Aktuelles zur Windkraft am Asberg

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Die bisher vorliegenden Ergebnisse im Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Verbandgemeinde Unkel zur Windkraftanlage rund um den Asberg haben erbracht, dass eine Windkraftanlage im geplanten Ausmaß, wenn überhaupt noch, an diesem Standort nach den bestehenden Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan des Landes Rheinland-Pfalz nicht umsetzbar ist. Das ist den bisher vorliegenden Gutachten der Verbandsgemeinde Unkel zu entnehmen. Die Planung der VG Unkel ist somit überholt.
Den Gutachten ist weiter zu entnehmen, dass der bislang noch in Frage kommende Abstand von Kretzhaus/Kalenborn zum nächsten, zurzeit noch geplanten Windrad sich auf 1.700 m vergrößert hat.
Geplant waren zunächst 17 Windräder, bereits heute reduzieren sich diese auf noch 5 Windräder (so eine Pressemitteilung der VG Unkel), eine weitere Reduzierung wird von der VG Unkel nicht ausgeschlossen, da Gutachten und die endgültige Landschaftsbildvisualisierung noch ausstehen. Standorte dieser 5 Windräder wären beim jetzigen Stand noch der Bereich nahe dem Auge Gottes sowie an der Hangkante zum Rhein. Die Gebiete der Ortsgemeinde Erpel in direkter Nachbarschaft zum Ortsteil Kalenborn wären bereits heute als Standort für Windräder auszuschließen.
Die noch ausstehenden Gutachten (zu Fledermäusen und Gelbbauchunke sowie zur Schutzzone zu FaunaHabitatGebieten Asberg und Siebengebirge) werden – so weiterhin unsere Überzeugung – die Anzahl tatsächlich genehmigungsfähiger Windräder bis zur endgültigen Unwirtschaftlichkeit eines Windparks am Asberg (weiter) reduzieren.
Würde der Flächennutzungsplan der VG Unkel nicht zu Ende geführt, würden die Flächen rund um den Asberg der Gruppe (nicht überplanter) Restflächen im Raumordnungsplan des Landes Rheinland-Pfalz zugeordnet. Diese sind zur Nutzung für Windkraft zwar nicht ausgewiesen, aber eben auch nicht ausgeschlossen. Ein Flächennutzungsplan weist nicht nur Vorrangflächen für Windkraft aus, er legt auch Ausschlussgebiete fest. Es dürfte daher im Interesse aller Windparkgegner Asberg sein, dass das Flächennutzungsplanverfahren der VG Unkel zu Ende geführt wird, damit Gebiete um den Asberg von der Nutzung für Windkraft explizit ausgeschlossen werden.
Die OG Vettelschoß wird im laufenden Flächennutzungsplanverfahren der VG Unkel offiziell beteiligt (damit wird in der 1. Jahreshälfte 2015 gerechnet) und ihre Stellungnahme auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse aus allen Gutachten abgeben.
Sollte die Umsetzung des Flächennutzungsplanes der VG Unkel zur Windkraft am Asberg – entgegen unserer Prognose – Anlass zu Bedenken und Einwänden geben, steht der Gemeinde, aber auch jedem einzelnen der Klageweg offen.
Grundsätzlich wünscht sich die SPD-Fraktion im Gemeinderat Vettelschoß, die Diskussion um die notwendige Energiewende würde sachlich und nicht vorrangig aus dem Blickwinkel des Eigennutzes geführt.

Im Verfahren Raumordnungsplan RLP war hinsichtlich Windkraft im Ortsgemeinderat Vettelschoß am 16.12.2014 beantragt worden, den Passus, der Natur und Tiere im Rahmen von Aufstellungen von Windkraftanlagen schützen soll, dahingehend zu erweitern, dass auch der Mensch geschützt werden muss. Dem Ansinnen konnten sich alle Fraktionen anschließen.
Nicht anschließen konnte sich die SPD-Fraktion einer voll inhaltlichen Übernahme der Stellungnahme der Ortsgemeinde Windhagen, die eine 38seitige Vorlage der Bürgerinitiative Romantischer Rhein beinhaltete. Diese 38 Seiten enthalten in Teilen Aussagen, die unsachlich und damit der Sache nicht dienlich sind und/oder in ihrer getroffenen Aussage nicht mitgetragen werden können. Da die FWG-Fraktion auf Übernahme dieser Vorlage bestand, hat die SPD an der Abstimmung darüber nicht teilgenommen.