22. Gemeinderatssitzung am 9. November 2016

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In der Einwohnerfragestunde brachte Peter Homscheid vor, dass es den Ortsteil Oberkalenborn nicht gebe und das Schild zu entfernen sei, das darauf hinweise. Zudem fragte er nach seiner Petition, seinem Widerspruch in Zusammenhang mit dem Ausbau Nebenanlagen L 252 in der Kalenborner Straße. Die den Bescheiden zugrunde liegende OD-Grenze (Anmerkung der Redaktion: Eine Verlegung der OD-Grenze bis zur Einfahrt Kretzhaus war vor Beginn der Straßenbaumaßnahme durch Ratsbeschluss einstimmig abgelehnt worden.) sei rechtswidrig. Auch sie beziehe sich auf den nicht existenten Ortsteil Oberkalenborn. Er bat um Behandlung im Gemeinderat.
Ortsbürgermeister Freidel bestätigte, dass der Widerspruch des Herrn Homscheid zur Behandlung an den Kreisrechtsausschuss verwiesen wurde. Die Eingabe werde zusammen mit der Beurteilung des Kreisrechtsausschusses im Rat behandelt werden.

Weiter führte Herr Homscheid aus, dass es im Oberwillscheider Weg einen erhöhten  Durchgangsverkehr (obwohl Anliegerstraße) gebe; wie dem abzuhelfen sei, fragte er.
Ortsbürgermeister Freidel erläuterte, dass am 7. Dezember  (17.00 Uhr) vor dem Kindergarten Kalenborn eine Ortsbesichtigung betr. Verkehrsberuhigung stattfinde, zu der die interessierte Bevölkerung eingeladen werde. Hier solle über Maßnahmen nachgedacht werden, um das Tempo zu drosseln und dem widerrechtlichen Durchgangsverkehr die Durchfahrt unattraktiver zu machen.

Oskar Germscheid teilte zu diesem Punkt mit, dass der Oberwillscheider Weg/Backeshof in der Tat stark frequentiert werde, obwohl es die Sperrung in Willscheid gebe. Der Durchgangsverkehr nutze in Richtung Vettelschoß trotz anderslautender Umleitungsbeschilderung den Feldweg durch die Wiesen zum Anwesen Landwirtschaftsbetrieb Stockhausen.
Ortsbürgermeister Freidel sagte zu, dass er sich dieser Angelegenheit annehmen werde.

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Herr Freidel die Vertreter des Seniorenbeirates  sowie Herrn Verbandsbürgermeister Fischer.

Zunächst teilte er mit, dass Frau Melanie Eckhardt ihr Amt als Beigeordnete der Gemeinde Vettelschoß niedergelegt habe und bedankte sich für ihr Engagement, vor allem in den Bereichen Ferienbetreuung, Jugendvertretung und Asylantenbetreuung.

Sodann wurde Frau Eckhardt (SPD) (für den aufgrund der Aufnahme seines Studiums aus Vettelschoß verzogenen Fabian Buchmüller) als neues Ratsmitglied verpflichtet. Sie nimmt auch die Ämter in den Ausschüssen Kultur/Sozialausschuss, Schulträger/Kindergartenausschuss für Herrn Buchmüller ein. Als neues ordentliches „Nicht“ratsmitglied im Schulträger-/Kindergartenausschuss rückt Bettina Schmidt  für Melanie Eckardt nach.

Herr Freidel erteilte den Vertretern des Seniorenbeirates Linz, Herrn Wolfgang Walter (stv. Vorsitzender) und Herrn Klaus Krumscheid (Koordinator aus der VG-Verwaltung) das Wort.

Herr Walter bedankte sich für die Einladung und teilte mit, dass es eine weitere stv. Vorsitzende gebe, Frau Braun. Herr Fischer als Verbandsbürgermeister sei Vorsitzender des Seniorenbeirates. Die Arbeit des Seniorenbeirates sei über die Verbandsgemeindegrenzen bis nach Mainz bekannt und geschätzt und habe etliche Nachahmer gefunden.

In einer Präsentation wurden die Angebote und die Arbeitsweise des Seniorenbeirates vorgestellt. Nähere Informationen zum Seniorenbeirat entnehmen Sie bitte nachstehenden Internetseiten:

https://www.vg-linz.de/region/senioren-und-jugend/senioren/seniorenbeirat.html

www.seniorenbeirat-vglinz.de

In der Hauptsache gehe es dem Seniorenbeirat,  so Herr Walter, um Hilfestellung für ältere, behinderte, vereinsamte, hilfsbedürftige Mitbürger. Die Seniorenbeiratsarbeit verstehe sich generationsübergreifend (er erzählte von Projekten mit Kindergärten, der Alice-Salomon-Schule). Es sollen Lücken geschlossen werden und keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen entstehen. Bewusst werde deshalb auch in fünf Orten der VG das Gemeindecafé morgens angeboten, hierzu würden nicht mobile Interessierte Zuhause vom Bürgerfahrdienst abgeholt. Es gebe neben regelmäßigen Angeboten auch Einzelprojekte. Mit zu der Einrichtung gehörten Angebote wie Kümmerer, Freiwilligen Börse und Bürgerfahrdienst (schon 1.600 Fahrten in 2016!), der im Übrigen auch rege in der Ortsgemeinde Vettelschoß genutzt werde. Immer wieder setze man sich dafür ein, bei Neu- und Ausbauten von Verkehrsanlagen an Gehbehinderte zu denken. Hier sei ein Umdenken in den Köpfen der Verantwortlichen sehr schwierig zu erreichen. Dies zeige sich auch bei dem Problem Müllentsorgung, wo Tonnen oft ganztags den Gehsteig versperrten. Bei den Gemeindecafés gehe es nicht allein um Kaffee oder Kuchen, es gehe um Entgegenwirken von Vereinsamung, es werde aber auch Information und vor allem Hilfestellungen (z.B. in Kooperation mit dem CAP-Markt werden Bestellungen ausgeliefert, Hilfe bei Behördengänge) angeboten. Mit den in der VG befindlichen drei Seniorenheimen gäbe es Zusammenarbeit und gemeinsame Angebote (u.a. wurden mobile Küchen für die Bereiche Unterbringung der Demenzkranken angeschafft, ein Stadtgartenfest sowie Tanznachmittage initiiert). Alles sei nur durch die große Anzahl an Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, möglich.

Ortsbürgermeister Freidel bedankte sich für die Ausführungen, dem sich die Fraktionen anschlossen.

Der Einrichtung eines Gemeindecafés in der Ortsgemeinde Vettelschoß (nicht als Konkurrenz zu bestehenden Angeboten) wurde einmütig befürwortet und der Seniorenbeirat um Hilfe bei dessen Etablierung und Findung von Ehrenamtlichen gebeten. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass seit dem Tode von Frau Donauer ein Angebot in Kalenborn gänzlich fehle. Der Seniorenbeirat sagte seine Unterstützung zu.

Zum Schluss nahm Verbandsbürgermeister Fischer die Gelegenheit war, den vielen Helfern im Seniorenbeirat für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement zu danken. Er zeigte sich überzeugt, dass sich viele Mitbürger, auch Rentner, im Seniorenbeirat und seinen Angeboten sinnbringend einbringen können und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass es weiterhin gelingen möge, die Ehrenämter zu besetzen. Herrn Walter bezeichnete er als Glücksfall für diese Einrichtung.

Anmerkung der Redaktion: Vettelschoß wird im Seniorenbeirat seit Jahren durch Herrn Rüdiger Vietor vertreten. Sollten Sie Interesse oder Rückfragen haben, wenden Sie sich an Herrn Krumscheid (Tel.: 02644 560159) oder aber an Herrn Vietor.  Wir möchten Sie gerne ermutigen, sich, Ihr Können und Wissen, Ihre Person einzubringen. Diese „Arbeit“ kann auch für Sie selber ein Gewinn sein.

Ortsbürgermeister Freidel bat die SPD-Fraktion, ihren Antrag zur Kommunalreform (Stichwort Fusion) zu erläutern.

Jochen Mutz trug vor, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag (am 7.  Sept. 2016) gestellt habe, weil das Thema seit Juli 2016 verstärkt in den Medien auftauchte, die betroffene Kommune Vettelschoß jedoch mit keiner Silbe informiert, geschweige denn an Entscheidungsfindungen beteiligt wurde. Die SPD fordere eine unmittelbare und aktive Beteiligung der Ortsgemeinde Vettelschoß.

Jochen Mutz stellte klar, dass die Aussage von Ortsbürgermeister Freidel in einer Presseveröffentlichung der Rhein-Zeitung  vom 5. Okt. in Zusammenhang mit dem geplatzten Gespräch in Mainz: „…Von der SPD liegt bereits ein entsprechender Antrag vor, der unter anderem solche Gespräche mit der Verbandsgemeinde Asbach ins Auge fasse“,  in dem Kontext dieses Artikels nicht dem Ansinnen der SPD entspreche. Die SPD führe, veranlasst durch die Nichtbeteiligung durch die VG Linz an den bis dato getroffenen Entscheidungen und Gesprächen zur möglichen Verwaltungseinheit VG Linz, Bad Hönningen, Unkel, aus: eine „Angliederung an  die VG Asbach sei in diesem Zusammenhang eine denkbare Variante“.  Anmerkung der Redaktion: Dieser eine Satz scheint bewirkt zu haben, dass die Rheingemeinden (vor allem die der VG Linz) erkannt haben, dass die Höhengemeinden nicht länger nur als größte Umlagezahler wahrgenommen werden möchten.

Der SPD-Antrag im Wortlaut:

„Die SPD – Fraktion beantragt eine Aussprache zum Thema Kommunalreform in der nächsten Sitzung des Gemeinderats (GR).
Die Kommunalreform befindet sich – folgt man Pressemeldungen – in einer entscheidenden Phase. Die angestrebte Reform wird das Zusammenleben der Bürger in den betroffenen Gemeinden unmittelbar beeinflussen.
Dem GR liegen keine Kenntnissen über die Zeitlinien, den Stand der Gespräche mit den möglichen Kooperationspartnern sowie die Vor- und Nachteile möglicher Kooperationsmodelle vor. Die Auswirkung einer Kooperation auf die Höhengemeinden ist ebenso ein wesentlicher Aspekt für die zukünftige Gestaltung der Ortspolitik wie auch ein möglicher neuer Zuschnitt der – dann neuen – Verwaltungseinheit. Eine Angliederung an die VG Asbach ist in diesem Zusammenhang eine denkbare Variante.
Die OG Vettelschoß ist Träger der Grundschule und der zwei Kindergärten. Eine Neugestaltung der Schul- und Kindergartenlandschaft im Rahmen der Kreisreform kann deshalb nur unter direkter Mitwirkung der OG und der Personalräte der betroffenen Einrichtungen erfolgen.
Darüber hinaus muss von Beginn an vermieden werden, dass durch einen Zusammenschluss der Gemeinden an der Rheinschiene gegenüber den Höhengemeinden eine wirtschaftliche und politische Schieflage entsteht.
Aus Sicht der SPD ist es daher unumgänglich, dass Vertreter der Ortsgemeinden unmittelbar und aktiv an der Gestaltung des Fusionsvertrages beteiligt werden.
Der Zusammenschluss mehrerer Gemeinde darf kein Verwaltungsakt werden. Vielmehr muss ein breiter Konsens in den Gemeinderäten hergestellt werden.“

Jochen Mutz sprach an, dass das Dornbach-Gutachten, auf das sich die von Herrn Fischer öffentlich benannten Zahlen beziehen, verschiedene Modell an Umlagezahlungen aufzeige; die von Herrn Fischer bislang benannten Zahlen die kostenträchtigste Variante darstelle.

Er machte weiter deutlich, dass das Gesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform höchst richterlich überprüft und für rechtmäßig beschieden wurde. Weiter machte er darauf aufmerksam, dass eine Fusionspflicht nicht allein von den Einwohnerzahlen abhängig sei, sondern auch von der Beurteilung der Wirtschaftskraft, ein paar Einwohner mehr oder weniger als die bislang eingebriefte Grenze von 12.000 Einwohnern seien nicht ausschlaggebend. Im Gesetz sei zudem verankert, dass auch Verbandsgemeinden, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl nicht fusionieren müssten, als Partner einer Verbandsgemeinde mit Fusionsbedarf zwangsfusioniert werden können.

Jochen Mutz führte an, dass aus dem Beschluss im  Verbandsgemeinderat Linz zu einer Bürgerbefragung ein Bürgerratsentscheid geworden sei, der eine andere Qualität habe.
Dem widersprach der Verbandsbürgermeister.

Verbandsbürgermeister Fischer führte aus, dass er die Gemeinde Vettelschoß auch jederzeit früher (warum dann bislang nicht, bedurfte es einer Aufforderung?) informiert hätte. Er strebe Transparenz an. Vor allem würden die Bürger in mehreren  Einwohnerversammlungen informiert werden. Anmerkung der Redaktion: Spätestens in Reaktion auf den SPD-Antrag vom 7. September (der auch an die Verbandsgemeindeverwaltung ging) hätte Herr Fischer in der Ratssitzung am 14. September die Gelegenheit gehabt, in Vettelschoß vorstellig zu werden, vor dem besagten Gespräch in Mainz. In den Verbandsgemeinden Unkel und Bad Hönningen wurden alle verbandsgemeindeangehörigen Kommunen offiziell durch ihren Verbandsbürgermeister beteiligt (informiert und gefragt). Auch Bürgerinformationen wären in vielfältiger Form früher möglich gewesen (das besagte Gesetz gibt es seit 2010).
Wobei eine Bürgerinformation ausgewogen sein muss und nicht nur die Darstellung der eigenen Sicht wiederspiegeln darf. Zu einer Information, die dazu befähigen soll, sich ein Urteil zu bilden, gehört mehr als die Benennung von möglichen Umlagezahlen. Es muss kritisiert werden, dass das Veröffentlichungsorgan der VG Linz ausschließlich vom Verbandsbürgermeister als Veröffentlichungsplattform genutzt werden darf. Demokratie lebt von Rede und Gegenrede, nicht von empfundenen Wahrheiten eines einzelnen.
Zwischenzeitlich hat sich die SPD-Fraktion Informationen in vielfältiger Weise organisiert. Lesen Sie ein Ergebnis dieser Recherche in unserem Beitrag „Klarstellung zum Thema Zwangsfusion“ vom 22. Oktober 2016 auf dieser Homepage.

 Verbandsbürgermeister Fischer widersprach der Darstellung, die von ihm veröffentlichten  Mehrbelastungen, die durch die erhöhten Umlagen entstehen würden, seien das für die VG Linz teuerste Modell. Er legte zwei Seiten Berechnungen zu einer Zweier- bzw. Dreierfusion vor. Anmerkung der Redaktion: diese Zahlen konnten in der Kürze der Zeit noch nicht nachvollzogen werden.

Verbandsbürgermeister Fischer trug sodann seine durch das Veröffentlichungsblatt der VG und weitere Presseartikel bekannte Darlegung der Situation vor. U.a. führte er an, Linz habe keinen Fusionsbedarf, die Zahlen, die dem Fusionsbedarf Bad Hönningen zugrunde lägen, seien unzutreffend, der erheblichen Mehrbelastung der verbandsgemeindeanhörigen Kommunen durch höhere Umlagen könne er nicht zustimmen, was auch seitens des VG- Rates unterstützt werde,  auch die Bad Hönningen Bürger würden durch eine Fusion stärker belastet bei den Gebühren für ihr Abwasser.

Herr Fischer verwies auf die vielen freiwilligen Kooperationen (beim Abwasser, ruhenden Verkehr …) der betroffenen Verbandsgemeinden, die anstelle einer Fusion intensiviert werden sollten.

Verbandsbürgermeister Fischer teilte mit, dass – so seine Wahrnehmung – aufgrund der bisherigen Behandlung der Angelegenheit durch die VG Linz und ihm und der Androhung einer Bürgerbefragung das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Person des Staatssekretärs Kern auf ihn zugekommen sei und ein Gesprächsangebot unterbreitet habe, das er annehmen werde. Es sei ein Vieraugengespräch vorgesehen. Der Bürgerentscheid sei jedoch nur vertagt, die weitere Vorgehensweise hänge vom Ausgang dieses Gespräches ab. Dieses Gespräch werde mit Sorgfalt geführt.

Wolfgang Paschelke von der FWG sprach an, dass für ihn erkennbar sei, dass das  Einlegen rechtlicher Mittel gegen eine Zwangsfusion wenig Aussicht auf Erfolg habe und einer politischen Lösung der Vorrang einzuräumen sei. Eine größere Verwaltungseinheit bedeute ein mehr an wirtschaftlicher Effizienz. Bei der hohen Anzahl kleiner Kommunen im Land sei auch das in NRW praktizierte System der Einheitsgemeinden eine mögliche Variante. Jörg Haußer von der FWG brachte vor, dass eine Berechnung möglicher Umlagezahlen nur auf der Grundlage der Zahlen 2016 für das Jahr 2017 möglich sei. Da die Steuerkraft jeder Kommune jährlich schwanke, sei eine genaue Voraussage für die nächsten Dekaden nicht möglich.

Der Verbandsbürgermeister teilte mit, er strebe eine politische Lösung an. Der Einführung von Einheitsgemeinden stehe er skeptisch gegenüber, da die Identität kleiner Gemeinden verloren gehe. Bezüglich größerer Verwaltungseinheiten glaube er nicht daran, dass Kosten durch Personaleinsparungen zu erzielen wären.

Jochen Mutz (SPD) machte deutlich, dass die Darstellung, dass Hönninger Bürger mehr für ihr Abwasser werden zahlen müssen bei einer Fusion (und – so der Verbandsbürgermeister – auch über eine Fusion nicht erfreut sein dürften) nur die halbe Wahrheit darstelle. Die Linzer Bürger würden in einer Fusion entlastet und zahlten in diesem Fall weniger Abwassergebühren. Grund, warum die Linzer deutlich mehr für ihr Abwasser zahlen müssten, sei die sehr hohe Verschuldung des Linzer Abwasserwerkes.
Anmerkung der Redaktion: Alle Bürger der Verbandsgemeinde Linz sind schon seit Jahren nicht erfreut, dass sie deutlich mehr aufbringen müssen für ihre Abwasserbeseitigung als Nachbarkommunen.

Vergleich Wasser-/Abwassergebühren pro Person/Jahr
VG Bad Hönningen: 160,00 Euro
VG Unkel: 220,00 Euro
VG Linz: 251,00 Euro (hinzu kommt im Falle der VG Linz, dass zusätzlich bei Kanalausbaumaßnahmen und größeren Sanierungen ein nennenswerter Baukostenzuschuss auf jeden Grundstückseigentümer zukommt, in  Bad Hönningen und Unkel sind diese in den Gebühren enthalten).

Jochen Mutz merkte kritisch an, ob eine Bürgerbefragung nicht tatsächlich ein Verschieben der Verantwortung möglicher Konsequenzen von der Politik auf die Bevölkerung darstelle.

Markus Eulenbach (SPD) begrüßte, dass die Gespräche mit Mainz wieder aufgenommen werden. Ohne Einigung komme – so die gesetzliche Vorgabe – zwangsläufig die Zwangsfusion mit Bad Hönningen (ohne Unkel). Erst nach deren Vollzug könne Klage mit zweifelhaften Siegeschancen geführt werden. Er hoffe, dass Herr Fischer für das vorgesehene Gespräch mit dem Vertreter der Landesregierung dieses Mal mehr als 5 Minuten einplane.

Verbandsbürgermeister Fischer teilte hierzu mit, dass man vereinbart habe, sich wenigstens eine Stunde auszutauschen. Im Übrigen habe er in Mainz nicht mit Klage gedroht.

Herr Eulenbach begrüßte diese Aussagen und gab seiner Hoffnung Ausdruck, der Verbandsbürgermeister sei seiner Verantwortung bewusst. Gut sei, dass erst einmal Zeit gewonnen wurde, die nun klug genutzt werden sollte.

Er fügte hinzu, dass er mit Freude feststelle, dass die Wertschätzung der Höhengemeinden durch diese Diskussion gewonnen habe.

Josef Limbach teilte für die CDU mit, dass es nicht hingenommen werden könne, dass die Gemeinde Vettelschoß durch eine Fusion mehr Umlagen zahlen müsse und dieses Geld für notwendige Investitionen vor Ort fehlen würde.  Die CDU Vettelschoß unterstütze den Kurs des Verbandsbürgermeisters, nach ihrem Willen solle die Verbandsgemeinde Linz eigenständig bleiben.

Norbert Rohringer von der FWG kritisierte, dass zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Ortsgemeinderat ein Antrag der SPD-Fraktion nötig war. Das Thema Fusion hätte verwaltungsseitig viel früher auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Er stellte klar, dass er hier im Gemeinderat nicht für die Verbandsgemeinde spreche, hier ginge es um die Ortsgemeinde und demzufolge sei es legitim, Gespräche mit der Nachbarverbandsgemeinde Asbach zu führen. Eine Angliederung an die VG Asbach sei aus finanzieller und struktureller Sicht für Vettelschoß eine Alternative.

Gabi Marquardt (SPD) bat, das Thema Fusion nicht ausschließlich unter dem Aspekt der Umlagezahlungen zu bewerten. Sie verwies darauf, dass in allen betroffenen Verbandsgemeinden Fachpersonal fehle (weil der Stellenplan das nicht hergibt), um ein wirksames Controlling, eine wirtschaftliche Ermittlung und Betrachtung der in der Doppik deutlich werdenden Unterdeckungen mit Lösungsansätzen zu begegnen. Beispielhaft nannte sie die Einführung eines Gebäudemanagement. Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden sei unzureichend, die Gewerbesteuer schon seit über 20 Jahren ob ihrer Verteilung und Unzuverlässigkeit in der Diskussion. Auch sei kritisch zu überprüfen, wer zukünftig für was zuständig sein solle (Schulen, Kindertagesstätten), ob Altenheime, Wohn- und Gewerbegebäude in der Trägerschaft einer Verbandsgemeinde oder Gemeinde verbleiben sollten?

Sodann wurde der Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Vettelschoß behandelt.

Anmerkung der Redaktion: Statt des erwarteten Fehlbetrages in Höhe von 469.370,00 €  weist der Abschluss einen Überschuss in Höhe von 865.296,16 € auf, die Verschuldung sinkt auf  4.613.675,40 €. Grund hierfür sind u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (die jedoch in Teilen noch nicht endgültig  durch das Finanzamt festgestellt wurden und deshalb noch nicht als dauerhaft verbleibende Einnahme gesehen werden können),  außerdem wurden in 2015 vorgesehene Maßnahmen in Höhe von 404.735,50 Euro nicht umgesetzt. Insgesamt wurden fast 1,5 Mio. mehr an Steuereinnahmen  verbucht, was in 2016 zu erhöhten Umlagezahlungen führen wird. Forderungen aus Gewerbesteuern und deren Zinsen in Höhe von 750.000 Euro mussten als nicht eintreibbar abgeschrieben werden.

In Vertretung für den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Günter Macht (CDU), erläuterte Jochen Mutz (SPD) die Prüfung und deren Ergebnis.

Am 10.10.16 sei der Jahresabschluss 2015 durch die Herren Macht, Mutz und Haußer (FWG) geprüft worden. Alle gewünschten Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt. Dass die meisten Fragen zum Jahresbericht vorab schriftlich eingereicht wurden, erwies sich als effizient. Ein solches Verfahren sei auch für die kommenden Prüfungen zu empfehlen.  Anmerkung der Redaktion: Die SPD-Mitglieder der Rechnungsprüfungsausschusses hatten 16 Fragen zum Jahresbericht vorab schriftlich eingereicht, das befähigte die Verwaltung in der Vorbereitung der Sitzung, die Sachverhalte zu prüfen, ausführlich zu beantworten und entsprechende Unterlagen herauszusuchen und vorzulegen.

Als Schwerpunkt sei auf Wunsch der SPD das Sachkonto Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze geprüft worden.

Die Prüfung – so Herr Mutz – habe zu keinen Einwendungen geführt, weshalb dem Rat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.15 vorgeschlagen werde, ferner über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen und allen Beteiligten Entlastung zu erteilen. Die Feststellung der Entlastung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte einstimmig, lediglich bei der Entlastung des Ortsbürgermeisters (u. seiner Beigeordneten, soweit sie ihn vertreten haben) gab es eine Enthaltung.

Josef Limbach (CDU) zeigte sich erfreut über das positive Ergebnis, statt eines Fehlbetrages von rund 470.000 mit einem Überschuss von rund 860.000 Euro abzuschließen und die Verschuldung auf 4,6 Mio. zu reduzieren. Hier zeige sich, dass verantwortungsvoll mit möglichen Investitionen umgegangen werde.

Norbert Rohringer (FWG) stimmte zu, dass das Jahresergebnis 2015 sehr zu aller Freude günstiger ausgefallen sei, er verwies jedoch auf die schleppende Bearbeitung vieler notwendiger Investitionen und hier beispielhaft auf das Streif-Gelände.

Weil die FWG mit der Beantwortung ihrer Fragen zum Jahresbericht (z.B. zu der steuerlichen Behandlung Weinstube) im Rechnungsprüfungsausschuss: „das sei systembedingt“, nicht einverstanden sei, werde sie der Verwaltung in Linz keine Entlastung erteilen, sich vielmehr enthalten. Verbandsbürgermeister Fischer bat um schriftliche Fragestellung und garantierte eine Beantwortung durch die Verwaltung.

Jochen Mutz (SPD) kritisierte, dass die Vorausleistungsbescheide Nebenanlagen L 252 (wie vom Rat beschlossen) nicht als solche zugestellt wurden, vielmehr erst im Mai 16 (nach Fertigstellung).

Weiter wurde der Umstand, dass die verausgabten Mittel zur Straßenunterhaltung fast ausschließlich zur Straßenwiederherstellung Im alten Hohn nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme verwendet wurden, beanstandet. Hier seien erhebliche Summen auf alle Steuerzahler zugunsten der Anlieger verlagert worden.
Anmerkung der Redaktion: Bereits zum Jahreshaushalt 2014 war seitens der SPD-Fraktion bemängelt worden, dass nur sehr wenig der bereitgestellten Mittel zur Unterhaltung der Gemeindestraßen ausgegeben wurden. Es wird bezweifelt, dass nicht deutlich mehr durch rechtzeitige Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Gehwegen, Plätzen zur Verlängerung deren Lebensdauer unternommen werden könnte.

Herr Haußer (als ältestes Gemeinderatsmitglied) ließ den Gemeinderat über den obigen Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses abstimmen. Einstimmig bei Enthaltung der FWG zur Entlastung der Verbandsgemeindeverwaltung  wurde dem Empfehlungsbeschuss zugestimmt.

 Der Gemeinderat beriet zur Vorbereitung auf die Haushaltsberatungen ein Investitionsprogramm, das zuvor im Bauausschuss besprochen und ergänzt worden war.

Das Investitionsprogramm sieht vor:

  • Mittel für Ausgaben im Bereich Gemeindeverwaltung, Bauhof (Geräte, Fahrzeug, Werkzeug …), Grundschule, Kindertagesstätten, Straßenbeleuchtung und möglicher Erwerb von Grundstücken in einer Gesamthöhe von fast 70.000,00 Euro.
  • Weiter schlägt die 1. (von 10) Rate für das Regenrückhaltebecken Kau (wir berichteten wiederholt) in Höhe von 51.220,00 Euro zu Buche.
  • 60.000,00 Euro muss die Gemeinde voraussichtlich für die Nebenanlagen der L 252 in der Ortslage Willscheid aufwenden. Eine Gegenfinanzierung (in Teilen) durch die Anlieger wird noch ermittelt.
  • Der Ausbau des Geh- und Radweges Oberwillscheid nach Willscheid wird mit Kosten in Höhe von 230.000,00 Euro angesetzt. Auch hier wird eine Gegenfinanzierung (in Teilen) noch geklärt.
  • Das Bürgerhaus schlägt nicht nur mit 5.000 Euro für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung zu Buche, hier mussten vorsorglich auch die Nachforderungen des Architekten (die immer noch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind) in Höhe von 140.000 Euro als mögliche Ausgaben aufgeführt werden.
  • Durch Ausbaumaßnahmen – Kanal, Straße L 252 (Alte Schulstraße, L 252 Ortslage Willscheid, Kaufstraße) – werden etliche Investitonskostenzuschüsse für die Straßenentwässerung fällig sowie  Anliegeranteile für die Kanalbaumaßnahmen Alte Schulstraße, Im alten Hohn in Höhe von fast 80.000,00 Euro.
  • Aufwendungen für einen von der Unfallkasse geforderten weiteren Klemmschutz an allen Türen im KiGa Kalenborn wird die Gemeinde 8.000,00 Euro kosten.
  • Für die von allen Fraktionen gewünschte öffentliche Toilette am Friedhof sollen 20.000 Euro als Mittel eingestellt werden im Haushalt 2017.
  • Um eine notwendige Sanierung der Gefache im Dorfmuseum durchführen zu können, sollen 5.000,00 Euro für ein Gerüst eingeplant werden.
  • Von 2016 auf 2017 verschoben wurde die Maßnahme Wärmedämmung und Beleuchtung der Sporthalle (wie wir berichteten kommt diese Investition nur zum Tragen, falls dem Förderantrag K 3 (90 % Förderung) statt gegeben wird). Die Gesamtmaßnahme soll 523.000,00 Euro kosten.
  • für eine neue Heizanlage in den Wohnheimen Erlenweg 24 und 25 sieht der Plan 45.000,00 Euro vor.
  • Ortsbürgermeister Freidel kündigte an, dass das Spielgerät am Willscheider Berg ersetzt werden müsse und hierzu Mittel in 2017 bereit gestellt werden sollten, Höhe?
  • Die CDU (Josef Limbach) beantragte, dass für die Umsetzung Baugebiet Kauer Ring II ein „Merkposten“ in Höhe von 30.000,00 Euro eingestellt werden solle. Er begründete diesen Schritt damit, dass das Baugebiet Kalenborn III – V in einer Privaterschließung wohl nicht zum Tragen kommen werde.
  • Im Zuge der Diskussion um diesen Antrag sprach sich die FWG (Norbert Rohringer) dafür aus, auch für das Baugebiet Kalenborn einen „Merkposten“ in Höhe von 30.000,00 einzusetzen.
  • Noch nicht aufgeführt in diesem Investitionsprogramm sind nötige Kosten für die Erschließung des Gewerbegebietes Im alten Hohn/Streifgelände. Hierzu seien noch Ermittlungen nötig.
    Anmerkung der Redaktion: Die SPD-Fraktion hatte bereits im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes, erstmals am 31. August 2011, und in der Folge mehrfach mündlich, aber auch schriftlich, die Bekanntgabe des vorhandenen Erschließung (Ver- und Entsorgung) gefordert und die Frage gestellt, ob Neuerschließungen in Teilen notwendig werden und mit welchen Kosten zu rechnen sei. Seitens des damaligen Ortsbürgermeisters Schneider wurde wiederholt mitgeteilt, das gesamte Gelände sei erschlossen. Leitungspläne wurden nicht vorgelegt. Die VG-Verwaltung, die Kopie der schriftlichen Anfrage erhielt, äußerte sich nicht.

Strittig wurde in der Gemeinderatssitzung die Bereitstellung der Mittel für die Heizung Wohnheime behandelt.

Die SPD-Fraktion erklärte, dass sie keinem Plan/Haushalt zustimmen werde, in dem diese Mittelbereitstellung Bestandteil sei.

Sie verwies auf den Bauausschussbeschluss, zu eruieren, ob die beiden Wohnheime auch einzeln veräußert werden können.

Anmerkung der Redaktion: Bereits zum Haushalt 2016 vor einem knappen Jahr war bekannt, dass die Heizung der Wohnheime erneuert werden muss. Schon seinerzeit war eine Mehrheit des vorberatenden Hauptausschusses der Ansicht, dass – nach den vorliegenden Zahlen – die Wohnheime nicht kostendeckend vermietet werden können.  Eine erneute Investition in Höhe von 45.000 Euro könne nicht refinanziert werden. Der Verkauf der Wohnheime sei die wirtschaftlichere Lösung. Der Betrag in Höhe von 45.000 Euro wurde gegen den Widerstand der SPD-Fraktion als „Merkposten“ in den Haushalt 2016 aufgenommen. Der Bauausschuss gab den Auftrag an die Gemeindeverwaltung zu eruieren, ob die beiden Wohnheime nur zusammen oder auch einzeln veräußert werden können. Zurzeit sind in den beiden Wohnheimen einige Zimmer an in Deutschland lebende Marathonläufer aus Afrika vermietet (nach Ansicht der SPD (basierend auf vorliegenden Zahlen) nicht kostendeckend). Die SPD befürwortet eine Kündigung der Mietverhältnisse (um einer Investition in die Heizanlage bei einem Ausfall oder einer Stilllegung durch den Schornsteinfeger vorzubeugen) und den Verkauf der Wohnheime. Bei der Finanzlage der Gemeinde ist jede Einnahme und Entlastung in der Unterhaltspflicht willkommen.

Auch zum CDU-Antrag, für ein Baugebiet Kauer Ring II einen Merkposten in Höhe von 30.000,00 Euro einzustellen, gab es eine Gegenrede aus Reihen der SPD. Gabi Marquardt teilte mit, es gebe einen  Gemeinderatsbeschluss, sollte das Baugebiet Kalenborn I und II zu einem gewissen Prozentsatz bebaut sein, das Baugebiet Kalenborn III – V zu erschließen. Hierzu wurde ein Vertrag mit einem Privaterschließer geschlossen. Anmerkung der Redaktion: Das Gesamtgebiet wurde vor Gesprächen mit den Anliegern mit erheblichen Planungskosten erschließungstechnisch überplant. Die Gespräche mit den Grundstücksbesitzern hätten nun erbracht, dass viele ihre Grundstücke nicht selber bebauen möchten, auch nicht die zu erwartenden hohen Erschließungskosten bis zu einem Verkauf vorstrecken wollen. Die Gemeinde habe nicht die finanziellen Mittel, Grundstückskäufe und deren Erschließung in erforderlichem  Maße zu stemmen.

Für ein mögliches Baugebiet Kau II müsste – mangels Mittel der Gemeinde – ebenfalls eine Privaterschließung vorgesehen werden, die Kosten und Möglichkeiten einer Erschließung wären in einem Planungsauftrag zu ermitteln. Die Gemeinde habe keine eigenen Grundstücke in besagtem Gebiet. Ob sich ein Baugebiet Kauer Ring II problemloser umsetzen lasse als das Baugebiet Kalenborn, sei fraglich. Man solle nicht hin- und herspringen. Im aktuell auf der Tagesordnung stehenden Baugebiet Bahnhofstraße sind noch fünf Grundstücke Eigentum der Ortsgemeinde, die mit wenigen Mitteln erschlossen und verkauft werden könnten.

Anmerkung der Redaktion: Zurzeit wird die Auflösung des Privaterschließungsvertrages Kalenborn III – V betrieben. Anschließend soll überprüft werden, ob eine Umsetzung durch einen Investor machbar und vereinbar sein könnte. Bedarf an Baugrundstücken ist zurzeit noch gegeben.

Der Rat kam überein, über das Investitionsprogramm nicht abzustimmen. Eine Abstimmung werde im Zuge der Haushaltsberatungen 2017 erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwägung zum Bebauungsplan Kalenborn I sowie den Satzungsbeschluss und dessen Veröffentlichung, so dass die Grundstücke in Bälde bebaut werden können. Anmerkung der Redaktion: Der Bebauungsplan, begonnen 2005, konnte lange nicht umgesetzt werden, weil die Eifelbahn eine Entwidmung des Bahnkörpers in diesem Bereich verhindern wollte.

 Gegen 3 Stimmen, bei 2 Enthaltungen der FWG wurden die Abwägungen und der Satzungsbeschluss sowie dessen Veröffentlichung zur 1. Änderung Gewerbegebiet Oberkalenborn beschlossen. Anmerkung der Redaktion: Zum Vorgang wurden Sie unsererseits mehrfach unter dem Stichwort Reiterhof informiert.

 Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Farmerheck stand auf der Tagesordnung. Anmerkung der Redaktion: Seinerzeit zeichnete sich ab, dass ein Investor das Gesamtgebiet erwerben und dort eine Produktionsstätte errichten wollte. Hierzu musste die festgelegte Gebäudehöhe in Teilbereichen verändert werden. Das Bebauungsplanverfahren wurde bis auf die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses durchgeführt. Die Veröffentlichung sollte erst erfolgen, wenn sich die Ansiedlungsabsichten bewahrheiten. Die Gemeinde wurde durch das Unternehmen lange Zeit hingehalten, auch die Wirtschaftsförderung des Kreises Neuwied war involviert. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Gemeinde die Hoffnung auf Umsetzung aufgegeben. Trotzdem soll der Bebauungsplan durch eine Veröffentlichung zu Ende geführt werden.

Im Bauausschuss hatten sich die Fraktionen verständigt, den Zusatz Gewerbe HighTec aus dem Bebauungsplan zu nehmen und in einer Bebauungsplanänderung festzulegen, welches Gewerbe in der Farmersheck zulässig sein soll, reine Lager sollten demnach ausgeschlossen bleiben.

Die FWG fragte an, warum diese erneute Änderung nicht bereits in der vorliegenden 2. Änderung ergänzt werden könne. Ortsbürgermeister Freidel führte aus, dass dies nicht möglich sei, weil das aktuelle Verfahren durch Beteiligungen und Beschlüsse bereits abgeschlossen sei. Wollte man beide Maßgaben in einem Verfahren behandeln, müssten bereits getroffene Beschlüsse aufgehoben werden und das Verfahren alle Stationen erneut durchlaufen.

Unter Mitteilungen teilte der Ortsbürgermeister mit, dass er mit einem Interessenten in der zu verpachteten Weinstube im Dorfmuseum gewesen sei und auf die Vorlage eines Betreiberkonzeptes warte. Nach dieser Vorlage würden die Fraktionen in die weiteren Verhandlungen einbezogen.

Auf Nachfragen der FWG teilte er mit, dass es keine neuen Informationen zur Angelegenheit Hochregallager Birkenstock gebe. Ein Gesprächsangebot der Gemeinde liege vor. Sowohl er als auch Verbandsbürgermeister Fischer erklärten, dass ihnen in Gesprächen mit der Firmenleitung zu verstehen gegeben wurde, dass – nach der Absage des Hochregallagers am gewünschten Standort – Alternativmöglichkeiten an anderen Standorten geprüft würden.