44. Gemeinderatssitzung am 6. November 2013

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 Einen Bericht über die 43. Sitzung gibt es nicht, diese war nichtöffentlich.

 

 In der Einwohnerfragestunde wurden zum Wiederkehrenden Beitrag (WKB) Statements abgegeben und Fragen gestellt, die teilweise beantwortet wurden. Im Tenor richteten sich die Wortmeldungen gegen eine Einführung des WKB:

 

  • die Möglichkeit der Verschonung auch bei Einmalbeiträgen wurde verneint;
  • die Berechnungsmethode wurde nachgefragt und dass größere Grundstücke als 600 m² zu berechnen seien, die WKB demnach höher seien, als in der Einwohnerfragestunde genannt; 
  • um Bekanntgabe der Quadratmeter der in der Verschonung befindlichen Grundstücke gebeten (eine Veröffentlichung auf der Homepage wurde zugesagt);
  • die Situation bei möglicher Gerichtsentscheidung gegen WKB beleuchtet (u.a.: von Bürgern widerrechtlich eingezogene WKB würden erst nach 2 Jahren zurückerstattet);
  • die Frage nach einem Straßenerhaltungsplan der Gemeinde wurde verneint,
  • Fragen nach dem Stand der Widmungen wurden beantwortet
  • die Beteiligung der Bürger an der Entscheidung gefordert.

 

Außerdem wurden nachstehende Angelegenheiten angesprochen:

 

  • bessere Ausschilderung nach Vettelschoß betr. die Umleitung Baumaßnahme Hallerbach
  • Aufstellung Spiegel und Beschilderung Ausfahrt In der Mark in Kalenborn (L 252)
  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs und der gefahrenen Geschwindigkeit Oberwillscheider Weg (Verkehrsberuhigung, Kontrollen der Geschwindigkeit)
  • Vorkehrungen, dass der Schwerlastverkehr beim Ausbau der L 252 in Kalenborn nicht über den Oberwillscheider Weg geleitet wird
  • Entfernung eines Baumes vor den Parkbuchten der evangelischen Kirche
  • Reduzierung des Schwerlastverkehrs in der Alten Bahnhofstraße (10 – 30 Lkw täglich) durch Entlastungsstraße zum Gewerbegebiet Farmersheck, Dokumentation der verursachten Verkehrsschäden
  • Beschilderung OG Vettelschoß von Kretzhaus kommend über den Ortsteil Kalenborn
  • Dank für Aufstellen Kreuz Michaelstraße, Bitte um Anstrich
  • Fragen nach Funktion Bachlauf Dorfplatz Vettelschoß

 

Fragen wurden durch den Ortsbürgermeister entgegengenommen und, soweit möglich, beantwortet. Was übergeordnete Behörden betrifft, wird das Anliegen an die entsprechenden Stellen weitergeben.

 

Fragen an den Gemeinderat konnten nicht zugelassen werden, da die Einwohnerfragestunde nur Fragen an den Bürgermeister vorsehen, was nicht bedeutet, dass sich die Gemeinderat nicht mit der ein oder anderen vorgebrachten Sache beschäftigen wird.

 

 Der Tagesordnungspunkte Investitionsprogramm 2014-17Widmung von Straßen, Erlass einer Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wurden abgesetzt.

 

 

 

Der Antrag der FWG, eine amtliche Einwohnerbefragung aller Grundstücks- und Hausbesitzer zum Wiederkehrenden Beitrag mit der Maßgabe, das Ergebnis dieser Befragung durch den Rat umzusetzen, durchzuführen, wurde auf die Tagesordnung aufgenommen.

 

 

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2013 wurde behandelt.

 

 Zahlen zum 1. Nachtrag zu Ihrer Information:

 

 Verschuldung der Gemeinde zum 31.12.13: 5.688.187,00 Euro

 

(davon 823.803,00 Euro Kredite)

 

Mehrerträge u.a.:

 

Grundsteuer B                                                                                                  27.000,00 Euro

 

Benutzungsgebühren Bürgerhaus                                                                      9.000,00 Euro

 

Mieten u. Pachten Streif-Liegenschaften                                                       155.000,00 Euro

 

Erstattung Personalkosten KiGa                                                                     35.000,00 Euro

 

 Mindererträge:

 

Gewerbesteuer                                                                                             1.413.055,00 Euro

 

 Mehraufwendungen u.a.:

 

Strombezugskosten                                                                                          15.000,00 Euro

 

Unterhaltung Liegenschaft Erlenweg                                                              10.000,00 Euro

 

Unterhaltung Streif-Gelände                                                                           40.000,00 Euro

 

Unterhaltung weitere Liegenschaften                                                              20.000,00 Euro

 

Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze                                                                40.000,00 Euro

 

Entgelt für Straßenentwässerung                                                                     27.000,00 Euro

 

 Minderaufwendungen:

 

Gewerbesteuerumlage                                                                                     260.400,00 Euro

 

Kreisumlage                                                                                                      69.500,00 Euro

 

Verbandsgemeindeumlage                                                                               53.000,00 Euro

 

 

 

Bei den Auszahlungen an Investitionstätigkeit gab es folgende Erhöhungen:

 

 Kindergarten Vettelschoß                                                                             333.000,00 Euro

 

Straße Im alten Hohn Planungskosten                                                             40.000,00 Euro

 

Baugebiet Kalenborn. BA 3,4,5                                                                     116.000,00 Euro

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen für 2014/15 neu:

 

 Straßenausbau Im alten Hohn 2014: 300.000,00 Euro, 2015: 350.000,00 Euro

 

für die nächsten 10 Jahre jährlich ca. die 60.000,00 Euro (Baukosten + Zinsen) anteilige Kosten für die größere Ausführung eines Regenrückhaltebeckens für ein Baugebiet Kauer Ring II  laut Vertrag mit dem Abwasserwerk aus dem Jahre 2013

 

 Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass der Nachtragshaushalt vor zwei Wochen im Ausschuss behandelt wurde und mit einem positiveren Ergebnis abschloss. Vor zwei Wochen sei zwar schon bekannt gewesen, dass ein Gewerbesteuerzahler (Fa. Birkenstock) die Ortsgemeinde Richtung Neustadt verlassen werde, von einer Steuerrückforderung in 2013 sei jedoch nichts bekannt gewesen. In  der letzten Woche sei dann die Meldung über Gewerbesteuerrückzahlung von 1,6 Mio. gekommen. Aus diesem Grunde habe man einvernehmlich das Investitionsprogramm für 2014-17 von der Tagesordnung genommen, weil die geplanten Maßnahmen nun unter einem anderen Licht gesehen werden müssen.

 

Herr Hohn von der VG Linz stellte Zahlen aus dem Nachtrag dar. 

 

 Herr Nonnen von der CDU stimmte den  Ausführungen des Ortsbürgermeisters zu.

 

 Ausführungen der SPD:

 

Im  Hauptausschuss hatte die SPD-Fraktion bereits befürchtet, dass es zu Gewerbesteuerrückzahlungen kommen könnte. Leider wurde es schnell Wirklichkeit.

 

Die weitere Verschuldung trifft die Gemeinde hart, weil in den Jahren 2011, 2012 und 2013 die Möglichkeit, die Verschuldung  entscheidend zurückzuführen, trotz guter Einnahmen nicht ergriffen wurde.

 

Wir möchten nicht wiederholen, was wir seit Jahren kritisch zu Einrichtungen wie dem Bürgerhaus, zum Umgang mit dem StreifGelände und gemeindlichen Liegenschaften, zum Aktionismus –„Planen, Kaufen, Bauen“ sagen. Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

 

Wir erinnern  an unsere Einsparvorschläge sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmenseite, die wir Anfang des Jahres gemacht haben. Handeln ist überfällig.

 

Wir bedauern, dass wir im Vertrauen auf den bekundeten Willen aller Ratsmitglieder, ernsthaft zu sparen, der Steuererhöhung der Gewerbesteuer und Grundsteuer Anfang des Jahres zugestimmt haben. Unser Vertrauen, dass mit dem Geld der Gemeinde umsichtiger  umgegangen wird,  wurde mit den Entscheidungen von CDU und FWG gegen die Stimmen der SPD kurz nach Verabschiedung des Sparhaushaltes 2013 erschüttert, als da waren:

 

Regenrückhaltebecken für ein in sehr weiter Zukunft mögliches Baugebiet Kauer Ring II, Kosten: 520.000,00 Euro, plus möglicher 10 %iger Kostensteigerung, plus Zinsen, verbindlich zahlbar  in 10 Jahresraten.

 

Mittelbereitstellung im Nachtrag in Höhe von 116.000,00 € für die Erweiterung des Baugebietes  Kalenborn, ohne vorher die Durchführung der Erschließung in einer  Grundstückseigentümerversammlung zu erkunden, vorgesehene und von CDU und FWG akzeptierte Grundstückserwerbe ziehen zusätzlich hohe Erschließungskosten und damit weitere Belastungen zulasten der Gemeinde nach sich.

 

Die Vermutung, dass das Land infolge eines Gerichtsurteils die Schwelle der Hebesätze zur Erlangung von Fördermitteln und zur Grundlage der Berechnung der Umlagen heraufsetzen wird, wurde schneller Wirklichkeit als erwartet. Insoweit war auch die einzige Gegenstimme gegen die Steuererhöhung im Rat aus unseren Reihen durchaus berechtigt. 

 

 Für das Projekt Kindergarten waren in 2012 200.000,00 Euro bereit gestellt,  2013 wurden 320.000,00 Euro eingestellt, sowie 100.000,00 Euro als Verpflichtungsermächtigung für  das Jahr 2014, demnach eine Summe von insgesamt 620.000,00 Euro. Diese Summe sollte – so wurde der Rat informiert –ausreichen, sowohl die Umbauten im Bestand als auch die notwendige Erweiterung um Ruheraum, Küche und Mensa zu finanzieren. SPD und FWG hatten in der Planungsphase wiederholt gefordert, Einsparmöglichkeiten zu suchen u.a. durch die Essensversorgung der KiGaKinder in der benachbarten Grundschule. Weil hierzu auch in der Grundschule umfangreiche Umbauten nötig gewesen wären und seitens des Ortsbürgermeisters versichert wurde, dass  alle Möglichkeiten gesucht würden, die Kosten von 620.000,00 Euro zu senken und für den Ausbau ein überaus zinsgünstiges Kfw-Darlehen beantragt werden sollte, stimmte die SPD der vorgelegten Planung zu. Die SPD hat zweimal eine Deckelung der Kosten gefordert (am 27.6.12 und 1.3.13), d.h. mögliche Teuerungen müssten durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden, die Gesamtkosten sollten nicht überschritten werden.

 

Die Umbauarbeiten im Bestand wurden beauftragt und ausgeführt (Kosten 57.000,00 Euro). Der Planungsauftrag für die Erweiterung wurde vergeben, eine  Ausführung in Leichtbauweise ausgeschrieben. Nach Vorlage des Submissionsergebnisses ereilte den Ortsgemeinderat im Oktober  – noch vor Bekanntwerden der fälligen Steuerrückzahlung – die Info, dass weitere Bauleistungen fällig werden in Höhe von 100.000,00 Euro, die mit der ausgeschriebenen und angebotenen Leistung nicht abgedeckt seien, also nun Gesamtkosten von 720.000,00 Euro entstünden. Der Rat diskutierte kontrovers und verlangte Aufklärung, die noch aussteht.

 

  • Die durchgeführten Umbauarbeiten im Bestand,
  • der erfolgte Abriss des Verbindungsganges,
  • die Beauftragung der Planleistungen (die bei Nichtausführung Entschädigungsleistungen ohne Gegenwert nach sich ziehen),
  • die Schwierigkeiten, die eine Aufhebung der durchgeführten Ausschreibung mit sich bringen würden, die erdrückende Platznot im alten Kindergartengebäude ,
  • die erschwerten Arbeitsbedingungen für das Personal,
  • die eingeschränkte Bewegungsfreiheit der Kinder,
  • der Umstand, dass die Beantragung des zinsgünstigen Kfw-Kredites nur noch in diesem Jahr möglich ist,

 

zwang den Rat, den ursprünglichen Plan weiterzuverfolgen. 

 

Die SPD forderte bereits im Ausschuss, dass  alle mit dem Vorhaben befassten Stellen:  Planer, Verwaltung dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung umfänglich Auskunft und Rechenschaft geben. Sie machte klar, dass eine Bereitstellung von Mitteln in diesem Nachtrag und eine Beantragung des Kfw-Darlehens in der neu formulierten Gesamthöhe kein Automatismus für eine erneute Kostensteigerung darstellt. Die SPD hält an ihrer Forderung der Deckelung der Kosten fest.

 

 Die SPD-Fraktion  kann dem Nachtrag 2013 nicht zustimmen, möchte  dagegen stimmen, wird sich nur  wegen des nur noch bis 31.12.13 zu beantragenden Kfw-Darlehns enthalten, um weiteren Schaden abzuwenden. Das Kindergartenprojekt in dieser Form zu stoppen führte zu hohen Kosten ohne Gegenleistung und ohne Behebung des bestehenden Problems.

 

 Die FWG merkte an, dass man alle Projekte bei dem Schuldenstand von 5,7 Mio. Euro auf den Prüfstand stellen muss, auch den Kindergarten.

 

 Für die SPD ist es nicht zu verstehen, wenn die FWG an die 600.000 Euro für ein evtl. in vager Zukunft benötigtes Regenrückhaltebecken  frei macht, wenn die FWG Verpflichtungsermächtigungen für die Asphaltierung von Waldwegen in Höhe von 130.000,00 in 2014 noch vor zwei Wochen vehement verteidigt, die nicht ohne Grund auf den Weg gebrachte Kindergartenerweiterung bei Verlusten durch Planungs- und Ausgleichszahlungen ohne Gegenwert aber stoppen würde.

 

 Für die FWG ist die Asphaltierung des Waldweges nötig, um Behinderten den Weg von Kalenborn zum Penny zu erleichtern. Sie sei bei der Schuldensituation aber bereit, das Projekt erneut zu verschieben.
Das Regenrückhaltebecken sei in Zusammenarbeit mit dem Abwasserwerk geplant worden.

 

 Mit den Stimmen der CDU, bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der FWG wurde der 1. Nachtrag in der vorliegenden Form genehmigt.

 

  

 

Jahresabschluss 2011

 

 Zahlen zum Jahresabschluss 2011 OG Vettelschoß zu Ihrer Information

 

 Liquide Mittel

 

31.12.10                              2.634.538,50 Euro im Haben

 

31.12.11                              4.832.795,06 Euro im Minus

 

demnach   Abgang: 7,467 Mio. Euro

 

 

 

Verschuldung OG  bei der VG-Einheitskasse zum 31.12.11: 4.832.795,06 Euro.

 

 

 

Ergebnisrechnung

 

geschätzt 2. Nachtrag, -3.258.365,00 Euro, Verbesserung um 1.143.532,42 Euro auf -2.111.832,58 Euro.

 

Grund: höhere Steuereinnahmen und Abgaben (fast 100.000), Grundstücksverkäufe (rund 380.000), Minderausgaben (Erlenweg, Streif, KiGa von ca. 420.000,00, die Unterhaltungsausgaben wurden auf das nächste Jahr verschoben, konnten zeitlich nicht 2011 ausgeführt werden)

 

 Finanzrechnung (Ergebnishaushalt inkl. investiven Teils)

 

1.122.503,49 Euro schlechter als 2. NT, auf -9.281,643,49 Euro (Finanzmittelfehlbetrag)

 

 Was demnach im Ergebnishaushalt an Einsparungen (Verschiebungen/Mehreinnahmen) erzielt wurde, wurde im investiven Teil wieder ausgegeben.

 

 Die Verschuldung der Gemeinde ist um 362 % gestiegen.

 

 Eigenkapital sinkt um 6.715.828,61 Euro auf 23.925.894,79 Euro

 

 

 

F.A. Nonnen, ältestes Ratsmitglied und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses teilte mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nur stichprobenhaft prüfen konnte, seinen Schwerpunkt dabei auf die Anlage Bürgerhaus, auf Mieten und Pachten sowie auf Ausbau Gemeindestraßen (Lerchenweg, Weiherstraße) gelegt hat. Fragen zum Jahresbericht konnten beantwortet werden, Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, Kostenüberschreitungen (z.B. 50 % bei Putzarbeiten Bürgerhaus) konnten erläutert werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastungserteilung.

 

 Anmerkungen der SPD-Fraktion:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat u.a. die in 2011 in Betrieb genommene Anlage Bürgerhaus stichprobenweise geprüft. Wenn wir von der SPD-Fraktion auch nicht mit der enormen Kostensteigerung – wie überhaupt mit dem Bau – einverstanden sind, so bleibt uns nichts anderes übrig, als für diese Baumaßnahme, die gegen unsere Stimmen, aber mit Stimmenmehrheit durchgeführt wurde, Entlastung zu erteilen.

 

 (für den interessierten Leser, unsere Kostenermittlung: Die Vorplanung (inkl. Einmalbeitrag Abwasserwerk) hat über 30.000,00 € gekostet hat (und da sind noch keine Ausgaben für Ausgleichsflächen enthalten), der Bau samt Erschließung und Außenanlagen sowie Honorare knapp über 6 Mio. €, an Ausstattung und Mobiliar wurden bislang um die  100.000,00 € investiert, die Eröffnungsfeier schlägt mit  rund 25.000,00 € zu Buche, nicht vergessen werden darf, dass der Rad-/Gehweg von Vettelschoß nach Willscheid mit Beleuchtung (gefahrlose Zuwegung zum Bürgerhaus) rund 200.000,00 € kostete, die wir lieber als erster Abschnitt in den Fuß-/ Radweg Willscheid nach Oberwillscheid investiert gesehen hätten und auch der Fußweg zum Forum vom Willscheider Weg in diesem Jahr noch einmal gut 20.000,00 € verbrauchte. Wenn man dabei bedenkt, dass noch Kosten für die Linksabbiegespur L 252,  mögliche Ergänzungen  an der Brandmeldeanlage, Akustikverbesserungen und die komplette Küchenausstattung sowie evtl. nötige bauliche Veränderungen zur ordnungsgemäßen Belüftung des Daches hinzukommen werden und nun laut überlegt wird, am Forum auch einen Kirmesplatz zu befestigen, so sind wir sicher, wir haben vollkommen zu Recht von Anfang an vor der Umsetzung dieses Projektes mit all seinen Risiken, bei dem geringen Nutzen für den Ort gewarnt (nachzulesen auf unserer Homepage).)

 

 Im vorliegenden  Jahresabschluss 2011 (S. 64, 65) wird als Begründung für die negative Entwicklung der Finanzen angegeben: Rückzahlung von Gewerbesteuern  bei  gleichzeitig hohen Umlagen. Nach Ansicht der SPD-Fraktion darf  nicht unerwähnt bleiben, dass als Ursache der negativen Entwicklung der Finanzen auch die enorme Kostensteigerung der Anlagen im Bau, hier insbesondere die nochmalige Verteuerung des Bauvorhabens Bürgerhaus in 2011 um fast eine Million eine Rolle spielte.
Zu erwähnen ist zwingend, dass dieses negative  Rechnungsergebnis trotz einer Erhöhung der Steuern (die Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer wurden nach Jahrzehnten in 2011 durch die Ratsmehrheit erhöht), zu Stande kam.  Die erste Steuererhöhung seit Jahrzehnten ist ein im Anhang nennenswertes Ereignis.

 

Bei den Risiken für die Zukunft ist zudem nicht nur die schwankende Gewerbesteuereinnahme zu nennen, vielmehr stellen die vielen gemeindlichen Liegenschaften und Einrichtungen mit den hohen Folgekosten ein hohes wirtschaftliches Risiko dar. 

 

Im Anhang soll im Rechenschaftsbericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung eingegangen werden, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und auf die zu erwartenden Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung und zugrunde liegenden Annahmen.

 

Mit Blick auf die nach heutiger Kenntnis zu erwartenden Gewerbesteuerrückgänge in den kommenden Jahren  und die erneute millionenschwere Gewerbesteuerrückzahlung muss der Ausblick auf die künftige Entwicklung  neu beleuchtet und  korrigiert werden.

 

 

 

Der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 stimmen wir unter Hinzufügung unserer Anmerkungen zu.

 

Auch wenn wir mit dem Ergebnis der Politik in Vettelschoß nicht einverstanden sind, so sind die ausgeführten  Entscheidungen durch Beschlüsse einer Mehrheit legitimiert und wir stimmen somit der Entlastungserteilung von Bürgermeister, Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, und der Verbandsgemeindeverwaltung Linz/Rh, soweit sie die Geschäfte der Ortsgemeinde geführt hat, zu.

 

Die notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

 

 

 

Die FWG teilte noch mit:

 

Zum Jahresabschluss 2010 hatte der Gemeinderat dem Verbandsbürgermeister aus den bekannten Gründen keine Entlastung erteilt. Auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht, ob durch eine Entlastung 2011 automatisch eine Entlastung 2010 erfolge, wurde von dort mitgeteilt, eine Entlastung 2011 schließt keine nachträgliche Entlastung 2010 ein. Eine Nichtentlastung sei eine politische Entscheidung. Auf spätere Entlastungen habe dieser Vorgang keine Auswirkung.

 

 

 

Die Änderung des Bebauungsplans Im Pesch war durch die Mehrheit der CDU im letzten öffentlichen Rat beschlossen worden.  Es sollte die Anzahl der zulässigen Wohnungen (bislang auf 2 begrenzt) erhöht werden.

 

Eine Befreiung wurde seitens der Bauaufsicht abgelehnt, somit könnte dem Ansinnen des Bauherrn nur durch eine Änderung des BPlans entsprochen werden.

 

Verwaltungsseitig wurde empfohlen, diese Änderung nicht zu beschließen aus folgenden Gründen: Wesentliches Ziel des BPlans Im Pesch war gerade die aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und Doppelhäuser, der angestrebte Charakter des typischen Einfamilienhausgebietes mit möglichst ausreichend Freifläche (mehr Wohnung bedeuten mehr Versiegelung für vorgeschriebene Stellflächen) ohne Mehrfamilienwohnhäuser soll erhalten bleiben. Bauherren, die sich an den BPlan gehalten haben, haben ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Festsetzungen.

 

FWG und SPD bleiben bei ihrer Auffassung,  dass man Bebauungspläne nicht auf Zuruf ändern könne, weil ein Bauherr eine mit dem BPlan nicht konforme Planung hat. Der BPlan ist Richtlinie und Vorgabe, er wird bewusst so, wie er ist, aufgestellt, wobei der Rat in Zusammenarbeit mit Planer und Verwaltung versucht,  den Spielraum des Bauherrn möglichst großzügig zu gestalten. Bauherren, die sich an die Regeln halten, haben ein Recht darauf, dass diese Regeln auf Dauer gelten. Wo begründete Befreiungen möglich sind, können diese gewährt werden, Änderungen eines BPlans sind jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zu tätigen.

 

Der Beschluss zur Änderung der BPlans, die Annahme der geänderten textl. Festsetzung und die Einleitung des Verfahrens wurde gegen die Stimmen der FWG und SPD beschlossen.

 

Auf die Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen für der Oberwillscheider Weg , 3. Bauabschnitt, in Höhe von 8.000,00 Euro wird verzichtet entsprechend einstimmigem Beschluss.

Die FWG trug Ihren Antrag zu den Wiederkehrenden Beiträgen vor, wonach die Verwaltung beauftragt werden soll, eine amtliche Einwohnerbefragung aller Grundstücks-/ Hausbesitzer in Vettelschoß, die zu einem wiederkehrenden Beitrag herangezogen werden, vorzunehmen. Das Schreiben mit einem einfachen Rückantwortschein „Ja“ oder „Nein“ sollte bis zum 15.11.13 an die Bürger abgeschickt sein. Als letztes Rücklaufdatum sollte der 30.11.13 gelten. Ein Gremium, vom GR festzulegen, sollte die Auszählung vornehmen … Die sich daraus ergebende Meinung (bei einer Beteiligung von 30 %) sollte vom Gemeinderat umgesetzt werden. Als Begründung wurde aufgeführt, dass das Interesse der Bürger groß ist und die WKB kontrovers gesehen werden. Zur Befriedung der Gemeinde sollte der Weg über die amtliche Einwohnerbefragung gewählt werden.

 

Seitens des Ortsbürgermeisters wird angemerkt, dass es rechtliche Probleme gäbe. Der neue Büroleiter der VG Linz, Herr Heck, teilte mit, dass der Gemeinderat nicht an ein Ergebnis einer Befragung der Einwohner gebunden werden kann. Ein Bürgerentscheid gegen die WKB sei rechtlich ausgeschlossen. Eine Einwohnerbefragung sei möglich. Sie könne aber nur der Information dienen, die Formulierung der Frage müsste auch entsprechend so gewählt werden, dass erkennbar ist, dass der Gemeinderat nicht an das Ergebnis gebunden ist.

 

 

 

Seitens der SPD wird vorgetragen, dass die Befragung der Grundstückseigentümer zur Einführung der WKB von der SPD-Fraktion bereits im interfraktionellen Gespräch im September als Möglichkeit eingebracht worden. Vorab sollte ausreichend und ausgewogen informiert werden. Deshalb wurden Flyer und Einwohnerversammlung initiiert.
Wir hätten uns gewünscht, wir hätten nach der Einwohnerversammlung die weitere Vorgehensweise mit allen Fraktionen besprochen. Das war scheinbar nicht gewünscht. Nach den Einlassungen des Referenten in der Einwohnerversammlung wurde klar, dass eine Befragung zum WKB nicht so ohne weiteres umzusetzen wäre. Viele Fragen waren für uns ungeklärt: Wer erfasst die Grundstückseigentümer, wer erledigt die Erstellung, Versendung. Wer ist Empfänger der Rückantworten? Wer erfasst das Ergebnis? Werden frankierte Rückumschläge beigefügt? Kann die Verwaltung in Linz mit dieser Erledigung beauftragt werden? Wer entscheidet bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern? Hat jedes Grundstück (jede Parzelle) die gleiche Stimme, unabhängig von Größe und Nutzung? Wer entscheidet über die Stimmabgabe der vielen gemeindlichen Grundstücke? Oder werden der Einfachheit halber einfach alle Bürger der Gemeinde befragt?

 

Die SPD schlägt vor, den Antrag der FWG in die Dezember-Sitzung zu vertagen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

 

Die CDU trägt vor, dass eine Einwohnerbefragung ein nicht repräsentatives Bild wiederspiegeln kann. Gegner seien motivierter als Befürworter, abzustimmen. Auch würden die Befragten nicht verstehen, dass der Rat dennoch selber entscheiden kann. Wie wäre eine große schweigende Mehrheit zu werten?  Die Gemeinderatsmitglieder müssten ihre Verantwortung übernehmen, die sie mit der Wahl erlangt habe.

 

Die FWG wollte vertagen, falls nicht schon in der Dezembersitzung über die WKB abgestimmt würde.

 

Ortsbürgermeister Schneider teilte mit, dass er beabsichtige, in der Dezember-Sitzung abstimmen zu lassen.

 

Demnach wurde über den Antrag der FWG abgestimmt. Der Antrag wurde abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion bei einer Enthaltung aus der SPD-Fraktion.