16. Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2016

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In der Einwohnerfragestunde wurden Fragen des Herrn Buchholz zum Gewerbegebiet Farmersheck seitens des Ortsbürgermeisters dahingehend beantwortet, dass es keine neuen Erkenntnisse zur Ansiedlung des interessierten Betriebes gäbe, er aktuell mit den Geschäftsführern im Gespräch sei.

Der Tagesordnungspunkt Ausbau Nebenanlagen L 252 Ortsdurchfahrt Willscheid, hier Festsetzung des Eigenanteils der Ortsgemeinde, musste aufgrund fehlender Berechnungen abgesetzt werden

Zum Bebauungsplanverfahren Willscheider Berg III (Hochregallager) teilte der Ortsbürgermeister mit, dass am 19.11.15 die Einwohnerbeteiligung stattgefunden habe und Anregungen und Einreden protokolliert worden seien (Protokoll s. Homepage der Ortsgemeinde). Aus den Einreden sei erkennbar, dass das von der Fa. Birkenstock favorisierte Hochregallager in dieser Höhe (35 m) ob der Verschattung und der Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnbebauung nicht umgesetzt werden könne. Der Bauausschuss habe sich ausführlich mit der Abwägung der Bürgerbeteiligung und der Eingaben der Träger öffentlicher Belange auseinander gesetzt. Der Bürgermeister zitierte an dieser Stelle Teile der vom Bauausschuss einstimmig verabschiedeten Abwägung (Wortlaut s. weiter unten im Text), bevor er dem Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Linz, Herrn Reifert, das Wort erteilte.

Herr Reifert teilte mit, dass einige Einreden abgewogen werden könnten (Vermüllung durch Lkw-Fahrer z.B.), die Verschattung und weiteren Auswirkungen des 35 m hohen Hochregallagers jedoch nicht abzuwägen seien, was nicht nur die Fachabteilung sondern auch der Bauausschuss so einschätze. Die Höhe müsse massiv runter, eine modifizierte Planung durch den Investor vorgelegt werden, soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Willscheider Berg III weiter verfolgt werden.
Dem stimmten alle im Gemeinderat Vettelschoß vertretenen Fraktionen zu.

Seitens Herrn Kagel (FWG) wurde vorgeschlagen, der Rat solle heute festlegen, dass die zulässige Gebäudehöhe 18 m nicht überschreiten dürfe.

Herr Mutz (SPD) entgegnete, dass dieser Beschluss nicht expliziert gefasst werden müsse, der noch gültige Vorhabenbezogene Bebauungsplan gestatte aktuell eine Bebauung in dieser Höhe von 18 m. Es sei nicht allein eine Modifizierung der Planung durch die Fa. Birkenstock in Bezug auf die Höhe möglich, es könnte auch ein anderer Standort oder Ausführung des Hochregallagers in Teilen unterirdisch, kombiniert mit einer Reduzierung der Höhe, vorgeschlagen werden.
Anmerkung der Redaktion: Eine modifizierte Planung unterliegt den gleichen Ansprüchen an einen Bebauungsplan wie die erste Planung der Fa. Birkenstock, nämlich dass er mit der umgebenden Wohnbebauung und den Belangen des Naturschutzes sowie des Landschaftsbildes vereinbar sein muss. Möglich ist, dass auch eine modifizierte Planung nicht abzuwägen sein wird und eine weitergehende Modifizierung gefordert werden muss und so weiter. Inwieweit der Investor zu Kompromisslösungen bereit ist, andere Lösungen mit dessen Firmenpolitik in Einklang zu bringen sind, bleibt abzuwarten. Dem Investor ist mit Blick auf eine Arbeitsplatzsicherung zu signalisieren, dass die Gemeinde weiter daran interessiert ist, Vettelschoß als europäisches Zentrallager der Birkenstockgruppe zu installieren.

Herr Reifert erläuterte, dass der heute zu fassende Beschluss der Fa. Birkenstock vorgelegt werde und es an ihr sei, einen modifizierten Plan auszuarbeiten und vorzulegen. Dieser Plan müsse dann wieder durchs Verfahren und könne erneut abgelehnt oder ergänzt werden.

Herr Mutz (SPD) ergänzte, dass nach Vorlage eines modifizierten Planes die Einwohner erneut zu einer Einwohnerversammlung eingeladen werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, auch zu diesem Vorhaben Fragen zu stellen und Einreden zu tätigen.
Das wurde durch alle Fraktionen bekräftigt.

Herr Limbach (CDU) teilte seine Einschätzung mit, dass der Investor auf der Anliegerversammlung verstanden habe, dass das Vorhaben Hochregallager nach den ersten Vorstellungen der Fa. Birkenstock an diesem Standort in dieser Höhe nicht zu verwirklichen sein werde und er erwarte eine Alternativplanung.

Herr Haußer (FWG) fragte nach, ob der Investor verpflichtet werden könne, das neue Lager zurückzubauen, sollte die Firma nicht mehr am Standort Vettelschoß agieren. Dies könne – so Herr Reifert – im Laufe des Verfahrens eingebracht und verhandelt werden.

Herr Reifert teilte weiter mit, dass die Frage, ob gegen einen Bebauungsplan ein Bürgerbegehren möglich sei, mit „nein“ beantwortet werden müsse. Gegen einen Bebauungsplan sei die Normenkontrollklage möglich.

Den seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Linz vorgelegten Abwägungen (zur Bürgerbeteiligung und den Trägern öffentlicher Belange) stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Auszug Wortlaut einer Abwägung: …. Der Ortsgemeinderat teilt die Ansicht, dass die bisher vorliegende Planung für das Hochregallager so nicht verträglich mit anderen, in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen umsetzbar ist. Insbesondere die abschätzbaren erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der östliche Wohnbebauung sowie des Landschaftsbildes lassen sich nicht rechtfertigen.
Der Vorhabenträger wird aufgefordert, seine Planungen für das Gebäude zu modifizieren, dass Auswirkungen auf landschaftliche und nachbarliche Belange, insbesondere Verschattungen der östlich gelegenen Wohnhäuser, minimiert werden. Wichtig ist dabei, dass die für die landschaftliche Wirksamkeit und die Verschattung relevante Gebäudehöhe deutlich reduziert wird und im nördlichen Teil des geplanten Gebäudes, wo zur Wohnbebauung hin ein abschirmender Gehölzbestand fehlt, die bisher zulässige Höhe nicht überschritten wird. Der Vorhabenträger soll prüfen, ob das Hochregallager anders platziert und ins Gelände eingesenkt werden kann oder eine andere Form der Lagerung möglich ist bei der das neue Gebäude eine größere Grundfläche bei geringerer Höhe hat und die umliegende Landschaft allenfalls in vertretbarem Ausmaß überragt. …..
Die landschaftlichen Auswirkungen dieser modifizierten Planung sind in Abstimmung mit der Gemeindeleitung sowie der Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung mittels Fotoaufnahmen von einem Kran und umliegenden exponierten Landschaftspunkten zu prüfen und im Umweltbericht zu dokumentieren.
Ob zur Verschattung und sonstigen potenziellen lokalklimatischen Auswirkungen vom Vorhabenträger unabhängige gutachterliche Ermittlung und Bewertung erforderlich sind, wird der Ortsgemeinderat entscheiden, wenn eine modifizierte Planung vorliegt…..

Der Rat stimmte einstimmig der Festsetzung der Stundungs- und Ratenzahlungszinsen (zum Ausbaubeitragsrecht) in Höhe von 2 % über dem Basiszins zu.
Eine Spende der Sparkasse Neuwied in Höhe von 431,42 Euro zur Seniorenfeier der Ortsgemeinde wurde einstimmig angenommen.

Ortsbürgermeister Freidel teilte mit:

• dass der Aussichtsturm Willscheider Berg am 27.01.16 abgerissen werden musste, die Substanz lies eine Reparatur nicht zu.

• Für die U 3-Unterbringung im Kindergarten Kalenborn erhielt die Gemeinde einen Kreiszuschuss in Höhe von 19.750,00 Euro.

• Am 18. und 19. Jan. hätten die Gespräche mit den Eigentümern zum Baugebiet Kalenborn III bis V stattgefunden. Nähere Informationen folgten in Kürze.

• Mit Interessenten für den Betrieb der Weinstube im Dorfmuseum sei ein Gespräch anberaumt.

• Die Versammlung der Jugendvertretung sei gut verlaufen. Es seien 22 Personen anwesend gewesen. Ratsmitglied Fabian Buchmüller habe in das Thema eingeführt. Nach Karneval sei im Anschluss an diese Infoveranstaltung ein weiteres Treffen zur Wahl der Jugendvertretung terminiert. Es hätten eine Reihe der anwesenden Jugendlichen Interesse an einer Mitarbeit in der Jugendvertretung signalisiert.

Zur Unterbringung von Asylanten in der Ortsgemeinde wurde durch den Ortsbürgermeister und die Beigeordnete Eckhardt mitgeteilt, dass im Tannenweg zurzeit 14 Afghanen untergebracht seien, was problemlos funktioniere. Des Weiteren sei eine mazedonische Familie in Vettelschoß wohnhaft, wo auch eine syrische Familie in naher Zukunft einziehen könnte. Es hapere im Ort noch an ehrenamtlicher Betreuung, hierzu werde regelmäßig im Veröffentlichungsorgan und den Kirchen aufgerufen. Frau Dr. van Nahl und Frau Birgit Peters aus Vettelschoß erteilten in Kalenborn im Gemeindehaus zweimal wöchentlich Deutschunterricht. Die Kosovoalbaner, die im Wohnheim Erlenweg untergebracht waren, müssten Deutschland verlassen und wohnten nicht mehr in Vettelschoß.
Herr Haußer teilte mit, er betreue mit seiner Frau zwei Familien in St. Katharinen und habe bislang nur positive Erfahrungen gemacht. Er möchte zur Nachahmung ermuntern.
Ortsbürgermeister Freidel teilte ferner mit, er habe bei den zuständigen Stellen nachgefragt, das Gerücht, dass in Kretzhaus eine Containerunterkunft vorgesehen sei, sei nicht zutreffend.
Herr Rohringer teilte mit, dass eine solche Unterbringung in den Nachbargemeinden Windhagen und Rottbitze eingerichtet werde.