierungen ein nennenswerter Baukostenzuschuss auf jeden Grundstückseigentümer zukommt)

Auswirkungen auf die Umlagezahlungen am Beispiel 2016 bei einer Fusion, (ohne Berücksichtigung, dass vertraglich die Umlagezahlungen für die nächsten 10 Jahre auf die bisherigen Gebiete festgeschrieben werden können, d.h. die Umlagezahlungen verblieben in den bisherigen drei Umlagegebieten):

Kommunen der VG Bad Hönningen: – 643.000,00 Euro

Kommunen der VG Unkel: – 162.000,00 Euro

Kommunen der VG Linz: + 807.000,00 Euro

Bezieht man den Fusionsgedanken ausschließlich auf die aktuelle Höhe von Umlagezahlungen muss dabei berücksichtigt werden:

Die Finanzkraft von Kommunen kann sich über Nacht ändern, zumal falls deren Finanzkraft in der Hauptsache auf Gewerbesteuereinnahmen beruht.

Umlagezahlungen sind nicht festgeschrieben, sie richten sich nicht allein nach der Steuerkraft der Kommunen des Vorjahres, sie richtet sich auch nach dem aktuellen Finanzmittelbedarf einer Verbandsgemeinde.

Sind Einsparungen, in welchem Zeitraum, möglich durch

  • ein wirksames Controlling in der VG-Verwaltung?
  • ein Gebäudemanagement und/oder die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft?
  • Verbesserungen im Schul-/ Kindertagesstättenwesen?
  • eine Gründung eines eigenständigen Abwasserwerkes?
  • eine Reduzierung von Führungskräften (muss es drei Verbandsbürgermeister, Büroleiter, Kassenleiter, Vergabestellen, Abwasserwerkleiter …. geben?)?

Können Verbesserungen und damit Kostensenkungen erreicht werden,

  • wenn Ingenieure und Architekten in der Verwaltung mehr Ausschreibungen ohne auswärtige Planungsbüros erstellen?
  • wenn die Auswirkungen der Doppik-Einführung und deren Folgerungen durch mehr Fachpersonal optimiert werden?
  • indem der EDV-Bereich personell ausreichend besetzt wird?
  • durch eine Optimierung im Bereich Wirtschaftsförderung?
  • durch eine Optimierung im Bereich Tourismus?
  • durch eine Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes?

Welche Auswirkungen hätte eine Fusion direkt auf die Bürger

  • durch eine Übernahme der Unteren Bauaufsicht?
  • durch die Einrichtung von Bürgerbüros an allen drei Standorten (mit erweiterten Öffnungszeiten?)?

Kann eine solche Fusion personalverträglich erfolgen?

Würden die Mitarbeiter der Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen auf dem Weg einer Fusion mitgenommen?

Wie würden die Bürger einbezogen?

Auf all diese Fragen gibt es keine ausreichenden Antworten, da die freiwillige Fusion/Zwangsfusion mit Option (und damit weitere Gespräche) nach dem Willen des Verbandsbürgermeisters der VG Linz und Vertretern der CDU und FWG der VG Linz ausgeschlossen wird und statt dessen die Bürger befragt werden sollen, ob dieser Kurs der Konfrontation mit Klagemöglichkeit beschritten werden soll.

Über was werden die Bürger entscheiden? Der Bürger kann wählen zwischen:

  1. Bürgermeister Fischers: „wir werden auf keinen Fall fusionieren, wir klagen“ bei einem ungewissen Prozessausgang der Klage gegen die Zwangsfusion oder
  2. einem nicht benennbaren Ergebnis (da Gespräche nicht stattgefunden haben) zur freiwilligen Fusion/Fusion mit Option der drei Verbandsgemeinden und sicheren 1 Mio. Euro für jede beteiligte Verbandsgemeinde.

Gern möchten wir an dieser Stelle unseren Beitrag mit dem Kommunaldatenprofil „Kreis Neuwied“ vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz mit dem Stand vom Juli 2016 ergänzen: 20160823_krs138_neuwied_08_finpers-2