Archive for März, 2013

37. Gemeinderatssitzung am 20.03.2013

Donnerstag, März 21st, 2013

 

Der Bebauungsplan „Hinter der alten Schule“ wurde seitens des Planungsbüros Dittrich erläutert, die Eingaben der Träger öffentlicher Belange abgewogen, die Planurkunde angenommen und der Beschluss zur Offenlage einstimmig gefasst.

Anmerkung seitens der Bürger hatte es keine gegeben.

Für den Bereich gilt laut Flächennutzungsplan Mischgebiet, er könnte auch ohne BPlan heute schon bebaut werden (§ 34). Damit dies geordnet geschieht und mögliche Investoren Planungssicherheit haben, wird der Bebauungsplan aufgestellt.

Anregungen von Versorgungsträgern (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Kabel, Telekom) wurden zur Kenntnis genommen, alle werden bei der Erschließung rechtzeitig informiert. Das Gebiet ist zurzeit nicht ausreichend erschlossen, die SPD-Fraktion machte deshalb darauf aufmerksam, dass bei einer möglichen Erschließung die nicht unerheblichen Kosten von dem Investor  übernommen werden sollen.

Anregungen seitens des LBM (beteiligt wegen der Kreisstraße Michaelstraße), das Baugebiet sei gegen Lärm der Kreisstraße besonders zu schützen, mussten abgelehnt werden, schon jetzt ist das Gelände zur Michaelstraße bebaut und bewohnt, weshalb kein zusätzlich schützenswerter Wohnraum zur Michaelstraße hin entstehen wird und die Forderung abzulehnen ist.

 

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Im alten Hohn stand erneut auf der Tagesordnung. Hier ging es um die Annahme der Planurkunde und den Beschluss zur Offenlage. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Das Planungsbüro Dittrich gab die nötigen Erläuterungen. Zum einen ging es darum, dass für die Altablagerungsfläche ein Gutachten vorliegt mit der Aussage, dass einer Bebauung und Nutzung als Gewerbegebiet nichts entgegensteht. Das Gutachten wird nun Teil des BPlan-Verfahrens. Außerdem musste die Straßenführung im hinteren Teil den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Straßenparzellen wurden vermessen und sind nun ebenfalls verbindlicher Teil des BPlans. Das seinerzeit auf dem Gelände geplante Regenrückhaltebecken wird nun außerhalb des Planbereiches (unterhalb) errichtet werden. Das Niederschlagwasser des „Streif-Geländes“ wird dem Regenrückhaltebecken zugeführt werden. Alle weiteren Aspekte des Bebauungsplans (Ausweisung von öffentlichen Grünflächen am Rande des Gebietes, Neuanlage von Begrünungen an der Ausfahrt zum Alten Hohn im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen, Nutzung der Ausfahrt Alter Hohn nur noch als Feuerwehrrettungsweg, Zu- und Abfahrt des Verkehrs über eine noch auszubauende Zuführung zum Gewerbegebiet Farmersheck, Ausweisung von Mischgebiet für die bestehenden zwei Häuser an der alten Bahnhofstraße, Festlegung der Zulässigkeiten an Gewerbe (keine Vergnügungsstätten, Tankstellen z.B.), Festlegung der eingeschränkten Zulassung von Betriebswohnungen, Festlegung der überplanbaren Fläche zu 100 % (da dies bereits heute Fakt ist und keine Erweiterung darstellt), Festlegung des Lärmschutzes…) waren bereits in einer vorherigen Sitzung beraten und beschlossen worden.

Da laut BPlan das Niederschlagwasser dem Regenrückhaltebecken zuzuführen ist, Ortsbürgermeister Schneider zu Fragen der SPD nach möglichen Erschließungskosten für dieses Gebiet diese jedoch verneinte, stellte die SPD eine schriftliche Anfrage zu dem Komplex Regenwasserkanal zum Regenrückhaltebecken und sonstige Versorgungsleitungen im Gesamtgebiet. Die Anfrage der SPD erfasst auch weitere Aspekte wie die neue Kanalisation des Gebietes Im alten Hohn, Erlenweg, Gartenstraße, den nach sich ziehenden Straßenausbau, die Einführung wiederkehrender Beiträge, die Anfrage nach der versprochenen Einwohnerversammlung zum Straßenbauprogramm für die nächsten 10 Jahre.

Einen Monat nachdem der Rat sich auf sparsameres Haushalten geeinigt hatte, wurde seitens des Ortsbürgermeisters sein Bauprogramm für das Jahr 2013 vorgelegt.

 

Zum einen geht es um den Rad-/Gehweg von Oberwillscheid nach Willscheid. Wie bekannt hatte die Gemeinde hier vergebens jahrelang auf den Ausbau der L 252 gewartet. Da noch kein Ausbau in Sicht ist, soll der Rad-/Gehweg nach einhelliger Ansicht im Gemeinderat nun vorab ausgebaut werden. Die Kosten des Ausbaus müsste die Gemeinde auch beim gemeinsamen Ausbau mit dem Land selber tragen. Hierzu waren 70.000 Euro im Haushalt 2013 bereit gestellt und der Weg sollte aus Kostengründen erst einmal in Schotter ausgeführt werden. Da jedoch nun Mittel vom 1. Abschnitt des Rad/Gehweges (Vettelschoß – Willscheid, zurzeit im Bau) frei werden, sollen diese Mittel in den 2. Abschnitt umgeschichtet und ein Komplettausbau möglich werden. Die SPD erinnerte noch einmal daran, die Kosten durch die rechtzeitige Beteiligung der Versorgungsunternehmen, die zum Teil neue Leitungen verlegen wollen, zu minimieren.

 

Für einen Rad-/Gehweg Bahnhofsstraße Kalenborn waren keine Mittel im Haushalt 2013 bereit gestellt, trotzdem erscheinen Kosten für eine Beleuchtung und Lehrrohre im Arbeitsplan für 2013. Ein Schelm – so die SPD -, wer sich denkt, das Erscheinen dieses Maßnahme auf der vorgelegten Liste sei ein Versehen, aber können nicht Mittel auch im Nachtragshaushalt bereit gestellt werden und Tenor der Vorlage lautete Bauprogramm 2013. Die SPD beantragte deshalb die Herausnahme aus dem vorgelegten Arbeitsplan.

 

Für das Haus Erlenweg wurden im Haushalt 2013 mit den Stimmen aller Fraktionen als Kompromiss 90.000,00 Euro bereitgestellt. Als Baumaßnahmen schlägt der Ortsbürgermeister die Erneuerung von Fenstern im Untergeschoss (24.000,00 Euro) sowie eine Außendämmung (45.000,00 Euro) in obigem Bauprogramm 2013 vor. Während die SPD der Erneuerung der Fenster (in enger Abstimmung mit den Mietern) zustimmt, steht sie der Maßnahme Wärmedämmung solange ablehnend gegenüber, bis eine nachvollziehbare, überzeugende Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wird. Hintergrund: Das Gebäude Erlenweg hat sehr viele Fensterflächen, weshalb es immer wieder zu Kältebrücken kommen wird, da die schmalen Balken zwischen den Fenstern kaum zu dämmen sind, außerdem ist das Dach des Gebäudes nicht gedämmt (es wurde seinerzeit erneuert und eine Photovoltaikanlage installiert, ohne vorher gedämmt zu werden), d.h. die Wärme, die möglicherweise nicht mehr durch die Wände entweichen kann, geht zum Dach heraus, trotzdem soll uns die Dämmung der Wände 45.000,00 Euro kosten. Inwieweit der Boden im UG zu dämmen wäre, um wirkliche Energieeinsparungen zu erzielen wurde ebenfalls nicht geprüft und berücksichtigt. Ebenso bleibt die Eingangsanlage unter diesem Aspekt unberücksichtigt, die zweite Türe, die als Windfang dienen sollte, steht daueroffen.  Nur ein Gesamtkonzept zu Energieeinsparmöglichkeiten macht Sinn und wird von uns seit langem gefordert. Jetzt 45.000,00 Euro ohne Sinn und Verstand auszugeben geht nur gegen die Stimmen der SPD-Fraktion.

 

Zum Betriebsgelände Streif wurden seitens des Ortsbürgermeisters einige Maßnahmen zur Ausführung in 2013 benannt: auch hier eine Außendämmung und eine Dachsanierung, Erneuerung von Fenstern für um die 60.000,00 Euro. Hinzu kommen wohl weitere Kosten von mindestens 50.000,00, die zunächst erst im Ausschuss vorbesprochen wurden. Auch hier – so wir als SPD – fehlt ein Gesamtkonzept. Der Rat hat das Gelände und die Gebäude einmal gesehen, eine Überplanung, eine Richtlinie, eine Gesamtauflistung der nötigen und möglichen Maßnahmen gibt es nicht. Je nach Interesse einer Anmietung oder Anpachtung wird gehandelt.

Mehrfach hat die SPD angemerkt, dass es nicht Sache eines ehrenamtlichen Bürgermeisters ist, das Gebiet zu vermarkten, dass es nicht Sache eines ehrenamtlichen Rates ist, über diese für ihn undurchsichtigen Maßnahmen abzustimmen.

Aus diesem Grunde wurde seitens der SPD-Fraktion ein Antrag eingereicht, den Einstieg in eine Gründung einer Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft zu suchen, wir fordern eine Informationsveranstaltung hierzu (mögliche Teilnehmer: Gemeinde- und Städtebund, GSG Neuwied-Vertreter).

 

Die Bedenken und Anregungen der SPD-Fraktion zum Bauprogramm 2013 fanden bei CDU und FWG keine Berücksichtigung. Das vorgelegte Bauprogramm wurde, unverändert wie von Ortsbürgermeister Schneider vorgelegt, gegen die Stimmen der SPD verabschiedet. Wie wir unseren Bürgermeister kennen, werden die ersten Ausschreibungen und Preisanfragen in den kommenden Tagen und Wochen auf den Weg gebracht.

 

 

Unter TOP 6 verbarg sich eine brisante Angelegenheit. Es ging hierbei um eine Vereinbarung mit dem Abwasserwerk Linz, betr. ein mögliches Baugebiet Kau II.

Zur Vorgeschichte Baugebiet Kau II: Anfang der 90er Jahre hatte die OG Vettelschoß als mögliches weiteres Bauland das Gelände hinter der Straße Am Walde in der Verlängerung der Bergstraße vorgesehen. Aufgrund von Protesten wurde Mitte der 90er Jahre als Reservebauland ein möglicher zweiter Ring um das Baugebiet Kau anstelle des Baugebietes Bergstraße vom Rat favorisiert. Das nötige Verfahren zum Flächennutzungsplan wurde eingeleitet, 1997 z.B. die landespflegerische Stellungnahme eingeholt. Endgültig verabschiedet wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Linz mit dem Reservebauland Kau II im Jahre 2006.

Die Verbandsgemeindewerke planen für den Bereich Vettelschoß unterhalb des  Streifgeländes die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Grund hierfür sind hydraulische Berechnungen, die ein Auffangen des Niederschlagwassers aus den Bereichen Lerchenstraße, Michaelstraße, Gartenstraße, Erlenweg, Im alten Hohn … notwendig machen. Richtigerweise sollten in diese Überlegungen die zukünftigen Anforderungen eines Baugebietes Kau II einbezogen werden. Dieses Vorhaben wurde unzweifelhaft seitens des Abwasserwerkes mit dem Ortsbürgermeister vor der Planung besprochen, der Gemeinderat jedoch von diesem nicht informiert. Auch bei den gemeinsamen Haushaltsgesprächen gab es kein Wort des Ortsbürgermeisters zu dieser Angelegenheit. Der Gemeinderat erhielt erstmals Kenntnis im Bauausschuss am 6. März 2013.

Statt einer Diskussion im Rat zur rechten Zeit, ob und wenn ja wie und wann, wurde eine unterschriftsreife Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Linz vorgelegt, die vorsieht, dass sich die Ortsgemeinde Vettelschoß mit 512.184,76 Euro an dem Bau der Regenrückhaltebecken beteiligt (bis zu 10 Jahre gestundet bei Zahlung von jährlichen Zinsen (nach unserer Rechnung noch einmal 100.000,00 Euro für 10 Jahre)). Sollten die Kosten für das RRB 5 % höher ausfallen, würde sich der Gemeindeanteil entsprechend erhöhen. Zu diesen Kosten kommen bei tatsächlicher Erschließung des Baugebietes Kau II weitere Kosten hinzu: Straßenoberflächenentwässerung, Regen- und Schmutzwasserkanal, Schachtbauwerke und Hausanschlüsse, Gräben, Versickerungsanlagen, Einmalzahlungen ans Abwasserwerk.

Würde die Ortsgemeinde der Vereinbarung nicht zustimmen, würden die Regenrückhalteeinrichtungen kleiner dimensioniert, das Regenrückhaltebecken würde ausschließlich vom Abwasserwerk finanziert und müsste später für ein mögliches Baugebiet Kau II zu Lasten der Ortsgemeinde erweitert werden.

Ortsbürgermeister Schneider schlug vor, die Kosten der Beteiligung am Regenrückhaltebecken jährlich mit einem Betrag von 50.000,00 Euro + Zinsen zu tilgen statt jährlich Zinsen und erst in 10 Jahren die anteilige Bausumme (0,5 Mio.) zu zahlen.

Die CDU und die FWG stimmten der Vereinbarung ohne Bedenken zu.

Die SPD sprach zunächst ihren Unmut über die zu späte Einbeziehung des Rates aus. Dadurch sei eine ausführliche Prüfung und Diskussion – scheinbar ist diese nicht gewollt – verhindert worden. In zwei Wochen kann nicht ernsthaft geprüft werden, wann und ob ein mögliches Baugebiet Kau II zum Tragen kommt. Hierbei sei zu berücksichtigen:

  • der demografische Wandel (Rückgang der Bevölkerungszahlen, Drang in die Städte)
  • die beschlossene Privaterschließung für das Baugebiet Kalenborn III, IV und möglicherweise auch V (deren Erschließung ebenfalls durch das Trennsystem mit Regenrückhaltung teuer werden wird) mit über 100 Bauplätzen, dessen Umsetzung die Gemeinde vor eine Herkulesaufgabe stellen wird
  • die Wirkung der vielen Bauplätze auf den Altbestand (viele ältere Einwohner leben alleine in ihren Häusern), die älteren Häuser sollen möglichst weiter verkauft und saniert werden, Leerstände sind zu vermeiden
  • der möglichen Tausch des Baulandes Kau II gegen ein Bauland, bei dem die Gemeinde Eigentümer der Flächen ist und die Baugrundstücke weiterhin zu günstigen Konditionen an junge Familien weitergeben kann (Erbpacht), weder bei Kau II noch bei Kalenborn besitzt die Gemeinde nennenswertes Eigentum.
  • die grundsätzliche Frage, wie schnell man wachsen will und dabei bedenkt, mehr Baugebiete bedeuten mehr Infrastruktur vorhalten und unterhalten, bedeuten mehr laufende Kosten

 

Diese Fragen kann man unmöglich in zwei Wochen klären, aber allein die Stellung dieser Fragen bewirkte bei der SPD, davon auszugehen, dass ein Baugebiet Kau II die nächsten 20 – 30 Jahre nicht verwirklicht werden wird und eine Kostenbeteiligung am Regenrückhaltebecken in Höhe von einer halben Millionen plus 100.000,00 Euro Zinsen wirtschaftlich  nicht zu vertreten ist. Es können nicht in den nächsten 10 Jahren 600.000,00 Euro dem laufenden Haushalt entzogen werden, um später möglicherweise (wenn das Baugebiet denn überhaupt kommt) Einsparungen bei der Erweiterung des Regenrückhaltebeckens zu erzielen. Wir können als Rat von heute doch nicht verbindlich vorschreiben, wo unsere Nachfolger Baugebiete ausweisen werden. Nicht alles, was einmal unter bestimmten Gesichtspunkten beschlossen wurde, hat auf Dauer bestand, veränderte Rahmenbedingungen sind zu beachten und können zu anderen Lösungen führen. Auch weiß heute niemand, wie in 20 Jahren das Niederschlagwasser gesetzlich zu behandeln ist, vielleicht gilt dann für Neubaugebiete die Vorschrift, Regenwasser in Brauchwasseranlagen auf dem Grundstück zu belassen. Wer weiß das heute?

Die SPD lehnt eine Beteiligung am Regenrückhaltebecken zum jetzigen Zeitpunkt ab, lediglich die zusätzlichen Kosten der größeren Dimension des Ablaufkanals (der eine mögliche Erweiterung durch ein Baugebiet Kau II aufnehmen sollte) soll die Gemeinde tragen.

Gegen die Stimmen der SPD und einer Stimme aus den Reihen der CDU wurde die Vereinbarung von CDU und FWG beschlossen.

 

Dem Antrag der SPD zur Deckelung der Kosten Neubau und Umbau im Bestand Kindergarten Vettelschoß wurde entsprochen. Ziel des Antrages ist die Einhaltung der Gesamtbaukosten entsprechend den vorgesehenen Haushaltsmitteln (100.000,00 sollen noch im Nachtrag oder im kommenden Haushaltsjahr bereit gestellt werden) und die Vorlage der jeweiligen Baukostenschätzung, sowie der Bekanntgabe von Über-/Unterschreitung der Kostenschätzung bei Vergaben. Überplanmäßige Ausgaben auf der einen Seite müssen durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle aufgefangen werden, kein Aufblähen der Gesamtbaukosten.

 

 

Der Gemeinderat stimmte der Vereinnahmung von Spenden seitens der Sparkasse Neuwied für die Seniorenfeier und den Kindergarten Vettelschoß zu.

 

Auf Wunsch der FWG beschäftigte sich der Gemeinderat mit den geplanten Windkraftanlagen der Verbandsgemeinde Unkel, die im Bereich Asberg errichtet werden sollen. Die FWG beantragt, dass der Gemeinderat Vettelschoß sich den Ausführungen der VG Asbach anschließt, die weitaus ausführlicher seien, als die der VG Linz. Die FWG möchte die Windkraftanlage am Asberg mit allen Mitteln verhindern.

Ortsbürgermeister Schneider erläuterte die Situation, dass die VG Unkel Gebiete über die der gemeinsamen Potentialstudie hinaus ausgewiesen habe, die auch FFH –Flächen (besonders zu schützende Naturgebiete) in Richtung Kalenborn umfasse.

In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürger und Behörden) sind bereits umfassende Anregungen und Bedenken eingebracht worden. Die Gemeinde Vettelschoß werde eine Ausdehnung der Aufstellflächen bis fast an ihr Gemeindegebiet Kalenborn nicht hinnehmen.

Die Stellungnahmen der VG Linz und VG Asbach werden dem Protokoll beigefügt, damit jeder den gleichen Kenntnisstand hat. Der Antrag der FWG wird in der nächsten Gemeineratssitzung behandelt.

 

Seitens der SPD wurde vorgetragen, dass die überschäumenden Emotionen und  teilweise Falschvermutungen zurzeit jede sachliche Diskussion verhindern. Sie gibt zu bedenken, dass sämtliche Aspekte (Schutz von FFH-Gebieten, Vogel(Fledermaus)schutzgutachten, Beteiligung der Landespflege, Abstände zu Siedlungsflächen, Lärmimmissionen, Verschattungen (Diskoeffekt)) noch in der Überprüfung sind und das derzeit überplante Gebiet nach dieser Prüfung erheblich schrumpfen wird. Die Gemeinde Vettelschoß wird im weiteren Verfahren, dann mit den tatsächlich vorgesehenen Standflächen von Windkraftanlagen, beteiligt werden.

 

Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Linz zur Kenntnis nicht ohne den Hinweis, dass die Vorgaben seitens des DRK und der VG Linz durch die Jugendpflege gut erfüllt würden, sich die Ortsgemeinde Vettelschoß statt der hier beschriebenen Tätigkeiten aber eine aufsuchende Jugendarbeit wünsche, bislang vergebens.

 

 

Haushalt 2013 – Steuererhöhung beschlossen, Haushalt 2013 um 600.000 Euro gekürzt

Samstag, März 9th, 2013

Wie berichtet, konnte der Haushalt in der Januar-Ratssitzung nicht verabschiedet werden, weshalb am 14. Febr. eine erneute Beratung stattfand.

Nach gemeinsamer Besprechung aller Fraktionen wurde sich auf Einsparungen auf der Ausgabenseite des Haushaltes 2013 in Höhe von 617.500,00 Euro geeinigt.

Die Steuererhöhung der Grundsteuer A auf 285 %, der Grundsteuer B auf 338 % und der Gewerbesteuer auf 352 % wurde bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme verabschiedet, ebenso der um 617.500,00 Euro gekürzte Haushalt 2013.

Ortsbürgermeister Schneider machte in der Sitzung erneut in erster Linie die hohen Umlagezahlungen und hier die Progression für die finanzielle Situation der Gemeinde verantwortlich. Herr Nonnen von der CDU warb dafür, dass nicht vergessen werden dürfe, dass die Gemeinde jahrelang Grund- und Gewerbesteuer aus der Gemeindekasse mit sechsstelligen Summen subventioniert hat (und damit Bürgern und Unternehmen ein Plus in Kasse und Portemonnaie bescherte). Allen falle der Beschluss zur Steuererhöhung nicht leicht.

Die FWG benannte als eine der Hauptursachen der  Finanzmisere erneut das Bürgerhaus und teilte mit, wie schwer es ihr falle, den Bürgern diese Steuererhöhung zumuten zu müssen und dass die Entscheidung bei besserer Haushaltslage auch wieder nach unten korrigiert werden könne. Ein FWG-Mitglied stimmte gegen die Erhöhung und den Haushalt, weil er weiter dafür eintritt, den Kindergartenmensaanbau mindestens um ein Jahr zu verschieben. Als SPD-Fraktion konnten wir einer Verschiebung des Kindergartenanbaus nicht zustimmen. Der Kindergarten hat über die letzten Jahre große Umbrüche erlebt, erst wurden Kinder ab 2 Jahren, nun ab 1 Jahr aufgenommen. Das hat viel Flexibilität des Personals erfordert, auch in Bezug auf die Räumlichkeiten. Die Übermittagbetreuung wird von der Mehrzahl der Kinder in Anspruch genommen. Um dieser Sachlage gerecht zu werden, benötigen wir Mensa und Ruheraum, außerdem sind die Toiletten neu auszurichten auf die jüngeren Kindergartenbesucher. Auch wir als SPD hätten eine kostengünstigere Lösung bevorzugt, aber dass etwas gemacht werden muss, ist für uns unbestritten. Eine Verschiebung um ein oder zwei Jahre bringt keinen Gewinn in die Gemeindekassen, belastet aber ein, zwei Jahre länger Erzieher und Kinder.

Die jetzt beschlossene Steuererhöhung muss – so die SPD in der Ratssitzung – für sehr viele  Jahre die letzte sein. Der Wille zum soliden Wirtschaften  darf sich nicht nur auf dieses Haushaltsjahr beschränken, sondern muss sich in der Zukunft fortsetzen. Investitionen einfach um ein, zwei, drei  Jahre schieben, kann nicht die Lösung sein, wir müssen neue Wege finden z.B.

  • beim Bürgerhaus, den Vereinshäusern
  • beim Streif-Gelände
  • bei gemeindlichen Mietobjekten

Deshalb werden einige der Gedanken der siebenseitigen SPD-Einsparvorschläge in naher Zukunft in Anträge münden, sollte der Bürgermeister sie nicht von sich aus aufgreifen.

Die SPD regt an, dass sich alle Ratsmitglieder zweimal jährlich zu einem interfraktionellen Treffen zusammenfinden, um die aktuelle Finanzlage, aktuelle und kommende Projekte und deren Risiken zwanglos zu besprechen und gemeinsam offen und innovativ nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Immer wieder gehören dabei die fixen Kosten auf den Prüfstand. Man könnte das als eine Art Sparkommission oder Zukunftsworkshop bezeichnen. Förderlich dabei wäre, dass man bei Bedarf auch ratsfremden Sachverstand hinzuzieht.

Die Nachforderungsbescheide für die Grundsteuer 2013 gehen den Grundstückbesitzern in Kürze zu, die höheren Gewerbesteuerbescheide den Firmen. Auch wir als Opposition konnten diese Anhebung nicht ablehnen, die finanziellen Folgen von (Fehl)Entscheidungen der Vergangenheit sind nicht wegzuwünschen, Pflichtaufgaben und hohe Umlagezahlungen ebenso wenig. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Einführung der Progression sind noch zu prüfen.

Wir sagen in Richtung CDU und Ortsbürgermeister, wer umstrittene Entscheidungen wie das Forum mit seiner Mehrheit durchsetzt, muss auch ein Mehr an Verantwortung für die Folgen dieser Entscheidung übernehmen.

 

 

Bürgerdialog der SPD – Ergebnisse

Samstag, März 9th, 2013

Wir hatten Sie über den Bürgerdialog der SPD informiert und gebeten, auch Ihre Ideen einzubringen.

Der Bürgerdialog, bei dem insgesamt rund 40.000 Ideen gesammelt wurden,  hat in einem Bürgerkonvent mit 300 Bürgern und Bürgerinnen nachstehende Vorschläge als Priorität zur Aufnahme in das Regierungsprogramm der SPD erarbeitet. Das bedeutet nicht, dass die vielen anderen Vorschläge unter den Tisch fallen, auch sie werden in die weitere Ausrichtung der SPD einfließen.

  • Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohnes. 
  • Das Einnahmevolumen erhöhen, zum Beispiel: Reichensteuer, Spitzensteuer erhöhen. Sozialabgaben für alle Einkommensbereiche. 
  • Sozialer Wohnungsbau muss ausgebaut werden, auch für altersgerechte Wohnungen. 
  • Keine Sozialisierung von Verlusten und Kosten bei Privatisierung von Gewinnen (Energieversorgung, Banken, Bahn…). 
  • Wasserversorgung sollte weiterhin in staatlicher Hand bleiben. 
  • Bund soll Gesetzgebungskompetenz für Bildung bekommen durch Grundgesetz-Änderung. 
  • Einbeziehung aller Personen in die Krankenversicherung. 
  • Mehr Wertschätzung durch bessere Entlohnung bei Arbeitnehmern im sozialen Bereich (personenbzeogene Dienstleistungen). 
  • Wie die Bergwerke sollten auch die Energiekonzerne für Folgeschäden haften, indem sie Rückstellungen bilden. 
  • Förderprogramm von Ganztags-Kitas und -schulen durch den Bund. 
  • Neue Lastenverteilung, da Gemeinden überproportional belastet sind.

Wir finden es gut, dass Bürger sich einmischen und z.B. von der Politik ganz deutlich fordern, bei der Bildungspolitik den Enfluss des Bundes gegen die unterschiedlichen Bildungsangebote der Länder zu stärken sowie die Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung, die von der SPD in ihrer Bürgerversicherung schon über Jahre gefordert wird, deutlich zu unterstützen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wir möchten Sie auffordern, mischen Sie sich weiter ein. Schreiben Sie an die Parteien, sagen Sie Ihre Meinung.

Mindestlohn statt Lohnuntergrenze – eine Information der SPD

Freitag, März 1st, 2013

Gesetzlicher Mindestlohn statt schwarz-gelber „Lohnuntergrenze“
Sachstand: Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat im Februar 2013 einen Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in den Bundesrat eingebracht. Durch einen Mindestbruttolohn von 8,50 Euro stellen wir sicher, dass jede Arbeit in Deutschland anständig bezahlt wird. Maßstab dafür ist, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft leben können müssen. Aber auch Teilzeit- und Aushilfsbeschäftigte dürfen nicht mit Armutslöhnen abgespeist werden, denn auch sie verdienen für ihren Einsatz das gleiche Maß an Wertschätzung. Niedriglöhne – für die schwarz-gelb steht – signalisieren unmissverständlich: „Mehr bist Du uns nicht wert!“. Wer trotz Vollzeitstelle zum Sozialamt gehen und auf das Existenzminimum aufstocken muss, wird allein durch diese Lage zusätzlich herabgewürdigt. Dass Menschen auf diese Weise in Leistungsträger und Unzureichende auseinandersortiert werden, darf eine Gesellschaft nicht hinnehmen. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich: Mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet für einen Niedriglohn. 2,5 Millionen Menschen arbeiten für weniger als sechs Euro pro Stunde, 1,4 Millionen sogar für unter fünf Euro. Mehr als 1,3 Millionen Menschen müssen trotz Vollzeit-Job aufstocken. Die Betroffenen haben keine Chance, ausreichende Rentenansprüche zu erwerben oder vorzusorgen – und werden somit auch im Alter arm sein. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Durch unsere Initiative und den zu erwartenden Bundesratsbeschluss sind Union und FDP öffentlich stark unter Druck geraten. Trotzdem beharren sie auf ihrer „Lohnuntergrenze“, die sich aber auf den ersten Blick als Mogelpackung entpuppt und den Beschäftigten in Niedriglohn-Jobs in Wahrheit nicht hilft. Sie ist keine akzeptable Alternative zum Konzept eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns! Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Vorhaben und Argumenten:
Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Gilt nur dort, wo kein Tarifvertrag greift. Damit wird unterschlagen, dass besonders in typischen Frauenberufen auch die Tariflöhne nach wie vor zu niedrig sind!
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Gilt für alle abhängig Beschäftigten. Ohne Wenn und Aber!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Leiharbeiter bleiben durch die Hintertür unberücksichtigt, weil es in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge gibt – mit z.T. sehr niedrigen Entgelten.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn

Auch Leiharbeiter erhalten Mindestlohn! Es darf keine zusätzlichen Anreize geben, eigene Beschäftigte durch Leiharbeiter zu ersetzen.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Keine klare Absicherung für geringfügig Beschäftigte.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte. Es dürfen nicht noch mehr sozialversicherungspflichtige Stellen in Minijobs umgewandelt werden.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Unterschiedliche Lohnuntergrenzen in verschiendenen Regionen

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Nein! Arbeitnehmer in ländlichen oder strukturschwachen Regionen dürfen nicht beim Mindestlohn benachteiligt werden. Im Gegenteil müssen gerade dort attraktive Angebote gemacht werden, damit die Menschen vor Ort eine Perspektive für sich und ihre Familien sehen.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Keine gesetzliche Vorgabe über die Mindesthöhe der Lohnuntergrenze.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Klare gesetzliche Regelung: Mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Anpassungen an Preis- und Wirtschaftsentwicklung sind nur nach oben möglich.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Die CDU will die Lohnuntergrenzen durch die Tarifpartner aushandeln lassen.
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Spätere Erhöhungen des Mindestlohns sollen durch eine Kommission aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und unabhängigen Wissenschaftlern erarbeitet werden. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände treten hier nicht als Tarifparteien auf – sondern als Sachverständige, die einem gemeinsamen Ziel verpflichtet sind. Die Höhe des Mindestlohns soll ja gerade nicht von den Machtverhältnissen abhängen!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Einzelregelungen für verschiedene Branchen.

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Einheitlicher Mindestlohn für alle Branchen! Zu viele Berufe werden nach wie vor als reiner Zuverdienst für Frauen bewertet. Das muss sich ändern: Ein Vollzeitjob muss zum Lebensunterhalt ausreichen!

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Die CDU behauptet, ein gesetzlicher Mindestlohn untergrabe die Tarifautonomie. In Wahrheit geht es ihr nur darum, dass sich an den bestehenden Machtverhältnissen möglichst wenig ändert!
Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn stellt lediglich eine Notfallsicherung für die Tarifpartnerschaft dar und beschreibt das Minimum dessen, was der Anstand gebietet. Oberhalb dieser Leitplanke haben die Tarifparteien sämtliche Gestaltungsfreiheiten. Unter gutem Geld für gute Arbeit verstehen wir selbstverständlich mehr als 8,50 Euro.

Fälschung: Lohnuntergrenze der CDU
Angeblich vernichtet ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze

Original SPD: Gesetzlicher Mindestlohn
In 20 von 27 EU-Ländern gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, ohne dass ein solcher Zusammenhang zu beobachten wäre. Armutslöhne sind keine ökonomische Notwendigkeit, sondern Ergebnis ungleicher Machtverhältnisse.

Fazit: Das Lohnuntergrenze-Konzept der CDU löst die Probleme im Niedriglohnsektor nicht. Es ist nicht geeignet sicherzustellen, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit gut leben können. Unser Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn dagegen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam vor Ausbeutung. Die CDU darf mit ihrem Etikettenschwindel nicht durchkommen. Gemeinsam müssen wir unsere Argumente immer wieder vorbringen und weiter Druck machen, bis der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn eingeführt ist. Es gibt keinen Grund, damit bis nach der Bundestagswahl zu warten!