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Gewerbesteuermessbescheid verschwunden – großer Schaden für Vettelschoß

Freitag, 29. Juni 2012

 

Unter dem TOP Gewerbesteuerangelegenheiten in der Juni-Sitzung des Gemeinderates verbarg sich ein brisantes Thema: ein fehlender Gewerbesteuerbescheid, der zur Folge hat, dass Gewerbesteuern für die Gemeinde Vettelschoß in Höhe von 1,07 Mio. Euro plus Zinsen nicht eingefordert wurden und der Anspruch verjährt ist. Von den 1,07 Mio. Euro hätte das Land rund 223.000,00 Euro Gewerbesteuerumlage erhalten, die restlichen 843.000,00 Euro wären zum Teil über Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde gegangen, die Zinsen jedoch, die nicht unerheblich gewesen wären, da sich der Bescheid auf die Jahre 1996-1998 bezog (man sprach in der Sitzung von einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 2 Mio. Euro), wären in der Gemeinde verblieben. Der Ortsgemeinde ist somit ein erheblicher Schaden entstanden.

 

Verbandsbürgermeister Fischer erläuterte den Sachverhalt in der Sitzung: Eine damals in Vettelschoß ansässige Firma hat nach einer Betriebsprüfung einen neuen Gewerbesteuermessbescheid für die Jahre 1996 bis 1998 erhalten, darin war festgestellt, dass der Ortsgemeinde Vettelschoß Gewerbesteuer in Höhe von 1,07 Mio. Euro nachzuzahlen sind. Dieser Bescheid ging an die Firma und – so das Finanzamt Neuwied – auf einfachem Postweg auch an die Verbandsgemeinde Linz. Hier – so Herr Fischer – sei der Brief (richtigerweise waren es zwei Bescheide laut Fischer später, die ihren Adressaten nicht erreichten) nach umfänglichen Recherchen nie eingegangen. Die Firma hatte entsprechende Rücklagen gebildet und durch einen Anruf bei der VG Linz im Februar 2012 nachgefragt, warum der Betrag nicht abgerufen worden sei. Erst zu diesem Zeitpunkt – so Herr Fischer –  habe die VG Linz von dem Bescheid Kenntnis erlangt, diesen beim Finanzamt angefordert und gegenüber der Firma geltend gemacht. Zu diesem Zeitpunkt jedoch war die Forderung längst verjährt (die Frist endete 2010) und die Gewerbesteuer wurde somit auch nicht gezahlt.

Umgehend habe die VG Linz durch Juristen und den Gemeinde- und Städtebund RLP alle Möglichkeiten prüfen lassen, der Gemeinde den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Finanzverwaltung und das Land RLP nicht haften, dass die Eigenschadenversicherung der VG Linz  nicht greife, da kein Fehlverhalten der VG Linz vorliege.

Zeitgleich habe man beim Ministerium der Finanzen in Mainz interveniert und auf den Fehler im System aufmerksam gemacht, dort nämlich seien im Jahr 2007 Listen, die eine Kontrolle der übermittelten Gewerbesteuermessbescheide und – zerlegungsbescheide ermöglichten, ersatzlos gestrichen worden (laut Ministerium aufgrund einer Softwareumstellung bundesweit). Dadurch sei es den Verbandsgemeinden und Städten nicht länger möglich gewesen, eingehende Bescheide auf Vollständigkeit mit der Liste abzugleichen.

 

Da von der betreffenden Firma bereits Gewerbesteuer für die Jahre 1996 bis 98 und sogar eine Nachzahlung gezahlt worden seien, habe der zuständige Sachbearbeiter auch keinen Grundsteuermessbescheid vermissen können, so Fischer. Über die Betriebsprüfung war er nicht informiert.

 

Die VG Linz habe ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet und frage auch immer wieder bei der Finanzverwaltung nach Bescheiden nach. Beim vorliegenden Fall sei man nicht tätig geworden, da diese weitere Korrektur des Gewerbesteuermessbescheides nicht zu erwarten gewesen sei.

 

In der Antwort des Ministers der Finanzen sei u.a. dargelegt, dass sich das Konsensgremium der Bundesländer mit Möglichkeiten einer Absicherung des Versandes der Messbescheidmitteilungen an die Kommunen befassen werde.

 

Desweiteren sei ein Besuch des Finanzstaatssekretärs in Linz angekündigt worden.

 

Durch das Erscheinen des Ratsmitgliedes Haußer (FWG) entwickelte sich ein Dialog zwischen diesem und Bürgermeister Fischer: Seitens Herrn Haußer wurde bezweifelt, dass die VG Linz ein geeignetes Kontrollsystem habe einrichten können. Betriebsprüfungen großer Firmen werden immer wieder regelmäßig durchgeführt und führten immer wieder zu Änderungen von Messbescheiden.  Auch hier müsse man nachfragen.

Die FWG verlangte Auskunft darüber, ob mit gleicher Post durch das Finanzamt weitere Bescheide am gleichen Tag (was übliche Praxis sei) abgeschickt wurden wie der nicht angekommene und ob diese ggf. in der VG-Verwaltung eingegangen seien.

Des weiteren forderte sie die Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter  in der VG Linz (es könne nicht sein, dass sich die VG Linz selber bescheinige, gänzlich schuldlos an der Misere zu sein und alles erdenklich Mögliche getan zu haben, um ein solches Szenario zu verhindern).

Wenn es so einfach sei, Steuerbescheide „verschwinden“ zu lassen, möge man gar nicht darüber nachdenken, was so alles an Steuern nicht eingefordert wurde (versehentlich, aber auch mit krimineller Energie, wobei dies im vorliegenden Fall ausdrücklich nicht unterstellt wird).

Zudem kritisierte die FWG, dass der Gemeinderat Vettelschoß erst so spät unterrichtet werde.

 

Bürgermeister Fischer  widersprach dem Einwand, die VG Linz hätte mit einem weiteren Änderungsbescheid rechnen müssen.

Den Antrag der FWG, ein neutrales Gutachten anfertigen zu lassen, nimmt er zur Kenntnis und sagt eine Prüfung zu.

Die Frage nach am gleichen Tag versandten und ggf. eingegangenen weiteren Steuerbescheiden wird er prüfen lassen.

 

Dass der Rat in Vettelschoß erst heute unterrichtet wird, begründete Herr Fischer in erster Linie mit dem Steuergeheimnis, das zu schützen gewesen sei. Man sehe ja, wie die Spekulationen ins Kraut schössen und es gelte, die Interessen der Firma zu schützen, die an der Misere schuldlos sei.

 

Die SPD-Fraktion nahm anschließend an dieses Zwiegespräch zwischen Fischer und FWG  ergänzend Stellung:

 

„Angesichts des Schadens für die Ortsgemeinde Vettelschoß regiert die SPD-Fraktion mit Fassungslosigkeit, dass so etwas passieren kann.

 

Da ist Wut, wenn man bedenkt, dass der Rat sich in gleicher Sitzung schwer tun wird, die Kindergartenerweiterung für 600.000 Euro auf Pump zu beschließen, da hätte die in Rede stehende Nachzahlung allemal für ausgereicht.

 

Da entsteht ein ungutes Gefühl, weil man jetzt nicht mehr ausschließen kann, dass nicht schon öfter etwas „auf dem Postwege“ verloren gegangen ist, nicht nur zum Schaden unserer Gemeinde.

 

Da bleiben aber auch Fragen offen, warum wurde 2008 (als die Systemumstellung, die laut der Finanzverwaltung Ursache der neuen Zustellpraxis der Finanzämter sein soll, erfolgte) nicht schon seitens unserer VG Linz, aber auch anderer betroffener VGs oder Städte an entsprechender Stelle interveniert, als man merkte, es kommen keine Abgleichlisten mehr und damit ist eine Überwachung der Vollständigkeit der anzufordernden Steuern nicht mehr möglich. Es muss doch zig Sachbearbeiter geben, die das bemerkt haben und Alarm hätten schlagen müssen. Warum wird erst heute interveniert, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 

Die SPD-Fraktion erfasst vor allem ein Gefühl der Machtlosigkeit, weil die Gemeinde in Punkto Schadensersatz wohl in die Röhre schauen wird, obwohl sie nichts falsch gemacht hat.

Für die Gemeinde Vettelschoß wäre es am günstigsten, eine Schuld oder Mitschuld läge bei der Verbandsgemeinde Linz, denn dann hätte sie Schadensersatz durch die Eigenschadenversicherung zu erwarten.

Aus diesem Grunde ist  man es auch den Vettelschoßer Bürgern schuldig, dass – wie bereits gefordert – ein unabhängiges Gutachten die Rolle der VG Linz in der Angelegenheit überprüft.

 

Reine Schuldzuweisungen ändern nichts. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder der Brief ist beim Finanzamt nicht raus oder der Brief ging aus verschiedenen Gründen in der VG-Verwaltung unter oder aber die Post hat ihn verbummelt. Für uns unverständlich, dass solch wichtige Mitteilungen nicht auch per Mail mit Lese-/ Zustellbestätigung versandt werden.

Wichtig ist, dass zukünftig die Sicherheit bei der Übertragung dieser Mitteilungen gewährleistet wird, damit das nicht noch einmal passiert  kann.

 

Der Gemeinde Vettelschoß bleibt die Hoffnung, dass die betreffende Firma den unerwarteten Geldsegen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze sinnvoll eingesetzt hat.“

 

Zusatz Juli 2012:

Das Land Rheinland-Pfalz hat der Darstellung von Bürgermeister Fischer mittlerweile widersprochen, so habe die Verbandsgemeinde bereits vor Verjährungsfrist von dem Bescheid Kenntnis erhalten. Beweise konnte bislang keine der Seiten vorlegen, da dies nur mit Einverständnis der Firma gelingen könne (Steuergeheimnis). Umso wichtiger ist  eine unabhängige Prüfung der Vorgänge bei der VG Linz, worauf SPD und FWG drängen und hierzu den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz und die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied offiziell eingeschaltet um Prüfung gebeten hat, auch zum Schutz des betroffenen Personenkreises.

 

29. Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2012

Freitag, 29. Juni 2012

 

In der Einwohnerfragestunde sprach Herr Boerger, Fa. Sanitätshaus aktuell, die in 2011 beschlossene Erhöhung der Gewerbesteuer kritisch an, woraufhin Ortsbürgermeister Schneider den Grund der Erhöhung erläuterte.

Zu Fragen zum aktuellen Fall der entgangenen Gewerbesteuer aufgrund eines fehlenden Grundsteuermessbescheides wurde auf die Erläuterungen von Verbandsbürgermeister Fischer unter TOP 7 verwiesen. U.a. forderte Herr Boerger eine unabhängige Untersuchung des Falles an.

 

Für das verstorbene Ratsmitglied Hans-Gerd Kröll rückte von der Liste der SPD Herr Hans-Joachim (Charly) Tendler in den Gemeinderat nach. Er wurde vom Ortsbürgermeister verpflichtet.

Herr Tendler wurde  als Mitglied im Hauptausschuss, als stellvertretendes Mitglied im Bau- und Liegenschaftsausschuss und als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung „Naturschutzgebiet Willscheider Berg“ in der Nachfolge von Hans-Gerd Kröll gewählt.

Herzlichen Glückwunsch und herzlich willkommen zurück im Gemeinderat.

 

Auf Vorschlag der SPD wurde Jochen Mutz in geheimer Wahl ohne Gegenstimme zum 2. Beigeordneten der Ortsgemeinde Vettelschoß gewählt, er tritt damit ebenfalls die Nachfolge von Hans-Gerd Kröll an. Herr Mutz wurde vom Ortsbürgermeister vereidigt.

Herzlichen Glückwunsch!  Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit, auf neue Anregungen und Ideen, möglicherweise auf neue Sichtweisen auf die Dinge (man wird ja vielleicht betriebsblind nach vielen Jahren Kommunalpolitik) und die von seinem Engagement im Sportverein her bekannte tatkräftige Art „anzupacken“.

 

Unter dem TOP Gewerbesteuerangelegenheiten verbarg sich ein brisantes Thema: ein fehlender Gewerbesteuerbescheid, der zur Folge hat, dass Gewerbesteuern für die Gemeinde Vettelschoß in Höhe von 1,07 Mio. Euro plus Zinsen nicht eingefordert wurden und der Anspruch heute –  schon vor Bekanntwerden im Febr. 2012 – verjährt ist. Von den 1,07 Mio. Euro hätte das Land rund 223.000,00 Euro Gewerbesteuerumlage erhalten, die restlichen 843.000,00 Euro wären zum Teil über Umlagen an Kreis und Verbandsgemeinde gegangen, die Zinsen jedoch, die nicht unerheblich gewesen wären, da sich der Bescheid auf die Jahre 1996-1998 bezog (man sprach in der Sitzung von einem Gesamtschaden in Höhe von ca. 2 Mio. Euro), wären in der Gemeinde verblieben. Der Ortsgemeinde ist somit ein erheblicher Schaden entstanden.

 

Verbandsbürgermeister Fischer erläuterte den Sachverhalt in der Sitzung: Eine damals in Vettelschoß ansässige Firma hat nach einer Betriebsprüfung einen neuen Gewerbesteuermessbescheid für die Jahre 1996 bis 1998 erhalten, darin war festgestellt, dass der Ortsgemeinde Vettelschoß Gewerbesteuer in Höhe von 1,07 Mio. Euro nachzuzahlen sind. Dieser Bescheid ging an die Firma und – so das Finanzamt Neuwied – auf einfachem Postweg auch an die Verbandsgemeinde Linz. Hier – so Herr Fischer – sei der Brief (richtigerweise waren es zwei Bescheide , die ihren Adressaten nicht erreichten) nach umfänglichen Recherchen nie eingegangen. Die Firma hatte entsprechende Rücklagen gebildet und durch einen Anruf bei der VG Linz im Februar 2012 nachgefragt, warum der Betrag nicht abgerufen worden sei. Erst zu diesem Zeitpunkt – so Herr Fischer –  habe die VG Linz von dem Bescheid Kenntnis erlangt, diesen beim Finanzamt angefordert und gegenüber der Firma geltend gemacht. Zu diesem Zeitpunkt jedoch war die Forderung längst verjährt (die Frist endete 2010) und die Gewerbesteuer wurde somit auch nicht gezahlt.

Umgehend habe die VG Linz durch Juristen und den Gemeinde- und Städtebund RLP alle Möglichkeiten prüfen lassen, der Gemeinde den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Finanzverwaltung und das Land RLP nicht haften, dass die Eigenschadenversicherung der VG Linz  nicht greife, da kein Fehlverhalten der VG Linz vorliege.

Zeitgleich habe man beim Ministerium der Finanzen in Mainz interveniert und auf den Fehler im System aufmerksam gemacht, dort nämlich seien im Jahr 2007 Listen, die eine Kontrolle der übermittelten Gewerbesteuermessbescheide und – zerlegungsbescheide ermöglichten, ersatzlos gestrichen worden (laut Ministerium aufgrund einer Softwareumstellung bundesweit). Dadurch sei es den Verbandsgemeinden und Städten nicht länger möglich gewesen, eingehende Bescheide auf Vollständigkeit mit der Liste abzugleichen.

 

Da von der betreffenden Firma bereits Gewerbesteuer für die Jahre 1996 bis 98 und sogar eine Nachzahlung gezahlt worden seien, habe der zuständige Sachbearbeiter auch keinen Grundsteuermessbescheid vermissen können, so Fischer. Über die Betriebsprüfung war er nicht informiert.

 

Die VG Linz habe ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet und frage auch immer wieder bei der Finanzverwaltung nach Bescheiden nach. Beim vorliegenden Fall sei man nicht tätig geworden, da diese weitere Korrektur des Gewerbesteuermessbescheides nicht zu erwarten gewesen sei.

 

In der Antwort des Ministers der Finanzen sei u.a. dargelegt, dass sich das Konsensgremium der Bundesländer mit Möglichkeiten einer Absicherung des Versandes der Messbescheidmitteilungen an die Kommunen befassen werde.

 

Desweiteren sei für Freitag ein Besuch des Finanzstaatssekretärs in Linz angekündigt worden.

 

Seitens der FWG wurde bezweifelt, dass die VG Linz ein geeignetes Kontrollsystem habe einrichten können. Betriebsprüfungen großer Firmen werden immer wieder regelmäßig durchgeführt und führten immer wieder zu Änderungen von Messbescheiden. Auch hier müsse man nachfragen.

Die FWG verlangte Auskunft darüber, ob mit gleicher Post durch das Finanzamt weitere Bescheide am gleichen Tag (was übliche Praxis sei) abgeschickt wurden wie der nicht angekommene und ob diese ggf. in der VG-Verwaltung eingegangen seien.

Des weiteren forderte sie die Überprüfung durch einen unabhängigen Gutachter  in der VG Linz (es könne nicht sein, dass sich die VG Linz selber bescheinige, gänzlich schuldlos an der Misere zu sein und alles erdenklich Mögliche getan zu haben, um ein solches Szenario zu verhindern).

Wenn es so einfach sei, Steuerbescheide „verschwinden“ zu lassen, möge man gar nicht darüber nachdenken, was so alles an Steuern nicht eingefordert wurde (versehentlich, aber auch mit krimineller Energie, wobei dies im vorliegenden Fall ausdrücklich nicht unterstellt wird).

Zudem kritisierte die FWG, dass der Gemeinderat Vettelschoß erst so spät unterrichtet werde.

 

Bürgermeister Fischer  widersprach dem Einwand, die VG Linz hätte mit einem weiteren Änderungsbescheid rechnen müssen.

Den Antrag der FWG, ein neutrales Gutachten anfertigen zu lassen, nimmt er zur Kenntnis und sagt eine Prüfung zu.

Die Frage nach am gleichen Tag versandten und ggf. eingegangenen weiteren Steuerbescheiden wird er prüfen lassen.

 

Dass der Rat in Vettelschoß erst heute unterrichtet wird, begründete Herr Fischer in erster Linie mit dem Steuergeheimnis, das zu schützen gewesen sei. Man sehe ja, wie die Spekulationen ins Kraut schössen und es gelte, die Interessen der Firma zu schützen, die an der Misere schuldlos sei.

 

Die SPD-Fraktion nahm in der Sitzung wie folgt Stellung:

 

„Angesichts des Schadens für die Ortsgemeinde Vettelschoß regiert die SPD-Fraktion mit Fassungslosigkeit, dass so etwas passieren kann.

 

Da ist Wut, wenn man bedenkt, dass der Rat sich in gleicher Sitzung schwer tun wird, die Kindergartenerweiterung für 600.000 Euro auf Pump zu beschließen, da hätte die in Rede stehende Nachzahlung allemal für ausgereicht.

 

Da entsteht ein ungutes Gefühl, weil man jetzt nicht mehr ausschließen kann, dass nicht schon öfter etwas „auf dem Postwege“ verloren gegangen ist, nicht nur zum Schaden unserer Gemeinde.

 

Da bleiben aber auch Fragen offen, warum wurde 2008 (als die Systemumstellung, die laut der Finanzverwaltung Ursache der neuen Zustellpraxis der Finanzämter sein soll, erfolgte) nicht schon seitens unserer VG Linz, aber auch anderer betroffener VGs oder Städte an entsprechender Stelle interveniert, als man merkte, es kommen keine Abgleichlisten mehr und damit ist eine Überwachung der Vollständigkeit der anzufordernden Steuern nicht mehr möglich. Es muss doch zig Sachbearbeiter geben, die das bemerkt haben und Alarm hätten schlagen müssen. Warum wird erst heute interveniert, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist.

 

Die SPD-Fraktion erfasst vor allem ein Gefühl der Machtlosigkeit, weil die Gemeinde in Punkto Schadensersatz wohl in die Röhr schauen wird, obwohl sie nichts falsch gemacht hat.

Für die Gemeinde Vettelschoß wäre es am günstigsten, eine Schuld oder Mitschuld läge bei der Verbandsgemeinde Linz, denn dann hätte sie Schadensersatz durch die Eigenschadenversicherung zu erwarten.

Aus diesem Grunde sei man es auch den Vettelschoßer Bürgern schuldig, dass – wie bereits gefordert – ein unabhängiges Gutachten die Rolle der VG Linz in der Angelegenheit überprüfen soll.

 

Reine Schuldzuweisungen ändern nichts. Es gibt drei Möglichkeiten: entweder der Brief ist beim Finanzamt nicht raus oder der Brief ging aus verschiedenen Gründen in der VG-Verwaltung unter oder aber die Post hat ihn verbummelt. Für uns unverständlich, dass solch wichtige Mitteilungen nicht auch per Mail mit Lese-/ Zustellbestätigung versandt werden.

Wichtig ist, dass zukünftig die Sicherheit bei der Übertragung dieser Mitteilungen gewährleistet wird, damit das nicht noch einmal passiert  kann.

 

Der Gemeinde Vettelschoß bleibt die Hoffnung, dass die betreffende Firma den unerwarteten Geldsegen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätze sinnvoll eingesetzt hat.“

 

 

 

Nachdem der TOP Erweiterung Kindergarten Vettelschoß in der letzten Sitzung erneut vertagt wurde, sollte nun in dieser Sitzung der Planentwurf des Architekturbüros Dittrich verabschiedet werden. Der Entwurf (Erweiterung um Mensa, Ruheraum, WC-Anlage, Flur, Innenhof) schließt mit einer Kostenschätzung von gut 620.000,00 Euro. Diese Kostenschätzung gilt als fundiert und nur minimale Einsparungen erscheinen möglich.

Im Haushalt 2012 sind 400.000 Euro für die Erweiterung des Kindergartens bereit gestellt. Die restlichen 220.000 Euro sind noch nicht gesichert.

Ortsbürgermeister Schneider bat den Rat über den Plan abzustimmen, die Finanzierung werde in einer späteren Sitzung beschlossen.

 

Die SPD betonte, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert sein müsse, d.h., dass die fehlenden Mittel (rund 220.000,00 Euro) als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt werden müssen und dies auch Zustimmung der Kommunalaufsicht finden muss. Nur dann könne der Plan verabschiedet werden. Denn sollte die weitere Bereitstellung der Mittel seitens der Kommunalaufsicht abgelehnt werden, wäre die Ausführung (egal ob massiv oder Fertigbau) nicht ausfinanziert.

Die SPD  bot an, bei Einwänden der Kommunalaufsicht, auch zu Umschichtungen im genehmigten Haushalt bereit zu sein oder man könne mit ihr auch die Einnahmenseite z.B. durch den Verkauf der Michaelstr. 22 verbessern.

Sie beantragte, den Beschlussvorschlag um den Passus der Finanzierung zu erweitern.

Die Mehrheit der FWG steht dem Kindergartenausbau in dieser Form, zu dieser Zeit und zu diesen Kosten ablehnend gegenüber.

 

Nach heftiger Diskussion stellte der Ortsbürgermeister den erweiterten Beschlussvorschlag „Annahme der Planung und Bereitstellung der fehlenden Mittel im 1. Nachtragshaushalt 2012“ zur Abstimmung.

Mit den Stimmen der SPD, großen Teilen der CDU und einer Stimme der FWG, wurde dem neuen Beschlussvorschlag  bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Der Ortsbürgermeister ging später noch in einem gesonderten Tagesordnungspunkt auf das Thema Finanzierung ein. Er schlug vor, sich günstige Darlehen bei der KfW für den Erweiterungsbau zu sichern. Entsprechende Anfragen seien positiv beschieden worden (1,07% Zinsen bei einer Laufzeit von 10 Jahren). Dies müsse natürlich auch mit der Kommunalaufsicht in Neuwied abgestimmt werden. Diesem Vorschlag stand der gesamte Rat positiv gegenüber.

 

Ortsbürgermeister Schneider wird die Verhandlungen in diesem Sinne führen und versuchen, Mittel und Wege zu finden, die veranschlagten Kosten in Höhe von 620.000,00 Euro weiter zu reduzieren, was im Sinne aller Fraktionen ist,

zumal ein Brief der Finanzabteilung der VG Linz dem Rat deutlich gemacht hat, dass die Einnahmenseite im Haushalt 2012 nicht – wie geplant – erreicht werde und das Haushaltsjahr 2012 mit einem Fehlbetrag abschließen wird und erneut die Anhebung der Steuern empfohlen wurde.

 

Zum Bebauungsplan Kalenborn wurde eine 2. Änderung auf den Weg gebracht Es geht darum, die Bezugspunkte für die Sockelhöhe soll sich nach der öffentlichen Verkehrsfläche richten, auf die Festlegung der Traufhöhe soll verzichtet werden. Dies wird in neuen Bebauungsplänen bereits so praktiziert. Die bisherige Festlegung sorgte in Einzelfällen für Irritationen.

Die Änderung und das weitere Verfahren wurden einstimmig auf den Weg gebracht.

 

Nachdem die Erschließung der Straßen im Baugebiet Farmersheck auch rechtlich abgeschlossen wurde, wird nun der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Farmersheck umgesetzt. Hierbei geht es darum,

  1. Die Erschließungsstraße und die Versorgungsfläche für die Regenrückhaltung mit Zuwegung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
  2. Der nicht mehr benötigte Fahrweg in den Planbereich des BPlans einzubeziehen und die überbaubare Fläche dementsprechend ca. 5,00 m Richtung Norden zu verschieben.
  3. Die „Alte Bahnhofstraße“ an die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes anzubinden.

Vor allem Punkt 3 wurde mit Blick auf das ehemalige Streif-Gelände seinerzeit angeregt, um den Verkehr nicht länger durch die Ortsstraße „Alte Bahnhofstraße“ laufen zu lassen.

Hierzu war eine Anbindung geplant worden. Diese wurde in der Sitzung erneut vorgestellt. Auf die Frage nach den Kosten wurde die Summe von ca. 300.000,00 Euro genannt. Auf die Frage der Umsetzung wurde mitgeteilt, dass zunächst die Bebauungspläne (es betrifft in Teilen auch das ehemalige Streif-Gelände, also den BPlan Im alten Hohn) Rechtskraft erlangen müssen. Dann wiederum sei die Umsetzung eine Frage der Haushaltslage.

 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Straßenplanung anzunehmen und die Übernahme in die Planurkunde.

 

Gleiches hinsichtlich der Anbindung des Gewerbegebietes Im alten Hohn an die Erschließung Farmersheck wurde in diesem BPlan einstimmig beschlossen.

 

Zum Geh-  und Radweg entlang der L252 wurde dem Rat der Planentwurf mit den Markierungen der zu erwerbenden Grundstücksflächen vorgelegt. Laut Ortsbürgermeister würde er – damit keine Zeit verloren ginge – die Kaufverhandlungen zügig führen. Er erwarte keine großen Schwierigkeiten bei den Verhandlungen. Zur Frage des Kostenträgers (Land/Gemeinde) war die Aussage, das Land kaufe.

 

Die Miet- und Benutzungsordnung Bürgerhaus musste geändert werden. Hier ging es darum, dass Mieter der Halle (egal ob ganz oder teilweise) gar nicht anders könnten, als das Foyer mitzunutzen, es aber nicht sein könne, dass neben der Saalmiete auch die Gesamtmiete für das Foyer zu zahlen sei.

Dem Rat wurde ein Vorschlag vorgelegt, indem der jeweiligen Saalmiete z.B. ein Betrag von 40,00 Euro bei nicht kommerziellen Veranstaltungen Einheimischer  aufgeschlagen würde und damit auch das Foyer ohne zusätzliche Kosten einbezogen ist.

Die SPD-Fraktion regte an, es bei den bisherigen Saalmieten (inkl. der Nutzung des Foyers) zu belassen, da die Nutzung des Forums erst einmal ans Laufen kommen müsse.

 

Bei 1 Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde die Änderung wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, verabschiedet.

 

Mietkosten Forum „Am blauen See“ nun:

nicht kommerziell inkl. MwSt. kommerziell zzgl. MwSt.
Bürger/Vereine/ Firmen Vettelschoß Auswärtige Bürger/Vereine/ Firmen Vettelschoß Auswärtige
Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum 

340,00 €

425,00 €

595,00 €

765,00 €

2/3 Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum 

240,00 €

300,00 €

420,00 €

540,00 €

1/3 Festsaal, Foyer, AusgabeKühlraum 

140,00 €

175,00 €

245,00 €

315,00 €

Foyer, Kühlraum

80,00 €

100,00 €

140,00 €

180,00 €

Seminarraum groß (120 m²)

100,00 €

120,00 €

160,00 €

200,00 €

Seminarraum klein (60 m²)

70,00 €

85,00 €

115,00 €

145,00 €

Restaurant-bereich

100,00 €

120,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28. Gemeinderatssitzung am 30. Mai 2012

Donnerstag, 31. Mai 2012

 

 

 

Zu Beginn der Sitzung würdigte Ortsbürgermeister Schneider Herrn Hans-Gerd Kröll, 2. Beigeordneter und langjähriges Ratsmitglied der SPD-Fraktion, der am Samstag, den 19. Mai nach langer schwerer Krankheit verstorben ist, als allseits geschätzten Kollegen.

 

Der Tagesordnungspunkt Erweiterung Kindergarten Vettelschoß stand erneut auf der TO. Dem Rat lag eine Beschlussempfehlung vor, „die Ausschreibung des Rohbaus einschl. der raumabschließenden Gewerke Dacheindeckung, Fenster und Außentüren sowie die Fertigstellung der Fassade auf den Weg zu bringen. Weiter sollten die fehlenden Mittel im Haushalt 2013 bereitgestellt und die Restarbeiten danach ausgeführt werden“.

Grundlage dieser Vorlage war die Kostenschätzung des Architekturbüros Dittrich in Höhe von gut 620.000,00 Euro, die dem Bauausschuss in seiner Maisitzung detailliert dargelegt wurde. Diese 620.000,00 Euro sind für die vorliegende Planung (Erweiterung um Mensa, Ruheraum, WC-Anlage, Flur, Innenhof – der erste Plan wurde  bereits um etliche Quadratmeter verkleinert) nicht zu reduzieren. Auch die Ausführung in Fertigbauweise hat nach einer ersten Anfrage keine Reduzierung der Kosten erbracht. Im Haushalt 2012 – der, so auf Rückfrage der SPD, seitens der Kommunalaufsicht genehmigt sei – sind nur 400.000 Euro für die Erweiterung des Kindergartens bereit gestellt.

 

Herr Rohringer von der FWG machte deutlich, dass es für ihn nur eine Bauausführung in einem Guss geben könne. (Teile der FWG stellten in vergangenen Sitzungen die gesamte Erweiterungsmaßnahme in Frage.)

 

Die SPD betonte, dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert sein müsse, d.h., dass die fehlenden Mittel (rund 220.000,00 Euro) als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 im Nachtragshaushalt 2012 bereit gestellt werden müssen und dies auch Zustimmung der Kommunalaufsicht finden muss. 

 

Weiter mahnt die SPD einen Beschluss an, der die vorgelegte Planung mit den nun bekannten Kosten annimmt, bevor man ausschreibt. (Außerdem muss vor Ausschreibung die Baugenehmigung vorliegen, eine Ausschreibung mündet in Verpflichtungen zur Ausführung oder zum Ersatz des entgangenen Gewinns, deshalb muss vorher klar sein, ob der Erweiterungsbau genehmigungsfähig ist. Zurzeit ist noch nicht einmal ein Bauantrag gestellt, noch kein Architekt für diese Leistungsphase beauftragt.) Der vorliegende Beschlussvorschlag greift grundlegenden Entscheidungen des Rates vor.

 

Alternativ zu obigem Plan sieht die SPD zur Kostensenkung immer noch die Möglichkeit, die Essensversorgung in der Grundschule einzurichten, was die Erweiterung am Kindergarten und damit die Kosten deutlich reduzieren könnte.

 

Ortsbürgermeister Schneider vertagte nach diesen Wortmeldungen den Tagesordnungspunkt und wird zur nächsten Sitzung eine neue Beschlussempfehlung einschließlich einer Gesamtfinanzierung vorbereiten. Über die Annahme oder Ablehnung der vorliegenden Planung ließ er nicht abstimmen.

 

Es kam noch zu einer kurzen Diskussion, ob der Anbau – wenn er so kommt –  in Fertigbauweise oder massiv errichtet werden sollte. Diese führte noch zu keinem Ergebnis.

 

Ferner wurde eine Vorlage Blockheizkraftwerk/Brennwerttechnik für die Erweiterung inkl. Heizung Neubau (KiGa neben der Sporthalle) diskutiert. Die EVM sprach sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen für die Brennwerttechnik aus, wobei – so die SPD – zu kurz gedacht wurde, zum einen seien die zu zahlenden Kreditzinsen für die Gemeinde deutlich geringer als 6 % und somit der Kostenunterschied zwischen beiden Varianten auf gut 300 Euro zu reduzieren und außerdem steige der Strompreis weiter an, was sich zugunsten des Miniblockheizkraftwerkes auswirke. Dem widersprachen Herr Rohringer von der FWG und der Ortsbürgermeister. Ein Blockheizkraftwerk mache nur für alle öffentlichen Einrichtungen am Standort „Auf den Plätzen“ Sinn, hier seien jedoch überall relativ neue Heizungen installiert. Eine Entscheidung war an dieser Stelle noch nicht zu treffen.

 

 

Aufgrund der Beratungen in der vergangenen Ratssitzung hat ein Gespräch des Ortsbürgermeisters beim LBM stattgefunden. Die Planung der L 252 in den Ortslagen von Vettelschoß sei vom LBM abzuschließen (Ausführungsplanung). Der „erste“ Abschnitt von Vettelschoß nach Willscheid werde noch hinsichtlich des Geh- und Radweges und der Linksabbiegespur zum Bürgerhaus ergänzt.

 

Kostengünstige Darlehen würden der Gemeinde für eine mögliche Vorfinanzierung der Maßnahme nicht gewährt, da es sich um keine gemeindliche Infrastrukturmaßnahme handele, sondern  um eine Landesstraße, so der Ortsbürgermeister weiter.

 

Die SPD machte deutlich, dass sie an ihrer Priorität des Ausbaus der Abschnitte der L 252 festhalte:

  • zuerst Ortslage Kalenborn (Erpeler Weg bis Alte Schulstraße)
  • dann Vettelschoß nach Willscheid (am Bürgerhaus vorbei, inkl. Ortslage Willscheid)
  • dann Willscheid nach Oberwillscheid
  • zuletzt Alte Schulstraße bis Einfahrt Erlenhof (zuvor Klärung der Entschärfung der Kurve)

 

Der Bereich Ortslage Kalenborn sei am stärksten von Schäden betroffen und muss umgehend ausgebaut werden, so die SPD. Hier dürfe der Rat jetzt nicht locker lassen, möglicherweise eine Resolution beim Land einreichen, Unterschriften bei den Bürgern sammeln.

 

Der Rad-/Gehweg von Oberwillscheid bis Vettelschoß –von der Gemeinde zu finanzieren – könne im Vorgriff auf den dortigen Straßenausbau in 2012 durchgeführt werden, dem der Ausbau des Rad/Gehweges von Willscheid nach Oberwillscheid in 2013 folgen sollte.

 

Auch die FWG war der Meinung, dass man sich gemeinsam auf diese Reihenfolge der Abschnitte verständigt habe und forderte in diesem Punkt die Einstimmigkeit des Rates beizubehalten und Kalenborn als ersten Bauabschnitt auszuführen.

 

Der Ortsbürgermeister betonte, dass der Rat seinerzeit die Reihenfolge Vettelschoß-Willscheid, Willscheid-Oberwillscheid, Kalenborn festgelegt habe.

 

Dem entgegneten SPD und FWG, dass in der Mai-Gemeinderatssitzung Einstimmigkeit geherrscht habe, Kalenborn zuerst und schnellstmöglich auszubauen.

 

Auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters soll die Straße Zum blauen See saniert werden (abgefräst und Aufbau in gleicher Form). Die Kosten sollen sich auf ca. 50.000,00 Euro belaufen. Die Ortsgemeinde ist alleiniger Anlieger der Straße, Anliegerbeiträge würden nicht erhoben,  da es sich um eine Sanierungsmaßnahme handele. Die Mittel sollen aus vorgesehenen Planungskosten für den Ausbau dieser Straße (30.000,00 Euro) und aus den Straßenunterhaltungsmitteln (53.000,00 Euro) kommen.

Seitens der SPD wurde vorgebracht, dass die Straße zusammen mit dem Ausbau der nebenliegenden Parkflächen erfolgen sollte, dass die Bauarbeiten am Blauen See noch nicht  abgeschlossen sind und dass eine Sanierung der Straße erst nach Beendigung dieser Arbeiten sinnvoll sei.

Vor allem aber sollte das Budget in Höhe von 53.000 Euro, das für die Unterhaltung aller Straßen in der Ortsgemeinde gedacht ist, nicht für diese eine kleine Maßnahme um 20.000 Euro geplündert werden. Ortsbürgermeister Schneider vertrat die Ansicht, dass die Gemeindestraßen in einem guten Unterhaltungszustand seien. Die SPD-Fraktion bot an, Risse und Schlaglöscher in den Gemeindestraßen aufzuzeigen.

Gegen die Stimmen der SPD wurde die Sanierung der Straße am Blauen See beschlossen.

 

Ortsbürgermeister Schneider gab dem Rat eine Eilentscheidung bekannt. Hierbei geht es um die Schredderanlage im Gewerbegebiet Im alten Hohn. Hier waren nach einem Getriebeschaden Mittel in Höhe von 32.000,00 verausgabt worden.

Bei dieser Gelegenheit machte die SPD den Vorschlag, neben der Holzheizungsanlage an dieser zentralen Stelle über ein Blockheizkraftwerk nachzudenken, um alle Gebäude des Gewerbegebietes und die Wohnheime sowie das Gebäude Erlenweg, ggf. sogar das Gewerbegebiet Farmersheck, zentral zu beheizen.

 

Eine Klage (s. Bericht über die 27. GRatSitzung) gegen den Ablehnungsbescheid zur Förderung der Einrichtung der Ganztagsschule konnte nicht eingereicht werden. Unser Rechtsanwalt sieht keine Aussicht auf Erfolg und warnte vor zusätzlichen Gerichtskosten.

 

 

Unter Mitteilungen sprach der Rat an:

 

Die gefährliche Situation durch das Versetzen der Einbahnstraßenschilder in der Dr. Schneider Straße

endgültige Räumen der Rasengräber von Blumenschmuck etc.

Waldweg hinter der Waldstraße zu nass und matschig

UG Gebäude Erlenweg – Beseitigung Urinale im Damen/Herren-WC

 

 

Ortsvereinsvorsiztzender Hans-Gerd Kröll verstorben

Donnerstag, 24. Mai 2012

Hans-Gerd Kröll
Vorsitzender SPD-Ortsverein Vettelschoß
Beigeordneter Ortsgemeinde Vettelschoß

ist nach langer Krankheit am 19. Mai verstorben.
Wir werden ihn vermissen,
seinen unermüdlichen Einsatz für Menschen in Not,
sein von Herzen kommendes soziales Engagement,
seinen Optimismus, sein Pflichtbewusstsein
und auch seine Anekdoten und weisen Sprüche,
stets von Humor und Schlitzohrigkeit geprägt.
Hans-Gerd wir werden Dich nicht vergessen.

SPD-Ortsverein Vettelschoß
SPD-Fraktion Vettelschoß

27. Gemeinderatssitzung am 11. April 2012

Donnerstag, 12. April 2012

 

Die Tagesordnung wurde um den Punkt

Antrag der SPD-Fraktion: „Tempo-30 für den Oberwillscheider Weg und Nebenstraßen“ ergänzt.

 

Dem Protokoll der letzten Sitzung wurden der Vollständigkeit halber alle Anträge auf Streichung im Haushaltsentwurf 2012 durch die SPD-Fraktion hinzugefügt.

 

Der Tagesordnungspunkt Erweiterung Kindergarten Vettelschoß musste vertagt werden, da hierzu die Kostenberechnung nicht vorlag.

 

Ortsbürgermeister Schneider legte die Abrechnung Bürgerhaus vor. Nach dieser Berechnung sind Kosten in Höhe von 5.982.830.22 Mio. Euro entstanden, wobei die Position Tiefbau sich nochmals um ca. 17.000,00 Euro erhöhe und sowohl die Architekten-  als auch die Leistungen der Haustechnik nicht schlussgerechnet, laut Aussage Bürgermeister hier aber keine weiteren Kosten zu erwarten seien. Die Kosten der Schimmelbeseitigung reduzierten sich noch, so der Bürgermeister.

Die Kosten der Ausstattung von bislang ca. 75.000,00 Euro seien, so teilte er auf Nachfrage der SPD mit, noch nicht die endgültigen Kosten. Im Haushalt 2012 waren seitens der CDU weitere 50.000,00 Euro bereit gestellt worden.

Auf Nachfragen der SPD-Fraktion wurde mitgeteilt, dass der Vorgang „Schimmelbefall“ noch nicht endgültig abgeschlossen sei. Zum einen konnte noch nicht geklärt werden, ob hier weitere bauliche Maßnahmen nötig werden, um einen erneuten Schimmelbefall zu verhindern, außerdem liege man mit Versicherung und Architekten im Streit betreffend die Übernahme der Kosten (bisherige, zukünftige?).

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion wurde von Herrn Schneider ferner erläutert, dass man die derzeitige Situation hinsichtlich der Akustik noch nicht abschließend beurteilen könne. Hierzu seien weitere Erfahrungswerte abzuwarten. Ggf. könnten zusätzliche Maßnahmen  nötig werden.

Beim Thema Akustik machte sich ein Vertreter der KG Grün-Gold, zugleich Ratsmitglied, dafür stark, Traditionsvereine wie die Junggesellen und die Karnevalsvereine dahingehend zu unterstützen, das Bürgerhaus mit ausreichenden technischen Anlagen auszustatten, so dass nicht länger eine Beschallungs- und Beleuchtungsfirma mit 4.000,00 Euro bezahlt werden müsse. Es könne nicht angehen, dass man beim Auszug aus der Sporthalle in ein neues Forum nur 500,00 Euro für Licht und Tontechnik einspare. Das gehe bei größeren Kulturveranstaltungen, nicht aber für Traditionsvereine.

Dem widersprach der Ortsbürgermeister, die Ortsgemeinde könne keine Technik für alle Veranstaltungsmöglichkeiten vorhalten, außerdem seien die Vereine in einem Arbeitskreis zur Ausstattung des Bürgerhauses einbezogen worden und die hohen Kosten für Licht und Technik dieser Vereine resultierten auch aus hohen Personalkosten, wenn Techniker vor Ort seien bei Veranstaltungen.

Herr Vogt wiederholte, dass sich die Vereine deutlich mehr Erleichterungen bei dem Umzug ins Forum erwartet haben.

Herr Haußer von der FWG sprach die schon mehrfach genannten ausstehenden Kosten an, die in Verbindung mit dem Bürgerhaus noch auf die Gemeinde zukommen. Hierzu zählen in erster Linie die Linksabbiegespur auf der L 252 und eine Kücheneinrichtung, die bislang noch komplett fehle,  und somit werde die 6-Mio-Marke überschritten.

 

 

Der Bebauungsplan Auf den Plätzen erfährt eine dritte Änderung. Der Eigentümer des Geländes möchte für einen Teil des überplanten Grundstückes  Wohnbebauung zulassen. Bislang ist in dem eingeschränkten Gewerbegebiet eine Wohnbebauung ausgeschlossen. Gleichzeitig soll mit dieser Änderung auch für den bereits mit einem Wohnhaus bebauten Teil des Gebietes (für das Bestandsschutz galt) eine Änderung des BPlans erwirkt werden. Um die Verträglichkeit der BPlan-Änderung  zu prüfen muss zunächst ein Schallschutzgutachten erstellt werden.

Die Kosten eines solchen Schallschutzgutachtens sowie die Kosten der BPlan-Änderung trägt der Eigentümer/Antragsteller.

Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Gemeinderat der vorgesehenen Änderung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Verfahrens.

Auf Nachfrage der FWG wird erklärt, dass auch die Beitragsabteilung der VG Linz als Träger öffentlicher Belange in das Änderungsverfahren einbezogen wird und somit sichergestellt sei, dass sich hinsichtlich der Veranlagung des Straßenausbaus Willscheider Weg keine Änderungen ergeben.

 

Die Ortsgemeinde Vettelschoß wurde über das Verfahren der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald (Anpassung an  das Landesentwicklungsprogramm IV) durch die VG Linz informiert.

Herr Reifert erläuterte die Stellungnahme der VG Linz in Bezug auf die Wohnsiedlungsentwicklung, hier insbesondere die Vorgabe zu den Berechnungen der Schwellenwerte. Baulücken innerorts sollten bislang erst ab einer Größe von 2000 m² bei der Berechnung Berücksichtigung finden, was nunmehr geändert werde. Hiergegen werden Einwände vorgebracht, da kleine Bauplätze innerorts für eine Bebauung in den meisten Fällen nicht zur Verfügung stünden, weil Eigentümer diese Flächen nicht oder noch nicht bebauen möchten. Diese Kleinflächen sollen auch weiterhin nicht in die Bilanzierung einfließen.

Redaktionell hat die VG Linz auf bereits bestehende Bebauungspläne bzw. Flächen-nutzungspläne innerhalb der VG Linz, insbesondere auch der OG Vettelschoß, hingewiesen, die in die aktuelle Karte des Regionalen Raumordnungsplan übernommen werden müssen.

Seitens der SPD wurde darauf hingewiesen, dass der grundsätzliche Gedanke, mit dem Flächenverbrauch schonender umzugehen, ein richtiger Schritt sei und auch von den Gemeinden beherzigt werden solle, dass aber vorstehende Erläuterungen der VG Linz ihre Zustimmung finden und die Gemeinden/Verbandsgemeinden auch weiterhin über ihre bauliche Entwicklung entscheiden sollen.

Auf Rückfragen der SPD wurde bestätigt, dass laut vorliegender Karte bei der Gemeinde Vettelschoß in der Hauptsache noch Gewerbe dargestellt ist mit einem Hauch Erholungsraum aber kein touristisches Potential.

Der Regionale Raumordnungsplan beschäftigt sich auch mit der Windkraft, so die SPD-Fraktion. Das Land RLP hat als Zielsetzung die Versorgung des Landes mit 100% erneuerbarer Energie vorgegeben, hierzu soll auf einer Fläche von 2 % des Landes durch Windenergie Strom erzeugt werden. Dazu ist es erforderlich sowohl Vorranggebiete als auch Ausschlussgebiete für Windkraft auszuweisen. Die Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich mit dem Atomausstieg geändert, so soll Windenergie nunmehr auch innerhalb eines Waldes möglich sein.

Seinerzeit war seitens der VG Linz (zusammen mit Unkel) ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, damals noch eher mit der Zielsetzung, Windenergie zu verhindern. Die SPD fragt deshalb nach, ob hier seitens der VG Linz neue Aktivitäten unternommen würden. Herr Reifert teilte mit, dass Windkraft ein Thema der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Linz sei.  Die SPD-Fraktion bat um Informationen, sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen.

Weiter fragte die SPD nach der Beteiligung der VG Linz an der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes (neuer Grundsatz in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms). Nach ihrer Kenntnis wird ein solches zurzeit für den Kreis Neuwied aufgestellt, an dem sich Verbandsgemeinden beteiligen. Laut Ortsbürgermeister Schneider habe sich die VG Linz gegen eine Beteiligung ausgesprochen. Nachfragen nach dem Wieso konnte oder wollte kein Mitglied des VG-Rates beantworten.

 

 

Auf der Tagesordnung stand der Geh- und Radweg entlang der L 252, Vettelschoß bis Willscheid. Ortsbürgermeister Schneider legte dem Rat jedoch eine andere Sitzungsvorlage vor, in der es um die L 252 Kalenborn – Vettelschoß insgesamt ging.

 

Hierin wurde die derzeitige Situation zunächst erläutert.

Der schlechte Zustand der L 272 ist augenscheinlich. Dies hatte wiederholt zu Eingaben der Gemeinde beim Landesbetrieb Straßen geführt, ein Ausbau war immer wieder in Aussicht gestellt und später wieder verschoben worden.

Die Vorsprache des Anwohners Peter Homscheid beim Bürgerbeauftragten zeigte insoweit Wirkung, als das LBM nunmehr eine Deckensanierung der Straße vorschlägt. Die Versorgungsträger Wasser und Abwasser haben bereits ihren Bedarf auf Sanierung ihrer Leitungen angemeldet. Weitere Versorgungsträger müssen hierzu noch befragt werden. Auch muss abgeklärt werden, in welchem Zeitraum spätestens mit einer Sanierung/Erneuerung dieser Leitungen zu rechnen sein muss. Eine Sanierung macht keinen Sinn, wenn innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahren Arbeiten an den Versorgungsleitungen durchzuführen sind. Eine Sanierung würde einen  Ausbau um ca. 10 Jahre verzögern.

Bei der L 252 geht es um folgende Abschnitte:

  • Erpeler Weg bis Alte Schulstraße (rund 760 m) (alle Versorgungsträger  beteiligt) (Ausbaukosten geschätzt ca. 1 Mio. Euro)
  • Alte Schulstraße bis Anschluss Einfahrt Erlenhof (mit der scharfen, engen Kurve)
  • Ausbauende Oberwillscheid bis Willscheid 460 m (Kanal zu erneuern, weitere Versorgungsträger noch zu prüfen)
  • Ende Ortslage Willscheid bis Ortslage Vettelschoß 600 m (keine Versorgungsträger)

(Ausbaukosten beide Abschnitte außerorts geschätzt ca. 1 Mio. Euro ohne Geh-  und Radweg)

  • Ortslage Willscheid 220 m (alle Versorgungsträger beteiligt) (Ausbaukosten geschätzt ca. 300.000 Euro)

Bei einer Sanierung auf freier Strecke würden für  das Land ca. 1/3 der Ausbaukosten  zu Buche schlagen. Eine Sanierung würde die Fahrbahnbreite um 20 bis 30 cm einschränken. Die Kosten einer Sanierung trägt das Land. Träger der Ausbaukosten der Straße ist ebenfalls das Land, die Anlieger werden an den Nebenanlagen und der Beleuchtung beteiligt.

 

Ortsbürgermeister Schneider brachte den Vorschlag einer Vorfinanzierung des Ausbaus der L 252 ins Gespräch. Bei Ausbaukosten in Höhe von 2,5 Mio. kämen bei 1,5% Kreditzinsen (die Gemeinde müsste ein Darlehen aufnehmen) auf die Gemeinde eine jährliche Zinszahlung von 37.500,00 Euro ohne Tilgung zu.

Wie in einem vorab stattgefundenen Gespräch der Gemeindeleitung mit den Fraktionsvorsitzenden festgestellt, gibt es bis zur endgültigen Entscheidung noch viele Fragen zu klären:

Wie sieht es zeitlich aus mit den Versorgungsträgern?

Würde die Kommunalaufsicht einer kreditfinanzierten Vorfinanzierung des Ausbaus zustimmen?

Kann ein günstiges Darlehen mit welchen Konditionen aufgenommen werden?

Wie steht das LBM zu einer möglichen Vorfinanzierung?

Wann würde gegebenenfalls seitens des Landes zurückgezahlt (sprich für wie viele Jahre kämen Zinsen auf den Vettelschoßer Haushalt zu)?

 

Herr Nonnen von der CDU skizzierte die vorgeschilderten offenen Fragen und teilte mit, dass vor Beantwortung dieser Fragen eine Entscheidung des Rates nicht möglich ist.

 

Seitens der SPD wurde dies unterstützt.

Frau Marquardt wies darauf hin, dass gegebenenfalls die einzelnen Abschnitte jeweils anders behandelt werden sollten. Während in der Ortslage Kalenborn dringendster Handlungsbedarf besteht, sollte die Umgestaltung der engen Kurve am Ortsende kostengünstiger umgeplant werden. Beim Stück Oberwillscheid – Willscheid besteht in erster Linie Bedarf für den Rad- und Fußweg (der in jedem Fall von der Ortsgemeinde allein bezahlt werden muss), die Straße sei noch einigermaßen befahrbar. Die SPD-Fraktion schlägt hierzu vor, Kontakt mit den Versorgungsträgern aufzunehmen, neue Leitungen in den Bereich des spätestens 2013 zu bauenden Fuß- und Radweg zu verlegen. Hierdurch könnten die Kosten für die Gemeinde reduziert werden. Für den Bereich Willscheid bis Vettelschoß könne man sich eine Fahrbahnsanierung (abfräsen, neue Asphaltdecke) vorstellen. (Hier soll bereits in 2012 der Geh- und Radweg auf Kosten der Gemeinde angelegt werden).

Bereits im Fraktionsgespräch hatte die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass der Geh- und Radweg entsprechend des bestehenden Bebauungsplans ausgeführt werden solle. Das LBM hatte plötzlich, obwohl am noch recht jungen Bebauungsplan beteiligt, gefordert, zwischen Geh-/Radweg und Straße einen Grünstreifen anzulegen. Dies würde eine Änderung des BPlans erfordern sowie erhebliche Grundstückserwerbe und somit die Anlegung des Weges verzögern und verteuern.

Nach Ansicht der SPD kann es nicht sein, dass das LBM sich nicht an den Kosten des Weges beteiligt und somit nicht zur Verbesserung der Situation von Fußgängern und Radfahrern beiträgt, auf der anderen Seite aber solche Forderungen stellt. Ein Grünstreifen sei zudem pflegeintensiv. Die SPD plädierte für den beschlossenen Ausbau analog des Radweges von Vettelschoß nach Notscheid.

 

Herr Rohringer von der FWG machte noch einmal den Unmut aller deutlich, dass hier eine Landesstraße seit über 30 Jahren auf ihren Ausbau wartet und mittlerweile einen Zustand erreicht hat, der seines Gleichen vergeblich sucht. Es könne nicht angehen, dass man sich hier über Vorfinanzierungsmodelle Gedanken machen müsse, wo das Land in der Pflicht sei.

 

Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass er in der kommenden Woche einen Termin beim LBM vereinbart habe und bat um ein Verhandlungsmandat auf der Grundlage des Vorgeschilderten.

Dieses Mandat wurde ihm erteilt, die letzte Entscheidung behält sich jedoch der Rat vor.

 

Die SPD regte an, je nach Ergebnis der Verhandlungen zu einer Einwohnerversammlung einzuladen, um auch die Betroffenen an der Entscheidung mitwirken zu lassen.

 

Über den Geh- und Radweg wurde im Rat zunächst nicht weiter gesprochen.

 

Ortsbürgermeister Schneider gab dem Rat eine Eilentscheidung bekannt. Hierbei geht es um die Einreichung einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid zur Förderung Einrichtung der Ganztagsschule. Es geht um eine Fördersumme in Höhe von 600.000 Euro.

Die Förderzusage wurde der Ortsgemeinde Vettelschoß seinerzeit verweigert, da die Steuersätze der Gemeinde zu niedrig waren, die Gemeinde ihre Einnahmen nicht ausreichend ausschöpfte und daher laut bestehendem Gesetz nicht gefördert werden darf. Seinerzeit waren der Gemeinde zwei Wege aufgezeigt worden, um die Förderung zu erhalten: Übertragung der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Linz, die einen neuen Antrag stellt, oder Erhöhung der Steuern. Beides wurde nicht gemacht.

Gegen den ablehnenden Bescheid wurde Widerspruch eingelegt. Später (Juni 2011) wurden die Steuern rückwirkend zum 1.1.11 erhöht, da hatten sich jedoch die Richtlinien für die Voraussetzung der Förderfähigkeit wieder verändert und die Steuern wurden nicht in ausreichender Höhe erhöht, weshalb der Widerspruch abgewiesen wurde.

Die Klage musste bis 16. März bei Gericht eingegangen sein, weshalb eine Eilentscheidung nötig wurde. An Gerichts- und Anwaltskosten werden ca. 12.000,00 Euro erwartet.

Die SPD machte darauf aufmerksam, dass man bei der Begründung der Klage darauf abzielen müsse, dass es nicht angehen könne, dass Verbandsgemeinden, die sich nicht aus Steuern sondern aus Umlagen ihrer Gemeinden finanzieren besser gestellt werden als Gemeinden. Nur mit diesem Argument sieht man einen Hauch einer Chance.

 

Der Gemeinderat entschied über die Annahme von zwei Spenden an den Kindergarten Vettelschoß bzw. Kalenborn.

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion zum Oberwillscheider Weg (Tempo 30) wurde erst in der nichtöffentlichen Sitzung entschieden.

Die SPD-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt, da der Verkehr von Kalenborn nach Vettelschoß in der großen Mehrheit über den Oberwillscheider Weg läuft (alle Nawis weisen diesen Weg aus, außerdem tut der schlechte Straßenzustand L 252 sein Übriges dazu). Am Oberwillscheider Weg liegt der Kindergarten, weshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt ist. Der Einfachheit halber und da eh alle Straßen rechts vor links haben, soll der gesamte Bereich Einfahrt Waldstraße, Einfahrt Oberwillscheider Weg bis Ausfahrt Oberwillscheider Weg Tempo 30 erhalten und vor dem Kindergarten Kalenborn zudem gut sichtbare Piktogramme auf der Straße aufgebracht werden. Auch der Bereich Bernhardstraße, Zur Schönen Einsicht sollen in diesen Tempo-30-Bereich einbezogen werden. Bislang ist hier eine Spielstraße, an die sich aber niemand halte (keiner fährt Tempo 7 und geparkt wird trotz Verbot auf der Straße).

26. Gemeinderatssitzung am 25. Februar 2012 – Haushalt 2012

Mittwoch, 29. Februar 2012

 

Der Gemeinderat beriet den Haushaltsentwurf für das Jahr 2012. Er wurde mit den Stimmen der CDU, gegen die Stimmen von SPD und FWG, verabschiedet.

 

Zahlen zum Haushalt entnehmen Sie bitte nachstehenden Listen:

 

nach Korrektur im HA (Streichen Schieben Investitionstätigkeit)
Ergebnishaushaltsplan 2011 Ergebnishaushaltsplan 1. Entw. 2012 Ergebnishaushaltsplan 2. Entw. 2012
9.054.120,00 € Erträge 10.125.821,00 € 10.165.821,00 €
15.750.045,00 € Aufwendungen 10.288.328,00 € 10.157.028,00 €
6.695.925,00 € Fehlbetrag Ergebnishaushalt 162.507,00 € 8.793,00 € Überschuss ohne Investitionen
Finanzhaushalt 2011 Finanzhaushalt 1. Entw. 2012 Finanzhaushalt 2. Entw. 2012
4.156.970,00 € Einzahlung 9.885.412,00 € 9.925.412,00 €
936.550,00 € Zuschüsse Investitionen 255.350,00 € 255.350,00 € fraglich, da z.B. 50.000 Farmersheck
116.850,00 € Kredite Einz. Finanzierung 740.698,00 € 214.398,00 € Kredite Rest Verschuldung über ???  Liquiditätskredite VG
5.210.370,00 € Summe Einzahlung 10.881.460,00 € 10.395.160,00 €
14.960.430,00 € Auszahlung 9.464.960,00 € 9.333.660,00 €
1.053.400,00 € Auszahlungen Investitionen 1.409.000,00 € 1.059.000,00 € inkl. Verpflichtungsermäch-tigungen für 2013 in Höhe von 415.000,00 Investionen gestrichen s. Kosten
1.200,00 € Tilgung Ausz. Finanzierung 7.500,00 € 2.500,00 € Tilgung
16.015.030,00 € Summe Auszahlung 10.881.460,00 € 10.395.160,00 €
Einnahmen
2.600,00 € Gr.Steuer A 2.800,00 € 2.800,00 €
366.000,00 € Gr.Steuer B 393.000,00 € 393.000,00 €
940.000,00 € 4.250.000,00 Nachtrag 2011 Gewerbest. 6.260.000,00 € 6.300.000,00 € zu hoch! noch 40.000 mehr
–   € ?? 2,3 Mio  ?? Nachz.Gew.St –   € –   €
1.187.650,00 € Eink.St. 1.376.350,00 € 1.376.350,00 € hoch?
191.600,00 € Umsatzst. 204.600,00 € 204.600,00 €
8.200,00 € Hundest. 8.800,00 € 8.800,00 €
110.000,00 € Familienausgleich 110.000,00 € 110.000,00 € 8.395.550,00 €
Steuereinnahmen  insgesamt
Zuwendungen, allg. Umlagen, sonst. Transfererträge 875.412,00 € 875.412,00 €
(inkl. Zuw.Sonderp. Auflös aus 2011) 291.861,00 €
öff.rechtl. Leistungsentgelte, Benutzungsentgelte 276.099,00 € 276.099,00 €
Zuw.sonstige 119.000,00 € 119.000,00 € Konzessionsabgabe z.B.
priv. Leistungsentgelte (Mieten, Pachten …) 387.410,00 € 387.410,00 €
Kostenerstattungen (zB. Nebenkosten) 92.350,00 € 92.350,00 €
Summe 10.105.821,00 € 10.145.821,00 €
Ausgaben
1.112.900,00 € Personal 1.216.100,00 € 1.216.100,00 €
1.768.170,00 € Material 1.320.300,00 € 1.180.300,00 € 120.000 gestrichen Michaelstraße und 50.000 Sporthalle, 30.000 mehr Erlenweg
Forstumlage 400,00 € 400,00 €
797.415,00 € AFA (Abschreibung) 858.368,00 € 858.368,00 €
205.650,00 € Land (Gewerbesteu8eruml) 1.309.000,00 € 1.317.500,00 € höher, da mehr Einn. geplant wurden
1.970.000,00 € Finanzausgleich 403.000,00 € 403.000,00 €
7.080.000,00 € Kreisumlage 3.249.400,00 € 3.249.400,00 €
2.500.000,00 € VG-Umlage 1.670.200,00 € 1.670.200,00 € 6.640.500,00 €
Umlagen insgs.
214.910,00 € sonst. Aufwendungen 203.460,00 € 203.460,00 €
–   € Rückst. Umlagen 2013 –   € –   €
Summe 10.230.228,00 € 10.098.728,00 €
Zinsen 58.100,00 € 58.100,00 € abzgl.geschätzter 20.000 Zinseinn.
6.477.881,00 € Schulden 5.553.959,00 € 5.032.659,00 € zum 31.12.2012
5.700.000,00 € reduziert durch Kommunalaufsicht
3.734.000,00 € laut 2. Nachtrag
4.820.777,00 € Kassenstand 31.12.11
Eigenkapital 1.1.09 24.577.864,81 €
31.12.2009 23.865.924,81 €
31.12.2010 25.369.539,81 €
31.12.2011 22.111.174,81 €
31.12.2012 21.948.667,81 € 22.119.967,81 €

 

 

 

Kosten HH 2010 2011 sollte 2011 ist 2012 Plan 2012 reduziert  nach HA
Verwaltung 129.900,00 € 116.000,00 € 122.800,00 € 123.731,00 €
Liegenschaften 207.800,00 € 765.000,00 € 564.750,00 € 367.010,00 € 177.010,00 € 120.000 Alte Schule verschoben 2013 30.000 Erlenweg mehr in 2012, jetzt 50.000 100.000 Photovoltaik weniger in 2012, jetzt nur noch 50.000
Bauhof* 1.000,00 € 2.600,00 €
Schule 112.890,00 € 144.580,00 € 168.710,00 € 183.531,00 €
Museum 3.600,00 € 3.500,00 € 18.300,00 € 19.770,00 €
Kultur 22.000,00 € 3.500,00 € 3.500,00 € 9.592,00 € Chronik,Ausstell.,Basaltlehrpfad, 1.500 Bürgerh
Jugend/Senioren 19.000,00 € 18.600,00 € 18.600,00 € 19.787,00 €
KiGa Vettel 76.380,00 € 201.200,00 € 174.380,00 € 627.105,00 € 405.500 Ansatz Anbau KiGa Mensa u. Schlafr. und 100.000 neue Fenster und Sanitäranlagen
KiGa Kalenborn 101.850,00 € 63.540,00 € 33.610,00 € 67.720,00 €
Spielplatz 6.650,00 € 7.560,00 € 12.560,00 € 17.068,00 €
Sport 83.150,00 € 118.300,00 € 65.000,00 € 132.130,00 € 82.130,00 € 50.000 Anstrich Sporthalle verschoben 2013
Bauenlpl 9.700,00 € 60.700,00 € 60.700,00 € 15.500,00 €
Dorferneuerung –   € –   € 7.000,00 € 27.500,00 €
Straßen 163.550,00 € 195.600,00 € 12.500,00 € 588.723,00 € 408.723,00 € 120.000 Asphaltierung Waldweg  verschoben 2013 60.000 weitere Straßenbaum. gestrichen noch drin : 120.000 Gehweg L 252, 10.000 Planung Hübelsheckerweg, 45.000 Planung Verkehrsber. Michaelstraße, 30.000 Planung Str. Blauer See, je 50.000 Straßen und Wege allg.
Plätze 100,00 € 500,00 € 39.300,00 € 71.423,00 € 1.423,00 € Parkplatz Blauer See 70.000 verschoben 2013
Grünfl. 72.300,00 € 63.800,00 € 63.800,00 € 83.775,00 €
Friedhof 18.200,00 € 12.650,00 € 12.650,00 € 13.758,00 €
Forst 5.800,00 € 5.900,00 € 8.850,00 € 5.107,00 €
kommunale Enrichtungen und Unternehmen 93.100,00 € 88.150,00 € 1.111.350,00 € 104.968,00 € 2012 wieder 50.000 Bürgerhaus Ausstattung
Mehrkosten. Bürgerhaus um die 1 Mio
Summe 1.125.970,00 € 1.869.080,00 € 2.499.360,00 € 2.480.798,00 € 1.990.798,00 €
* keine Kosten, da Umlegung auf andere Kostenstellen erfolgt, je nach Arbeitseinsatz
Kostenveränderungen in 2012 auch, da Abschreibungen, aber auch Auflösungen jetzt der entsprechenden Haushaltsstelle zugeordnet werden

 

Während Ortsbürgermeister und CDU in der Hauptsache wieder auf die hohen Umlagen als großen Teil der Verschuldung verwiesen, auf die Progression, die Gemeinden mit hohen Einnahmen unverhältnismäßig stark belasten, auf die niedrigen Steuersätze der Gemeinde, die es bewirken, dass die Gemeinde bei den Umlagen stärker belastet werden als sie tatsächlich einnehmen, machte die FWG ihre Zustimmung zum Haushaltsentwurf von der Nichtaufnahme des geplanten Investitionskredites in Höhe von  214.398,00 € abhängig. Dazu hätten Investitionen gestrichen/geschoben werden müssen.  Die FWG stellte die Investition im Kindergarten Vettelschoß in der vorgesehenen Höhe in Frage und deutete an, dass sie auf andere Lösungen als die Große hinaus wollen und sich zur Lösung des Problems Zeit lassen wollen möglicherweise auch übers Jahr 2012 hinaus.

 

Zu den Ausführungen zu den Umlagen seitens der CDU vertrat die SPD die Auffassung, dass es nicht besser werde, wenn man jedes Jahr die Umlagenhöhe bejammere und als Sündenbock ausweise. Dass Umlagen zu zahlen sind, in welcher Höhe sie zu zahlen sind, steht fest. Will man Verbesserungen erreichen, muss man entweder die Steuersätze drastisch erhöhen, oder auf Landes- und Bundespolitiker einwirken, die kommunalen Finanzen neu zu regeln und Kommunen, VGs, Kreise zu entlasten.

Nichts desto trotz müssen aber auch die Gemeinden ihre Hausaufgaben machen und versuchen, mit dem Geld auszukommen, dass sie zur Verfügung haben und keine Luftschlösser bauen. Die Finanzen bekommt man nur noch in den Griff, wenn auf allen Ebenen Leistungen gestrichen werden, ohne jeweils direkt auf die vorschlagende Stelle einzuhauen.

Zum Einwand der FWG nahm die SPD wie folgt Stellung: Es macht es nicht aus, ob wir nun 214.000 Euro Investitionskredite aufnehmen müssen oder nicht, Fakt ist, dass zum Ende 2012 hier 5 Mio. Verschuldung steht und dass dieser Umstand es erforderlich macht, nur wirklich unabdingbare Investitionen zu tätigen. Zu diesen unabdingbaren Investitionen steht für die SPD, dass am Kindergarten Vettelschoß etwas geschehen muss, weil Funktionsräume fehlen. Wie, das muss noch – aber bitte zügig – erarbeitet werden. Ebenso unabdingbar sind Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 252. Alle weiteren geplanten Maßnahmen im investiven Teil sind entweder zu streichen (Asphaltierung Waldweg Bähnchen) oder zu verschieben (Verkehrsberuhigung Michaelstraße, Renovierung von Brunnen ….).

 

Die Ausführungen der SPD zum Haushaltsentwurf im Wortlaut:

 

Uns liegt seit Einführung der Doppik immer noch kein einziger Jahresabschluss vor, wir haben nur die Eröffnungsbilanz vom 1.1.2009. Uns fehlen die Abschlüsse 2009, 10 und 11:

 

Wir haben im HH-Plan nur die Planansätze aus dem Vorjahr und agieren hier nach Kassenlage.  Ein unmöglicher Zustand, für den aber nicht Herr Hohn verantwortlich ist, bei dem wir uns ausdrücklich für seine zuverlässige Arbeit, die wir ihm unzweifelhaft in großem Umfang bereiten, bedanken möchten.

 

Zum Haushaltsentwurf 2012:

 

Ich höre noch die Ausführungen seitens des Ortsbürgermeisters und der CDU zum Haushalt 2011 und zum  2. Nachtrag  im Dezember letzten Jahres,  „wir sind sicher, spätestens 2013 wieder schwarze Zahlen zu schreiben und es stehen keine großen Investitionen mehr an“. Dem hat sich im vergangenen Jahr auch der Fraktionssprecher der  FWG angeschlossen „zwei Jahre Maß halten, dann schreiben wir wieder schwarze Zahlen“. Nun, er konnte ja nicht ahnen, dass es mit dem Maß halten nichts wird bei 1 Mio. Mehrkosten fürs Bürgerhaus. Allerdings ist man seitens der FWG mit ihrem Antrag, den Waldweg für 270.000 Euro zu asphaltieren, da auch nicht gerade auf gutem Weg des „Maß Haltens“.

 

Das prognostizierte Ergebnis zum 31.12.12 in Höhe von gut 5 Mio. Euro Schulden spricht zu den prognostizierten schwarzen Zahlen eine andere Sprache

  • trotz eines wirklich guten Steuerjahres 2011 (u.a. 3,0 Mio. Euro Gewerbesteuer mehr als geplant)
  • trotz Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung im 1. NT 2011
  • und trotz erheblicher Streichungen bei den von der Ratsmehrheit ursprünglich in 2012 vorgesehenen Investitionen (wir reden hier von einer halben Millionen).

 

Geht man davon aus, dass wir ein wirtschaftlich sehr gutes Jahr 2011 hatten und dass für 2012 alle die Abflachung des Wirtschaftswachstums (0,8 % statt 2,9 %), sogar einem möglichen Konjunktureinbruch vorhersagen, dann fragen wir uns, wieso die Gewerbesteuereinnahmen im vorliegenden Entwurf bei sage und schreibe 6,3 Mio. Euro liegen sollen, die Einnahmen aus der Einkommenssteuer erscheinen uns auch recht positiv geschätzt und dies wohlgemerkt ohne dass hierfür Rückstellungen für die Umlagen im Folgejahr gebildet werden können.

 

Durch Verschiebungen/Streichungen/Erhöhungen im Hauptausschuss wurde im Ergebnishaushalt aus einem Fehlbetrag in Höhe von 162.507,00 Euro ein Überschuss von 8.793,00 Euro, das aber nur, wenn die prognostizierten Gewerbesteuern in Höhe von 6,3 Mio. auch wirklich eingehen……????……….. Der Ergebnishaushalt enthält noch keine Investitionen, hier geht es lediglich darum, das Eigentum der Gemeinde zu unterhalten und Leistungen im bisher guten Standard zu bewahren. Wenn schon der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag endet, muss bereits das alltägliche Gemeindeleben auf Pump finanziert werden.  Und wir streichen bereits heute im Ergebnishaushalt, an unserem guten Standard, die Mittel für die Straßenunterhaltung wurden schon auf 60.000 Euro reduziert, der Anstrich der Sporthalle verschoben.

 

In 2012 sind über den Ergebnishaushalt hinaus Investitionen in Höhe von 1.059.000,00 Mio. Euro geplant, die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 415.000,00 Euro einschließen.

 

An verzinsten Krediten sind 255.350,000 Euro aufzunehmen, die 2.500,00 Euro Tilgung und Zinsen von rund 58.100,00 Euro bedeuten.

 

Schuldenentwicklung:

31.12.10                                           6,3 Mio.

auf      5,7 Mio. reduziert durch Streichungen der Kommunalaufsicht

Dez.11im 2. Nachtrag                    3,734 Mio Schulden reduziert  aufgrund von mehr Gewerbesteuern,

der Steuererhöhung  im Jahr 2011….

01.01.12     Kassenlage                 4,8207 Mio.

31.12.12 lauf Entwurf auf 5,0327 Mio. erhöht

 

In unserer Gemeinde hat man von der Schuldenbremse wohl noch nie was gehört. Dabei schreibt doch der Ortsbürgermeister in seiner Weihnachtsansprache von „maßlosen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen“ bei Kommunen und dass „auch bei uns mit dem Sparen begonnen werden muss“, dass „es um Nachdenklichkeit und die Verantwortlichkeit für unsere nachfolgende Generation“ geht. Predigt da einer Wasser und trinkt Wein?

 

Kredite, so steht es im Vorbericht, sollten nur dann nötig werden, wenn sie unabdingbar sind (brauchen wir zukünftig asphaltierte Waldwege, fragt sich nicht nur die SPD-Fraktion, auch die Veranstalter des Rheinhöhenlaufes haben Bedenken angemeldet), Zinsen belasten schließlich zukünftige Haushalte. Ausgaben sollen unabdingbar, notwendig und wirtschaftlich sein (wobei wir bei wirtschaftlich die Ausgaben fürs Mietshaus Michaelstraße 22, jetzt  auf 2013 verschoben, sehr in Frage stellen und zum wiederholten Male den Antrag auf Verkauf des Gebäudes stellen).

Auch in Vettelschoß ist ein strikter Haushaltskonsolidierungskurs angebracht, alle gestalterischen Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung, zur Kosteneinsparung sind zu unternehmen, will man nicht weiter an der Steuerschraube drehen, denn die Ausschöpfung der Einnahmequellen ist die einzige Alternative zur Ausgabenreduzierung, steht auch im Vorbericht unseres Haushaltsentwurfs.

 

Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Steuererhöhung aus dem Jahre 2011 ausreicht, um in Zukunft Zuschüsse zu erhalten (Kindergartenerweiterung). Entspricht unser aktueller Steuersatz dem Niveau der Investitionsstock-Richtlinien? Bei der geplanten Kindergartenerweiterung, die nach unserer Meinung gut und gerne eine halbe Millionen und  mehr kosten kann, spielt auch dies eine Rolle. Kann es sich Vettelschoß bei dieser Schuldenlage weiter erlauben, ggf. auf Zuschüsse zu verzichten?

 

Und was uns die oftmals zu teuren  Investitionen der Vergangenheit (zweckdienlicher anstelle von „schön“ und kostspielig wäre angebracht) einbringen, können wir anhand der Abschreibungen, die erstmals den einzelnen Produkten zugeordnet wurden, erkennen. Teure Neubauten und aufwendige Sanierungen  bedingen auch hohe Abschreibungen. Kaum eine Gemeinde wird z.B. derart hohe Abschreibungen auf Parkplätze haben, wie wir. Insgesamt sind in unserem Haushalt sage und schreibe 860.000 Euro an Abschreibungen enthalten, die zwar nicht kassenwirksam werden, aber eigentlich in unsere Rücklage gehören für spätere Ersatzbeschaffungen bzw. Sanierungen.

 

Wir hören immer wieder, wir müssen als Gemeinde wettbewerbsfähig sein,  „Wachstum bedeutet Wohlstand“. Das funktioniert aber nicht länger, irgendwo ist der Punkt erreicht, wo Wachstum mehr Kosten verursacht als Nutzen, das gilt auch für eine Gemeinde, neue Baugebiete bedeuten: Schule zu klein, Kindergarten zu klein, mehr Straßen zu unterhalten, mehr Personalkosten …. und wir hier in Vettelschoß sollten zur Kenntnis nehmen, dass unsere Gemeinde flächenmäßig nicht gerade groß und die zu verbrauchende Fläche demnach endlich ist. Und gerade das Bürgerhaus hat mit Investieren in die Zukunft nichts tun, hier entstand vielmehr ein kostenintensiver Klotz am Bein für die nächsten Generationen.

 

Die SPD-Fraktion hat den Haushaltsentwurf inkl. seiner Änderungen im Hauptausschuss ausführlich besprochen mit folgendem Ergebnis:

 

Die SPD-Fraktion will in 2012 den Focus auf die Einnahmeseite richten, dazu gehören für uns z.B.:

–          Umdenken bei der Farmersheck, Entfernen der Schilder und des Images als High-Tech-Gewerbe, massive Bewerbung als Gewerbegebiet

–          Offensive Vermarktung der gemeindlichen Baugrundstücke Oberwillscheid, Pesch, Pösch, Bahnhofstraße

–          Gründung eines Eigenbetriebes zur Vermarktung/Verwaltung des Streif-Geländes einschl. der Wohnheime

–          Verkauf des Mietshauses Michaelstraße 22

 

Es ist kein Geheimnis, dass wir das Bürgerhaus, genannt Forum, gerne wieder für 6 Mio. Euro verkaufen würden, da dies aber illusorisch erscheint, muss es vermarktet werden sowohl der Festsaal als auch die Seminarräume. Her sind natürlich vor allem die in der Pflicht, die das Gebäude gegen unsere massiven Bedenken haben errichten lassen.

Von uns gibt es keine Zustimmung zu den weiteren Ausgaben Bürgerhaus (50.000,00 Ausstattung in 2012), solange nicht ein Konzept auf dem Tisch liegt, wie das Haus sinnvoll mit Leben erfüllt werden kann.   Wer kümmert sich um Feiern, Konzerte, Kultur, Seminare und Bewirtschaftung? Was kommt insgesamt noch an Kosten auf uns zu (Schimmel Dach, Linksabbiegespur L 252, Akustik, Küche…)?

 

Über unten stehende Maßnahmen ist in den vergangenen Sitzungen gesprochen worden, woher soll hier das nötige Kapital kommen? Und machen alle Maßnahmen auch wirklich (noch) Sinn?

  • energieeffiziente Maßnahmen (Energiekonzept)
  • Instandsetzung Streif-Gelände und -Gebäude
  • Erschließung Baugebiet Oberwillscheid 3 und 4
  • Erschließung Baugebiet Bahnhofstraße
  • Ausbau von Gemeindestraßen (Hübelsheck, Im alten Hohn, Alte Schulstraße, Am Walde ….)
  • Ankauf Stromnetz von der SÜWAG
  • Straßenanschluss Streif-Gelände an Gewerbegebiet Farmersheck
  • Urnenwand (neue Tiefendoppelgräber?)  Friedhof
  • Reparatur/Erneuerung Friedhofskapellentür
  • Kinderkrippe in ein paar Jahren?
  • Kindergarten Kalenborn: ggf. Ganztagsbetreuung auch in Kalenborn?, Akustikmaßnahmen
  • und was bringt uns die Kommunalreform (Zusammenlegung von Verbandsgemeinden), noch höhere Umlagen?

 

 

 

 

Mit dem Kindergarten Vettelschoß, zu dem wir bereits drei Vorschläge zur Kostenreduzierung im Bauausschuss eingebracht haben, und mit dem Ausbau der L 252 innerhalb Kalenborns und zwischen Oberwillscheid über Willscheid nach Vettelschoß inklusive Rad- und Fußweg, dessen baldiger Ausbau nach unserer Auffassung durch die Inbetriebnahme des Forums an Dringlichkeit zugenommen hat, haben wir große Investitionen zu leisten und sollten in diesem und auch in den Folgejahren die weiteren Projekte streichen oder schieben.

 

Bei der Photovoltaik können in 2012 50.000 Euro und in 2013 150.000 Euro eingespart werden. Trotzdem könnte es Projekte in Vettelschoß geben, z.B. indem man Bürger oder Sonstige mit einbezieht.  Dies könnte/sollte auch der von uns oben geforderte Eigenbetrieb regeln.

 

Auch die Kosten Verkehrsberuhigung Michaelstraße müssen auf spätere Jahre geschoben werden

45.000 in 2012

150.000 in 2013

 

Hinweisschilder, Buswartehallen, die Umwandlung des alten Friedhofes, die weitere Begrünung der Ortslage, Brunnen etc. sollen nicht auf Pump umgesetzt werden. Hier sollte zunächst die Haushaltskonsolidierung greifen.

 

Überhaupt müssen alle Einrichtungen wie Dorfmuseum, Kindergärten, Schule, Bauhof, Vereine …. wissen, dass das Geld hier nicht mehr so locker sitzt und nicht länger aus dem Vollen geschöpft werden kann.  Beim Bauhof muss das Thema „ein Mehr an Zusammenarbeit, in Teilen gem. Fuhrpark/Gerätschaft mit der Nachbargemeinde St. Katharinen“ endlich aufgegriffen werden.

 

Wir beantragen weiter, auch die Kosten der Planung der Straße Zum Blauen See zu verschieben. Es ist vorgesehen, die Straße in 2013 zu bauen. Da wir als Anlieger die Straße zum größten Teil bezahlen müssen, gilt auch hier, später umsetzen, wenn die finanzielle Situation es zulässt.

 

Für den Ausbau von Wegen müssen wir in diesem Jahr keine 50.000 Euro ausgeben, vielmehr sollten unsere Straßen ausreichend geflickt und damit länger am Leben erhalten werden, so dass dieser Ansatz bei Bedarf überschritten werden kann.

 

In jedem Fall sollte die Asphaltierung eines gut erhaltenen Rad/Fußweg durch den Wald für sage und schreibe 270.000,00 Euro nicht nur nach 2013 verschoben, sondern die Haushaltssituation gebietet es, den Beschluss aufzuheben.

 

 

Wir stimmen dem Haushaltsentwurf in seiner vorliegenden Fassung nicht zu.“

 

Hans-Joachim Tendler wurde  für die SPD als ordentliches Mitglied in den Sozial-Kultur-Ausschuss gewählt.