21. Gemeinderatssitzung am 31. August 2011

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Bericht über die 21. Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß am Mittwoch, dem 31. August 2011, 19.30 Uhr, Ratssaal Erlenweg 3

 

 

Der Bebauungsplan Im alten Hohn (ehemaliges Streif-Gelände) stand auf der Tagesordnung. Es galt, Anregungen betroffener Behörden und Versorgungsunternehmen abzuwägen.

Aus der Bürgerschaft waren keine Anregungen eingegangen.

Die Versorgungsunternehmen regten in ihren Stellungnahmen an, bei einer Erschließung frühzeitig beteiligt zu werden, um ihre Leitungen vor Ort neu verlegen zu können. Dem wird zu gegebener Zeit entsprochen werden. Es wurde an dieser Stelle aber noch einmal deutlich, dass zurzeit nicht an eine Neuerschließung des Geländes gedacht ist.

Die SPD-Fraktion bat darum, in einer der nächsten Bauausschusssitzungen über das Gebiet  in Bezug auf den derzeitigen Leitungsverlauf, bestehender Ver- und Entsorgung, möglicher Zeitpunkt einer Neuerschließung und deren voraussichtliche Kosten zu beraten.

Später wurde von allen Fraktionen gefordert, die Einrichtung eines Eigenbetriebes hinsichtlich der Vermietungen und Verpachtungen, vor allem des ehemaligen Streif-Geländes, sowie der Photovoltaikanlagen etc. zu forcieren. Hierzu sei auch externe Hilfe einzuholen.

Die SGD Nord machte in ihrer Anregung zum BPlan deutlich, dass auf dem Gelände eine Altlastenverdachtsfläche kartiert sei. Um den Verdacht auszuräumen, müsse ein Bodengutachten vorgelegt werden.

Laut Verwaltung wurde 1992 ein Bodengutachten durch die Streif Baulogistik in Auftrag gegeben und war Grundlage der Baugenehmigung der neuen Halle. Bei mehreren Probebohrungen sei keine Altlast gefunden worden und auch der Lastplattendruckversuch habe die ausreichende Tragfähigkeit des Geländes bestätigt.

Das Gutachten wurde zur Beurteilung an die SGD Nord gesandt. Möglicherweise wird ein weiterer Bereich des Geländes durch einen Bodengutachter untersucht werden müssen. Hierzu wartet man die Stellungnahme der SGD Nord ab.

Hinsichtlich der Behandlung des Niederschlagwassers sind Planungen durch die VG Linz in Auftrag gegeben worden. Geplant ist ein Regenrückhaltebecken auf dem Gewerbegebiet Im alten Hohn, welchem die Mehrheit des Rates ablehnend gegenübersteht, da ein großer Teil des ebenerdigen Geländes für die gewerbliche Nutzung nicht zur Verfügung stünde. Es wurde deutlich, dass auch Alternativen untersucht werden (Standortfrage, unterirdisches Becken …). Das Ergebnis dieser Planungen wird Gegenstand weiterer Behandlungen im Rat sein.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Im alten Hohn werden in die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Linz einfließen.

Die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Abwägungen erfolgten einstimmig.

 

Zu den Bauarbeiten Bürgerhaus teilte der Ortsbürgermeister mit, dass alle Arbeiten wohl Ende der Woche zum Abschluss gebracht werden können. Es wurde eine Liste der Ausstattungsgegenstände verteilt.

Die SPD-Fraktion regte an, die offenen Entwässerungsgräben an den Parkplätzen mit Schotter zu füllen und erinnerte an die Unfälle am Willscheider Berg-Parkplatz.

Die Vorbereitungen zur Einweihungsfeier seien gut vorangekommen, so Herr Schneider. Er bedankte sich ausdrücklich für die gute geleistete Arbeit beim Planungsteam, dem sich der Rat anschloss.

 

Zum Ausbau des Willscheider Weges war seinerzeit nach intensiven Beratungen und Anliegerbesprechungen durch den Rat festgelegt worden, dass der Willscheider Weg in zwei Bauabschnitten ausgebaut werden soll, sofort der Bereich Michaelstraße bis Bergstraße und in einigen Jahren der Bereich Bergstraße bis Hauptstraße Willscheid.  Dieser Beschluss wurde im Sept. 2000 gefasst und der Ausbau des ersten Abschnittes anschließend durchgeführt.

Ausdrücklich sollte der Ausbau der Platzbereiche vor Turnhalle und Grundschule (mit Ausnahme des reinen Straßenkörpers) allein durch die Ortsgemeinde getragen werden.

Die Anwohner am ersten Abschnitt wurden zu Vorausleistungen für den reinen Straßenausbau bei 50 % Anliegeranteil herangezogen. Die Ortsgemeinde, selber größter Anlieger an dem ausgebauten Straßenstück, trägt neben den 50 % Gemeindeanteil auch einen erheblichen Teil der Anliegerbeiträge.

 

Nunmehr wurde seitens der Beitragsabteilung dem Gemeinderat vor Erteilung der endgültigen Bescheide mitgeteilt, dass der Beschluss aus dem Jahre 2000 gegen geltendes Recht verstoße, weil eine Abschnittsbildung nur möglich sei, wenn die Verkehrsanlage auf der gesamten Länge ausgebaut werde, ansonsten würden auch die Anlieger des noch nicht ausgebauten Straßenteils an den Kosten des Ausbaus beteiligt. Beim Willscheider Weg handele es sich um eine einheitliche Verkehrsanlage, die keinen anderen Beschluss zulasse. Der Beschluss aus dem Jahr 2000 sei demzufolge aufzuheben. Zudem müsse der Beschluss hinsichtlich der Übernahme der Kosten des Platzes vor Halle und Schule erneuert werden, da ein konkreter Beschluss aus dem Jahre 2000 hierzu in der Verwaltung nicht gefunden werden könne.

Den Beschluss hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Gemeinde für die Platzgestaltung vor der Sporthalle konnte ohne Gegenstimme schnell (erneut) gefasst werden.

Zur Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahre 2000 und der endgültigen Abrechnung des Anliegeranteils auf alle Anlieger des Willscheider Weges gab es heftige Diskussionen. Tenor  aller Wortmeldungen war, dass die Urteile der Gerichtsbarkeit immer öfter zu Ungerechtigkeiten führen und man als Rat dem machtlos gegenübersteht.

Einig war man sich, dass es keinen Sinn macht, als Gemeinde mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und bestehende Rechtsprechung zu ignorieren, wenn dadurch alle endgültigen Bescheide anfechtbar und somit ungültig wären. Aber die Wut im gesamten Rat war deutlich zu spüren.

Seitens der SPD-Fraktion wurde bemängelt, dass nach der Sitzungsvorlage es bereits im September 1999 ein entsprechendes Urteil des OVG RLP gegeben habe, die die Abschnittsbildung bei einem  Teilausbau verbiete.

Die SPD fragt sich, warum man seitens der Fachabteilung nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Beschluss aus dem September 2000 anfechtbar sei.

Hätte man dies zum damaligen Zeitpunkt als ehrenamtliches Ratsmitglied und als betroffener Anlieger gewusst, so wäre man vielleicht zu einem anderen Ergebnis gekommen. So habe man – auch im Einvernehmen mit den Anliegern – den Ausbau des Willscheider Weges von der Hauptstraße zur Bergstraße verschoben und einen Dünnschichtbelag zur Verlängerung der Lebensdauer aufgebracht. Heute diskutiere man über verkehrsberuhigende Maßnahmen in diesem Bereich. Vielleicht wäre man mit dem heutigen Wissen damals zu einer anderen Entscheidung gekommen.

Mehrheitlich stimmte der Rat (unter Protest) der Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahre 2000 zu, weil es keinen Sinn mache, rechtlich anfechtbare Bescheide zu erlassen.

 

Bei dieser Diskussion kam auch die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau (wir berichteten wiederholt)  zur Sprache. Das OVG Koblenz hatte diese vor Kurzem für rechtswidrig erklärt, eine Entscheidung in der Revision steht noch aus, wobei Fachleute davon ausgehen, dass die Entscheidung des OVG Koblenz wieder zugunsten des Wiederkehrenden Beitrages korrigiert werden wird. Nach wie vor stehen Teile des Rates diesen wiederkehrenden Beiträgen positiv gegenüber, wobei es auch strikte Ablehnung gibt. Nach erlangter Rechtssicherheit soll das Thema verstärkt aufgegriffen und diskutiert werden.

Die FWG regte an, in der Zwischenzeit mit der Abstimmung zwischen Abwasserwerk und Gemeinde voranzukommen, damit für die Anlieger Klarheit herrsche, welche Straßen in den nächsten zehn Jahren mit einem Ausbau rechnen müssen.

Ortsbürgermeister Schneider zeigte anhand möglicher Ausbaumaßnahmen auf, mit welchen Ungerechtigkeiten beim zurzeit bestehenden System zu rechnen sein dürften.

Auf die Frage nach den Straßen, die als nächstes ausgebaut werden (hier geht es insbesondere um die Erneuerung der Abwasserentsorgung) nannte er Hübelshecker Weg und Im alten Hohn.

 

Die Erschließungsstraße auf dem Streifgelände und damit die Postanschrift für die dort bereits angesiedelten Firmen soll nach einstimmigem Beschluss „Hans-Streif-Straße“ lauten, wenn dieser hierzu sein Einverständnis erteilt.

 

Da Frau Andrea Meier-Tatoli nach NRW verzogen ist, musste ein neues Stv. Mitglied im Schulträger- und Kindergartenausschuss gewählt werden. Einstimmig wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion Holger Wilk gewählt.

 

Für die Fahrt von Vettelschoß zum Krankenhaus Linz wird nach einstimmigem Beschluss ein Anrufsammeltaxi eingerichtet, das Verfahren ist ähnlich dem bereits bestehenden AST nach Bad Honnef.

Das Taxi fährt samstags, sonntags und feiertags um 13.50 und um 16.35 Uhr von Vettelschoß zum Krankenhaus und um 16.30 Uhr und 18.15 Uhr wieder zurück.

Ein Fahrtwunsch ist spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtantritt anzumelden (Name, Fahrtziel, Begleitpersonen, Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle). Der Fahrgast zahlt 3,15 Euro. Als Vertragspartner wird das Taxiunternehmen Jünger aus Linz beauftragt, auch deshalb weil dieses bereits mit St. Katharinen in einem Vertragsverhältnis steht und die beiden AST-Maßnahmen der Gemeinden gekoppelt werden sollen.

Genauere Informationen werden noch der örtlichen Presse zu entnehmen sein.

 

Eine Spende für den Kindergarten seitens des Herrn Bonnek wurde angenommen.

 

Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass Frau Horzella ein Reiterinfo entworfen habe, aus dem die Reiter entnehmen können, welche Wege sie auf unserem Gemeindegebiet wie nutzen können. Es wurde im Reiterhof ausgehangen und wird hoffentlich zur weiteren Befriedung zwischen Reitern, Fahrradfahrern und Wanderern führen.

 

Am Bahnhof in Kalenborn werde – so Herr Schneider – in Kürze die erste Basaltskulptur aufgebaut.

 

Der Bürgermeister übergab Informationsmaterial um Entschuldungsfonds des Landes RLP.