26. Gemeinderatssitzung am 12. Jan 2022

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Anmerkung der Redaktion

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Vettelschoß für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Stellenplan sowie Investitionsprogramm

Haushalt 2021 geplant 2022 geplant
 Erträge 8.042.057,00 € 8.438.653,00 €
 Aufwendungen 10.608.975,00 € 21.366.139,00 €
Fehlbetrag (ohne Investitionen) ErgebnisHH 2.566.918,00 € 12.927.486,00 €
dazu  Einnahmen

Investitionen

59.000,00 € 855.000,00 €
dazu   Auszahlungen

Investitionen

(s. Investitionsprogramm)

2.048.720,00 € 3.885.720,00 €
Finanzmittelfehlbetrag

FinanzHH (Investitionen)

1.989.720,00 € 3.030.720,00 €
Einnahmen 2021 2022
Grundsteuer A 3.100,00 € 3.100,00 €
 Grundsteuer B 581.000,00 € 575.000,00 €
 Gewerbesteuer 2.600.000,00 € 2.809.800,00 €
 Nachzahlung Gewerbesteuer                                                          –   €                                       –   €
Einkommensteuer                                      1.869.970,00€                   1.850.000,00€
 Umsatzsteuer 482.670,00 € 485.000,00 €
 Hundesteuer 10.800,00 € 10.800,00 €
 Familienlastenausgleich 191.490,00 € 208.850,00 €
Zuwendungen, allg. Umlagen, sonst. Transfererträge 1.359.522,00 € 1.439.107,00 €
öff.rechtl. Leistungsentgelte, Benutzungsentgelte 242.455,00 € 250.356,00 €
priv. Leistungsentgelte (Mieten, Pachten …) 539.110,00 € 654.900,00 €
Kostenerstattungen (z.B. Nebenkosten) 26.140,00 € 20.940,00 €
Sonstiges (Grundstückverkäufe, Veräußerung Vorräte, Gebühren, Versicherungserstattung, Wertberichtigung, Auflösung Rückstellung, Konzessionsabgabe) 125.800,00 € 130.800,00 €
 Summe 8.042.057,00 € 8.438.653,00 €
Ausgaben 2021 2022
 Personal 2.052.950,00 € 2.491.850,00 €
 SachDienstleistungen Material … 1.676.730,00 € 2.149.766,00 €
 AFA (Abschreibung) – nicht kassenwirksam 899.073,00 € 913.808,00 €
 Land (Gewerbesteuerumlage) 249.315,00 € 269.450,00 €
 Finanzausgleich 281.700,00 € 1.731.450,00 €
 Kreisumlage 3.403.300,00 € 11.682.200,00 €
 VG-Umlage 1.698.534,00 € 1.810.600,00 €
 Zuwendungen priv. Bereich Stiftung WB, Forst                                              3.300,00€                           3.300,00€
 sonst. Aufwendungen 334.279,00 € 313.715,00 €
 Summe 10.608.975,00 € 21.366.139,00 €
     
  2021 geplant 2022 geplant
Neuaufn.Kredit 2021 zur Liquiditätssicherung 2.020.232,00 € 0,00 €
Investitionskredite neu 2021 1.989.720,00  0,00 €
Tilgung 2021 121.083,00 € 0,00 €
voraussichtliche Schulden    31.12. 4.599.492,00 € 0,00 €
 verzinster Kredit Kapitalmarkt Stand 1.1.21 243.740,00 € KiTa Vettel, Mensa, Kredit vorzeitig 2021 getilgt
 Stand 31.12. 2020

Liquiditätskredite VG Linz

466.883,00 € 0,00 € zum 31.12.22 geplant
zum 31.12.22 Restschuld Regenrückhaltebecken Baugebiet Kauer Ring II: 204.880,00 €
2023-2026  insg. noch 4 x Verpflichtungsermächtigung à 51.220,00 €
Verpflichtungsermächtigung HH 2023 –  KiGa Kalenborn Baukosten                                          400.000,00€
Verpflichtungsermächtigung 2023 und 2024 Erschließung Baugebiet Kalenborn III-V                                      1.000.000,00€                   1.200.000,00€
Verpflichtungsermächtigung Erschließung Hans-Streif-Str. (Streifgelände) 2023 und 2024                                      1.000.000,00€                   1.000.000,00€
Verpflichtungsermächtigung Bürgerhaus Kalenborn – energetische Sanierung 2023                                          200.000,00€

 

dazu Übertragungen vom HH 2021 nach 2022                                          656.500,00 € Geplantes wurde 2021 nicht umgesetzt oder erst angefangen, soll 2022 zur Ausführung kommen.
Im Haushaltspan 2022 enthalten: Unterhaltungen über das „Normale“ 2022 hinaus, kein Invest!  u.a. 420.000 € Sanierung Stromspannung Erlenweg und Streifgebäude, Sanierung Sportplatz 233.500 €                   1.182.000,00 €

 

größere Investitionen u.a.:

  • Kindertagesstätte Kalenborn Erweiterung, 2022 600.000 €, 2023 400.000 €, Förderung ???
  • Ladesäulen E-Mobilität 75.000 €, gefördert 45.000 €
  • Gestaltung Bahnhof Kalenborn 120.000 €
  • energetische Sanierung Gemeindehaus Kalenborn 2022 100.000 €, 2023 200.000 €
  • Einrichtung Forum 150.000 €
  • Erschließung Hans Streif Straße 2022 1 Mio. 2023 1 Mio.  2024 1 Mio. €
  • Lüftungsanlage, Digitalpakt Grundschule 534.000, gefördert 427.000 €
  • Lüftungsanlage Kita Vettelschoß 270.000 €, gefördert 216.000 €
  • Lüftungsanlage Kita Kalenborn 180.000 €, gefördert 144.000 €
  • Erschließung Baugebiet Kalenborn III-V, 2022 100.000 €, 2023 1 Mio., 2024 1,2 Mio. €
  • Grunderwerb 500.000 €
  • Sanierung Außenanlagen Dorfmuseum 80.000 €
  • Sanierung Sporthalle, Prallwände … 85.000 €
  • …..

 

Bei einem erfreulichen aktuellen Schuldenstand von 0 Euro, ist ein zu erwartender Fehlbetrag von über 12 Millionen Euro (plus ein Fehlbetrag von ca. 3 Mio. Euro bei den geplanten Investitionen, sowie ca. 650.000,00 Euro Ausgaben, die von 2021 nach 2022 übertragen werden), nur schwer darstellbar. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei eine erhaltene Gewerbesteuervorausleistung in Höhe von 20 Millionen Euro im III. Quartal 2021 an die Gemeinde. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um eine Vorausleistung, die nicht abschließend sein muss.

Eine Gewerbesteuervorausleistung ist nicht sicher, Rückzahlungen sind möglich. Da Umlagen (Kreis, VG…) sich an den Steuereinnahmen orientieren (Steuereinnahmen IV. Quartal Vorvorjahr, I.-III. Quartal Vorjahr), die Kreisumlage ab einer bestimmten Höhe progressiv erhoben wird, zahlen wir in 2022 mehr als 9 Mio. € Umlagen mehr. Sollten wir Gewerbesteuervorauszahlungen zurückzahlen müssen (man kann sich durchaus vorstellen, dass die Firma Wege suchen könnte, ihre hohe Steuerschuld zu dezimieren), korrigiert sich nicht gleichzeitig die Umlagehöhe. Wir verschulden uns erneut, nachdem wir mühsam die Verschuldung der vergangenen Jahre zurückgefahren haben. Eine hohe Rückzahlung von Gewerbesteuervorausleistungen in der vorgeschilderten Form ist uns in jüngster Vergangenheit schon zwei Mal widerfahren. Insofern macht uns der Vorgang Sorgen, vor allem bei diesem hohen Betrag. Sind wir verschuldet, sind wir nicht mehr Herr des Geschehens. Investitionen müssen durch die Kommunalaufsicht freigegeben werden. Hoffentlich erweisen sich unsere Sorgen als unbegründet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird einen Abfederungsmechanismus in Form eines Sonderpostens installieren, was im Falle einer Rückzahlung jedoch nichts an 2022 von Vettelschoß in diesem Fall zu viel gezahlter Umlagen ändern würde.

Es wäre günstiger gewesen, die Gewerbesteuervorausleistung wäre erst im IV. Quartal 2021 vereinnahmt worden, dann wäre bis zur hohen Umlagezahlung ein Dreivierteljahr ins Land gegangen, man hätte gesehen, ob die Gewerbesteuervorausleistung bleibt oder (in Teilen) zurück zu zahlen sein wird. Konnte man das nicht steuern? Die Verwaltungsspitzen von Verbandsgemeinde und Gemeinde hatten Gespräche mit dem neuen Eigentümer der Firma angekündigt, fanden diese statt und wenn ja mit welchem Ergebnis?

Zum Haushalt weitere Anmerkungen der SPD:

Vettelschoß plant einige Lüftungs-/Klimaanlagen in Grundschule und Kindertagesstätten. Wie können diese klimaneutral in Betrieb genommen werden? Kann etwas durch zusätzliche Photovoltaikeinheiten und/oder Speicherung geleistet werden? Wir regen hierzu einen Prüfauftrag an.

Das Thema Klimaschutz muss auch in Vettelschoß angegangen werden und deutlicher in den Fokus von Entscheidungen treten. Seit Jahren wird z.B. Photovoltaik im Streifgelände immer wieder verschoben. Auch unser Hinweis, die neue Halle direkt mit einer Photovoltaikanlage aufzubauen, fand kein Gehör. Es ist an der Zeit, Klimaschutzmaßnahmen zu Ende zu denken und ins Handeln überzugehen. Diesen gilt es nun mit aller Kraft umzusetzen.

Die SPD hatte im Dez. 2020 den Antrag gestellt, über den sozialen Arbeitsmarkt einen 5 Jahre sehr hoch geförderten weiteren Bauhofmitarbeiter zu beschäftigen, der bei Eignung übernommen werden könnte. Hierzu sollte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung gesetzt werden. Mehrfach haben wir nachgefragt, wurden vertröstet mit dem Hinweis, dass im zuständigen Fachbereich der Verbandsgemeinde ein Personalwechsel stattgefunden habe. Seit Dez. 2020 also Fehlanzeige, aber im Haushaltsplan im Stellenplan für 2022 eine weitere Bauhofstelle. Dieses Vorgehen finden wir nicht in Ordnung.

Bezüglich der Straßenunterhaltung wird Jahr für Jahr ihr Ansatz im Haushaltsplan nicht ausgeschöpft. Vor dem Hintergrund, dass der Wiederkehrende Beitrag in RLP flächendeckend eingeführt wird, in Vettelschoß das hierzu nötige Verfahren noch auf sich warten lässt, ist es daher umso nötiger, die Lebensdauer unserer Straßen zu verlängern, denn bis zur Einführung wird der Gemeinderat einen Ausbau einer Gemeindestraße nach den bisherigen Einmalzahlungen voraussichtlich nicht angehen. Wenn WKB eingeführt sind, werden auch nicht alle Straßen zeitgleich ausgebaut, um die Grundstückseigentümer nicht zu überlasten. Wir regen deshalb neben einer Sanierung von Schlaglöchern, eine umfassende Risse-Sanierung nach dem Winter an.

Für die Erschließung des Streifgeländes sind 1 Mio. € in diesem Jahr und weitere 2 Mio. in den nächsten beiden Jahren geplant, zu den enormen Kosten, die die Gemeinde bereits hierzu getragen hat. Wir erinnern, dass wir bereits vor 10 Jahren im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans bezweifelt haben, dass das Gelände erschlossen ist. All unsere Nachfragen und Einreden wurden stets so beantwortet, dass keine Erschließungskosten anfallen, Grundstücke wurden als erschlossen zu Lasten der Gemeinde verkauft. Das sollte an dieser Stelle zu diesem Haushaltsansatz erwähnt sein.

Dennoch schaut die SPD zuversichtlich in die Zukunft mit Blick auf den fraktionsübergreifend erarbeiteten, umfangreichen Investitionsplan der nächsten Jahre.

Auch wenn die Kommunalaufsicht den Arbeitsaufwand an unserer Friedhofshecke bemängelt, so dient diese als Wind-/Sicht- und Wildschutz, sie sollte nicht durch einen Zaun ersetzt werden. Sollte sie beseitigt werden (Haushaltsmittel hierzu stehen im Plan), wäre eine neue Hecke in einer entsprechenden Höhe zu pflanzen.

Der Haushaltsplan 2022 wurde bei zwei Gegenstimmen wie vorgelegt genehmigt.

 

Nachstehende Bauanträge wurden positiv beschieden:

  • Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses Weiherstraße
  • Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses Michaelstraße
  • (Abriss eines Einfamilienwohnhauses samt Nebengebäude) Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Alten Schulstraße
  • ein weiterer Bauantrag, sorry was, wo ist mir nicht gegenwärtig

Empfehlung VG Linz: Die Vorhaben sind genehmigungsfähig.

 

Annahme von Spenden

  • 500 € für die Kindertagesstätten durch Johann Mies
  • 428,57 € für eine Seniorenfeier 2022 durch Sparkasse Neuwied
  • 850 € für Infotafel am Dorfmuseum durch die Eifelbahn

 

 

Errichtung eines Glasfasernetzes in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
a) Privatwirtschaftlicher Ausbau eines Glasfasernetzes „Deutsche Glasfaser“
b) Ausbau über das Graue Flecken – Programm über den Kreis (gefördert)

Für b) hatte der Gemeinderat seinerzeit das Einverständnis erteilt. a) kommt neu ins Spiel.

  1. a) Privatwirtschaftlicher Ausbau eines Glasfasernetzes in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein. Bei einem Termin am 03.01.2022 hat sich die Firma Deutsche Glasfaser den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Linz am Rhein vorgestellt. Die Deutsche Glasfaser bietet den Kommunen den privatwirtschaftlichen Ausbau eines Glasfasernetzes (FTTH) an. Nach einer bereits erfolgten Gebietsanalyse für die Verbandsgemeinde Linz am Rhein durch die Deutsche Glasfaser, wurden Ausbaugebiete festgelegt. … Die Leitungen würden in einer Tiefe von ca. 40-50 cm, hauptsächlich im Bereich der Fußwege, verlegt. Üblicherweise werden diese Leitungen in einer Tiefe von 80 cm verlegt, was aber für das Unternehmen dann nicht mehr wirtschaftlich machbar wäre. Die klare Aussage der Deutschen Glasfaser ist daher, dass sie nur Bereiche erschließt, in denen dieser Verlegetiefe zugestimmt wird. Von Seiten der Bauverwaltung spricht nichts gegen diese Ausführung. Wenn die Gehwege ertüchtigt werden und die Leitung im Weg wäre, muss der Eigentümer (Deutsche Glasfaser) dies auf seine Kosten regulieren. Streitigkeiten mit anderen Versorgungsträgern werden aber im Einzelfall nicht ausbleiben, da die Glasfaserleitungen oberhalb von anderen Versorgungsleitungen nahezu immer im Weg liegen, wenn an den darunterliegenden Leitungen gearbeitet werden muss. Diese Streitigkeiten tangieren die Kommunen jedoch nicht, da die betroffenen Unternehmen die Netzprobleme unter sich regeln müssen. Das Angebot der Deutschen Glasfaser ist unabhängig vom laufenden Förderprogramm des Bundes (Graue Flecken), bei dem den Gemeinden umfangreiche Kosten auf Grund des Eigenanteils (10%) entstehen würden. Auch beim Bundesprogramm wird mit einer Bautiefe von ca. 40-50 cm kalkuliert. Die Deutsche Glasfaser bittet etwas kurzfristig um Rückmeldung, ob die Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am Programm teilnehmen möchten. … Der Ausbau erfolgt, wenn bei der anschließenden Markterkundung mindestens 33 % der im Gebiet liegenden Liegenschaften Vertragsbereitschaft zeigen. Insoweit sollte hier die Werbetrommel in den Gemeinden gerührt werden (wer macht das aktiv in Vettelschoß?), damit die Ortsgemeinden sich die möglicherweise anfallenden Eigenkosten im Bundesprogramm sparen können. Unser Ziel ist es, dass nach Möglichkeit alle Ortsgemeinden am Programm der Deutschen Glasfaser teilnehmen. Insoweit empfehlen wir die Teilnahme am Programm und hoffen, dass die notwendige 33%-Quote in den Gemeinden erzielt werden kann.
    b ) Ausbau über das Graue Flecken – Programm: Sollte der privatwirtschaftliche Ausbau nicht zustande kommen, so soll parallel versucht werden, den Ausbau über das Graue Flecken – Programm weiter voranzubringen. … Hier ist laut Aussage der Kreisverwaltung Neuwied das folgende Vorgehen geplant: 1. Vorlage der Gebietsfestlegung von allen an der Förderung interessierten Kommunen bis zum 28.02.2022. Diese Fristvorgabe ist vor dem Hintergrund der 12 Monatsfrist zwischen Markterkundung und Ausschreibung erforderlich. 2. Angebot, sofern gewünscht, an alle Kommunen, danach eine Kostenberechnung durch den TÜV Rheinland durchführen zu lassen. Für die Kostenberechnung wird die vorherige kommunale Gebietsfestlegung benötigt. 3. Verbindliche Entscheidung der Kommune über die Teilnahme am Förderprogramm wird erst nach der Kostenschätzung abverlangt. 4. Sollte bis Anfang August den Kommunen ein verbindliches Angebot zur Eigenerschließung durch die Deutsche Glasfaser oder anderen TKU vorliegen, besteht für diese Kommunen ein Rücktrittsrecht. 5. Nach der Ausschreibung sehen wir keine Möglichkeit mehr, von einer Teilnahme an der Förderung und der Verpflichtung zur Übernahme des kommunalen Anteils zurückzutreten. Von Seite der Kommunen muss hier die Entscheidung getroffen werden, ob ein Komplettausbau der förderfähigen Adressen zum 10 % – Eigenanteil erfolgen soll oder ob Adressen aus der Liste ausgenommen werden sollen. Die Rückmeldung der kommunalen Fördergebiete muss bis zum 28.02.2022 erfolgen.
  2. a) Der Ortsgemeinderat beschloss die Teilnahme am Programm der Deutschen
    Glasfaser zur Errichtung eines privaten Glasfasernetzes. Der Gemeindevorstand
    wird mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Deutschen Glasfaser zur
    Abstimmung der weiteren Vorgehensweise in Kontakt treten.b) Der Ortsgemeinderat beschloss parallel das Graue Flecken – Programm
    voranzutreiben und beschloss, den Komplettausbau der förderfähigen Adressen zum 10% Eigenanteil (es sollte kein Grundstück außen vor bleiben).

 

Anträge der SPD („digitale Gemeinderatssitzung“, „Nebenkosten der gemeindeeigenen Liegenschaften“, „Vorankommen/Sachstand zu Schwerpunkten:
1. Baugebiet Kalenborn 3-5
2. Baugebiet Auf dem Altenhof
3. Vermarktung Farmersheck
4. altersgerechtes Wohnen
5. Energiemanagement Liegenschaften Gemeinde
6. Sachstand Raumluft KiTa und Grundschule/Digitalisierung
7. Vorbereitung Struktur Wiederkehrende Beiträge“
wurden angesprochen und dass es als problematisch angesehen werde, dass die nächste Gemeinderatssitzung erst Ende März geplant ist.

 

Einlassungen der weiteren Fraktionen entnehmen Sie dem Protokoll auf der Homepage der Verbandsgemeinde.