49. Gemeinderatssitzung am 7. Mai 2014

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Die Tagesordnung wurde erweitert um
• Einleitung von Niederschlagwasser in den Erpeler Bach
• Bericht Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfung der Gemeindehäuser
In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Nachdem in der 48. Sitzung dem Gemeinderat durch die Leiterin der Tiefbauabteilung/des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Linz, Frau Stirba, die Planung zum Ausbau des 2. BA Kalenborner Straße, L 252, vorgestellt wurde (s. hierzu Bericht über die 48. Gemeinderatssitzung auf dieser Homepage) und die Anlieger in einer Anliegerversammlung am 14. April 2014 (grobe Inhaltswiedergabe s. ebenfalls 48. Gemeinderatssitzung), wurde dem Gemeinderat nunmehr eine Beschlussvorlage zu den Ausbaubeiträgen zur Entscheidung vorgelegt.
Zunächst erläuterte Ortsbürgermeister Schneider die Beschlusslage:
– Ausbaubeschluss 2. BA L 252, Kalenborner Straße, Nebenanlagen, vom Erpeler Weg bis untere Ausfahrt Alte Schulstraße (Gehweganlage und Beleuchtung)
– Zurkenntnisnahme der Deckensanierung der L 252 Kalenborner Straße im Bereich Erpeler Weg bis Bucherfelderweg durch den Landesbetrieb (hierdurch entstehen keine Kosten für Anlieger und Gemeinde)
– Beschluss zur Erneuerung der Beleuchtungskörper in dem Bereich Bucherfeldweg – Erpeler Weg (laut Tiefbauabteilung auf unsere Nachfragen: 3 Leuchten, keine Erdarbeiten)
Weiter wurde ausgeführt (und zum besseren Verständnis in diesem Bericht von uns ergänzt):
Zu Beiträgen herangezogen werden gemäß § 10 Kommunalabgabengesetz RLP alle Grundstücke, die Zugang oder Zufahrt zur ausgebauten Verkehrsanlage haben und baulich nutzbar sind (Art und Nutzung der Bebauung werden entsprechend gewertet). Welche Grundstücke zur ausgebauten Verkehrsanlage gehören, richtet sich nach der sogenannten „natürlichen Betrachtungsweise“.
Wie im Zuge der Diskussion zu den Wiederkehrenden Beiträgen (WKB) bereits erläutert, dürfen in einer Straße zwar einzelne Bauabschnitte gebildet werden aber keine Abrechnungsabschnitte. D.h. nach der oben erwähnten „natürlichen Betrachtungsweise“ schließt die Rechtsprechung aus, dass Bauabschnitt und Abrechnungsabschnitt übereinstimmen, vielmehr wird die gesamte Straße zu Beiträgen herangezogen. Dies kann nur durch eindeutig trennende Gegebenheiten unterbrochen werden (Bahnübergang, Kreisel, Bäche, Brücken ….) oder aber – wie es bei der Kalenborner Straße der Fall ist – durch eine mindestens 100 m lange Unterbrechung der Ortsdurchfahrt.
Zur Erläuterung: Der Bereich der Kalenborner Straße zwischen Oberwillscheider Weg und der ersten Einfahrt In der Mark befindet sich außerhalb der Ortslage. Auch wenn Grundstücke dort mittlerweile bebaut sind, so mussten sie einen großen Mindestabstand zu den L 252 einhalten und ihre Erschließung führt über die Straßen In der Mark und Bernhardstraße.
Demzufolge bildet laut bestehender Rechtslage die Kalenborner Straße von der ersten Einfahrt In der Mark bis zur unteren Einfahrt Alte Schulstraße eine Abrechnungseinheit, das bedeute, alle Grundstücke in diesem Bereich werden zu Ausbaubeiträgen für den 2. BA Nebenanlagen L 252 Kalenborner Straße, herangezogen. (Variante A)
Die Fachabteilung der VG Linz eröffnete dem Gemeinderat eine weitere Variante: Es ist möglich, beim LBM eine durchgehende Festsetzung der Ortsdurchfahrt zu beantragen, der Bereich In der Mark bis Oberwillscheider Weg wäre nicht länger außerhalb der Ortslage. Danach würden dann alle anliegenden, baulich nutzbaren Grundstücke der Kalenborner Straße entweder bis zur Bahnhofstraße (falls der stillgelegte Bahnübergang als trennendes Element gewertet wird, bzw. der Bereich Bahnhofstraße bis Asbacher Straße ebenfalls außerhalb der Ortslage liegt) oder aber bis zur Asbacher Straße zu Beiträgen herangezogen. (Variante B)
Während laut rechtlichen Vorgaben bei der Variante A nur ein Gemeindeanteil von 25 + 5 % „Beurteilungsspielraum“ möglich sei, wäre für die Variante B ein Gemeindeanteil von 40 % möglich, deshalb weil bei Variante B mehr Gemeindestraßen in die Kalenborner Straße münden und der fußläufige Verkehr zur Kirche und den Geschäften mehr Durchgangsfußgängerverkehr bedeutet.
Der Rat sollte entscheiden:
Beibehaltung der Ortsdurchfahrtsgrenzen
Festlegung des Gemeindeanteils auf 25, höchstens 30 % (s. Begründung durch die Fachabteilung)
Beschluss von Vorausleistungen in 3 Raten innerhalb von 3, 6 und 9 Monaten
Beauftragung der Verwaltung, ab Beginn der Baumaßnahme Vorausleistungsbescheide zu erlassen.
In diesem Fall würden alle Anlieger der Kalenborner Straße von der unteren Einfahrt Alte Schulstraße bis zur oberen Einmündung In der Mark zu Anliegerbeiträgen herangezogen. D.h. 70-75 % der Baukosten der Nebenanlagen würden auf diese Anlieger umgelegt, entsprechend ihrer bebaubaren Grundstücke und deren baulicher Nutzung.

oder
Antrag auf Aufhebung der Ortsdurchfahrtsgrenzen
Festlegung des Gemeindeanteils auf 40 % (s. Begründung durch die Fachabteilung)
Beschluss von Vorausleistungen in 3 Raten innerhalb von 3, 6 und 9 Monaten
Beauftragung der Verwaltung, ab Beginn der Baumaßnahme Vorausleistungsbescheide zu erlassen.
In diesem Fall würden alle Anlieger der Kalenborner Straße von der unteren Einfahrt Alte Schulstraße bis zur Einmündung Bahnhofstraße oder Einmündung Asbacher Straße (was noch zu prüfen sei) zu Anliegerbeiträgen herangezogen. D.h. 60 % der Baukosten der Nebenanla-gen würden auf diese Anlieger umgelegt, entsprechend ihrer bebaubaren Grundstücke und deren baulicher Nutzung.

Die CDU in Person von Herrn Nonnen teilte mit, dass das Vorgeschilderte innerhalb der Frak-tion ausführlich beraten wurde, dass die gegebene Rechtsprechung keine andere Entscheidung als Variante A oder B zuließe und die CDU-Fraktion die Variante A beschließen werde. Sie befürworte einen Anliegeranteil von 30 % .
Die SPD-Fraktion trug vor:
Beide Varianten sind nach ihrem Empfinden ungerecht.

Der 2. Ausbauabschnitt Kalenborner Straße gehe vom Erpeler Weg bis zur Alten Schulstraße, die Deckschicht wird vom Erpeler Weg bis zum Bucherfelderweg erneuert, ebenso die Lam-penkörper.
Nach geltendem Recht aber sollen auch die Anlieger bis zur oberen Einfahrt In der Mark oder aber bis zur Bahnhofstraße/Asbacher Straße mit zahlen, obwohl sie zum 1. Bauabschnitt, im Gegensatz zu den Anliegern des 2. Bauabschnittes, bereits einen Ausbaubeitrag geleistet haben. Im Umkehrschluss müssen auch die Anlieger des unteren Abschnittes später Anliegerbeiträge zahlen, wenn der obere Teil erneuert wird.

Bereits beim Ausbau des Willscheider Weges mussten die Ausbaubeiträge auch vom unteren, nicht ausgebauten Teil mit getragen werden, Klagen seien, soweit bekannt, noch anhängig. Auch gegen die auszustellenden Bescheide Kalenborner Straße werde es Klagen geben, in diesem Zuge werde die Gesamtbetrachtung der Straße mit den bestehenden Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Prüfstand kommen, auch die Höhe des Gemeindeanteils. Der Begriff, nachdem sich die Rechtsprechung richte, die „natürliche Betrachtungsweise“, sei für niemanden nachvollziehbar, die Entscheidung der Gerichte nicht vorhersehbar.

Variante A belaste weniger Grundstücksbesitzer, dafür diese aber deutlich höher. Variante B führe dazu, dass noch mehr Grundstücksbesitzer des 1. Bauabschnittes belastet würden, die Beitragslast für die einzelnen würde aber deutlich sinken.

Unter dem Eindruck des Vorgeschilderten beantragte die SPD-Fraktion:
durch die VG Linz prüfen zu lassen, ob eine amtliche Einwohnerbefragung zur Einführung Wiederkehrender Beiträge direkt im Anschluss an die Kommunalwahlen durchgeführt werden könne, und ggf. entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Das Ergebnis sollte noch vor Baubeginn des Ausbaus der Nebenanlagen durch den Rat beschlossen werden. (Das Urteil BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit von WKB sei für Aug. dieses Jahres terminiert.)
Des weiteren müsse vor einer endgültigen Abstimmung über Variante A oder B eine weitere Anliegerversammlung ausdrücklich für alle Anwohner der Kalenborner Straße durchgeführt werden, um den Anliegern die komplexe Gesetzeslage zu erläutern und die zu erwartenden Baukosten zu benennen. Es hätten alle Anwohner, die bezahlen sollen, das Recht auf ausführliche Informationen zum geplanten Ausbau. Außerdem sollten Anlieger grundsätzlich nicht erst nach einem Beschluss zum Gemeindeanteil an den Ausbaubeiträgen informiert werden.

In dieser Sitzung sollte also kein Beschluss zu den Anliegerbeiträgen gefasst werden. Sollte es vor Baubeginn der Nebenanlagen nicht möglich sein, zu wiederkehrenden Beiträgen zu befragen oder aber die Befragung ergeben, dass WKB nicht eingeführt werden sollen, so tendiere die SPD-Fraktion bei einer Abstimmung zu den Ausbaukosten Nebenanlagen L 252, 2. BA, zur Variante A : Beibehaltung der Ortsdurchfahrtsgrenzen und einen Gemeindeanteil von 30 % und empfiehlt den betroffenen Anliegern des 1. Ausbauabschnittes, – im Wege einer Sammelklage – eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

Den Ausführungen der SPD schloss sich Herr Stockhausen (CDU) ausdrücklich an.
Die FWG bemängelte, dass für den Gemeinderat aus rechtlicher Sicht keine andere Entscheidung möglich sei. Sie schlug vor, den Gemeindeanteil auf 50 % zu erhöhen. Ansonsten sprach sie sich ebenfalls für die Variante A aus, aber ausdrücklich unter Protest.
Ortsbürgermeister Schneider erklärte, dass ein Anliegeranteil von 50 % rechtlich nicht möglich sei und deshalb nicht beschlossen werden könne (ein solcher Beschluss wäre rechtswidrig und sei auszusetzen).
Ortsbürgermeister Schneider sprach sich dafür aus, bereits heute eine Entscheidung zwischen Variante A und B zu treffen, die durch den neu gewählten Rat revidiert werden könne.
Herr Nonnen von der CDU erklärte, dass der Antrag der SPD, vor Beschluss zu den Ausbaubeiträgen die Einwohnerbefragung zu WKB durchzuführen, und vorab eine weitere Anliegerversammlung einzuberufen, zu Zeitverzögerungen führen würde und die Gesamtmaßnahme gefährde. Dies sei – wo man so lange für den Ausbau der Straße gekämpft habe – nicht zu vertreten.
Dem widersprach die SPD, eine einfache Einwohnerbefragung könne direkt nach den Wahlen durch die VG Linz durchgeführt werden. Es bedarf lediglich der Festlegung der zu stellenden Frage (in der Konstituierenden Gemeinderatssitzung Juni) und die Versendung an die Einwohner. Dies geschehe in Briefform und bedürfe keiner Wahlhandlung. Bereits im August könne das Ergebnis feststehen und der Beschluss über die Ausbaugebühren, sollte das Votum gegen WKB ausfallen, vor Baubeginn der Maßnahme gefasst werden. Alle Fraktionen seien sich einig, dass man zur Variante A tendiere.
Ortsbürgermeister Schneider ließ über die Beschlussvorschläge aus der Sitzungsvorlage abstimmen.
Bei 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion und 2 CDU-Fraktionsmitglieder) stimmte der Gemeinderat für die oben benannte Variante A.
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat für den Gemeindeanteil von 30 %.
Bei 9 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen stimmte der Rat für Vorausleistungen in drei Raten (3, 6 und 9 Monate nach Baubeginn)
Die Frage der Vorausleistungen wurde kontrovers diskutiert. Früher seien diese Vorausleistungen nicht erhoben worden. Bürgermeister Schneider erläuterte, dass zu Beginn einer Baumaßnahme Vorausleistungen in der gesamten Höhe oder aber in Raten beschlossen werden können und die zeitliche Abfolge der Raten sich an den entstehenden Baukosten ausrichte.
Bei 6 Enthaltungen und 4 Gegenstimmen wurde die Verwaltung beauftragt, mit Beginn der Baumaßnahme die Vorausleistungsbescheide zu versenden.
Aus den Reihen der CDU wurde die Frage gestellt, ob es eingehalten werde, wie in der Anliegerversammlung angekündigt durch die VG Linz, dass Mitte Mai eine Kostenschätzung der Baukosten Nebenanlagen genannt werden könnte. Dies konnte nicht beantwortet werden.
Auf eine ausdrückliche Nachfrage am Ende der Sitzung durch Herrn Marquardt (SPD-Fraktion), ob eine Einwohnerbefragung zur Einführung von WKB noch vor Baubeginn auf den Weg gebracht werde, also Vorbereitungen hierzu getroffen würden, teilte der Ortsbürgermeister ohne Widerspruch aus den Reihen von CDU und FWG mit, dass dieser Antrag vor der Sitzung hätte schriftlich gestellt werden müssen, was nicht geschehen sei.
An dieser Stelle möchten wir informieren, dass Frau Eckhardt (die sich auf der offene Liste der SPD um ein Gemeinderatsmandat bewirbt) initiativ geworden ist und sich beim LBM für eine Querungshilfe im Bereich der Bushaltestellen einsetzte. Das LBM hat ihr gegenüber Bereitschaft signalisiert, diese Überlegungen beim Ausbau der Kalenborner Straße zu berücksichtigen und prüft zusammen mit den Fachabteilung in Linz Lösungsmöglichkeiten.

Bei den weiteren Planungen zum Ausbau der L 252 zwischen Kalenborn und Vettelschoß ist die Erneuerung eines Gewässerdurchlasses in den Erpeler Bach vorgesehen. Die Gemeinde Vettelschoß soll dieser Maßnahme und damit der Einleitung von Niederschlagwasser in den Erpeler Bach zustimmen. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird das LBM bei der zuständigen Behörde SGD Nord beantragen. Kosten für die Gemeinde entstehen keine. Frau Schlatzke gab zu bedenken, dass der Erpeler Bach schon heute oft überlaufe bei Gewitterregen. Herr Haußer gab zu bedenken, dass kein verunreinigtes Niederschlagwasser dem Erpeler Bach zugeführt werden dürfe. Ortsbürgermeister Schneider versicherte, dass die Gesamtmaßnahme von der zuständigen Behörde ausführlich geprüft werde.
Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung wurde der Einleitung von Niederschlagwasser in den Erpeler Bach zugestimmt und die Planung akzeptiert.
Der Gemeinderat war aufgefordert einen Beitrittsbeschluss zum Haushalt 2014 zu treffen. Der Kommunalaufsicht war der (mit den Stimmen der CDU) verabschiedete Haushalt 2014 zur Genehmigung vorgelegt worden. Es wurden rechtliche Bedenken gegen die Festsetzung der (zu niedrigen) Steuerhebesätze sowie zu verschiedenen Haushaltsansätzen geäußert. Es wurde Schriftverkehr und Gespräche zwischen Kommunalaufsicht und Bürgermeister geführt und mündeten in einem Ergebnis, nach dem Ausgaben um 703.000,00 Euro, Verpflichtungs-ermächtigungen für 2015 um 170.000,00 Euro gekürzt wurden bei gleichzeitigen Einnahme-kürzungen in Höhe von 185.500,00 Euro.
Gestrichen wurden u.a. die Baukosten der Nebenanlagen L 252, sie wurden auf 2015 verschoben, und die zusätzliche Honorarforderung Architekt Bürgerhaus, die bei Fälligwerden im Nachtrag zu leisten sein werden, immerhin 130.000 Euro. Es wird auch keine Schifffahrt für die Senioren geben in diesem Jahr, diese freiwillige Leistung wurde ebenfalls gestrichen. Der Ansatz für den Erwerb von Grundvermögen wurde nahezu gestrichen, was Auswirkungen auf das Baugebiet Kalenborn haben wird. Alle Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen wurden geschoben, usw. usw.
Zusätzlich ist die Gemeinde aufgefordert, weitere 122.098,– Euro einzusparen, zusätzlich einzunehmen oder aber die Steuern zu erhöhen.

Die CDU kündigte an, den Beitrittsbeschluss zu fassen. Dass weitere gut 120.000,00 Euro einzusparen sind, beruhe auf den Mindereinnahmen, die entstehen, weil die Gemeinde die Steuersätze nicht auf den Nivellierungssatz angehoben habe.

Laut Ortsbürgermeister Schneider sei dieser Betrag durch Grundstücksverkäufe zu erzielen.

Die FWG kritisierte, dass weitere 120.000,00 Euro einzusparen sind und die Fraktionen nicht informiert waren bis zu dieser Sitzung.
Weil sie die Forderung nach weiteren Einsparungen als Mehrfachbestrafung einer Gemeinde, die ihre Steuern nicht auf Nivellierungsniveau anhebt, empfinde, kündigte sie an, dem Beitrittsbeschluss nicht zuzustimmen.

Die SPD-Fraktion kritisierte, dass ihr nur das Ergebnis der Verhandlungen, nicht aber der Schriftwechsel oder Gesprächsvermerke vorliegen. Hier habe wieder nur einer verhandelt und beeinflusst, was letztlich gestrichen wird und was nicht.

Einvernehmlich war zwischen den Fraktionen beschlossen worden, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die vorbehaltlos nach Einspar- oder zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten suchen sollte.
Die SPD-Fraktion hat die Mitglieder der Arbeitsgruppe zeitnah benannt und um Einladung zur Konstituierung gebeten. Vergeblich.
Munter wurden weiter in Bauausschusssitzungen Vergaben getätigt. Die jeweiligen Sitzungsvorlagen dazu wurden fast immer erst in den Sitzungen vorgelegt. So war ein Abwägen, was bei den zur Verfügung stehenden geringen Haushaltsmitteln umgesetzt werden kann, unmöglich gemacht. Sicher lasse sich jede einzelne Maßnahme begründen, bei der desolaten Haushaltslage müsse jedoch alles im Gesamtzusammenhang gesehen werden und zwar vom gesamten Rat.

Die SPD werde dem Beitrittsbeschluss nicht zustimmen, weil wiederholt den Ankündigungen, gemeinsam Ein- und Ausgaben zu durchleuchten und ein zukunftsfähiges Konzept zu erstellen, keine Taten gefolgt sind. Die Beratungen der AG noch vor den Wahlen hätten durchaus Sinn gemacht, da die Mitglieder bereits im Thema seien nach fünf Jahren Ratsarbeit.

Der Ortsbürgermeister machte deutlich, dass, sollte heute kein Beitrittsbeschluss gefasst werden, die Gemeinde nicht handlungsfähig sei, da sie keinen gültigen Haushalt habe. Er schlug eine Sitzungsunterbrechung vor.

Die Sitzung wurde für 10 Minuten unterbrochen.

Bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen der SPD-Fraktion wurde der Beitrittsbeschluss gefasst.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Herr Nonnen, erläuterte die Prüfung der Gemeindehäuser vom 6.5.14. Das Vereinshaus Willscheider Berg hatte in den Jahren 2011—2013 insgesamt 12.580,00 Euro Mieteinnahmen, das Gemeindehaus Kalenborn 16.680,00 Euro (davon in 2011-12 10.580,00 Euro eines gewerblichen Mieters), die Grillhütte 2.150,00 Euro.
Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben.
Von Herrn Haußer wurde zum wiederholten Male kritisiert, dass keine paginierten Quittungsblöcke verwendet werden.
Der Gemeinderat entlastete einstimmig die mit der Verwaltung der Bürgerhäuser betroffenen Personen.
Aus dem Rat wurde die Frage gestellt, warum das Bürgerhaus nicht geprüft werde. Es wurde zugesagt, dass dies bei der nächsten Prüfung nachgeholt werde.

Zum Ende dankten FWG und SPD Ortsbürgermeister Schneider für seinen Einsatz für die Ortsgemeinde und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute, mehr Zeit für Familie und Hobbys. Der Ortsbürgermeister bedankte sich für die guten Wünsche und teilte mit, dass er sich u.a. der Heimatforschung widmen werde.