Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation Willscheider Weg – Bereich Schule/Sportzentrum und Kindertagesstätte

image_pdfimage_print

Der Willscheider Weg ist vor Grundschule und Sporthalle als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrs-
zeichen 325.1 und 325.2) gekennzeichnet. Die geforderte Geschwindigkeit von max. 7 km/h in diesem

Bereich wird so gut wie nie eingehalten, oft sogar deutlich überschritten.

Der Straßenabschnitt wird widerrechtlich zugeparkt und ist für Kinder unübersichtlich und gefähr-
lich (Fahrzeuge und Fußgänger sind hier gleichberechtigt). Der farbliche gekennzeichnete Randbe-
reich wird als ausgewiesener Parkstreifen wahrgenommen und entsprechend genutzt, obwohl dies

von Planer und Kommune so nicht vorgesehen war. Sportler, besonders aber auch Eltern, die ihre
Kinder zur Schule und zur Kindertagesstätte bringen, nehmen wenig Rücksicht auf die Kleinsten.
Halteverbotsschilder sind in einem Verkehrsberuhigten Bereich unzulässig.

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag mit dem Ziel die Situation in diesem Bereich zu ent-
schärfen:

 Parkraum an Grundschule/Sporthallenzuwegung, Kindertagesstätte mit einer Höchstparkdau-
er (Parkscheibe) von 1⁄2 Std. Mo-Fr in der Zeit von 7.00 bis 16.30 Uhr, ausweisen (d.h. Perso-
nal von Schule und KiTa müssen den Parkplatz unterhalb der Kindertagesstätte nutzen). Für

Grundschulleitung und Hausmeister/Bauhof jeweils ein Parkplatz vor Grundschule/Sporthal-
lenzuwegung, für Kindertagesstättenleitung und Hausmeister/Bauhof jeweils ein Parkplatz

vor der Kindertagesstätte markieren.
Außerdem jeweils einen Behindertenparkplatz vor den Einrichtungen ausweisen .
 Markierung von Parktaschen auf dem Platz vor der Sporthalle, um wildes Parken und damit
Verlust von Parkraum zu vermeiden

 

 Deutliche Kennzeichnung von Ein- und Ausfahrt, um die Zufahrt zum Parkraum jederzeit zu
gewährleisten.

 Im vorderen Bereich dieser Parkfläche in der Nachbarschaft zur KiTa Parktaschen mit Park-
scheibe für Abhol-/Bringfahrten mit Parkzeitbegrenzung von 1⁄2 Std. Mo-Fr in der Zeit von

7.00 bis 16.30 Uhr ausweisen

Damit stünden ausreichend freie Parkplätze zum Bringen und Abholen der Kinder (Kinderta-
gesstätte und Grundschule) direkt vor den Einrichtungen zur Verfügung

 Umwandlung des verkehrsberuhigten Bereichs in eine 30 km/h Zone, damit absolutes Halte-
verbot auf beiden Straßenseiten vor Grundschule, Sporthalle und KiTa ausgesprochen werden kann.

 Im Bereich des farblich gekennzeichneten Seitenstreifens (also der Schule gegenüberliegende
Straßenseite) absolutes Halteverbot Mo-Fr in der Zeit von 7.00 bis 16.30 Uhr
 Deutliche Hinweise auf die Parkmöglichkeiten hinter der Kindertagesstätte und entlang der
Straße Zum Blauen See installieren.

 Vermehrte Kontrollen, vor allem intensiv nach Umsetzung der Maßnahmen, durch Ordnungs-
amt in den Bring- und Abholzeiten der Kinder Halteverbote und von Parkscheiben.

Finanzierung: geringe Kosten (Schilder, Markierungen) aus laufendem Unterhaltungsansatz Stra-
ßen/Wege/Plätze zu zahlen

Umsetzung sofort möglich.