Bauausschussitzung, 9. Mai 2018 – Friedenstraße Kanalausbau/Straßenausbau

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Auf der Tagesordnung der obigen Bauausschusssitzung stand u.a. die Information zur Kanalerneuerung in der Friedenstraße. Eine Vielzahl betroffener Anlieger war zur Sitzung erschienen.

 

Ortsbürgermeister Freidel trug die Sitzungsvorlage vor:

„Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Linz beabsichtigt, den Kanal in der Friedenstraße in der Ortsgemeinde Vettelschoß in offener Bauweise zu sanieren. Eine Inlinersanierung (in geschlossener Bauweise mittels Auskleiden vorhandener Kanalrohre mit Kunstharz zur Verlängerung der Lebensdauer um ca. 30 Jahre) ist nicht möglich, da der Mischwasserkanal der Friedenstraße hydraulisch überlastet ist. Zudem muss eine übergangsweise zugelassene Notentlastung zurückgebaut werden. Die abwassertechnische Sanierungsplanung wurde bereits  beauftragt. Gleichzeitig möchte das Kreiswasserwerk die Wasserleitungen erneuern. Ob weitere Versorgungsträger Erneuerungsbedarf haben, wird im weiteren Verfahren zu klären sein. Hierzu wird verwaltungsseitig zu einem Abstimmungstermin  eingeladen, sobald die Entwurfsplanung des Kanals vorliegt.

Seitens der Ortsgemeinde Vettelschoß ist zu entscheiden, ob im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung und des Mischwasserkanals die Straße ausgebaut werden soll.

Nach der optischen Bewertung ist die Straße als verkehrssicher einzustufen, weist aber Unebenheiten und Risse auf. Die Straße wurde mit DSK (Dünnschicht mit Vlies vor mehr als 10 Jahren) saniert.

Um weitere Erkenntnisse zum Aufbau zu erlangen, wird vorgeschlagen, dass eine Baugrunduntersuchung mit hälftiger Kostenteilung Abwasserwerk/Ortsgemeinde in Auftrag gegeben wird.

Auf dessen Basis wird die Gemeinde Vettelschoß über einen Straßenausbau entscheiden. Die Anwohner/Eigentümer der Friedenstraße werden durch die Verwaltung mittels Brief informiert.“

 

Die Leiterin des Abwasserwerkes und des Fachbereiches Tiefbau der Verbandsgemeindeverwaltung Linz, Frau Stirba, erläuterte über die vorstehende Sitzungsvorlage hinaus:

 

„Die Abwasserentsorgung innerhalb der Verbandsgemeinde Linz wurde dahingehend überprüft (seitens eines Fachingenieurbüros), ob es hinsichtlich des bestehenden Kanalnetzes hydraulische Überlastungen (Kanäle nicht ausreichend dimensioniert) gebe. Die festgestellten hydraulischen Überlastungen wurden analysiert, mit Auswirkungen der häufiger vorkommenden Starkregenereignisse vergangener Jahre und hieraus resultierenden Überflutungen abgeglichen. Daraus ergab sich ein Zeitplan (eine Dringlichkeit) vorzunehmender Sanierungen von Abwasserleitungen.

 

Für die Friedenstraße ergab dies: Der Mischwasserkanal in unterdimensioniert. Bei Überflutungen nach Starkregenereignissen kam es wiederholt zu Schädigungen von Anliegern. Deren Eigentum gelte es zu schützen.

 

Eine seinerzeit durch die Aufsichtsbehörde SGD Nord genehmigte und seitens des Abwasserwerkes eingerichtete Notentlastung (die bei Starkregen ungeklärtes Abwasser aus der Kanalnetz Friedenstraße ableite) wurde von der SGD Nord befristet und ist zurückzubauen. Die Maßnahme ist dringlich und wurde deshalb im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes auf 2019 terminiert (im Übrigen nach Behandlung des Wirtschaftsplanes im Werksausschuss und unter einstimmiger Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat Linz, in dem Vertreter aller Fraktionen der Ortsgemeinde Vettelschoß vertreten sind.)

Zu verhindern gelte, dass bei Starkregen die Kanäle überlaufen, Kanaldeckel herausgedrückt würden mit den entsprechenden Folgen.

 

Frau Stirba teilte mit, dass im Zuge der Kanalerneuerung auch alle Kanalhausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze erneuert würden.

 

Sie ging auf einen möglichen zeitgleichen Straßenausbau durch die Ortsgemeinde ein. Mittels Bodenproben werde der Straßenaufbau untersucht.

 

Werde für den neuen Kanal eine Trasse ausgehoben, sei das Abwasserwerk verpflichtet, diesen Teil nach den neuesten technischen Möglichkeiten zu verdichten und aufzubauen. Zumeist seien dann die Bereiche der Straße, die nicht in Anspruch genommen würden, nicht nach diesem technischen Stand aufgebaut und verdichtet, was hinterher zu unterschiedlichem Setzverhalten und damit zur Rissbildung führen werde. Man müsse die Bodenproben abwarten, aber sie befürchte für die Friedenstraße kein positiveres Ergebnis.

 

Die Entscheidung Straßenausbau ja/nein treffe die Gemeinde,  entweder beteilige sich das Abwasserwerk mit dem zu errechnenden Beitrag der Wiederherstellungskosten an den Straßenausbaukosten zugunsten der Gemeinde und der Anlieger oder aber die Straße werde nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in den jetzigen Zustand wiederhergestellt. Gleiches gelte für weitere Versorgungsträger.

 

Nach der Zeitschiene gefragt, teilte Frau Stirba mit, dass mit der Umsetzung wohl eher ab dem Jahre 2020 zu rechnen sein werde.

 

In einer Sitzungsunterbrechung erhielten die Anlieger die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen, die sich die Leiterin des Abwasserwerkes notierte und zusagte zu prüfen und zu gegebener Zeit auf die Anlieger zuzukommen.

 

Für alle Betroffene eine Auflistung der weiteren Vorgehensweise:

 

  1. Bodengutachten zum Zustand des Straßenuntergrundes/des Straßenaufbaus, Beauftragung als Empfehlungsbeschluss Bauausschuss an Gemeinderat einstimmig gefasst. (Kostenteilung Abwasserwerk/Ortgemeinde)

weitere Vorgehensweise:

 

  1. Gemeinderatsbeschluss zur Vergabe des Bodengutachtens
  2. Öffentliche Gemeinderatssitzung: Ergebnisse der Bodengutachten, fachliche Beurteilung Zustand Straße, Gehweg, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung als Grundlage einer Entscheidung Gemeinderat zeitgleicher Straßenausbau ja oder nein

Grundsatzgemeinderatsbeschluss zum Ausbau der Straße oder zur Wiederherstellung der Straße durch das Abwasserwerk in den derzeitigen Zustand nach erfolgter Kanalbaumaßnahme

  1. schriftliche Information aller betroffener Grundstückseigentümer durch VG-Verwaltung
  2. VG-Verwaltung: Absprache/Koordination mit Versorgungsträgern (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) zur beabsichtigten Kanalbaumaßnahme nach Vorlage der beauftragten Kanalbauplanung unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung des OG Vettelschoß zum Straßenausbau oder zur Straßenwiederherstellung
  3. ausschließlich bei Straßenausbaubeschluss: Planungsberatungen VG-Verwaltung/ Gemeinde/Versorgungsträger (Zeitschiene, Bereitstellung von Haushaltsmitteln, mögliche Planvarianten, Koordination verschiedener Bauherren, mögliche Baustellenabschnitte …)  und

Beauftragung Ingenieurbüro Tiefbau: Entwurfsplanung(en) Straßenausbau

  1. Anliegerversammlung: Vorstellung der Entwurfsplanung (Anregungen, Anmerkungen, Wünsche)
    auch dann falls es ausschließlich zur Kanalbaumaßnahme kommt, gibt es eine Anliegerversammlung (oder sonstige Information aller Anlieger) durch das Abwasserwerk 
  2. Plananpassung
  3. Verabschiedung endgültige Straßenausbauplanung durch den Gemeinderat
  4. Festlegung Gemeindeanteil durch den Gemeinderat auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben

 

 

Der Gemeinderat befasste sich in der 34. und 35. Gemeinderatssitzung bereits mit diversen Vorhaben des Abwasserwerkes und möglicher  Straßenausbauten. Bei Interesse lesen Sie unseren Bericht dazu auf dieser Homepage.