5. Gemeinderatssitzung am 20. November 2019

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Anmerkung/Meinung der Redaktion (die aufgrund des Sitzungsverlaufes ausführlicher erfolgt als gewöhnlich), um komplexe Sachverhalte zu erläutern und zu bewerten

 

Der Jahresabschluss 2018 war im Rechnungsprüfungsausschuss in zwei Sitzungen und mehreren schriftlichen, telefonischen und persönlichen Gesprächen behandelt worden.

Zum vorgelegten Bericht waren von den Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern eine Vielzahl von Erläuterungsfragen gestellt worden. Schwerpunktmäßig wurden u.a. folgende Bereiche geprüft:

  • Unterhaltungskosten Bahnhofstraße 19
  • Mieten und Pachten sowie Bewirtschaftungskosten Streifgelände/-büro
  • sonstige betriebliche Steueraufwendungen
  • Umsatz/Steueraufwendungen
  • Erträge aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
  • Vergütung KiTas
  • Abschreibung auf gewerbliche/industrielle Gebäude
  • Kosten Sachverständige/Gericht/Notar…
  • Einstellung in Sonderposten für Belastung kommunaler Finanzausgleich
  • Erträge Vermietung Forum
  • Bauhof
  • Interne Leistungsverrechnung
  • Pauschalwertberichtigung
  • Anlagen im Bau, hier insbesondere Sporthallensanierung, Radweg OW-W
  • Familienlastenausgleich
  • Fragen zu einzelnen Investitions-/Unterhaltungsmaßnahmen

 

Die Protokolle der Rechnungsprüfungsausschusssitzungen waren den Sitzungsunterlagen zur Information des Gemeinderates nicht – wie üblich – beigefügt, sie werden dem Gemeinderat nachgereicht, teilte der Ortsbürgermeister auf Nachfrage der SPD mit.

 

Wegen Betroffenheit zogen sich der Ortsbürgermeister und die Beigeordnete Panten-Nonnen vom Sitzungstisch zurück, der 1. Beigeordnete Kagel übernahm die Sitzungsleitung und erteilte das Wort dem stv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Muhs.

 

Herr Muhs erläuterte vorstehend geschilderte Prüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss – so Herr Muhs – habe festgestellt, dass nach schwerpunktmäßiger, stichprobenhafter Prüfung der Jahresabschluss 2018 korrekt erstellt sei und dem Gemeinderat die Feststellung sowie Entlastungserteilung empfohlen werde. Alle Fragen der Ausschussmitglieder seien beantwortet und erläutert, geforderte Unterlagen vorgelegt worden. Er habe sich bei der Abstimmung enthalten, da im Laufe der Prüfung nachstehender Sachverhalt bekannt wurde:

 

„Der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Vettelschoß weist auf dem Konto 56890000 „sonstige betriebliche Steueraufwendungen“ einen Aufwand i.H.v. 87.509,16 Euro aus. Davon betreffen 74.971,18 Euro das Forum (u.a. auch Weinstube im Dorfmuseum ….). Dies stellt eine Korrektur der in den Jahren 2009 bis 2018 gebuchten Vorsteuer aus laufenden Aufwendungen dar. Aufgrund fehlender gewerblicher Nutzung konnte die Vorsteuer nur anteilig abgezogen werden. Darüber wurde die Verwaltung bereits 2013 von ihrem Steuerberater informiert. In den Umsatzsteuererklärungen wurden die Vorsteuern in korrekter Höhe berücksichtigt – insofern ist die vorstehende Korrekturbuchung nicht zahlungswirksam. Im Jahre 2017 wurde eine Nachaktivierung der Vorsteuer aus den Herstellungskosten für das Forum i.H.v. 435.200,73 Euro durchgeführt. Der Grund ist auch hier die fehlende gewerbliche Nutzung. In diesem Fall waren die Vorsteuern in Erwartung eines gewerblichen Pächters vom Finanzamt erstattet worden. Die Rückzahlung erfolgt bereits seit dem Jahr 2012, gestreckt über 10 Jahre in monatlichen Beträgen i.H.v. 3.626,67 Euro. Diese Buchungen wurden durch den erstmaligen Abschluss und die Abstimmung der Umsatzsteuerkonten (2017) notwendig.“

Herr Muhs machte deutlich, dass dieser Betrag (jährliche Rückzahlung Vorsteuer) für ihn nicht nur allgemein beim Konto „sonstige betriebliche Steueraufwendungen“ aufgeführt hätte werden dürfen, sondern dass an den Gemeinderat Vettelschoß im Jahresabschluss eine nähere Erläuterung seitens der Verwaltung hätte erfolgen müssen. Der Ortsgemeinde sei durch diese Vorgehensweise kein Schaden entstanden, Herr Muhs machte aber deutlich, dass die Bilanzen der Jahresabschlüsse seit 2009  unkorrekt seien, auch wenn das Versäumnis 2017/2018 korrigiert wurde.

Die tatsächliche Rückzahlung der Vorsteuer sei – wie vereinbart mit dem Finanzamt – in jährlichen Raten erfolgt.

 

Die CDU erläuterte, dass eine  Sachbearbeiterin in der Finanzabteilung das Versäumnis bemerkt und (ab dem Jahresabschluss 2017) eine Korrektur veranlasst habe.

 

Auf Rückfragen der FWG teilte Ortsbürgermeister Freidel mit, dass er 2017 über die Hintergründe obiger geschilderter Korrekturbuchung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Die FWG stellte fest, dass das Forum in seiner Herstellung somit um weitere 435.200,73 € teurer sei, dass die Bilanzen ab 2009 (bis zum Jahre 2017) nicht den Grundsätzen an Klarheit und Wahrheit entsprächen, dass ein Verbuchen dieser Korrekturbuchungen unter „sonstige betriebliche Steueraufwendungen“ ohne Erläuterungen einer zu erwartenden Transparenz entgegenstünden. Die FWG beantragte, den Ortsgemeinderat über den Vorgang durch die Verwaltung unterrichten zu lassen, bevor dieser über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastungserteilung befindet.

 

Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass man die Einlassungen der FWG teile, da berechtigt und ihrem Antrag auf Information des Gemeinderates zustimmen werde. Gleichwohl werde man – sollte die weitere Einlassung der Verbandsgemeinde keine anderen Erkenntnisse ergeben – der Feststellung des Jahresabschlusses 2018  sowie der Entlastungserteilung zustimmen, da zum jetzigen Zeitpunkt durch die Korrekturbuchungen kein Schaden zu Lasten der Gemeinde erkennbar sei.

Auch die SPD finde es befremdlich,

  • dass erst Nachfragen des RPA nötig waren, um den Sachverhalt Rückzahlung Vorsteuer (fürs Forum satte 435.200,73 €, monatlich seit 2012 3.626,67 Euro), und Nachaktivierung bei Abstimmung der Umsatzsteuerkonten in 2017, zu Kenntnis zu erhalten,
  • dass der Rat über diese hohe Rückzahlung an Vorsteuer fürs Forum (2013 nach Information des Steuerberaters) nicht aktiv informiert wurde.

Seitens der SPD wurde im Rechnungsprüfungsausschuss zum wiederholten Male die Nicht-Überprüfung/Anpassung der Nebenkosten bei gewerblichen Immobilien der Gemeinde beanstandet. Es wurde auf die Vorlage der Finanzlenkungsgruppe aus dem Jahre 2014 verwiesen. Ein weiteres Nichthandeln seitens der Gemeinde und der die Geschäfte führenden Verbandsgemeindeverwaltung werde nicht länger hingenommen, vielmehr Konsequenzen nach sich ziehen.

 

  • Kosten Wartungen (z.B. Brandmeldeanlage, Aufzüge, Heizung, Blitzschutz, TÜV …) (allein für Streifgelände/-halle in 2018 rund 12.000 Euro), Sicherheitsdienst, Schornsteinfeger, Reinigung, Hausmeister, erheblich gestiegene Gebäudeversicherungen…. sind neben der Grundsteuer in die Nebenkosten einzurechnen
  • Tatsächliche Bewirtschaftungskosten (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, ggfs. Abfallbeseitigung)) sind jährlich festzustellen und die Nebenkosten anzupassen.
  • Seit Erwerb der gewerblichen Grundstücke und Immobilien durch die Ortsgemeinde und damit dem Beginn der Vermietung  fand keine Anpassung der Nebenkostenpauschalen statt.
  • Bis heute werden neue Mietverträge mit einer vor rund acht Jahren kalkulierten Nebenkostenpauschale abgeschlossen.
  • Eine pauschale Nebenkostenerhebung, die zudem jahrelang nicht angepasst wird, regt Mieter  nicht zu sparsamen Nutzerverhalten an. Auch in Bezug auf den Klimaschutz ist Handlung angezeigt.

Der Erwerb der großen Anzahl an gewerblichen Liegenschaften und deren Verwaltung als Kommune wurde von der Kommunalaufsicht zu keinem Zeitpunkt beanstandet, der wiederholte Ansatz der SPD, dass eine Verwaltung von gewerblichen Liegenschaften keine kommunale Aufgabe darstelle (hierzu vielmehr ein Eigenbetrieb zu gründen sei), fand kein Gehör, weshalb die unsere Geschäfte führende Verbandsgemeindeverwaltung in der Pflicht zu einem wirtschaftlichen Betrieb derselben steht. Es wird gesehen, dass ein Gebäudemanagement in der VG Linz verstärkt im Aufbau ist, dass eine den einzelnen Verträgen entsprechende Mietanpassung – nach Vorarbeit der Finanzlenkungsgruppe des Gemeinderates 2014 – nunmehr erfolgt, das mindert aber nicht unseren Unmut hinsichtlich der nicht kostendeckenden Veranlagung von Nebenkosten (und dem Hin/Herschieben der Zuständigkeit/Verantwortung zwischen Ortbürgermeister und Verwaltung).

 

Die Vorsteuerrückzahlung verteuere das Forum um weitere 435.000,00 Euro. Dabei – so die SPD weiter – sei das Forum weder Fleisch noch Fisch.

War das Forum zuletzt für eine gewerbliche Nutzung in den mit viel Technik konzipierten Seminarräumen und einem Restaurantbetrieb (Küche mit Lüftung und Kühlung teuer vorbereitet, aber bis heute nicht ausgestattet) vorgesehen, hat eine solche Nutzung seit Inbetriebnahme zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, als Gemeindezentrum (Gemeindebüro, Ratssaal, Jugendtreff)  werde das Forum auch nicht genutzt. Bis heute gäbe es kein nennenswertes zusätzliches kulturelles Angebot. Hauptvermietungsgrund seien nach wie vor Großhochzeiten Ortsfremder.

Dem widersprach seitens der CDU Frau Kurtenbach, sie erwähnte Kirmes, Karneval und das Oktoberfest. Die Seminarräume würden zudem seitens der Vereine rege genutzt.

(Kirmes und Karneval  fanden vor dem Forumsbau in der Sporthalle statt und sind kein Zusatzangebot, Vereine finden mit dem Vereinshaus Willscheider Berg, dem Gemeindehaus Kalenborn sowie der Grillhütte und den beiden Sporthallen Räumlichkeiten für ihre Aktivitäten. Außer dem Oktoberfest gibt es keine zusätzlichen, regelmäßigen Kulturangebote im Forum, sporadische kulturelle Angebote sind (trotz kostspieliger Ausstattung des Forums) rar. Bis heute konnte ein „KulturVeranstaltungsverein“ nicht gegründet werden. Hier sehen wir die Befürworter des Forumsbaus, die CDU Vettelschoß, in der Pflicht, zu handeln.)

 

 

Mit den Stimmen von FWG und SPD gegen die Stimmen der CDU wurde der Tagesordnungspunkt „Feststellung Jahresbericht 2018/Entlastung“ vertagt. Er soll nach der beantragten Information des Gemeinderates durch die Verwaltung zur Abstimmung gelangen.

 

Ortsbürgermeister Freidel regte an, diese Information vor der nächsten Hauptausschusssitzung am 11. Dez. 19 zu erteilen.

 

 

 

Die Stadt Linz stellt einen Bebauungsplan „Baustoffzentrum Kretzhaus“ auf. Hierzu muss parallel der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Linz geändert werden  für ein „Sondergebiet Baustoffzentrum Kretzhaus“. Als Nachbargemeinde ist Vettelschoß im Verfahren zu beteiligen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht eine zweimalige Beteiligung vor. Die sogenannte frühzeitige Beteiligung fand im Juni/Juli 2018 statt (ohne Gelegenheit zur Stellungnahme des Ortsgemeinerates).

In zweiter Runde der Beteiligung war die Gemeinde nunmehr aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum  29.11.19 abzugeben.

 

In ihrer Fraktionssitzung hat die SPD einen Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet und am Dienstag an die weiteren Fraktionen zur Beratung geleitet. Für die CDU war eine Befassung  mit dieser Stellungnahme so kurzfristig nicht mehr möglich. Ortsbürgermeister Freidel las stattdessen ein Schreiben des zuständigen Sachbearbeiters der Verbandsgemeindeverwaltung zum SPD-Entwurf vor, in dem u.a. der betreffende Paragraph des Baugesetzbuches erläutert wurde.

 

Wortlaut der Stellungnahme der SPD-Fraktion:

„Die frühzeitige Beteiligung fand ohne Stellungnahme der Nachbargemeinde Vettelschoß statt (keine Behandlung im Gemeinderat), was gerügt wird. Wir fordern (zum wiederholten Male!), den Gemeinderat in allen Beteiligungsverfahren (auch den frühzeitigen) zu Bebauungsplanverfahren, die ihre Belange als Nachbargemeinde betreffen können, ohne Ausnahme zu beteiligen.“

Der Passus ist nicht als Schuldzuweisung zu verstehen, soll vielmehr einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Zukunft darstellen. Die Gemeinde Vettelschoß hat hinsichtlich des Bebauungsplanverfahren Industriegebiet Kretzhaus, der Flächennutzungsplanverfahren Windkraft VG Unkel und Sondergebiet Mehrberg VG Linz bei der (Nicht-)Beteiligung negative Erfahrung machen müssen.

Hierzu erläuterte der Sachbearbeiter der VG Linz schriftlich sinngemäß: Am 20.6.18 wurde die Ortsgemeinde Vettelschoß in der frühzeitigen Beteiligung angeschrieben. (Dies war im Gemeinderat am Ende einer Sitzung seitens des Ortsbürgermeisters unter Mitteilungen bekannt gegeben worden mit dem Hinweis, dass der Abgabetermin 23.7.18 – Sommerpause des Rates –  nicht gehalten werden könne: Fristverlängerung werde beantragt. Die Gemeinderatsmitglieder könnten die Unterlagen auf der Homepage der VG Linz einsehen und die Behandlung im Rat vorbereiten. Was wir taten. Nach der Sommerpause wurde im Rat seitens SPD und FWG  nachgefragt, wann die Beteiligung zu obigem BPlan im Rat behandelt werde.) In Beantwortung dieser Anfragen ist vom Ortsbürgermeister mitgeteilt worden, dass die Ortsgemeinde in der zweiten „Beteiligungsrunde“ am Verfahren die Möglichkeit habe, ihre Stellungnahme abzugeben (daraus schließt: eine Verlängerung des Zeitraums zur Abgabe einer Stellungnahme in der frühzeitigen Beteiligung hat es nicht gegeben).

Warum aber darf ein Verwaltungsmitarbeiter und/oder ein Ortsbürgermeister nicht entscheiden, wann und ob ein- oder zweimal  eine Kommune eine Stellungnahme zu einem sie berührenden Bebauungsplanverfahren abgibt?
Zunächst ganz einfach darum, weil nur der Ortsgemeinderat das legitime (da gewählte) Organ für eine solche Entscheidung ist. Auch ein Ortsbürgermeister und schon gar nicht ein Sachbearbeiter einer Verwaltung können dieses Recht dem Gemeinderat nehmen und eine Entscheidung für oder gegen die Abgabe einer Stellungnahme – egal in welchem Stadium des Planverfahrens – treffen.
Warum ist ein zweimaliges Beteiligungsverfahren gesetzlich vorgesehen? Weil es sinnvoll ist, dass sich die den Plan aufstellende Kommune frühzeitig mit möglichst allen „Bedenken“ auseinandersetzen und ggfs. Änderungen in der ersten Abwägung beschließen kann  (in vorliegendem Fall z.B. Herausnahme des Teiches aus dem Plangebiet, Regeln zum Sicherheitsabstand Wald) und in der zweiten Beteiligungsrunde veränderte Grundlagen zu veränderten Stellungnahmen führen können. Desweiteren kann man verfolgen, wie die planende Kommune mit der Anregung in der ersten Beteiligung umgegangen ist.

 

Zweiter Teil der vorbereiteten Stellungnahme der SPD:

„Der obige BPlan (FNP ) soll Bauplanrecht schaffen, um eine bereits bestehende – widerrechtliche – Nutzung einer Genehmigung zuzuführen (nachträgliche Legalisierung).  Nur 1,3 ha des Gesamtfirmenareals befindet sich innerhalb des gültigen FNP, 2,9 ha befinden sich im Außenbereich – Waldfläche, Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus. Dieser Geländeteil ist – widerrechtlich – seit Jahren zu 50 % versiegelt, das Gesamtgelände fast vollständig durch Nutzung als Lagerfläche verändert und die ursprünglichen natürlichen Bodenverhältnisse zerstört.  Im Umweltbericht wird die Aussage getroffen, dass die bestehende Nutzung nicht als neuer Eingriff bewertet wird und keine Eingriffsbilanzierung erforderlich ist. Dem hat der Verbandsgemeinderat in seiner 2. Sitzung am 5. Sept. 2019 einstimmig widersprochen und die Streichung dieser Festlegung im Änderungsverfahren FNP gefordert. Dieser Forderung schließt sich die Ortsgemeinde Vettelschoß im obigen BPlan-Verfahren an und fordert: eine widerrechtliche Nutzung kann mittels Bauleitplanung legalisiert werden, eine Befreiung zur Eingriffsbilanzierung und einem forstwirtschaftlichen Ausgleich darf hierbei nicht erteilt werden.

Gerade mit Blick auf den Klimaschutz, mit der Feststellung der Bodenanalyse (teilweise erhöhte CO2-Belastung in der Geländeauffüllung) wird von uns als Nachbargemeinde ein Ausgleich (forstwirtschaftlich und mit Blick auf die Eingriffsbilanz (auch wenn die widerrechtliche Umnutzung schon Jahre zurückliegt) in unmittelbarer Umgebung gefordert (Beispiele: Aufforsten von gerodeten Waldflächen (Borkenkäferbefall) und/oder Renaturierung vorhandener Geländeveränderung im Quellbereich des Kasbachs am Rande des Betriebsarsenals.“

Hierzu machte der Sachbearbeiter der VG Linz sinngemäß darauf aufmerksam, dass eine Aussage zur Bilanzierung des Eingriffs (sprich Ausgleich zu schaffen) zuständigkeitshalber durch die Landespflege Kreisverwaltung Neuwied  getroffen werde, nicht durch eine Nachbarkommune.

Dass eine Nachbargemeinde im Bauleitverfahren keine Entscheidungsbefugnis über notwendigen Ausgleich eines Eingriffes hat, ist bewusst. Dass jede Anregung, die eine Nachbarkommune  im Laufe eines Verfahrens trifft, durch die den Plan aufstellende Kommune „mit einfachem Beschluss abgewogen“ werden kann, auch.
Vorstehende Stellungnahme stellt sich explizit hinter einen einstimmigen (CDU, SPD, FWG, Grüne, FDP, Linke) Beschluss des VG-Rates im parallel verlaufenden Flächennutzungsplanverfahren zum gleichen Sachverhalt und sollte allein dessen Bekräftigung dienen.
Der Beschluss des VG-Rates auf Antrag der Grünen drückt aus, dass die Feststellung der Landespflege im Umweltbericht, die sich der Argumentation des Planers (der selbstverständlich im Interesse seines Auftraggebers  handelt) anschließt, dass das Gelände schon seit Jahren kein Wald mehr sei und ein Ausgleich entfalle, nicht nur nicht geteilt sondern ausdrücklich beanstandet wird.
Jede Umwandlung von naturnahen Flächen zu Bau-/oder Gewerbegebieten ist auszugleichen, dass ein Gebiet seit Jahren ohne gültigen Bebauungsplan entgegen der Festlegung im zuständigen Flächen-nutzungsplan gewerblich genutzt wird und hierzu Wald entfernt wurde, kann nicht damit „belohnt“ werden, dass  von einer Ausgleichsverpflichtung abgesehen wird. Was wäre das für ein Zeichen an mögliche Nachahmer –Fakten schaffen, ab mit dem Wald?

Es ist für mich unverständlich, dass sich der Gemeinderat Vettelschoß zur Bestätigung des VG-Ratsbeschlusses nicht in der Lage sah, sich vielmehr durch die Einwürfe des Sachbearbeiters davon hat abhalten lassen.

Dritter Teil der vorbereiteten Stellungnahme der SPD:

„Zu den textlichen Festsetzungen:

ergänzen: Ausschluss der Lagerung  umweltgefährdender Stoffe“

Vierter Teil der vorbereiteten Stellungnahme der SPD:

„Seitens der Höhengemeinde Vettelschoß wird der wiederholten Darstellung im BPlan ausdrücklich widersprochen: „Zwischen den Tal- und Höhengemeinden solle eine ausgewogene Aufgabenverteilung erfolgen. Im kulturhistorisch und naturräumlich bedeutsamen Rhein- und Ahrtal solle der Entwicklungsschwerpunkt auf den Bereichen Wohnen, Technologie/Dienstleistungen und Tourismus liegen. Die Höhengemeinden sollen zukünftig die Weiterentwicklung im produzierenden Gewerbe übernehmen und die Tallagen damit entlasten.“  Vor der Haustüre von Vettelschoß ist bereits eine Vielzahl an Gewerbe/Industrie entstanden, eine weitere Ansiedlung über die in diesem BPlan hinausgehende wird abgelehnt. Auch Höhengemeinden haben berechtigte Forderungen an Tourismus, Dienstleistung, gesundem Wohnen und Natur/Erholung/Freizeit.  Es wird an dieser Stelle auf das gemeinsame Positionspapier der Gemeinden St. Katharinen und Vettelschoß zur geplanten Fusion verwiesen. Weiter wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die im BPlan erwähnte Bushaltstelle keine Gewähr auf erwähnenswerten ÖPNV bietet, dazu müsste dann nämlich auch ein nennenswerter Fahrplan existieren.“

Die Information der FWG, dass diese „Aufgabenteilung Höhe/Rheinlagen“ dem Landesentwicklungsplan RLP entnommen sei, hindert uns nicht daran, in alle Richtungen immer wieder deutlich darauf hinzuweisen, dass wir auf der Höhe das so nicht hinnehmen.

Der dritte und vierte Teil der vorbereiteten Stellungnahme der SPD  wurde vom Gemeinderat einstimmig als Stellungnahme der Gemeinde angenommen.

 

 

Der Gemeinderat stimmte bei einer Enthaltung dem Ansinnen der zuständigen Fachabteilung auf Durchführung von Reparaturen/Unterhaltung an Straßen, Wegen, Plätzen mittels eines Jahresvertrages zu.  Eine Ausschreibung wird auf den Weg gebracht und an den wirtschaftlich günstigst Bietenden (nach Prüfung und Wertung) vergeben.

SPD und FWG hatten in den vergangenen Jahren kritisiert, dass die im Haushalt zur Straßenunterhaltung bereit gestellten Mittel nicht in ausreichendem Maße zur Instandhaltung der Straßen verwendet wurden.  Sie hoffen, mit dem Abschluss dieses Jahresvertrages auf ein deutliches Mehr bei der notwendigen Straßenunterhaltung.

Auf den Einwand aus dem Rat, dass Maßnahmen mittels Preisanfrage/Ausschreibung wirtschaftlicher durchgeführt werden könnten als sich auf einen Jahresvertragspartner festzulegen, erwiderte der Ortsbürgermeister,  dass größere Maßnahmen weiter entsprechend behandelt würden und eine Beauftragung anderer Tiefbauunternehmen auch bei einem bestehenden Jahresvertrag möglich sei.

 

Der Gemeinderat nahm eine Spende zugunsten der Seniorencafés in Vettelschoß und Kalenborn (Erst-Hilfe-Material) seitens der Rosenapotheke an.

 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Verlegung eines Gasanschlusses an die neuere Streifhalle, die bislang mittels eines oberirdischen Gastanks beheizt wird. (13.065,82 Euro brutto Auftragswert)

 

Auf Anfrage der SPD vom Januar 2019 wurde dem Rat (fast 10 Monate später) eine Beantwortung zur Situation der  Kindertagesstätten übergeben. Die Antworten/deren Diskussion innerhalb und außerhalb des Rates (die SPD hat hierzu im Januar um die Einrichtung eines Arbeitskreises gebeten) sollen dem Rat Hilfestellung bieten, die Voraussetzungen für einen reibungslosen, förderlichen Betrieb ihrer Kita-Einrichtungen zu überprüfen/zu verändern – auch mit Blick auf neue Bundes-/Landesgesetze, auf notwendige Erweiterungen der Einrichtungen…..

Antworten (vor allem die ausführliche Darlegung unserer KiTa-Leitungen, hierfür herzlichen Dank!) und Erkenntnisse daraus sind zu bewerten/zu ergänzen/zu beraten, zunächst aber einmal ausführlich zu studieren.

Die SPD wird weiter auf die Bildung eines Arbeitskreises (neben dem Fachpersonal unter Einbeziehung der Eltern) drängen.

 

Ortsbürgermeister Freidel teilte unter Mitteilungen u.a. mit:

  • dass es einen Interessenten für die Weinstube im Dorfmuseum gebe,
  • dass der Martinszug in diesem Jahr erstmalig auf Anregung der Fördervereine Schule und KiTa im Erlenweg gestartet sei,
  • dass das Projekt „gelbe Füße“ mit der Kennzeichnung der möglichst sicheren Straßenübergänge Schulweg fortgeführt werde,
  • dass der Wunsch nach einem Zebrastreifen Michaelstraße seitens der Eltern erneut an die Gemeinde herangetragen wurde, aktuell deshalb mittels Geschwindigkeitsmessgerät eine geforderte Zählung des Verkehrsaufkommens veranlasst sei,
  • dass die AG Friedhof in ihrer bisherigen Zusammensetzung ihre begonnene Arbeit auch in dieser Wahlperiode fortsetzen werde,
  • dass in Kalenborn in der KiTa eine vierte und in Vettelschoß eine sechste Gruppe eingerichtet werde,
  • dass sich ein im Ruhestand befindlicher Erzieher angeboten habe, auf 450-Euro-Basis in der Kindertagesstätte Kalenborn auszuhelfen, was in Überprüfung der Machbarkeit sei,
  • alle Rats- und Ausschussmitglieder zur Jahresabschlussfeier am 18.12.19 (20.30 Uhr) in den kl. Sitzungssaal Erlenweg eingeladen seien,
  • dass die Bevölkerung mittels Presse aufgerufen werde, so auf den Straßen zu parken, dass ein Winterdienst sichergestellt werden kann,
  • dass der Anfahrtschutz vor der Sporthalle montiert worden sei, von der Anregung, die einzelnen Parkflächen zu kennzeichnen, jedoch Abstand zu nehmen war, da ein Umfahren mit Krafträdern/Fahrrädern (Slalom) befürchtet werde.

 

Seitens der Ratsmitglieder wurde angesprochen:

  • dass die Parksituation in der unteren Kalenborner Straße sowie in der Michaelstraße (im unteren Kurvenbereich) eine Gefahr für den Verkehr darstelle,
  • dass darüber nachgedacht werden solle, ob nicht bei Gemeindestraßen (ohne Steigung) im Winterdienst auf Streusalz verzichtet werden könne.
  • Die angekündigte – aber noch ausstehende – Information des gesamten Rates zum Industriegebiet Kretzhaus seitens der VG-Verwaltung wurde von der FWG nachgefragt.
    Die SPD ergänzte, dass zum genehmigten Industriegebiet gehöre, dass der Betrieb (Brecheranlage) erst nach Errichtung der Gebäude (Lärmschutz) erfolgen dürfe. Um das Grundstück vor der Bebauung zu befestigen, hatte die Fa. Hupperich und Westhoven beantragt, vorab Bau/Straßenabbruch zu zerkleinern und auszubringen. Dies sei nun schon eine lange Zeit erfolgt. Frage: Wurde die Ausnahmegenehmigung zeitlich nicht begrenzt und wann ist mit der Bebauung als Lärmschutz zu rechnen?
  • Saskia Eulenbach bot erneut ihre Bereitschaft zur Mithilfe beim Projekt Homepage/App an. fraktionsübergreifend wurde die Mitarbeit der drei jungen Ratsfrauen am Projekt angeregt
  • Erneut fragte die SPD nach dem Sachstand Blumenwiese.
    Es entspann sich eine Diskussion, Spende von Blumensamen durch den Naturpark, mögliche Flächen, … Fazit: keiner zeichnet sich zuständig für die Umsetzung.
    Problem: die seinerzeit festgelegte Ausgleichsfläche Oberwillscheider Weg müsste dringenst zur Aussaat vorbereitet werden. Hierzu muss ein Landwirt mit dem entsprechendem Gerät und Wissen beauftragt werden. Einen solchen Auftrag kann namens der Gemeinde nur der Ortsbürgermeister erteilen.
    Zur Info
    noch einmal unser Schreiben an unsere Ratskollegen vom August 2019:

    „Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Rat der Anlegung einer Blühwiese auf der Ausgleichsfläche Oberwillscheider Weg (Baugebiet Kalenborn 1) grundsätzlich zugestimmt hat und uns beauftragt hatte, die Frage der Förderung und Verwirklichung eines Gesamtprojektes auszuloten, hatten wir einen Leader-Antrag ausgearbeitet und fristgerecht eingereicht, von der zuständigen Sachbearbeiterin in der VG Linz jedoch die Antwort erhalten, das sei ein Bürgerprojekt, die nächste Ausschreibung hierzu erfolge – wenn es überhaupt noch EU-Mittel gebe  – erst in der 2. Jahreshälfte 2020. Solange darf man nicht beginnen, weshalb wir uns an den Naturpark RW gewandt haben.
    Darüber hinaus hatten wir eine Presseveröffentlichung getätigt (und glauben zu erkennen, dass deren Empfehlungen schon von einigen Bürgern umgesetzt wurde) und haben auf Anregung eines Bürgers die Tiefbauabteilungen/das Abwasserwerk Linz angeschrieben mit der Bitte, dass künftig Flächen wie um die Regenrückhaltebecken nicht mit einfachem Rasensamen angelegt werden, sondern diese durch eine insektenfreundliche Mischung ersetzt wird.
    Wie Ihr dem Mailkontakt mit dem Naturpark entnehmen könnt, gibt es den Samen für eine Blühwiese als Spende, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    Wir haben heute folgende Bitte an den Rat:
  • die Bereitung des Bodens Ausgleichsfläche frühzeitig terminieren und beauftragen seitens der Gemeinde, dass im Frühjahr 2020 ausgesät werden kann;
  • den Naturpark bezüglich der Blumensamenspende seitens der Gemeinde anfragen;
  • als Gemeinde in einen Dialog mit Schule, Kindergarten, Bürger, Heinzelmännchen, Jugendvertretung ….einsteigen. Ein Projekt kann nur gelingen, wenn es überparteiisch erfolgt, hierzu werden wir gerne vorbereiten, falls gewünscht;
  • die Bereitschaft zu haben, auch als Gemeinde zum Gelingen beizutragen (Pflanzbeete in Gemeindestraßen verändern – Anwohner als Paten suchen; Flächen im Ort ausmachen, die nicht regelmäßig gemäht werden…“